Schadensfreiheitsklassen Rückstufung ohne Grund

Hallo,

in vorbezeichneter Angelegenheit wurde mir angelasstet einen Parkschaden (mit angeblich 2 Zeugen) verursacht zu haben.
Meine Versicherung hatte darauf hin den Schaden des angeblich Geschädigtem ohne Rücksprache mit mir reguliert (310,-€).

Gegen den Vorwurf einen Unfall verusacht zu haben, habe ich geklagt und das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

In der Abrechnung meiner Vericherung habe ich nun festgestellt das meine Schadensfreiheitsklasse von SF7 auf SF3 zurückgestuft worden ist.
Ich habe bei meiner Versicherung nachgefragt und mir wurde mitgeteilt dass ich die Rückstufung nur vermeiden kann in dem ich die gezahlten Leistungen (310,-€) an meine Versicherung zahlen soll.

Meine Fragen:
Warum holt sich meine Versicherung den zu Unrecht gezahlten Betrag vom angeblich Geschädigtem nicht einfach zurück ?
Warum muss ich die 310,-€ an meine Versicherung zahlen um eine Rückstufung zu vermeiden ?
Wiso soll ich für etwas aufkommen was garnicht passiert ist ?
Ist die Rückstufung gerechtfertigt obwohl ich keinen Schaden verursacht habe ?

Für mich riecht das sehr stark nach Abzocke meine Versicherung verlangt quasi von mir dass ich für die entstandenen Schäden aufkommen soll obwohl sie keine rechtliche Grundlage dafür hatten den Betrag an den Gegner zu zahlen !

Vielleicht kennt sich hier jemand in Verkehrs,- und Versicherungsrecht aus bzw. kann mir bei dieser Angelegenheit helfen...

Vielen Dank schon mal für eure Antworten...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06



Gegen den Vorwurf einen Unfall verusacht zu haben, habe ich geklagt und das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Davon einmal abgesehen, dass die strafrechtliche Seite unabhängig von der zivilrechtlichen Seite zu betrachten ist und die eine Seite auch für die andere Seite nicht verbindlich ist, wurde das Verfahren

nicht

wegen erwiesener Unschuld gegen dich eingestellt, sondern wg. Geringfügigkeit (des verursachten Schadens bzw. der Schuld nämlich).

Merkst du was?

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06



Warum holt sich meine Versicherung den zu Unrecht gezahlten Betrag vom angeblich Geschädigtem nicht einfach zurück ?

Vielleicht deshalb, weil der Betrag gar nicht zu Unrecht bezahlt wurde?

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06



Warum muss ich die 310,-€ an meine Versicherung zahlen um eine Rückstufung zu vermeiden ?
Wiso soll ich für etwas aufkommen was garnicht passiert ist ?
Ist die Rückstufung gerechtfertigt obwohl ich keinen Schaden verursacht habe ?

Siehe oben - es wird sicherlich einen Grund geben, warum die Versicherung reguliert hat.

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06



Für mich riecht das sehr stark nach Abzocke meine Versicherung verlangt quasi von mir dass ich für die entstandenen Schäden aufkommen soll obwohl sie keine rechtliche Grundlage dafür hatten den Betrag an den Gegner zu zahlen !

Die Versicherung

verlangt

gar nichts von dir.

Du kannst eine Rückzahlung leisten, um deinen Schadenfreiheitsrabatt zu retten - von müssen ist hier nicht die Rede.

Wenn du der Ansicht sein solltest, dass die Versicherung willkürlich reguliert hat (welcher ich schon aufgrund deiner Aussage zum strafrechtlichen Teil nicht bin), dann verklage die Versicherung auf Freistellung des Vertrages.

Da ich keine Lust habe, sämtliche Ausführungen zu wiederholen, bitte dieses hier aufmerksam durchlesen - da steht alles beschrieben.
http://www.motor-talk.de/.../...-gibt-mir-die-schuld-t2490905.html?...

37 weitere Antworten
37 Antworten

Wir sind doch eigentlich ganz nah beieinander...

