Schadensersatz Nichtlieferung 2022

CUPRA

Tja Freunde, aus Spaß wird wohl Ernst werden.

So wie uns geht es ja leider auch vielen anderen. Deshalb nochmal zum Hintergrund.
Wir haben ja Mitte September 2021 unseren Cupra Leon Sportstourer eHybrid 150kW beim örtlichen Vertragshändler bestellt. Mündlich wurde uns 02/22 als Liefertermin genannt, auf Grund der zum derzeitigen Zeitpunkt bekannten Situation war dann im Einverständnis ULT 03/22 in den Leasingvertrag aufgenommen. Jetzt haben wir 06/22, eine Einplanung ist nicht vorhanden, somit wird es mit einer Auslieferung bereits jetzt frühestens 08/22, eher später mit unserem Wagen.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Kostenfrei stornieren oder weiter warten.

1) Kostenfrei stornieren kommt für uns nicht in Frage, denn wie wir alle wissen sind die Preise aktuell jenseits von Gut und Böse für verfügbare Fahrzeuge.
2) Weiter warten ist aktuell noch okay, spätestens in 2-3 Monaten muss man aber schon um die komplette BAFA fürchten. Ergo ab dem Punkt auch keine Option mehr. Daraus würde man zu 1) kommen mit entsprechenden Folgen: kein Auto oder viel zu teuer einen Bestandswagen kaufen/leasen.

Unser Weg wird jetzt bald zwangsläufig über einen Anwalt laufen. Uns interessiert aktuell die Meinung/Auffassung eines Juristen zu folgenden Fragen:

1) Sind Chipmangel und Pandemie (beides bei Abschluss ausreichend bekannt) und Krieg (wäre bei fristgerechter Lieferung kein Thema) für unsere Bestellung (rechtlich) relevant?
2) Was gilt als aus dem Lieferverzug entstandener Schaden?
2.1) Wir stornieren jetzt sofort unseren Wagen und kaufen/leasen ein ähnliches Modell zu deutlich höheren Kosten - wer trägt hier die Differenz?
2.2) Wir müssen auf Grund von BAFA Verlust unseren Wagen gegen Jahresende stornieren und einen reinen Benziner oder Hybrid ohne BAFA nehmen - wer trägt hier die Differenz?

Ich erwarte hier natürlich keine Rechtsberatung, das Thema geht an die Profis.
Aber mich interessiert:

Wie geht es euch damit?
Was habt ihr als Lösung geplant?

Gruß
Danielson

PS: Ja, uns ist natürlich bekannt, dass die BAFA Prämie kein Vertragsbestandteil ist. Wenn wir aber 2021 bestellen mit ULT Anfang 2022 und erst 2023 unser Auto erhalten, ist das abseits von Toleranz.

28 Antworten

Hier noch eine Info:
https://www.finanztip.de/kaufrecht/lieferverzug-auto/

Zitat:

Das Wichtigste in Kürze

Krieg in der Ukraine: Bei vielen Autoherstellern stockt die Produktion von Neuwagen. Grund sind fehlende Materialien (Kabelbäume), die zum Großteil aus der Ukraine bezogen werden. Betroffen sind Marken des VW-Konzerns, darunter auch Porsche, Audi, Seat und Skoda. Auch BMW und Mercedes-Benz haben Produktionsprobleme.

Autohändler vereinbaren meist nur einen unverbindlichen Liefertermin.
Den Liefertermin dürfen Autohändler bei neu konfigurierten Autos um sechs Wochen hinauszögern.
Bei coronabedingten Verzögerungen darf der Händler sogar vier Monate später liefern. Das gilt auch für Lieferverzögerungen aufgrund der Ukraine-Krise.

Zitat:

Schadensersatz ist möglich

Ist Dir ein in Geld messbarer Schaden entstanden, dann kannst Du Schadensersatz verlangen. In Betracht kommen hier beispielsweise die Mehrkosten, die Dir durch den Kauf eines teureren Fahrzeugs entstehen.

Hatte Dir der Händler einen Rabatt für den Neuwagen versprochen, ist auch das ein Schaden, den er ersetzen muss.

Zitat:

@206driver schrieb am 9. Juni 2022 um 07:31:57 Uhr:



Zitat:

@Danielson16V schrieb am 8. Juni 2022 um 12:27:30 Uhr:


2) Weiter warten ist aktuell noch okay, spätestens in 2-3 Monaten muss man aber schon um die komplette BAFA fürchten.

Diese Sorge ist etwas unbegründet. Alle Plug-In Hybride, die die Vorgaben für die Förderung erfüllen und eine Erstzulassung bis 31.12.2022 haben können auch die Förderung beantragen.

Zur Präzisierung: ich spreche vom gleichen Status wie aktuell nur 2-3 Monate später - dann wäre eine Produktion, Lieferung, Aufbereitung und Zulassung noch innerhalb von 2022 sehr unrealistisch. Soweit soll es am besten gar nicht erst kommen, damit man genug Zeit für Alternativen hätte.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die EZ bis 31.12.2022 maßgeblich ist. Anträge können auch ab 01.01.2023 für diese Fahrzeuge gestellt werden.

Ich weiß nicht woran es liegt, aber ich glaube nicht, dass neuere Bestellungen wegen des höheren Listenpreises bevorzugt werden. Was hätte Cupra davon? Die alten Bestellungen lösen sich ja nicht in Luft auf, es sei denn sie setzen konsequent darauf, dass Kunden den Auftrag stornieren. Dann würden sie die Option der Stornierung aber auch offensiver bewerben und aktiv auf die Kunden zu kommen, wenn der ULT überschritten ist.

