Schaden über versicherung bin nicht gefahren aber Kumpel dieser verursachte den Schade.

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem.

Freund hat sich vor 2 Jahren Auto geliehen, damit Unfall verursacht Schild umgefahren Golf Totalschaden. Natürlich riesen krach deshalb gehabt und haben mit und ach und krach uns geeinigt er reguliert den Schaden Privat. Für mich war der Ärger gegessen und vergessen.

fast 2 Jahre Später kommt von meiner Versicherung die Schadensmeldung Rückstufung der Versicherung und mir angebot den Schaden 1175 € zurückzukaufen dafür hätte ich 6 Monate Zeit. Wenn ich mich dagegen entscheide verlangt man von mir dann 1590 € zurück weil ich ja in bessere Schadenfreiheitsklasse gefahren bin.

Ehrlich ich hatte davon null Ahnung das der Freund nun ohne mein wissen den Schaden doch über die Versicherung abgewickelt hat und war total von allen Wolken gefallen.

Jetzt ärgere ich mich und frag mich wie die Sache aussieht, kann ich irgendwie den Depp ( Inzwischen ziemlich verkracht ) zur Rechenschaft ziehen ? Ich seh nicht ein auf den Schaden sitzen zu bleiben den ich nicht verursacht habe, gut es waren Mitfahrer eingetragen aber das ich dann doch zahlen muss / soll macht mich wütend....

Meint Ihr ich hätte Chancen die Versicherung zu bieten den Schaden von mir abzuweisen und das Geld die Versicherung bei Ihm eintreibt wenn ich der Versicherung die Daten mitteile ?

Klar ich weiß man sollte so ne Sache niemals machen aber ich habe nun mal vertraut und das wurde nun missbraucht :-(

Weiß jemand da irgend einen Tipp Rat ?? Wäre für jeden Hinweis Dankbar, Echt !

Danke...

Beste Antwort im Thema

Woher wisst ihr, dass der Kumpel den ganzen Fremdschaden bezahlt hat? Vielleicht ging es ja damals nur um den Golf und das Schild war noch gar nicht beziffert. Oder es gab noch weitere Fremdschäden?

Vielleicht kommt da ja noch etwas genauere Info vom TE.

Ansonsten ist die Angelegeheit ziemlich eindeutig.
Die Versicherung muss die unfallbedingten Fremdschäden ausgleichen. Das hat sie getan.
Offenbar wurde der Schaden erst jetzt geltend gemacht, denn sonst wäre ja der Vertrag damals schon belastet worden und der TE hätte den höheren Beitrag gleich bezahlen müssen.

Daher ist es von der Versicherung nur fair, dem TE jetzt anzubieten, den Schaden zurückzukaufen, da er sonst rückwirkend hochgestuft wird.

Der TE kann jetzt den Betrag zurückzahlen und vom Verursacher einfordern. Die Versicherung hat mit dem Kumpel nichts am Hut. Das Risiko, dass der Kumpel leere Taschen hat, trägt der TE alleine.

Mit anderen Worten: "Frauen und Autos teilt man nicht" 😉 🙂 🙂

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Zitat:

@GustavSturm schrieb am 21. Juli 2015 um 09:37:04 Uhr:


Ist der Rückstufungsschaden höher als der Schaden rentiert es sich den Schaden zurück zu zahlen.

Der Rückstufungsschaden allein für die ersten zwei Jahre ist schon höher als der Schaden selber (siehe Eingangspost).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2015 um 10:07:19 Uhr:



Zitat:

@GustavSturm schrieb am 21. Juli 2015 um 09:37:04 Uhr:


Ist der Rückstufungsschaden höher als der Schaden rentiert es sich den Schaden zurück zu zahlen.
Der Rückstufungsschaden allein für die ersten zwei Jahre ist schon höher als der Schaden selber (siehe Eingangspost).

Gruß Metalhead

Super, war gespannt, wem das als Erstem auffällt.

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Juli 2015 um 10:15:34 Uhr:


Super, war gespannt, wem das als Erstem auffällt.

Hab ich jetzt was gewonnen?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2015 um 10:44:36 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Juli 2015 um 10:15:34 Uhr:


Super, war gespannt, wem das als Erstem auffällt.
Hab ich jetzt was gewonnen?

