Schadensersatz Nichtlieferung 2022
Tja Freunde, aus Spaß wird wohl Ernst werden.
So wie uns geht es ja leider auch vielen anderen. Deshalb nochmal zum Hintergrund.
Wir haben ja Mitte September 2021 unseren Cupra Leon Sportstourer eHybrid 150kW beim örtlichen Vertragshändler bestellt. Mündlich wurde uns 02/22 als Liefertermin genannt, auf Grund der zum derzeitigen Zeitpunkt bekannten Situation war dann im Einverständnis ULT 03/22 in den Leasingvertrag aufgenommen. Jetzt haben wir 06/22, eine Einplanung ist nicht vorhanden, somit wird es mit einer Auslieferung bereits jetzt frühestens 08/22, eher später mit unserem Wagen.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Kostenfrei stornieren oder weiter warten.
1) Kostenfrei stornieren kommt für uns nicht in Frage, denn wie wir alle wissen sind die Preise aktuell jenseits von Gut und Böse für verfügbare Fahrzeuge.
2) Weiter warten ist aktuell noch okay, spätestens in 2-3 Monaten muss man aber schon um die komplette BAFA fürchten. Ergo ab dem Punkt auch keine Option mehr. Daraus würde man zu 1) kommen mit entsprechenden Folgen: kein Auto oder viel zu teuer einen Bestandswagen kaufen/leasen.
Unser Weg wird jetzt bald zwangsläufig über einen Anwalt laufen. Uns interessiert aktuell die Meinung/Auffassung eines Juristen zu folgenden Fragen:
1) Sind Chipmangel und Pandemie (beides bei Abschluss ausreichend bekannt) und Krieg (wäre bei fristgerechter Lieferung kein Thema) für unsere Bestellung (rechtlich) relevant?
2) Was gilt als aus dem Lieferverzug entstandener Schaden?
2.1) Wir stornieren jetzt sofort unseren Wagen und kaufen/leasen ein ähnliches Modell zu deutlich höheren Kosten - wer trägt hier die Differenz?
2.2) Wir müssen auf Grund von BAFA Verlust unseren Wagen gegen Jahresende stornieren und einen reinen Benziner oder Hybrid ohne BAFA nehmen - wer trägt hier die Differenz?
Ich erwarte hier natürlich keine Rechtsberatung, das Thema geht an die Profis.
Aber mich interessiert:
Wie geht es euch damit?
Was habt ihr als Lösung geplant?
Gruß
Danielson
PS: Ja, uns ist natürlich bekannt, dass die BAFA Prämie kein Vertragsbestandteil ist. Wenn wir aber 2021 bestellen mit ULT Anfang 2022 und erst 2023 unser Auto erhalten, ist das abseits von Toleranz.
28 Antworten
Vermute das man da nichts bekommen wird
Vermuten ….
Und ich vermute das es was geben wird.
Vertrag ist Vertrag. Chipmangel war bereits als ich bestellt habe und der Krieg hat 5 Monate nach uLt
begonnen. Und jetzt? :-P
Wenn sich keiner mehr an Verträge halten muss, zahl ich mal paar Monate keine Leasingrate. Ist ja grad ne
Hohe Inflation. Brauch mein Geld für Sonnenblumenöl, Thunfisch etc. …,
Die Händler machen das schon klug, die Prämie als „Anzahlung“ aufzunehmen, denen ist es ja egal woher die 4,5 k kommen. Ich halte das für absolut nicht kundenfreundlich, allerdings hast du dir wahrscheinlich genau wie ich bei Bestellung keine Gedanken darum gemacht, ob du die Förderung überhaupt erhalten KANNST. Es wäre jedenfalls mehr als ärgerlich wenn du auf den Kosten bzw auf diesem Unglück sitzen bleibst.. Halt uns mal auf dem Laufenden, würde mich brennend interessieren was ein Jurist zu der Situation äussert!