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Reine Spekulation: Sie bauen das, was am meisten Marge bringt. Der Rest wird einfach liegen gelassen und darauf gehofft, dass die Besteller nicht stornieren sondern so lange warten, bis wieder genug Teile da sind und man wieder mit voller Auslastung weiterarbeiten kann.

Aber wie gesagt, das ist nur spekuliert - hat also keinerlei Aussagekraft und sollte hier dann nicht weiter Thema sein.

Dein Spekulation könnte wahr sein. Als die Kabelbäume knapp waren, gingen alle verfügbaren Kabelbäume in die Produktion von dem Audi A3 statt in den Golf oder zu Cupra. Grund war die höchste Marge im VW Konzern.

Ich denke aktuell errechnet ein Algo wie man die meisten Marge aus dem Bestand an Chips bekommt. Da sind natürlich die Autos mit wenig Chips sehr schnell an der Reihe.

Zitat:

Sehr geehrter Herr Danielson,
Wir bedauern die Verzögerung der Auslieferung Ihres Pkw.
Dieser Verzögerung liegen vor allem von SEAT als Hersteller nicht zu vertretende Störungen in der Lieferantenkette durch die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie zu Grunde.
Auch jede noch so vorsichtige und vorausschauende Planung von Lieferzeiten blieb und bleibt wegen der weltweiten sich ständig verändernden Corona-Lage unvorhersehbaren Schwankungen unterworfen. Wiederholte Corona-bedingte Betriebsschließungen und Lockdowns in den Produktionsländern führen neben der allgemeinen Rohstoffknappheit und dem Mangel an Halbleitern zu eingeschränkten Lieferkapazitäten, die sich insbesondere in der Automobilindustrie auswirken.
Seit Februar 2022 kommen weitere Lieferantenengpässe durch den Ukraine-Konflikt hinzu. SEAT unternimmt alles, um die Produktion aufrechtzuerhalten und die bestellten Fahrzeuge in Kundenhand übergeben zu können.
Hinsichtlich Ihrer Aufforderung zur Lieferung des Fahrzeugs weisen wir auf Abschnitt VI, Ziffer 4 der dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Leasingbedingungen hin. Demnach verlängert sich die Frist für die Aufforderung zur Lieferung nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins um die Dauer der Leistungsstörungen.
Die Voraussetzungen für die Erstattung der von Ihnen geltend gemachten Kosten sind folglich nicht gegeben.
Wir bedanken uns bereits jetzt bei Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
SEAT Leasing

Die Antwort auf meine Lieferverzugsmeldung kam soeben. Es wird sich auf höhere Gewalt berufen. Das Ganze werde ich jetzt mal mit der Rechtsberatung durchsprechen.

Fokus liegt auf folgenden Punkten:

1) Ist Corona noch als "Ausrede" möglich?
2) Musste dies zum Bestellzeitpunkt eingeplant werden?
3) Cupra baut weiter Autos mit dem gleichen Antrieb, Ausstattungen, Farben etc. die später bestellt wurden - ist das in Ordnung?
4) Was könnten wir als Schaden geltend machen?
5) Was wäre ein "vergleichbares" Auto als Ersatz - wo sind hier die Grenzen was Unterschiede angeht?

Ich werde natürlich weiter berichten 🙂

Das heißt, bei Dir lehnen sie auch die Verzugsetzung ab? Du kommst also nicht mal aus dem Vertrag ohne Rechtsbeistand?

Zum aktuellen Zeitpunkt sieht es so aus, ja.

Seat geht davon aus, dass der Zeitpunkt des Lieferverzuges sich um die Dauer nach hinten schiebt, die durch höhere Gewalt bei Zuliefern etc. dazu kam.

Nach erster Kontaktaufnahme mit der Anwältin hat dies (natürlich) keinen Bestand.

Soweit ich gelesen habe, verlängert sich mit höhere Gewalt nur die Frist von 6 Wochen auf 4 Monate und nicht auf unendlich. Das heisst, auch bei den aufgeführten Gründen ist dann nach 4 Monaten Verzug und es kann nach einer Fristsetzung von 14 Tagen danach Schadensanspruch gestellt werden.

Zitat:

@xxlarge schrieb am 23. Juni 2022 um 15:48:29 Uhr:


Soweit ich gelesen habe, verlängert sich mit höhere Gewalt nur die Frist von 6 Wochen auf 4 Monate und nicht auf unendlich. Das heisst, auch bei den aufgeführten Gründen ist dann nach 4 Monaten Verzug und es kann nach einer Fristsetzung von 14 Tagen danach Schadensanspruch gestellt werden.

Wobei jede Werksschließung oder Aufall eines Transportes / Lieferung ja ein eigener Fall von höherer Gewalt sein sollte

Dazu der Passus aus dem Leasingvertrag, der auch von Seat genannt wird:

IV: Höhere Gewalt oder beim Leasinggeber oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Leasinggeber ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Sie in I bis III genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten kann der Leasingnehmer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrecht bleiben davon unberührt.

Wie dem auch sei, Verzug habe ich rechtskräftig gemeldet (laut Rechtsanwalt). Bleibt also erstmal abzuwarten, ob das Fahrzeug in Produktion geht.

@Danielson, wir hatten vor ca. einem halben Jahr immer mal wieder zusammen in einem Forum geschrieben. Vor 2 Wochen haben meine Schwiegereltern auch ihren Born endlich abgeholt.

Habe die Chance mal genutzt und meinen Verkäufer gefragt.
bestellt 08/21, Status "Produktion übergeben". Das heißt somit auch, dass er nicht mehr rausfliegt und im Trichter ist. Habe vielleicht nochmal 2-4 Wochen Geduld 😉. Ich sehe gerade Licht am Ende des Tunnels

Ich schätze, hier wird Endstation sein: https://www.motor-talk.de/.../...-leon-ehbyrid-204ps-t7221025.html?...

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