Gruß Metalhead

Den Preis hast Du doch schon in Form des DankeKlick. 🙂

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Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Juli 2015 um 12:51:19 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2015 um 10:44:36 Uhr:



Hab ich jetzt was gewonnen?

Gruß Metalhead

Den Preis hast Du doch schon in Form des DankeKlick. 🙂

Na dann danke, ich geb dir einen zurück. 🙂

Gruß Metalhead

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 19:05:50 Uhr:


zu 2 nein, da bin ich anderer meinung, weil eben 1 (höchstufungsschaden) aus meiner sicht ein reiner vermögensschaden ist... verbleibt der Höherstufungsschaden der nach 823 eben als mittelbarer (durch V-Unfall) reiner V-Schaden nicht ersetzbar ist...vielleicht jetzt klarer geworden oder anders warum siehst du den Höherstufungsschaden nicht als reinen V-Schaden an.

Leider komm ich jetzt erst dazu, die lange Liste der noch nicht gelesenen motor-talk Beiträge in den verschiedenen Foren "abzuarbeiten".

Hallo Phaeti, Deine Beiträge zu versicherungstechnischen Fragen (z.B. Rückstufung, Einstufung, Wechsel, VVG) sind von großer Fachkenntnis geprägt und eine wirkliche Hilfe für die TEs. Sobald Du Dich aber aufs Eis des Schuldrechts begibst, rutscht Du manchmal gehörig aus (ich hab da mal im Zusammenhang mit einem Beitrag von Dir von juristischer Viertel-Bildung geschrieben - nicht böse gemeint).

Wie Dich bereits in diesem "Faden" jemand darauf hingewiesen hat, hat der Kumpel des TE natürlich fahrlässig den Leihvertrag verletzt, es liegt also neben der deliktischen Haftung des Kumpels für die Eigentumsverletzung auch eine vertragliche Haftung vor, ein Rückstufungsschaden in der Haftpflicht ist also schon deshalb zu erstatten. (Gilt laut Palandt unter Berufung auf BAG NJW 82, 846 auch für Mieter, Arbeitnehmer und Schwarzfahrer).

Soweit dies bei anderen Beitragern zur Kontroverse darüber geführt hat, ob nun die Rückstufung für 20 Jahre zu ersetzen ist, obwohl nicht feststeht, ob der TE überhaupt in 15 Jahren noch ein (und ggf. welches) Auto fährt und höhere Beiträge zu zahlen hat: In der Praxis wird der Schädiger durch Feststellungsurteil dazu verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Rückstufung künftig entsteht, die Beträge müssen dann jeweils mitgeteilt werden. Ein Leistungsurteil ergeht nur für die bereits eingetretene Höherstufung mit dem schon feststehenden Betrag.

Aber Phaeti, auch bei einer bloß deliktischen Haftung wird der Höherstufungsschaden in der Kaskoversicherung ersetzt.
Beispiel: A hat Unfall mit B, Verursachungsanteil des A 80 %, des B 20 %. B nimmt seine Vollkaskoversicherung in Anspruch, wird dadurch höhergestuft und erhält von seiner Kaskoversicherung den Wert des Autos bzw. die Reparaturkosten abzüglich Selbstbeteiligung. Diese SB und den Höherstufungsschaden bekommt er im Rahmen des Quotenvorrechts des Kaskoversicherten von A erstattet, wenn sie zusammen nicht mehr als 80 % des Schadens ausmachen. Der Höherstufungsschaden ist ja kausal durch die Eigentumsverletzung entstanden.

Hier stellt sich allerdings die Frage, für wieviele Jahre die Rückstufung in der Haftpflicht zu ersetzen wäre, überhaupt nicht, da nach den Angaben des TE der Rückstufungsschaden schon im ersten Jahr (oder in den ersten 2 Jahren?) höher wäre als der Fremdschaden. Leider - und das ist bei vielen Beiträgen zu beklagen - hat TE nicht mitgeteilt, wann genau der Unfall war, für welche Zeit der höhere Versicherungsbeitrag gefordert worden ist, was er vorher Jahresbeitrag hat zahlen müssen etc. So kann nicht nachvollzogen werden, wie die Versicherung auf die hohe Nachzahlung kommt. Er wird aber, wenn die Forderung der Versicherung rechtmäßig ist, den Fremdschaden selbst übernehmen und den entsprechenden Betrag von seinem Kumpel ersetzt verlangen müssen, um den Schaden möglichst gering zu halten.

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