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Schadensansprüche nach Auffahrunfall

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 15:48

Hallo,

mir hat letzte Woche jemand mein Auto im Drive-In tuschiert. Seine Geschwindigkeit war nicht wirklich schnell doch trotzdem sieht man bei mir an der Stoßstange zwei unschöne Kratzer die ich natürlich gerne ausgebessert hätte.

Der Verursacher hat sich auch einsichtig gezeigt, bat mich jedoch darum den Schaden ohne Versicherung zu regeln weil er nicht unbedingt wollte das seine Eltern was von der Sache mitbekommen.

Für mich eigentlich kein Problem wenn der Schaden ordentlich behoben wird, ich keine große Schererei damit habe und nicht ewig auf mein Geld warten muss.

In der Werkstatt habe ich bereits nachgefragt, da wurde mir gesagt das ich mit Kosten von ca. 350€ zu rechnen hätte. Stoßstange aus/einbauen lackieren etc. sollte nicht noch mehr kaputt sein.

Nun würde ich gerne wissen ob ich über die Bezahlung hinaus noch Ansprüche habe? Mietwagen oder anderes? Brauche mein Auto um zur Arbeit zu kommen etc.

Habe hier mal noch ein Foto vom Schaden hochgeladen.

Danke schon einmal vorweg für alle Antworten!:)

Beste Antwort im Thema

Naja, massiv ist übertrieben. Es ging am Ende um 50 bis 80 € bei insgesamt knapp 1000 € Schaden, da das Auto nicht Scheckheft-gepflegt bei Opel war, so dass nur die Stundensätze einer freien Werkstatt zugrunde gelegt worden sind bei fiktiver Abrechnung. Der Unfallverursacher wollte uns dagegen mit 100 € auf die Hand abspeisen bzw. es bei seinem Freund in der Hinterhof-Garage reparieren lassen.

Und zudem geht es gar nicht, dass man dann nachts mit Telefonanrufen belästigt wird bzw. fremde Personen auf´s Grundstück und in die Garage gehen, nur weil man per Gutachten abrechnen möchte und nicht auf dubiose Geschichten eingehen will.

Zudem weiß ich nicht, was dich das angehen sollte und warum du hier wieder rumstänkern musst.

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23 Antworten

Hallo,

Laß deden Schaden über seine Versicherung laufen und du hast keine Scherereien.

Seelze 01

am 22. Februar 2016 um 16:19

Das mein ich aber auch.... ich bezweifle zutiefst das der "Gegner" so froh und bereitwillig zahlt wenn er die Rechnung bekommt...und du noch Mietwagen usw. aufm Plan hast... Ich sehe da nur Zirkus kommen... Lass das bloß über dessen Versicherung laufen.

am 22. Februar 2016 um 16:20

Dann is das Geld knapp.... Ratenzahlung... oder sonstwas.Und da es keinen echten Beweis gibt für den Vorfall mit nem Zeugen.... vielleicht kann er sich an nix erinnern auf einmal.

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 16:33

Danke für die schnellen Antworten! Es gibt ein Video von dem Vorfall im Drive-In er hat auch vor einem Mitarbeiter dort und einem Freund von mir der zufällig dort war den Vorfall bestätigt.

Aber so wie ich ihn verstanden habe würde ich wohl doch einige Zeit auf mein Geld warten. Er will heute Abend mal bei mir vorbei kommen, bin mal gespannt was er zu sagen hat, mein Vater meinte aber auch das ich es über die Versicherung laufen lassen soll.

am 22. Februar 2016 um 16:34

Naja... das Gespräch heut Abend wird ja den Gang zur Versicherung evtl. beinflussen.

Prinzipiell kann man sich schon auf sowas einlassen, nur sollte man sich dabei nicht bedrängen lassen.

Auch würde ich mir den Vorgang vom Verursacher schriftlich bestätigen lassen. Weiterhin würde ich mir trotzdem die Option offen lassen mich doch an die Versicherung zu wenden, falls sich bei der Reparatur zeigt, dass der Schaden doch höher ist als ursprünglich angenommen.

Haa wie lustig, der kommt bestimmt vorbei um sich irgendwie um die Zahlung zu winden oder schlägt dir vor wie du es machen sollst.

