Schadensersatz wegen illegalem Thermofenster

Audi Q3 F3

Hi,

"Der BGH hat sich erstmals zum Einsatz von Thermofenstern im Abgasskandal geäußert. Mit einem Beschluss vom 19.1.2021 hob der BGH ein Urteil des OLG Köln auf, das einem Mercedes-Kunden die Rückabwicklung seines Fahrzeugkaufs verweigert hatte (Aktenzeichen VI ZR 433/19)."

Dies trifft auch auf die ersten Dieselmotoren dieser Baureihe zu, diese haben auch dieses Thermofenster einprogrammiert..Da kommt wieder eine Lawine auf den VW-Konzern zu.😰

3 Antworten

Interessant.

Die Sache stellt sich etwas anders dar, als hier vom TE aufgeschrieben wurde. Es wurde vom BGH nichts in der Sache entschieden, sondern nur über eine Nichtzulassungsbeschwerde verhandelt und somit die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dem Berufungsgericht wurde sogar ausdrücklich in seiner Ansicht Recht gegeben, dass das Thermofenster an sich kein ausreichender Grund ist, Schadenersatz zu verlangen. Siehe dazu u.a. den Auszug aus der BGH-Pressemitteilung vom 26.01.21:

"Der VI. Zivilsenat hat das angefochtene Urteil auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gemäß § 544 Abs. 9 ZPO wegen Verletzung rechtlichen Gehörs aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Das Berufungsgericht war allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass die Entwicklung und der Einsatz der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) für sich genommen nicht ausreichen, um einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zu begründen."

Der gesamte Text ist hier zu finden: https://www.bundesgerichtshof.de/.../2021016.html

Es gibt gefühlt 12345 Threads über den Abgasskandal, da wird nicht wirklich ein Neuer benötigt.