Inzwischen werden Fahrzeuge, die in 2022 bestellt wurden bereits an Kunden ausgeliefert. Einerseits ist das gut für die Kunden, andererseits ist das meines Erachtens ein Indiz dafür, dass Bestandsbestellungen vom Hersteller nicht mehr bedient werden sollen. Man versucht es den Bestellern also möglichst unangenehm zu machen und beruft sich dann bei den zahlreichen Verschiebungen - natürlich, wie sollte es auch anders sein - auf Lieferkettenprobleme in Folge des Chipmangels weltweit einerseits und dem Krieg in der Ukraine andererseits.
Warum dann aber Fahrzeuge mit Bestelldatum 2022 bereits ausgeliefert werden können, halte ich für nicht nachvollziehbar.
Zusammen sind wir stark. Lasst uns diese Daten sammeln und eine Kanzlei finden, die dieses Gebaren juristisch klären lässt. Auch, ob sich daraus ein Schadensersatz bilden lässt. Fast alle Hersteller haben ihre Preise inzwischen erhöht. Ziel muss sein, dass Cupra endlich diejenigen (gleiche Ausstattung etc. vorausgesetzt) zuerst bedient, die zuerst bestellt haben.
Wichtig wäre, einmal zu sammeln, ob sich wirklich ein Muster abzeichnet. Fahrzeugausführungen, Sonderausstattungen und Bestelldaten (inzwischen gab es mehrere Preisanpassungen).
Wir brauchen natürlich auch Beispiele für das Gebaren in 2022. Liebe Besteller aus 2022, die ihre Fahrzeuge in 2022 bereits erhalten haben. Beteiligt euch mit.
Muster mit meinen Daten
Bestelldatum: 08.2021
ULT: 02.2022
PW (unbestätigt): 41 (Stand: Juni 22)
Modell: Cupra Leon ST VZ e-Hybrid
Farbe: Urban Silber Metallic
Sonderausstattung (ohne Pano/AHK): Vision Plus, Assistenzpaket XL, Gepäcktrennnetz, Ladekabel Mode 3, Wireless-Full-Link und Connectivity-Box, Diebstahlwarnanlage, 230-V-Steckdose
Panoromadach: Nein
AHK: Nein
Ich halte es übrigens für naheliegend, dass eine entgangene Förderung mindestens auf Schadensersatz gegenüber dem Hersteller geprüft wird. Im Endeffekt lasse ich es auch gerne darauf ankommen.
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Wenn das Ganze nun ohnehin (min. zur Beratung) zu einem Anwalt geht, bedenke auch den Punkt, dass Bestellungen, die nach Deiner passierten, bereits abgeschlossen wurden – und nicht gerade wenige.
Solche Punkte sind natürlich gutes Futter für den Rechtsweg, wodurch m. M. n. ein grundsätzlicher "Chipsatzmangel" ausgeschlossen werden kann.
Auch interessant ist der Punkt, ob überhaupt eine "Höhere Gewalt" vertraglich zutrifft, weil diese eigentlich auf lokale Geschehnisse beschränkt ist, also Lkw-Fahrer-Streik, Lkw-Unfall auf dem Weg zum Händler, Erdbeben und der Händler ist eingestürzt, …
Pauschal gesagt, halte ich es für eher hanebüchen, wenn am anderen Ende der Welt etwas passiert, dass sich darauf berufen wird.
Bei Leasing bin ich mir hingegen nicht sicher, wer eigentlich den Vertrag eingegangen ist. Das wäre noch in Gänze zu klären und hat sicherlich auch Einfluss darauf, wie es in Gänze weitergeht.
Aber schöne neue Welt; I support the current thing!
Hi, diese gleiche Gedanken habe Ende letztes Jahr gehabt, wo noch nicht feststand das die Förderung auch 2022 weiter läuft.
Das steht alles ganz klar im Leasingvertrag, ich müsste jetzt nochmal durchsuchen, aber da gabs ganz klar eine Auflistung was bei nicht Lieferung bzw. Verzug gibt.
Soweit ich das noch im Kopf habe waren das 5% vom Kaufpreis (also vom Leasingpreis).
Und genau das kann dein Anwalt rausschlagen, mehr gibt es nicht.
