Schadenfreiheitsklasse bei laufendem Leasing (Firma)
Hallo,
ich habe aktuell kein Auto auf mich zugelassen, sondern fahre seit knapp 4 Jahren einen Dienstwagen und das wird sich auch in Zukunft so fortsetzen.
Als Zweitwagen bzw. Erstwagen auf meinen Namen ist jetzt ein älterer Boxster oder 911er geplant (BJ ~2010), der mit ca 13.000km pro Jahr ca 750-900 EUR als Vollkasko Versicherung kosten würde.
Ist es möglich die Dienstwagenjahre mit anzurechnen?
So fange ich ja wieder bei Null an.
Viele Grüße
25 Antworten
Lass Dir von der bisherigen Versicherung für den damaligen Erstwagen die letzte SF schriftlich bestätigen. Zwar erfährst Du mit dem Dienstwagen keine weiteren Rabatte, legst aber den "alten" Rabatt auf Eis, so dass er nicht verfällt, wenn Du später mal den Dienstwagen abgibst und einen Privatwagen fährst.
Will die ja parallel fahren - als Hauptwagen den Dienstwagen und Privatwagen als Zusatz.
Dienstwagen ist nicht auf mich zugelassen sondern auf die Leasingfirma - das soll ja auch so bleiben.
Die SF von dem Dienstwagen werden eben nicht anerkannt auf die persönliche SF. Daher kannst Du eben "nur" die alte SF einfrieren lassen oder diese für den Porsche nutzen. Beides gleichzeitig geht nicht.
Frage bei der VS nach, ob Du den "alten" SF einfrieren lassen kannst und für den Porsche parallel einen günstigere Zweitwagen-Einstufung bekommen kannst.
Die Dienstwagenjahre gehören dem, der den Dienstwagen versichert hat.
Außer du hast den SF für den Dienstwagen damals zur Verfügung gestellt, dann zählen die Jahre für dich sowieso weiter, du kannst aber nicht nur die letzten 4 Jahre, auf einen anderen Vertrag übertragen.
Hast du aber nie selbst einen SF, bleibt dir nur eine ZWR SF4 über eine Ehefrau oder eine Lebenspartnerin.
Oder du kannst von den Eltern oder Großeltern einen SF übernehmen
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Zitat:
@Razzer85 schrieb am 18. Juni 2022 um 00:30:09 Uhr:
Hallo,ich habe aktuell kein Auto auf mich zugelassen, sondern fahre seit knapp 4 Jahren einen Dienstwagen und das wird sich auch in Zukunft so fortsetzen.
Als Zweitwagen bzw. Erstwagen auf meinen Namen ist jetzt ein älterer Boxster oder 911er geplant (BJ ~2010), der mit ca 13.000km pro Jahr ca 750-900 EUR als Vollkasko Versicherung kosten würde.
Ist es möglich die Dienstwagenjahre mit anzurechnen?
So fange ich ja wieder bei Null an.Viele Grüße
Du solltest deine letzte Vs kontaktieren.
Die haben deinen damaligen SF "konserviert".
So fängst du auf deiner letzten SF-Stufe wieder an.
Auch, wenn deine alte Vs erstmal im Vergleich teurer sein sollte, als andere Anbieter,
hast du so am wenigsten Stress und vermeidest "Sondereinstufungen".
Nach einem Jahr (1,5), kannst du dann deinen SF zu einer günstigeren Vs mitnehmen. Stichtag 31.12..
Wenn es der 31.12. sein soll, dann muss der TE aber auch drauf achten, dass die Hauptfälligkeit der 01.01. wird und nicht unterjährig.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 18. Juni 2022 um 11:43:36 Uhr:
Wenn es der 31.12. sein soll, dann muss der TE aber auch drauf achten, dass die Hauptfälligkeit der 01.01. wird und nicht unterjährig.
Das spielt in dem Moment, wenn der Vertrag länger als ein Jahr läuft keine Rolle.
Beispiel:
Neue Vs zum 01.07.2022 mit Haupfälligkeit 01.07.
Ab dem Jahr 2023 kann zum 31.12 die Vs gekündigt werden.
Der 31.12. ist ein Gesetlicher Kündigungstermin, da zum 01.01. die neuen Typklassen wirksam werden.
Ich lerne jeden Tag dazu, danke 🙂
Die neuen Typklassen werden immer zur Hauptfälligkeit wirksam.
Deshalb kann man bei unterjährigem Ablauf auch nicht zum 31.12. kündigen, da die Beitragserhöhung, Weiterstuftung oder Rückstufung immer zur Hauptfälligkeit passiert
Um zu sicher zu stellen, dass ich wirklich was gelernt habe, kann der @schleuti mir sicher das Gesetz zitieren oder verlinken, in welchem steht, das der 31.12. ein gesetzlicher Kündigungstermin in der KFZ-Versicherung ist.
Vielleicht habe ich ja auch nur den falschen 🙂 gesetzt und diese beiden 🙄 😮 wären richtig gewesen 😁.
Das mit dem gesetzlichen Kündigungsternin 31.12 und dessen Quelle würde mich auch interessieren?
Es gibt genug Versicherungen wo die Hauptfälligkeit bspw 1.8 so lange unverändert bleibt, bis man die Versicherung wechselt.
Bei der HUK24 ist immer der 1.1 Tag der Hauptfälligkeit, egal wann man im Jahr das Auto anmeldet. Der erste Beitrag wird dann auch nur bis 31.12 veranschlagt
Windel, es gibt auch genügend VS, wo man auch Antrag die Hauptfälligkeit auf den 01.01. ändern kann.
Die unterjährige Hauptfälligkeit führt übrigens ständig zu Verwirrungen.
Nur zur Info, die HUK führt ab 01.07. auch die unterjährige Hauptfälligkeit für PKW ein. Der Ablauf 01.01. wird nur noch auf ausdrücklichem Kundenwunsch gesetzt.
Überall die selben Spielchen 🙄. Kein Wunder, dass die Leute irgendwann nicht mehr blicken, wann sie kündigen können.