Schaden über versicherung bin nicht gefahren aber Kumpel dieser verursachte den Schade.
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem.
Freund hat sich vor 2 Jahren Auto geliehen, damit Unfall verursacht Schild umgefahren Golf Totalschaden. Natürlich riesen krach deshalb gehabt und haben mit und ach und krach uns geeinigt er reguliert den Schaden Privat. Für mich war der Ärger gegessen und vergessen.
fast 2 Jahre Später kommt von meiner Versicherung die Schadensmeldung Rückstufung der Versicherung und mir angebot den Schaden 1175 € zurückzukaufen dafür hätte ich 6 Monate Zeit. Wenn ich mich dagegen entscheide verlangt man von mir dann 1590 € zurück weil ich ja in bessere Schadenfreiheitsklasse gefahren bin.
Ehrlich ich hatte davon null Ahnung das der Freund nun ohne mein wissen den Schaden doch über die Versicherung abgewickelt hat und war total von allen Wolken gefallen.
Jetzt ärgere ich mich und frag mich wie die Sache aussieht, kann ich irgendwie den Depp ( Inzwischen ziemlich verkracht ) zur Rechenschaft ziehen ? Ich seh nicht ein auf den Schaden sitzen zu bleiben den ich nicht verursacht habe, gut es waren Mitfahrer eingetragen aber das ich dann doch zahlen muss / soll macht mich wütend....
Meint Ihr ich hätte Chancen die Versicherung zu bieten den Schaden von mir abzuweisen und das Geld die Versicherung bei Ihm eintreibt wenn ich der Versicherung die Daten mitteile ?
Klar ich weiß man sollte so ne Sache niemals machen aber ich habe nun mal vertraut und das wurde nun missbraucht :-(
Weiß jemand da irgend einen Tipp Rat ?? Wäre für jeden Hinweis Dankbar, Echt !
Danke...
Beste Antwort im Thema
Woher wisst ihr, dass der Kumpel den ganzen Fremdschaden bezahlt hat? Vielleicht ging es ja damals nur um den Golf und das Schild war noch gar nicht beziffert. Oder es gab noch weitere Fremdschäden?
Vielleicht kommt da ja noch etwas genauere Info vom TE.
Ansonsten ist die Angelegeheit ziemlich eindeutig.
Die Versicherung muss die unfallbedingten Fremdschäden ausgleichen. Das hat sie getan.
Offenbar wurde der Schaden erst jetzt geltend gemacht, denn sonst wäre ja der Vertrag damals schon belastet worden und der TE hätte den höheren Beitrag gleich bezahlen müssen.
Daher ist es von der Versicherung nur fair, dem TE jetzt anzubieten, den Schaden zurückzukaufen, da er sonst rückwirkend hochgestuft wird.
Der TE kann jetzt den Betrag zurückzahlen und vom Verursacher einfordern. Die Versicherung hat mit dem Kumpel nichts am Hut. Das Risiko, dass der Kumpel leere Taschen hat, trägt der TE alleine.
Mit anderen Worten: "Frauen und Autos teilt man nicht" 😉 🙂 🙂
35 Antworten
@ phaeti: ???????????????
Zu 1: Ich verstehe Deine Frage nicht. Du hast doch den Thread gelesen?!?!?
Entweder zahlt die Versicherung, dann kann der TE den finanziellen Schaden durch den SFR Verlust (am Ende jeden Jahres) vom Ex-Kumpel verlangen. Oder sie zahlt de facto nicht, weil der TE den Schaden zurückkauft. Dann ist es wohl offensichtlich...
Zu 2: Keine Ahnung was Du damit meinst. Ist aber auch egal, was Du für ein Problem mit Bäumen hast. 😁
Ich hatte ja oben geschrieben, was ein reiner Vermögensschaden ist. Richtig ist, dass diese nicht zu ersetzen sind, aber das ist hier wie gesagt OT.
zu 2 nein, da bin ich anderer meinung, weil eben 1 (höchstufungsschaden) aus meiner sicht ein reiner vermögensschaden ist, korrigiere mich wir haben:
1 haftung des halters
2 haftungs des fahrers
3 direktanspruch des geschädigten
der geschädigte nimmt die nummer 3.
der Fahrer und halter wird von seiner Haftung durch die Versicherung frei gestellt.
verbleibt der Höherstufungsschaden der nach 823 eben als mittelbarer (durch V-Unfall) reiner V-Schaden nicht ersetzbar ist.
vielleicht jetzt klarer geworden.
oder anders warum siehst du den Höherstufungsschaden nicht als reinen V-Schaden an.
