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Schadenregulierungsdauer bei der gegnerrischen Versicherung (Allianz)

Themenstarteram 21. August 2009 um 7:33

Hi Leute

am Dienstag den 11.08.09 ist ein Transporter vor mir gefahren (30 Zone) und hat auf einmal angehalten.Da hab ich mir weiter nix bei gedacht und hab auch hinter ihm gestoppt.Aber auf einmal hat er mir den Rückwärtsgang eingelegt und ist mir vorne voll mit seiner AHK auf den Kotflügel und die Haube gefahren.

Darauf hin ist er (türkische Abstammung) ausgestiegen und hat gesagt was ich da mach und ob ich ihn nicht gesehen hätte.Er hätte das Recht dazu und ich müsste ihm ausweichen und er muss jetztz weiter weil das ein Geschäftsauto ist.Wollte mich also einfach so stehen lassen.

Da mir das dann alles zu bunt geworden ist hab ich gleich bei der Polizei angerufen und die haben dann den Schaden aufgenommen.

Danach bin ich zum Anwalt und zum Artz.

Am Tag darauf wurde dann das Gutachten gemacht (SV vom RW)

Am 19.08.09 habe ich dann gleichzeitig das Gutachten erhalten und von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben mit den Angaben das sie mein Schaden in ihrer Pflicht regeln und bezahlen.

Das Gutachen sagt:

3000€ Rep.Kosten

Wiederbeschaffungswert: 1400€

Nutzungsentschädigung 29€ mal 14 Tage

Das mit dem Schmerzensgeld regelt ja eh der Anwalt.

 

Nun meine Frage

Ich hab ein Auto was Schrott ist und muss ja auch von irgendwas ein neues kaufen,aber das kann ich erst machen wenn ich die kohle hab.^^

Was meint ihr wielange das noch dauern kann?

 

MFG

Scare

Beste Antwort im Thema

Naja ich würd sagen der TE, wahrscheinlich deutscher Mitbürger, steht dem Verhalten seines Unfallgegners, vermutlich mit türkischer Abstammung lt. TE, in Nichts nach.

Der Eine ist ganz eindeutig Unfallverursacher und will sich lt. Aussage des TE "rausreden", und der TE selbst will halt das möglichste aus dem "traumatischen Ereignis" RAUSHOLEN.

Wie so oft hier im Versicherungsforum muss ich sagen: ARMES DEUTSCHLAND!

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am 21. August 2009 um 12:44

Das wird den Laden nicht im geringsten Interressieren, das eine Deckungszusage vorliegt.

Glaub mir, ich weiss wovon ich rede......

Zitat:

Original geschrieben von qd0g

Das wird den Laden nicht im geringsten Interressieren, das eine Deckungszusage vorliegt.

der anwalt kann aber dann schneller vor gericht gehen ^^

am 21. August 2009 um 12:53

Ja das stimmt. Bringt aber in dem Fall nichts. Da ja "irgendwann" reguliert wird, wenn angemessen.

Ich würde sagen, der TE muss sich einfach damit abfinden, das es bei der A..... derzeit alles etwas langsamer geht als bei anderen Gesellschaften.

Leider!

Zitat:

Original geschrieben von qd0g

Bringt aber in dem Fall nichts

spätestens wenn die zahlungsfrist abläuft und der arroganz der schrieb vom gericht auffn tisch flattert, müssen die reagieren.....

am 21. August 2009 um 13:05

Ich hatte ja eben schon geschrieben, wenn es angemessen ist zu regulieren werden sie regulieren. Aber dann mit Sicherheit erst mit Ablauf der Frist....

Wenn jemand in der 30er Zone (!) in einem stehenden Auto sitzt und frontal von einem rückwärts fahrenden Auto erwischt wird, tippt man als nicht-Augenzeuge sicherlich zunächst mal darauf, dass man davon nicht eine Woche lang mit Schleudertrauma krank sein kann. Ich könnte mir also vorstellen, dass die Versicherung das auch sieht und den Fall etwas genauer prüfen wird, was Zeitverzug mit sich bringen wird.

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