....und ich bin nüchtern ;o)

Das hatte ich auch so wahrgenommen.😉

Wahrnehmung hin oder her eins ist sicher und zwar das ich nun mal der Depp bin da ich von diesen Versicherungstechnischen abläufen keine Ahnung hatte.
Wie gesagt für mich war die Sache schon so gut wie erledigt als ich es meiner Anwältin übergeben hatte da ich davon ausgegangen bin wenn ich ein rechtsgültiges Urteil in der Hand habe auch sämtliche Forderungen rückwirkend gemacht werden aber dass ich dann solche Dinge erleben muss finde ich sehr erschreckend.

Vielleicht kann mir auch mal jemand erklären wieviele Laien überhaupt wissen was alles in ihrem Vertrag verankert ist, denn bisweilen war mir nicht bekannt das meine Versicherung ohne Rücksprachen oder Prüfung handeln darf.

Für einige "Fachmänner" von euch scheint das vielleicht völlig klar zu sein aber die breite Masse bekommt das erst mit wenn ein Schadensfall auftritt und wie man sich dann verhalten soll oder was für Nachteile auftreten können wird einem nicht mitgeteilt.

Sicherlich ist es für die Versicherungen nicht einfach zu entscheiden wer recht hat oder nicht aber es muss einem doch wenigstens die Möglichkeit gegeben werden die Sachlage klar zu stellen bzw. die Rechtslage zu klären und in diesem Fall ist es nun mal nicht geschehen und ich fühle mich nachvollziehbar über den Tisch gezogen, einerseits von dieser frechen Person die mir diesen Schaden angelasstet hat und von meiner Verischerung die mir nur anbieten kann die schon gezahlten Leistungen zu begleichen.
Warum wird das Problem der Versicherung zu meinem gemacht denn schließlich habe ich die 310,- nicht gezahlt.

Das sieht für mich so aus als ob man hier die Pistole auf die Brust gesetzt bekommt "friss oder stirb" und die Versicherung hat davon keinen Nachteil denn einerseits holt sich sich die 310,- doppelt und dreifach durch meine Beiträge wieder rein oder ich zahle es gleich wieder zurück und gewonnen hat dann derjenige der die ganze Sache ins rollen gebracht hat... sprich der angeblich Geschädigte.

Recht haben und Recht kriegen sind zwar zwei völlig verschiedene paar Schuhe aber wer von euch kann mir denn sagen was ich in diesem Fall anders oder richtig hätte machen sollen außer das ich es vorher hätte wissen müssen und das ich es so hinnehmen soll wie es ist, das hab ich nun mittlerweile zu oft lesen können !

Wie soll ich denn beweisen das die ganze Sache nicht so abgelaufen ist ohne das die Versicherung schon vorher reguliert denn so bald sie reguliert hat heisst es "Pech gehabt" sieh zu wie du klar kommst ?

Das heisst für mich wenn so etwas nochmal passieren sollte kann ich nur zuschauen und weiterhin höhere Beiträge zahlen wo ist denn hier der sinn ?

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06


Vielleicht kann mir auch mal jemand erklären wieviele Laien überhaupt wissen was alles in ihrem Vertrag verankert ist, denn bisweilen war mir nicht bekannt das meine Versicherung ohne Rücksprachen oder Prüfung handeln darf.

Für einige "Fachmänner" von euch scheint das vielleicht völlig klar zu sein aber die breite Masse bekommt das erst mit wenn ein Schadensfall auftritt und wie man sich dann verhalten soll oder was für Nachteile auftreten können wird einem nicht mitgeteilt.

Da sich die breite Masse anscheinend nicht die Mühe macht auch mal das Kleingedruckte zu lesen, braucht sie sich auch nicht zu wundern wenn sie nicht informiert ist.

Sehr viele haben zwar Versicherungen, wissen aber nicht was sie da überhaupt abgeschlossen haben.

Selber Schuld.

Gruß

Frank, der der Meinung ist: "Informieren ist zwar mit Aufwand verbunden aber nicht von Nachteil"

Ähnliche Themen

Zitat:

Da sich die breite Masse anscheinend nicht die Mühe macht auch mal das Kleingedruckte zu lesen, braucht sie sich auch nicht zu wundern wenn sie nicht informiert ist.