Vergiss den ganzen Zirkus, es ist nicht dein Freund und du hast Ansprüche gegen seine Versicherung und nicht gegen Ihn, er kann sich dann an seine Versicherung wenden um den Schaden zurückzukaufen.

Melde den Schaden seiner Versicherung an und lasse das Fahrzeug reparieren, für die Zeit während das Fahrzeug in der Werkstatt steht kannst du dir einen Leihwagen nehmen. Punkt auf alle anderen Vorschläge würde ich nicht im geringsten eingehen.

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 17:04

Naja hatte etwas mitleid mit ihm, aber bei so Sachen sollte man sich wohl lieber selbst der nächste sein. Daten usw. habe ich alle nur seine Versicherung wusste er nicht und hatte kein Kärtchen, macht das Probleme beim einfordern der Kosten?

Die Versicherung kannst du über den Zentralruf der kfz - Versicherer herausfinden

Warum muss man gleich schwere "Geschütze" auffahren? Nicht nur in diesem, sondern in nahezu jedem Fall. Bezogen auf diesen Fall spricht doch zunächst nichts gegen eine einvernehmliche Lösung. Beweise sind gesichert, Zeugen sind bekannt. Gib ihm eine Frist entsprechend des KVA zu bezahlen und recherchiere den Nutzungsausfall im WWW. Mehr als ein Tag, denke ich, würde das Auto zum Wechseln des Stoßfängers sicher nicht in der Werkstatt bleiben...

am 22. Februar 2016 um 17:17

Was heißt schwere Geschütze. Er soll ihn ja nicht verhaften und verklagen lassen... die Abwicklung über dessen Versicherung mit der Möglichkeit des Schadenrückkaufs is ja wohl kein Drama. Viel preislichen Unterschied machts wohl kaum....nur der TE rennt nicht dem Geld nach und hat Planungssicherheit.Ein Weg wie ich ihn IMMER bestreiten würde wenn es nicht grad Freunde oder Bekannte wären die man eher einschätzen könnte...

am 22. Februar 2016 um 17:18

Un nur weil Papa oder Mutti zu Hause meckern wird er nicht vergehen. ... Lerneffekt schadet manchmal nicht

Als meiner Frau jemand beim Ausparken ans Auto gefahren ist, wollte er das auch selber regeln. Sobald wir aber beim Gutachter waren und ihm die Schadenshöhe genannt haben, ging der Terror los: Das wäre viel zu teuer, was uns einfiele, wir sollten zu seinem Freund in die Werkstatt fahren, das Gutachten wollte er schon drei mal nicht bezahlen, er kommt dann nachher vorbei und begutachtet unser Auto selbst, etc.

 

Da habe ich ihm dann sehr deutlich erklärt, dass er bei unserem Grundstück Hausverbot bekommt und gefälligst nicht mehr abrufen soll, vor allem nachts. Reguliert wurde dann per Zentralruf der Versicherer mittels Kennzeichen, da er sich geweigert hat, seine Versicherungsdaten herauszugeben.

Zitat:

@hydrou schrieb am 22. Februar 2016 um 18:19:26 Uhr:

Als meiner Frau jemand beim Ausparken ans Auto gefahren ist, wollte er das auch selber regeln. Sobald wir aber beim Gutachter waren und ihm die Schadenshöhe genannt haben, ging der Terror los: Das wäre viel zu teuer, was uns einfiele, wir sollten zu seinem Freund in die Werkstatt fahren, das Gutachten wollte er schon drei mal nicht bezahlen, er kommt dann nachher vorbei und begutachtet unser Auto selbst, etc.

Da habe ich ihm dann sehr deutlich erklärt, dass er bei unserem Grundstück Hausverbot bekommt und gefälligst nicht mehr abrufen soll, vor allem nachts. Reguliert wurde dann per Zentralruf der Versicherer mittels Kennzeichen, da er sich geweigert hat, seine Versicherungsdaten herauszugeben.

Und dass die Versicherung Dir dann den Schadensersatz massiv gekürzt hat, fandest Du völlig in Ordnung... merkwürdig.

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