Schau doch mal genau dein Leasingvertrag durch, da steht das drin. Wenn du nichts findest, dann wühl ich mal bei mir nochmal durch und mach ein Foto von diesem Absatz wo das drin stand. Die Verträge dürften bei Seat ja alle ziemlich gleich sein...
Danke an Alle soweit für die rege Diskussion. Viele spannende Infos dabei. Wir werden den Weg über den Anwalt auf jeden Fall mal gehen - wie weit ist erstmal unklar.
@MINI-CAR-PC : Dazu möchte ich sagen, dass diese 5% nur gelten, die rein dem Verzug geschuldet sind. Das wäre etwa die Rate für eine Leasingverlängerung um 1-2 Monate. (gilt nur wenn man weiterhin den Wagen will).
Wenn der Hersteller leicht fahrlässig handelt (aka er baut weiter fröhlich später bestellte Wagen) dann sind es bereits 25% des Fahrzeuglistepreises (ca. 43k€) und somit über 10k € wenn man Storniert.
Bin auch maximal angefressen. Bestellt habe ich meinen ST VZ 245 Ende Oktober 2021, ULT ist 10/22.
Ganz zufällig hat mein alter Händler irrtümlicherweise im Januar auf meinen Namen ein Auto bestellt (ST 310 PS). Diese war laut E-Mail (die ich bekommen habe) im Mai beim Händler, also eine Lieferzeit von nicht Mal 4 Monaten. Das ganze habe ich schriftlich (in Form der bekannten Cupra Mail: "Dein Auto wird gebaut", "Dein Auto ist fertig und beim Cupra Händler"😉.
Gaaaaanz komischerweise gab es ja im Januar eine Preisanpassung nach oben - ein Schelm, wer böses denkt ;-)
Und dass der 310 PS weniger Chips/Steuergeräte braucht mag gerne sein, aber warum wird dieser so schnell gebaut und augenscheinlich bevorzugt?
Mein Fahrzeug ist vorerst für KW43 eingeplant. (alter Preis natürlich ;-))
Auch wieder meine (nicht juristische) Meinung:
Wenn unser Wagen nicht gebaut werden kann, weil Chip von Ausstattung X fehlt, darf es auch kein Wagen geben, der nach uns bestellt und gebaut wurde, der X eingebaut hat.
Übertragen auf Vision Plus & Assi XL bezogen die aktuell wohl Probleme machen sollen. Dennoch sind schon viele Wagen die später bestellt wurden mit mindestens einem der Pakete ausgeliefert worden - sie waren also verfügbar.
Verdacht: An unseren Bestellung ist zu wenig Marge zu holen, es werden neuere Bestellungen mit den diversen Preiserhöhungen bevorzugt. Da viele Gleichteile zum Formentor / Golf / A3 / Skoda etc. geht es eben wild her.
Ist auf jedenfall eine Interessante Sache. Halt uns mal auf dem laufenden wenn du das deinem Anwalt übergibst.
Selbstverständlich. Wird allerdings noch etwas dauern.
Ich freue mich dennoch weiterhin über jede Meinung, Erfahrung oder Berichte über ähnliche Absichten.
@AndiMacht91 finde ich gut
Bestellt 12.21
ULT 11.22
PW (unbestätigt): 40 Stand: Mai 22)
Modell: Cupra Leon ST e-Hybrid
Farbe: Graphen Grau
Sonderausstattung: Winterpaket, Assistenzpaket M, Gepäcktrennnetz, Ladekabel Mode 3, Wireless-Full-Link, Airbags Hinten,
Panoromadach: Nein
AHK: Nein
Außen vor die Garantieverlängerung
Sollen wir dafür nicht lieber ein eigenes Thema machen?
Siehe: https://www.motor-talk.de/.../...er-cupra-bestellung-t7295973.html?...
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 8. Juni 2022 um 12:27:30 Uhr:
2) Weiter warten ist aktuell noch okay, spätestens in 2-3 Monaten muss man aber schon um die komplette BAFA fürchten.
Diese Sorge ist etwas unbegründet. Alle Plug-In Hybride, die die Vorgaben für die Förderung erfüllen und eine Erstzulassung bis 31.12.2022 haben können auch die Förderung beantragen.