Sehr viele haben zwar Versicherungen, wissen aber nicht was sie da überhaupt abgeschlossen haben.

Selber Schuld.

Selber Schuld ?

1. bin ich kein Jurist der das ganze Fachchinesisch im kleingedruckten Interpretieren kann, gut ich kanns mir durchlesen aber was das dann im konkreten Fall für mich heisst lässt sich dann nicht mal erahnen.

2. erklär doch mal was ich dann gegen diesen Ablauf hätte tun können !
Wenn ich bei meiner Versicherung angerufen und meine Bedenken ausgesprochen hätte was meinst du wohl was dann passiert wäre sie hätten sich auf genau das selbe berufen und hätten trotzdem reguliert gaaanz einfach denn es steht ja in meinem Vertrag blablabla
Diese Verträge sind der letzte Dreck denn wenns drauf ankommt kann sich die Versicherung gaaanz toll rausreden damit sie auch ja keine Verlusste einfährt und ich als Zahlemann bin dann der dumme.

Ich bin sooo sauer das kann sich keiner vorstellen denn das beste an der ganzen Sache ist das ich vor ca. 4 Monaten auch noch einen "echten" Unfall hatte (Auffahrunfall) was das dann jetzt heisst kann sich jeder vorstellen mein Beitrag wurde von 207,36 € auf 566,45 € Halbjährlich eingestuft da ich nun in der SF1/2 gelandet bin.
Das tolle daran ist das ich das Auto zum Arbeiten benötige und ich jetzt nicht mehr weis wie ich die ganze Sche...e bezahlen soll...

Hier zeigt sich, dass Einstellung eines Strafverfahrens  auch Nachteile haben kann.
Wenn Staatsanwalt ein Strafverfahren einstellt, macht er dies nach Rücksprache mit dem Beschuldigten und dem Gericht.
Es besteht also sehr wohl die Möglichkeit, das Verfahren bis zu einem Urteil durchzuziehen. Beschuldigter verzichtet i.a. aber gerne darauf wegen Ungewissheit des Ausganges und der Tatsache, dass bei Einstellung des Verfahrens kein Eintrag ins Bundeszentralregister erfolgt, es keine Punkte in Flensburg gibt und auch keine OWi verfolgt wird und ggfs. auch Kosten eingespart werden. Bei Verfahrenseinstellung bleibt Beschuldigter also unbescholten; also keine Aussage über Schuld/Unschuld (s. Verfahren gegen Kohl, Ackermann).
Versicherungen neigen jedoch dazu, eine Verfahrenseinstellung als Hinweis für eine Verschulden des Versicherungsnehmers zu werten und entsprechend den Versicherungsfall zu regeln, so wie es offensichtlich auch hier geschehen ist. Dies kann zutreffend sein, muss aber nicht.
Also es muss zwichen der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Seite unterschieden werden. Die strafrechtliche ist abgehakt. Zivilrechtlich kann die Sache weiter verfolgt werden.

O.

@go-4-golf

vielen Dank für deine Antwort damit kann man zumindest etwas anfangen... wenn ich das richtig verstanden habe komme ich um eine weitere zivilrechtliche Klage nicht rum.
Da ich zum Glück eine Rechtsschutz habe werde ich mich am besten gleich noch mal mit meiner Anwältin in Verbindung setzten.

Vielen Dank für eure Antworten auch wenn manche keine besonders positive Ausstrahlung hatten wer sich angesprochen fühlt kann ja mal drüber nachdenken wie man anständig mit Menschen umgeht bzw. antwortet

PS: für weitere Tip's bin ich immer offen !

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06


@go-4-golf

vielen Dank für deine Antwort damit kann man zumindest etwas anfangen... wenn ich das richtig verstanden habe komme ich um eine weitere zivilrechtliche Klage nicht rum.
Da ich zum Glück eine Rechtsschutz habe werde ich mich am besten gleich noch mal mit meiner Anwältin in Verbindung setzten.

Vielen Dank für eure Antworten auch wenn manche keine besonders positive Ausstrahlung hatten wer sich angesprochen fühlt kann ja mal drüber nachdenken wie man anständig mit Menschen umgeht bzw. antwortet

PS: für weitere Tip's bin ich immer offen !

