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Schaden nicht repariert und wieder auszahlen lassen?

Themenstarteram 22. April 2022 um 7:19

Vor ein bis zwei Jahren hat mir an der Stoßstange rechts ein Fahrer einen Rempler an der Stoßstange versetzt. Der Verursacher bestand auf eine Regulierung von der Versicherung. Von dieser erhielt ich dann Geld für den Rempler der Lackierung. Die Stoßstange habe ich dann so gelassen.

Jetzt habe ich das gleiche auf der anderen Seite und wieder möchte der Verursacher eine Regulierung von seiner Versicherung.

Muss ich bei der Regulierung angeben, dass ich für die Stoßstange schon einmal Geld von einer Versicherung erhalten habe?

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91 Antworten

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 23. April 2022 um 08:36:41 Uhr:

Warum „leider“? Selbstverständlich muss der Vorschaden angegeben werden.

Weil es eigentlich niemanden was angeht.

Die ganze Vorschauen Sache ist ja eigentlich blödsinnig: z.B. meine Stoßstange hat einen kleinen Kratzer an der rechten Ecke. Dieser Schaden wurde fiktiv abgerechnet und nicht repariert. Nun fährt jemand in die linke Ecke und die Stoßstange ist gebrochen/gerissen.

Wie soll der Vorschauen nun berücksichtigt werden? Eigentlich stünde mir ja eine neue Stoßstange zu, die Werkstatt müsste aber dann irgendwie den Kratzer an der rechten Ecke beim Lackieren berücksichtigen. Nur wie? Nachträglich reinmachen?

Der Wert einer Sache ist eben unterschiedlich wenn sie unbeschädigt ist oder beschädigt. Entsprechend ist auch der neue Schaden uU unterschiedlich hoch. Du bewertest den Wert eines kaputten Autos doch auch anders als den eines unversehrten/funktionstüchtigen.

Zitat:

@a_v_s schrieb am 23. April 2022 um 09:12:34 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 23. April 2022 um 08:36:41 Uhr:

Warum „leider“? Selbstverständlich muss der Vorschaden angegeben werden.

Weil es eigentlich niemanden was angeht.

Die ganze Vorschauen Sache ist ja eigentlich blödsinnig: z.B. meine Stoßstange hat einen kleinen Kratzer an der rechten Ecke. Dieser Schaden wurde fiktiv abgerechnet und nicht repariert. Nun fährt jemand in die linke Ecke und die Stoßstange ist gebrochen/gerissen.

Wie soll der Vorschauen nun berücksichtigt werden? Eigentlich stünde mir ja eine neue Stoßstange zu, die Werkstatt müsste aber dann irgendwie den Kratzer an der rechten Ecke beim Lackieren berücksichtigen. Nur wie? Nachträglich reinmachen?

Selbstverständlich geht demjenigen, der Schadenerstz leiten muss Vorbeschädigungen etwas an.

"Blödsinnig" ist daran rein gar nicht.

Bei deiner Schilderung hast du für den ersten Schaden Geld erhalten, was du damit machst, ist deine Sache. Wenn du Ihn aber nicht für die Reparatur verwendest, dann ist beim zweiten Schaden der erste bei der Regulierung zu berücksichtigen.

Das nennt man dann Abzug für eine Wertverbesserung, respektive einen Vorteilsausgleich der (Bei deinem Beispiel hier) ist in der Höhe zu ermitteln und dann im Gutachten auch auszweisen ist.

Und wenn der Stoßfänger (jetzt bei meinem Beispiel) nach den ersten Schaden soweit beschädigt ist, dass er hätte erneuert werden müssen, dann gibt es 0 € beim zweiten Schaden.

Kaputt ist kaputt und kaputter wie kaputt geht nun einmal nicht.

Ein dritte Variante wäre noch eine partielle Instandsetzung des Schadenbereiches zum Beispiel mit Smart Repair. Man hat Anspruch auf daß, was vorher vorhanden war.

Und wenn ich einen Stoßfänger habe der links erheblich einen Vorschaden -besser ausgedrückt Altschaden- behaftet ist und rechts nun einen neuen Schaden erlitten hat, dann kann man den Stoßfänger durchaus mit einer partiellen Reparatur rechts wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen.

