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Schaden von gegnerischer Versicherung auszahlen lassen - wie geht das?

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 10:33

Hallo,

mein Auto wurde von einem anderen Fahrzeug beschädigt. Nun möchte ich mir den Schaden auszahlen lassen, aber wie stelle ich das an?

Es gilt die Schadenhöhe zu ermitteln. Da habe ich 2 Möglichkeiten:

1) Händler des Autos: Wenn ich zum Händler fahre werde ich bequatscht ich soll es bei denen reparieren lassen und soll einfach die Versicherungsdaten geben, sie rechnen direkt mit der Versicherung ab. Also wie kriege ich von dem einen Kostenvoranschlag?

2) Gutachter. Bloß: wer bezahlt den Gutachter? Ist es besser einen Gutachter oder den Händler den Schaden schätzen zu lassen?

3) Kann ich mir den Nutzungsausfall des Wagens während der Reparatur bezahlen lassen? Den hätte ich während der Reparaturzeit in der Werkstatt bekommen, aber wie schaut es aus wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse?

 

Vielen Dank bereits im Vorraus!

Grüße

Hazze

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von beachi

 

ansonsten wurde schon alles gesagt, jedoch sollte bis 1000 euro ein kostenvoranschlag reichen, so machen wir es.. gutachter kostet darunter nur unnütz geld.. fotos sind wichtig..

nutzungsausfall gibts nur bei reparaturnachweis, entweder fotos mit aktueller tageszeitung oder ein gutachter der versicherung kommt vorbei..

mfg

Hallo,

ist ja schön für dich dass es Ihr so macht und dass es aus deiner Sicht nur unnütz Geld kostet hier einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Ab 750,00 € Nettoreparaturkosten kann man ein Gutachten in Auftrag geben ob es der Versicherung passt oder auch nicht.

Und auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung muss sich der Geschädigte keinesfalls einlassen, er kann natürlich wenn er will.

Außerdem hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine Wertminderung sofern Alter und Laufleistung des Fahrzeuges gewissen Kriterien entsprechen.

Und genau dass vergessen manche Versicherungen gerne oder begründen es damit, dass es sich im vorliegenden Schadensfall um einen Bagatellschaden handelt und somit kein Anspruch auf Ausgleich einer merkantilen Wertminderung besteht.

Naja, wenn man billig abgespeist werden möchte sollte man den Versicherungsgutachter wählen, wenn man das haben möchte was einem zusteht ist sicherlich der unabhängige Gutachter vorteilhaft.

Im übrigen wundert es mich doch sehr, dass Beiträge die zugunsten der Versicherungen geschrieben werden relativ schnell mit einem "Danke" versehen werden und das in in den seltensten Fällen nicht nur einmal.

Und die Beiträge wo hier nicht so gern gesehen werden weil sie nicht den Standard der Versicherer entsprechen werden auch mal so nebenbei entfernt.

Schon etwas komisch...

Gruß

fordfuchs

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Und sich extra dazu anzumelden und auch noch auf einen fast 11 Jahre alten Beitrag zu antworten.

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