Wenn die Versicherung auf ihrem Standpunkt beharrt, bleibt nur die Klage.

Ich empfehle vor dem Gespräch mit RA die Rechtsschutzversicherung zu fragen, ob sie für einen evtl. Prozess eine Deckungszusage gibt.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


...Hier zeigt sich, dass Einstellung eines Strafverfahrens  auch Nachteile haben kann.
Wenn Staatsanwalt ein Strafverfahren einstellt, macht er dies nach Rücksprache mit dem Beschuldigten und dem Gericht. ...
und auch keine OWi verfolgt wird...
...
Also es muss zwichen der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Seite unterschieden werden. Die strafrechtliche ist abgehakt. Zivilrechtlich kann die Sache weiter verfolgt werden.

O.

Endlich mal wieder Stammtischwissen³ und unser TE beank sich auch noch für diesen Tonnenbeitrag (bis auf der letzte Absatz!)!

Der Staatsanwalt braucht dich nicht zu fragen, da du / dein Anwalt die Einstellung beantragt hast / hat.
Auch wenn das Strafverfahren eingestellt ist können und werden meist die Ordnungswidrigkeiten verfolgt!

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06


Hallo,

in vorbezeichneter Angelegenheit wurde mir angelasstet einen Parkschaden (mit angeblich 2 Zeugen) verursacht zu haben.
...
Gegen den Vorwurf einen Unfall verusacht zu haben, habe ich geklagt und das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
...

Erzähl jetzt endlich mal mehr zur Sache:

- wurde gegen dich ein Strafverfahren (Unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort) eingeleitet?
- oder was meinst du mit gegen den Vorwurf geklagt?
- was wurde vom Gericht eingestellt?
- wie soll das ganze Unfallgeschehen abgelaufen sein?

Fragen über Fragen, einfach bitte mal Stellung nehmen!
DANKE

@Hugaar

Ja gegen mich wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort mit Beschädigung eines Fahrzeuges eingeleitet.

Gegen diesen Vorwurf habe ich geklagt und das Verfahren wurde gemäß §72 Abs.2 OWiG eingestellt. Der Beschluß ist unanfechtbar blablabla

der Knaller ist ja an dieser Sache ich soll beim ? rückwärts ausparken ? die vordere Stoßstange links mit meiner Stoßstange hinten rechts berührt haben.

1. Parke ich niemals rückwärts aus so was machen nur einige Frauen und senile Rentner ;-)
2. war es eine Seitenstr. mit rückwärtigem Verkehr
3. meinte der Polizist zur mir das die gegnerische Stoßstange derartig beschädigt sein dass bei meinem Fahrzeug erheblich mehr zu sehen sein müsste als ein paar leichte Kratzspuren und zu diesen Kratzspuren kann ich mit Gewissheit sagen das diese schon vorhanden waren als ich das Auto gekauft habe mein Wagen ist Bj. 90 dass diese lange Zeit nicht spurlos an einem Fahrzeug vorbei geht ist doch völlig klar.
4. muss ich dazu sagen das ich an diesem Tag auch in dieser Str. geparkt habe ich weis aber nicht ob ein Auto hinter mir gestanden hat oder nicht auf jeden fall wäre es in dieser Str. absolut sträflich aus einer Parklücke rückwärts auszuparken.
5. ist mein Auto nicht gerade leise (ca. 90 db im stand) und ich kann mir sehr gut vorstellen das mich dort einige Leute nicht besonders gemocht haben

Hörprobe gefällig: http://www.youtube.com/watch?v=F435ouTT7Wg

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Endlich mal wieder Stammtischwissen³ und unser TE beank sich auch noch für diesen Tonnenbeitrag (bis auf der letzte Absatz!)!

Der Staatsanwalt braucht dich nicht zu fragen, da du / dein Anwalt die Einstellung beantragt hast / hat.
Auch wenn das Strafverfahren eingestellt ist können und werden meist die Ordnungswidrigkeiten verfolgt!

Fragt sich nur, wer hier Stammtischwissen verbreitet. 

1. Nach § 153 StPO kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten  bei einem Vergehen von der Erhebung der öffentlichen Anklage absehen.

