Schadenfreiheitsklasse bei laufendem Leasing (Firma)
Hallo,
ich habe aktuell kein Auto auf mich zugelassen, sondern fahre seit knapp 4 Jahren einen Dienstwagen und das wird sich auch in Zukunft so fortsetzen.
Als Zweitwagen bzw. Erstwagen auf meinen Namen ist jetzt ein älterer Boxster oder 911er geplant (BJ ~2010), der mit ca 13.000km pro Jahr ca 750-900 EUR als Vollkasko Versicherung kosten würde.
Ist es möglich die Dienstwagenjahre mit anzurechnen?
So fange ich ja wieder bei Null an.
Viele Grüße
25 Antworten
Zitat:
@celica1992 schrieb am 18. Juni 2022 um 20:34:37 Uhr:
Nur zur Info, die HUK führt ab 01.07. auch die unterjährige Hauptfälligkeit für PKW ein. Der Ablauf 01.01. wird nur noch auf ausdrücklichem Kundenwunsch gesetzt.
auch bei der HUK24?
Eben! Ist ja die gleiche Versicherung.
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Zitat:
@remarque4711 schrieb am 18. Juni 2022 um 19:33:31 Uhr:
Um zu sicher zu stellen, dass ich wirklich was gelernt habe, kann der @schleuti mir sicher das Gesetz zitieren oder verlinken, in welchem steht, das der 31.12. ein gesetzlicher Kündigungstermin in der KFZ-Versicherung ist.Vielleicht habe ich ja auch nur den falschen 🙂 gesetzt und diese beiden 🙄 😮 wären richtig gewesen 😁.
Ist doch logisch:
Da zum 01.Januar eines jeden Jahres die neuen Typklassen wirksam werden und sich demensprechend die Beiträge ändern, sind die Versicherungen gezwungen, dies spätestens im November anzukündigen.
Somit tritt zum 01.Januar eines jeden Jahres immer eine Vertagsänderung ein.
Deswegen hat man zum 31.12. eines jeden Jahres, im Rahmen des Sonderkündigungs-Rechts,
die Möglichkeit die Versicherung zu wechseln.
Die Hauptfälligkeit des Vertrags ist damit außer Kraft gesetzt.
Ausgenommen sind Verträge, die nicht das gesamte Jahr bestanden haben.
Naja, ob das logisch ist.
Wenn das so wäre, hatten ja alle die es betrifft, ein Sonderkündigungsrecht zum 01.01
Außerdem werden, wie ich schon geschrieben habe, die neuen Typklassen erst zur Hauptfälligkeit angewandt.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 19. Juni 2022 um 11:34:30 Uhr:
Außerdem werden, wie ich schon geschrieben habe, die neuen Typklassen erst zur Hauptfälligkeit angewandt.
Diese Aussage ist falsch.
Die Typklassen werden zum 1.Januar wirksam und müssen von den Vs auch angewandt werden.
Ob die Vs die daraus resultierende Beitragsänderung erst zur Hauptfälligkeit anwendet, ist jedoch deren Entscheidung.
Das "müssen" ist falsch, sie können wenn sie wollen, für Neuvertrage sofort oder für Bestandsverträge ab Hauptfälligkeit
Danke für die vielen Antworten.
Der alte KFZ-Versicherungsvertrag liegt auch schon mehr als 10 Jahre zurück.
Da ich letzte Woche fündig geworden bin habe ich mich bei der HUK Coburg neu einstufen lassen.
SF 1/2 für einen Boxster S mit 10.000 km pro Jahr und Vollkasko für 677 EUR - ist ok.
Tatsächlich, das hatte ich gar nicht auf dem Schirm, hatte vorher mit 13.000 km berechnen lassen und bin dann runter auf 10.000 km.
Rufe morgen mal an, 9000 wird langen oder ich gehe direkt auf 12.000 - so mit 10.000 ist nicht das wahre 😉