Schadenbegutachtung
Schönen Guten Tag,
ich hätte ne Frage. Ich hab beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt. Mein Auto hat nur einpaar Kratzer vorne rechts. Ich wollte diese reparieren lassen. Meine Versicherung Huk Corburg hat mir eine Werkstatt empfohlen. Wenn ich mein Auto nach der Schadenbegutachtung nicht reparieren lassen möchte, muss ich die Kosten für die Begutachtung bezahlen, oder übernimmt es die Verischerung.
Oder soll ich jetzt lieber den Termin absagen. Die sind eigentlicht nur einpaar Kratzer, ich hab mir anders überlegt.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
23 Antworten
Dein Eigentum? Dann mach was du willst.
Leasing dann musst wohl in den sauren Apfel beißen und es machen lassen.
Danke schön. aber meine Frage ist, wer zahlt die Kosten für Begutachtung. Wenn ich mein Auto nach der Begutachtung nicht reparieren lassen möchte.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Ja du, warum soll das jemand anders bezahlen?
Und bei dem Schaden bist du schon bei über 1200€.
[Unnötiges Zitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Nein das nicht. Kommt drauf an wo und wer das macht von 20-100€ ist so die Spanne. Ruf die Werkstatt doch an und frage einfach nach.
Das ist besser als hier Rätsel raten zu machen :-)
Wenn ein Gutachter kommt kostet auch alleine schon gerne mal um die 500€.
Auf jeden Fall vorher fragen oder Termin absagen.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Danke schön. Dann würde ich den Termin absagen. Es ist blöd, wenn ich die Begutachtung zahlen muss, wenn ich nicht mehr reparieren lassen möchte.
Hallo zusammen,
Ich denke da du der Verursacher bist zahlst du deinen Gutachter. Wofür brauchst du das Gutachten? Eine gute Smart Reparatur sollte nicht so teuer sein bei dem Schaden, machen lassen, bezahlen und gut isses.
Schönes Wochenende
Manfred
Ich habe da ein Verständnisproblem:
Der TE hat mit seinem Fahrzeug ein anderes beschädigt.
Seine Haftpflichtversicherung kommt für selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug grundsätzlich nicht auf.
Die muss man in der Regel immer selbst bezahlen. Bei der reinen Haftpflichtversicherung wäre jetzt das Thema zu Ende.
Es sei denn, er hat eine Vollkasko-Versicherung.
Dann zahlt die das (abzüglich der Selbstbeteiligung), wenn bei dem Unfall-Geschehen nicht gegen Vertragsbedingungen im Kleingedruckten verstoßen wurde (z.B. Alkohol am Steuer, Jemand ist gefahren, der das Auto gar nicht fahren dürfte, etc.).
In dem Fall sollte man sich an die Anweisungen des Versicherers halten, denn die können dann sehr wohl bestimmen, wer begutachtet, bzw. wer repariert. Denn letztlich müssen die das ja auch bezahlen.
Sollte der TE also eine Vollkasko-Versicherung haben, sollte er sich mit seinem Versicherungsvertreter abstimmen, was jetzt zu tun ist. Denn möglicherweise will die Versicherung ja deswegen erst ein Gutachten haben, um bestimmen zu können, in welche Werkstatt sie ihren Versicherungsnehmer schickt, um die Kosten für sich selbst zu minimieren.
@ MTDN
Irgendwie verstehe ich Deinen Ansatz nicht. Wenn Deine Versicherung Dir schon eine Werkstatt empfiehlt, dann schätze ich mal, dass Du eine Vollkasko - Versicherung hast. Dann zahlst Du doch sowieso nur die Selbstbeteiligung, je nach Vertrag meistens 300 €. Damit sind die Kosten in diesem Fall klar. Abgesehen von einer eventuellen Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse.
Zitat:
@Madmax321 schrieb am 8. September 2024 um 09:34:31 Uhr:
@ MTDN
Irgendwie verstehe ich Deinen Ansatz nicht. Wenn Deine Versicherung Dir schon eine Werkstatt empfiehlt, dann schätze ich mal, dass Du eine Vollkasko - Versicherung hast. Dann zahlst Du doch sowieso nur die Selbstbeteiligung, je nach Vertrag meistens 300 €. Damit sind die Kosten in diesem Fall klar. Abgesehen von einer eventuellen Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse.
Ich habe Vollkasko. Ich wollte am Anfang mein Auto reparieren lassen und habe nächte Woche einen Termin für Schadenbegutachtung. Jetzt habe ich meine Meinung geändert und möchte mein Auto nicht mehr reparieren lassen. Meine Frage ist, wenn ich trotzdem zum Termin fahre, aber danach mein Auto nicht reparieren lasse. Dann wer bezahlt die Kosten für Schadenbegutachtung. Ich selbst oder meine Versicherung
Warum klärst du das nicht mit der Versicherung. Auf was willst du raus.
Entweder du lässt reparieren oder nicht, wenn nicht wozu dann ein Gutachten.😕
Dafür ein Thread und die ersten Beiträge zu verfassen erschließt sich mir wie auch den anderen Usern nicht.
Und warum jetzt auch noch ein Vollzitat direkt unter dem Beitrag.🙄
Heisst für mich der TE lässt seine Haftpflichtversicherung den Schaden am anderen Wagen regulieren, und um den Kratzer an der Stoßstange er selber, wie SmartRepair.
Zitat:
@MTDN schrieb am 8. September 2024 um 09:57:37 Uhr:
Zitat:
... Dann wer bezahlt die Kosten für Schadenbegutachtung. Ich selbst oder meine Versicherung
Du
Wenn ich mit einem Schaden zu meiner VW Werkstatt gehe (nicht zum Gutachter) lasse ich mir einen Kostenvoranschlag erstellen. Dafür zahle ich kein Geld, auch wenn ich nichts machen lasse. Das solltest du ggfs. auch mal probieren.
Und dann kannst du z.B. auch entscheiden ob du selbst zahlst weil billiger als über die Versicherung abzurechnen.