Weil es hier nicht um den deliktischen Anspruch eines Dritten geht (dann hast Du recht, s. o.), sondern um den Gesamtschuldnerausgleich bzw. um die Haftung des Entleihers im Innenverhältnis: andere Baustelle 😉
ah stichwort leihvertrag. den hatte ich übersehen danke
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Also:
1.) Es besteht ein Direktanspruch gegen den Versicherer. Der Geschädigte kann über den Zentralruf der Versicherer die Versicherung ausfindig machen und dort den Schaden direkt geltend machen.
2.) Wird ein Schaden gemeldet, unabhängig wann er erfolgt ist, wird man erst im folge Jahr der Meldung zurückgestuft.
3.) Bevor die Versicherung reguliert, müsste sie Dir einen Unfallbogen zugeschickt haben.
4.) Du kannst zivilrechtlich den Rückstufungsschaden bei Deinem Freund einklagen. Die Versicherung soll Dir auf die nächsten 20 Jahre ausrechnen wie hoch der Rückstufungsschaden ist.
Wenn Du dies weist, Deinen Freund bitten dies zu begleichen, wenn er es nicht freiwillig macht Anwalt beauftragen. Der schickt dann einen Gerichtsvollzieher vorbei. Bei Wiederspruch geht es vor Gericht. 😉
Zitat:
@Blubib schrieb am 19. Juli 2015 um 11:24:49 Uhr:
Es ist nicht unüblich, dass eine Rechnung von einer Behörde erst 1-2 Jahre später kommt.
Aber ist es normal daß die Versicherung dann rückwirkend bis zum Unfallzeitpunkt die Beiträge erhöhen will?
Warum nicht erst ab Rechnungsdatum?
Gruß Metalhead
Ich verstehe auch nicht wieso man sich erst jetzt meldet.
Im Anschreiben steht " der von Ihnen gemledeten Kraftfahrzeughaftpflichtschaden vom 27.10.2013...."
Ich habe nichts gemeldet, weil ich mit dem Freund ausgemacht habe, Du setzt Dich bitte mit der Stadt in Verbindung und klärst was zu zahlen ist und sagst mir Bescheid.
Mir geht es nur darum mir den schaden zu Ersetzen der mir entstanden ist, sprich rückstufung! Ich habe ja den Schaden nicht verursacht, also muss der der gefahren ist dafür gerade stehn! nicht ich! Mir geht es da nur ums Prinzip.! Ich glaub hier würde auch keiner das auf sich sitzen lassen und sagn ooooch ja kumpel hat schaden verursacht da zahl ich halt mal ewig erhöhten Beitrag meiner Versicherung und den Rückwirkenden Beitrag :-) es sei denn es war die Freundin ( geliebte ) ^^
Ich habe jetzt den wisch den Schaden verursacher mitgeteilt und vorsichtshalber Rechtsanwalt eingeschaltet zur Rechtsberatung über meinen Pannendienst :-D
Zitat:
@floppy-1 schrieb am 20. Juli 2015 um 11:34:47 Uhr:
Ich verstehe auch nicht wieso man sich erst jetzt meldet.Im Anschreiben steht " der von Ihnen gemledeten Kraftfahrzeughaftpflichtschaden vom 27.10.2013...."
Ich habe nichts gemeldet, weil ich mit dem Freund ausgemacht habe, Du setzt Dich bitte mit der Stadt in Verbindung und klärst was zu zahlen ist und sagst mir Bescheid.
Mir geht es nur darum mir den schaden zu Ersetzen der mir entstanden ist, sprich rückstufung! Ich habe ja den Schaden nicht verursacht, also muss der der gefahren ist dafür gerade stehn! nicht ich! Mir geht es da nur ums Prinzip.! Ich glaub hier würde auch keiner das auf sich sitzen lassen und sagn ooooch ja kumpel hat schaden verursacht da zahl ich halt mal ewig erhöhten Beitrag meiner Versicherung und den Rückwirkenden Beitrag :-) es sei denn es war die Freundin ( geliebte ) ^^
Ich habe jetzt den wisch den Schaden verursacher mitgeteilt und vorsichtshalber Rechtsanwalt eingeschaltet zur Rechtsberatung über meinen Pannendienst :-D
Das du nicht gefahren bist interessiert aber den Geschädigten nicht, da der Schaden mit einem von dir versicherten Fahrzeug verursacht wurde. Das du das Auto verliehen hast interessiert den Geschädigten wenig, das musst du mit dem Freund ausmachen und wie so oft habt ihr das sicherlich vorher nicht besprochen, weil man ja nicht direkt von einem Schaden ausgeht.