Ich werde das jetzt mal in die FAQ setzen, damit nicht immer irgendwelche weiteren Hoaxes hier die Runde machen.

Themenstarteram 23. April 2022 um 16:00

Zitat:

@a_v_s schrieb am 22. April 2022 um 11:04:06 Uhr:

Nimm dir einen Anwalt. Kein einziges Wort mit der Versicherung reden, Gutachter muss die Versicherung auch zahlen.

Das mit den Vorschäden würd ich vor Gericht ausfechten. Ist immer eine Einzelfallentscheidung. Fraglich wie relevant der Vorschaden in Bezug auf den neuen Schaden ist.

Annahme: Der letzte Schaden war ein Mikrokratzer der sich rauspolieren lies, jetzt hängt die Stossstange in Trümmern runter. Da wird es zu keinem großen Abzug kommen können.

Wenn die Stoßstange damals schon in Trümmern am Fahrzeug hing und jetzt ein kleiner Kratzer dazu gekommen ist, sieht es anders aus.

Wie gesagt: Anwalt! Immer! Niemals versuchen mit Versicherungen zu reden, die wollen grundsätzlich nicht zahlen - ist deren Geschäftsmodell.

Wenn der andere daran Schuld ist, wer muss den Anwalt bezahlen? Seine Versicherung?

Er ist mir an das parkende Auto gefahren, somit ist die Schuldfrage doch eindeutig.

Themenstarteram 23. April 2022 um 16:06

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. April 2022 um 11:07:20 Uhr:

Zitat:

@a_v_s schrieb am 22. April 2022 um 11:04:06 Uhr:

Nimm dir einen Anwalt. Kein einziges Wort mit der Versicherung reden, Gutachter muss die Versicherung auch zahlen.

Das mit den Vorschäden würd ich vor Gericht ausfechten. Ist immer eine Einzelfallentscheidung. Fraglich wie relevant der Vorschaden in Bezug auf den neuen Schaden ist.

Annahme: Der letzte Schaden war ein Mikrokratzer der sich rauspolieren lies, jetzt hängt die Stossstange in Trümmern runter. Da wird es zu keinem großen Abzug kommen können.

Wenn die Stoßstange damals schon in Trümmern am Fahrzeug hing und jetzt ein kleiner Kratzer dazu gekommen ist, sieht es anders aus.

Wie gesagt: Anwalt! Immer! Niemals versuchen mit Versicherungen zu reden, die wollen grundsätzlich nicht zahlen - ist deren Geschäftsmodell.

Vorsichtig mit solchen Aussagen. Noch ist nicht klar, wie hoch der Schaden ist.

Ansonsten bin ich aber auch pro Anwalt und eigenen, kompetenten Gutachter, wenn die Schadenhöhe das hergibt.

Totalschaden der Stoßstange beim ersten und beim zweiten Unfall. Mit wurde damals vom Gutachten gesagt, bei erheblichen Beschädigungen (wie große Kratzer und Beulen) ist es immer voll zu tauschen.

 

Erster Unfall war nur eine größere leichte Delle Beule mit Lackrissen.

Damit konnte ich gut leben und mit dem Geld auch.

 

Zweiter Unfall sind massive Lackkratzer 30x40 cm, damit möchte ich nicht mehr fahren müssen.

 

So wie ich Euch verstanden habe, müsste mir die Versicherung den Schaden so ersetzen, dass ich den Zustand wie vor dem zweiten Unfall wieder habe.

Somit ist der zweite Unfall nicht mit dem ersten Unfall bezahlt!

 

Wenn Du beim ersten mal die komplette Stoßstange bezahlt bekommen hast, diese nicht repariert hast, wird die Versicherung jetzt nicht noch mal das Geld für eine Stoßstange springen lassen.

Lass mich da aber gern eines besseren belehren.

Daher noch mal meine Frage von Seite 1 zu Beginn des Threads: Wie hoch war denn damals der erste Schaden laut Gutachten??

Nicht so ungeduldig.

Eine Scheibe Salami nach der anderen.

Warum gleich alle Details Preis geben. Sind doch erst auf Seite 2.