Warum soll der Staatsanwalt den Beschuldigten fragen, wenn der Beschuldigte/RA den Antrag eingebracht hat? Wo ist da die Logik? Wenn der Beschuldigte den Anntrag eingebracht hat, kann man davon ausgehen, dass er einer Einstellung des Verfahrens durch den Staatsanwalt zustimmt. Oder?

2. Nach Einstellung des Verfahrens kann das Vergehen nicht mehr verfolgt werden; damit scheidet auch eine Abgabe der Sache zur Prüfung des Vorliegens  einer Ordnungswidrigkeit an eine Verwaltungsbehörde aus.

Diskussionskultur ist hier ein Fremdwort. Übe weiter Deine Stammtischhoheit aus.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Fragt sich nur, wer hier Stammtischwissen verbreitet. 
1. Nach § 153 StPO kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten  bei einem Vergehen von der Erhebung der öffentlichen Anklage absehen.

Versuch es mal mit LESEN IM GESETZ:

Es gibt zwar die Möglichkeit nach Abs. 2 NACH Erheben der Anklage das Verfahren einzustellen (mit Zustimmung des Angeschuldigten), dies efolgt i.d.R. jedoch bei Gericht in der Hauptverhandlung!

Hier dürfte die Variante nach Abs. 1 vorliegen: Einstellung ohne Anklageerhebung und OHNE Nachfrage beim Angeschuldigten!

Zitat:

...
2. Nach Einstellung des Verfahrens kann das Vergehen nicht mehr verfolgt werden; damit scheidet auch eine Abgabe der Sache zur Prüfung des Vorliegens  einer Ordnungswidrigkeit an eine Verwaltungsbehörde aus.

Eben nicht! Nach § 153 werden STRAFTATEN eingestellt und nicht die begangenen Ordnungswidrigkeiten!

Du kannst mir glauben wenn ich dir das schreibe, oder eben bei deinem falschen Glauben bleiben!

Z.B. wird eine Unfallflucht sehr häufig, wie auch die fahrlässigen Körperverletzungen beim Unfall eingestellt (Straftat) und zur Ahndung der OWi an die Verwaltungsbehörde gegeben!

Zitat:

Diskussionskultur ist hier ein Fremdwort. Übe weiter Deine Stammtischhoheit aus.

O.

Wenn du meinst! Ich sitz jedoch nicht am Stammtisch, ich weiß wovon ich schreibe (glaub es oder lass es!).

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06


@Hugaar

Ja gegen mich wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort mit Beschädigung eines Fahrzeuges eingeleitet.

Gegen diesen Vorwurf habe ich geklagt und das Verfahren wurde gemäß §72 Abs.2 OWiG eingestellt. Der Beschluß ist unanfechtbar blablabla

Du meinst bestimmt, dass OWi-Verfahren wegen dem Schädigen beim Ausparken wurde nach § 72 II OWiG eingestellt?!

Die Straftat kann nur nach StPO eingestellt werden:

(aber nicht schlimm, der Grundtenor ist erkennbar)

Zitat:

...
3. meinte der Polizist zur mir das die gegnerische Stoßstange derartig beschädigt sein dass bei meinem Fahrzeug erheblich mehr zu sehen sein müsste als ein paar leichte Kratzspuren und zu diesen Kratzspuren kann ich mit Gewissheit sagen das diese schon vorhanden waren als ich das Auto gekauft habe mein Wagen ist Bj. 90 dass diese lange Zeit nicht spurlos an einem Fahrzeug vorbei geht ist doch völlig klar.
...

Da kann man abr auch genug Bespiele finden, dass sich die Polizei mit solcher Einschätzung geirrt hat!

Fakt ist ja hier leider, dass deine Versicherung gezahlt hat!
Hast du sie über den Ausgang bei Gericht informiert?

Zitat:

Du meinst bestimmt, dass OWi-Verfahren wegen dem Schädigen beim Ausparken wurde nach § 72 II OWiG eingestellt?!

hmm so steht es jedenfalls in dem Urteil...

Ja meine Versicherung hat ein Kopie vom Urteil erhalten darauf kam bis heute keine Antwort

Deine Antwort
Ähnliche Themen