Hatte vor wenigen Wochen genau das gleiche im Freundeskreis, Freund verleiht Scirocco R an anderen Freund und der macht damit einen Totalschaden, die haben jetzt auch nichtmehr so das gute Verhältnis.
Zitat:
@floppy-1 schrieb am 20. Juli 2015 um 11:34:47 Uhr:
Ich habe ja den Schaden nicht verursacht, also muss der der gefahren ist dafür gerade stehn! nicht ich! Mir geht es da nur ums Prinzip.!
Ja, aber dein Fahrzeug hat den Schaden verursacht. Versichert ist halt dummerweise das Fahrzeug und nicht der Fahrer.
Das sollte einem schon klar sein, bevor man ein Auto verleiht.
PS. Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen, oder wie kommt die Stadt an dein Kennzeichen?
Gruß Metalhead
Zitat:
@floppy-1 schrieb am 20. Juli 2015 um 11:34:47 Uhr:
Im Anschreiben steht " der von Ihnen gemeldeten Kraftfahrzeughaftpflichtschaden vom 27.10.2013...."
Auf jeden Fall eine Kopie der Schadensanzeige bei der VS anfordern.
Dabei sieht man mit welchem Namen unterschrieben wurde.
(Wird dir dein RA auch empfehlen bzw. anfordern)
Wie gesagt, normal ist, dass der Schaden von der KH-Versicherung geleistet wird. Denke mal der Freund hat bei der Stadt nicht bezahlt und die haben sich dann das geld von der Versicherung geholt.
Nachdem Du nicht gefahren bist, kannst Du vom Fahrer den Rückstufungsschaden fordern. Wiegesagt einfach bei der Versicherung anfordern, die haben Programme die das rechnen.
Dann Freund auffordern dies zu zahlen. Frist 1 Monat setzten und gleich darauf hinweisen, dass Du nach der Frist einen Mahnbescheid beantragen wirst bzw. da an einen Anwalt gibst. Sollte die Frist vorbei sein entweder selbst Mahnbescheid beauftragen (geht über`s Internet) oder Anwalt einschalten.
Das ganze hat natürlich nur Erfolg, wenn bei dem was zu holen ist! 😉
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 20. Juli 2015 um 10:04:42 Uhr:
4.) Du kannst zivilrechtlich den Rückstufungsschaden bei Deinem Freund einklagen. Die Versicherung soll Dir auf die nächsten 20 Jahre ausrechnen wie hoch der Rückstufungsschaden ist.
Wenn Du dies weist, Deinen Freund bitten dies zu begleichen, wenn er es nicht freiwillig macht Anwalt beauftragen. Der schickt dann einen Gerichtsvollzieher vorbei. Bei Wiederspruch geht es vor Gericht. 😉
Bitte die Kirche im Dirf lassen.
Der Schaden ist, wie jeder Schaden, erst dann fällig, wenn er eingetreten ist. Also erst am Ende jeden einzelnen Jahres. Daher muss niemand einen Schaden begleichen, der vielleicht in 5 oder 10 Jahren eintritt. Oder eben auch nicht eintritt, weil der TE vielleicht gar kein Auto mehr hat oder einen Dienstwagen fährt oder einen SFR übernimmt usw.
Also entweder vergleicht man sich, oder die Sache zieht sich ein paar Jährchen.
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 20. Juli 2015 um 15:33:40 Uhr:
Bitte die Kirche im Dirf lassen.Zitat:
@GustavSturm schrieb am 20. Juli 2015 um 10:04:42 Uhr:
4.) Du kannst zivilrechtlich den Rückstufungsschaden bei Deinem Freund einklagen. Die Versicherung soll Dir auf die nächsten 20 Jahre ausrechnen wie hoch der Rückstufungsschaden ist.