Ironie off

Zitat vom TE:

„Erster Unfall war nur eine größere leichte Delle Beule mit Lackrissen.

Damit konnte ich gut leben und mit dem Geld auch.

 

Zweiter Unfall sind massive Lackkratzer 30x40 cm, damit möchte ich nicht mehr fahren müssen.“

Zwei Möglichkeiten:

Das Geld vom 1.Unfall nehmen und neue Stoßstange montieren lassen.

Oder: Lackspray, Spachtel etc. kaufen und selbst ausbessern wenn Dich das so stört.

Daß Du ein weiteres mal Geld für eine schon zuvor als Komplettschaden abgerechnete Stoßstange erhältst scheint mir unwahrscheinlich und schwer vermittelbar.

Bin aber auch nur Laie, besser mal einen Gutachter mit Praxiserfahrung fragen.

Datenschutz, geht keinen was an wieviel Kratzer meine Stoßstange hat.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 23. April 2022 um 21:36:11 Uhr:

Datenschutz, geht keinen was an wieviel Kratzer meine Stoßstange hat.

Solche Gesinnung ist’s, die für steigende Prämien sorgt.

Ein altes Gutachten vorzeigen, wär für den selbst gesuchten Gutachter evtl. hilfreich, aber nicht nötig ... wie auch, wenn das z.B. bei einem Gebrauchten irgendein Vorgänger hat, wenn überhaupt?

Ich hatte mal einen zu regulierenden Unfallschaden, wo mir bekannt war das an gleicher Stelle durchaus schon mal einer dran war ... das hab ich dem Gutachter bei der Besichtigung gesagt ... da er nun auch nicht das komplette Ausmaß rausfinden konnte, hieß es sinngemäß im ersten Gutachten ... das ggf. ein Nachtrag erfolgt, sofern die Werkstatt nach der Lackentfernung/Demontage sieht was wirklich Sache ist/war, so war es dann auch, dann wurde ein Nachtrag zum Gutachten erstellt und ein paar Summen/Positionen geändert ......

Ich bin auch pro Anwalt , sofort, nicht mit der gegnerischen Versicherung reden ..;)... hat keinen Sinn da selbst was zu versuchen ... die versicherung leben davon nichts zu zahlen ... und warum Prämien steigen, da kann man sich sicherlich heftig zanken:p, ich bin der Meinung bestimmt nicht weil Karl Heinz Rüdiger da mal ein paar Taler mehr rausschlagen möchte .... ich sehe da eher die geforderten jährlichen Gewinnsteigerungen, letztendlich auch für die Aktionäre und natürlich die immer komplexeren und teureren Schäden ... wie war hier mal das Beipiel vom kleinen Auffahrbums mit 6km/h mit dem, mit Elektronik vollgstopfter BMW 5er Front >10 000 EUR Schadenshöhe??:rolleyes:

Es sind aber 1000de Kerl Heinz Rüdiger, die so denken wie. Du und gern Kasse machen.

Gibt aber auch 1000de Geschädigt, die sich von der gegnerischen Versicherung einlullern lassen, weil sie "selber" versuchen und deutlich weniger bekommen als ihnen zusteht ... etlichen ist es evtl garnicht bewusst ... ich denke das gleicht sich mehr als aus Richtung Profit für die Versicherungskonzerne ... Weil die nahezu jährlichen gesteigerten Gewinne in den Börsennews sprechen jetzt nicht dafür das die Versicherungen mehrheitlich von Kunden ausgequetscht werden ...;):D

Zitat:

@tartra schrieb am 24. April 2022 um 10:04:27 Uhr:

Gibt aber auch 1000de Geschädigt, die sich von der gegnerischen Versicherung einlullern lassen, weil sie "selber" versuchen und deutlich weniger bekommen als ihnen zusteht ... etlichen ist es evtl garnicht bewusst ... ich denke das gleicht sich mehr als aus Richtung Profit für die Versicherungskonzerne ... Weil die nahezu jährlichen gesteigerten Gewinne in den Börsennews sprechen jetzt nicht dafür das die Versicherungen mehrheitlich von Kunden ausgequetscht werden ...;):D

Ach, weil andere ungeschickt sind ist das die Legitimation zum Bescheissen?

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