Wenn Du dies weist, Deinen Freund bitten dies zu begleichen, wenn er es nicht freiwillig macht Anwalt beauftragen. Der schickt dann einen Gerichtsvollzieher vorbei. Bei Wiederspruch geht es vor Gericht. 😉
Der Schaden ist, wie jeder Schaden, erst dann fällig, wenn er eingetreten ist. Also erst am Ende jeden einzelnen Jahres. Daher muss niemand einen Schaden begleichen, der vielleicht in 5 oder 10 Jahren eintritt. Oder eben auch nicht eintritt, weil der TE vielleicht gar kein Auto mehr hat oder einen Dienstwagen fährt oder einen SFR übernimmt usw.Also entweder vergleicht man sich, oder die Sache zieht sich ein paar Jährchen.
In der Praxis wird der Rückstufungschaden geltendgemacht bis zu dem Zeitpunkt, wo der VN keine Mehrprämie bezahlt. Kann sich über 20 Jahre hin ziehen, da die neuen Staffeln ja recht weit gehen.
Es wird jedes Jahr gegenübergestellt. Und für jedes Jahr wo die %-te abweichen wird ein Eurobetrag angegeben.
Beide Seiten können alle paar Jahre feststellen lassen, ob der Schaden höher oder niedriger ist.
Kommt ja drauf an ob sich die Prämie ändert (Typ-Klasse, Regional-Klasse, Tarifanpassung, neues Fahrzeug neuer Tarif, neue Einstung, gar kein Fahrzeug mehr, usw). Die meisten sind aber zu faul. 😉
Die Rückstufungsschadenberechnungen werden generell vor Gericht anerkannt. Und ja es muss der Schaden der Zukünftig auftreten könnte bezahlt werden.
Es ist dem Kläger nicht zumutbar jedes Jahr erneut vor Gericht zu gehen. Ist auch bei anderen Schadenersatzklagen so, wenn z.Bsp. hochgerechnet wird, was der Geschädigte bis zur Rente hätte verdient, wenn er normal weiter arbeiten könnte, sogar mit Tariferhöhungen und Gehaltsgruppen änderungen (Vergleichswerte werden da herangezogen). Da ist das mit dem Rückstufungsschaden gar nichts. 🙂 🙂 🙂
was Ihr alle berichtet is mir auch klar, der Schaden muss von der Versicherung reguliert werden ;-) nur die letzten zwei Beiträge das is mir zu Hoch da versteh ich nur Bahnhof ^^
Das dem geschädigten das wurscht is, is mir auch klar mir geht es nur intern um meine Versicherung die mir nun Druck macht zahlste nich stufen wir dich hoch, zahlst Du brav is alles okay als wäre nix gewesen .... also muss ich da ja irgendwie den Schadenverursacher zur Kasse bitten wäre der Schaden nicht eingetreten wäre auch nix gewesen :-)
Poilizei war da nicht involviert, nur der Pannendienst ... wer die Stadt infomiert hat, kann wohl nur der Schadenverursacher gewesen sein, ich bin davon ausgegangen das er es getan hat.... Wäre schlimm wen nicht dann wäre sicherlich die Polizei vor meiner Tür gewesen aber soweit hab ich bis jetzt auch nicht gedacht *krass* da sieht man wie doof ich war *heilige Maria* ^^
Ruf die Versicherung an, die sollen Dir schriftlich den "Rückstufungsschaden" zuschicken.
Beim Rückstufungsschaden werden Deine %-te nebeneinander gestellt. Welche %-te hast DU ohne und mit Schaden. Dazu wird für jedes Jahr, wo dies abweicht ein Eurobetrag errechnet anhand Deiner jetzigen Versicherungsprämie.
Das ganze zusammengerechnet ergibt dann den Rückstufungsschaden.
Ist der Rückstufungsschaden höher als der Schaden rentiert es sich den Schaden zurück zu zahlen.
Für was Du Dich entscheidest, diesen Betrag kannst Du vom Fahrer/Unfallverursacher fordern.
Wenn er zahlt, ist alles in Ordnung. Wenn nicht entweder Anwalt oder Du ziehst das selbst durch (schriftliche Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid, Klage). Vorteilhaft wäre eine Rechtschutzversicherung! 😉
Hat der Unfallverursacher kein einkommen über 1000 Euro Netto und keine Vermögenswerte, wirst Du auf den Kosten sitzen bleiben. 🙁