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Schaden nach Fahrerflucht wer zahlt?

Hey Leute! Mir ist letzten Sommer jemand in mein geparktes Fahrzeug gefahren mit knapp 1800€ Schaden. Da ich wusste das der Polo (grün) an dem Tag meinem gegenüber stand (Einbahnstr. mit Parkmöglichkeiten längs links seitig und quer rechtsseitig) ich aber kein KZ hatte wurde die Sache polizeilich aufgenommen mit Vermessung und ca 2-3 Wochen später war die Karre wieder da und die Schäden an der Stoßstange vorn links passte von den Schleifspuren und der Höhe her wie auch die nochmals gerufene Polizei bestätigte! Irgendwann kam Post das gegen die Halterin ermittelt wird wegen Fahrerflucht und heute das schreiben von der Staatsanwaltschaft das der Fahrer nicht ermittelt werden kann da die Halterin von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch mache aber das ihr Fahrzeug in Frage kommt ! Nun zu meiner Frage: Muss ihre Versicherung trotzdem für den Scjaden aufkommen und zahlen oder ist se jetzt fein raus nur weil sie keine Namen nennt?

Beste Antwort im Thema

@berlin-paul schrieb am 28. März 2018 um 19:29:55 Uhr:
Der scheint lieber die 100,- netto Pauschvergütung für 15 Minuten mitgenommen zu haben, als sich für ca. 600,- brutto die Arbeit mit einem Klageverfahren mit Beweiserhebung zu machen. Passt leider ins Bild.

Genau so ist das wohl....

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Die Haftpflichtversicherung gilt für das Kraftfahrzeug, welches Schäden an anderen Sachwerten verursacht, nicht für dessen Fahrer. Also ist die gegenerische Versicherung verpflichtet den Schaden bei Dir zu regulieren unabhängig wer das Unfallfahrzeug gelenkt hat. Dessen Regress ist Sache der Halterin was Dir ja egal sein kann. Ich würde notfalls nochmal zur Polizei fahren, um die Spuren eindeutig dem Unfallfahrzeug zuzuordnen, damit der Bericht 100%ig passt.

Die Sache wird zum Anwalt gehen und dann schau ich mal

wie gesagt muss ein richter erstmal entscheiden, OB das von dir verdächtige fahrzeug dein unfallgegner war oder nicht. wenn der versicherungsnehmer nämlich sagt, das er es nicht war, kann auch seine versicherung nicht einfach deinen schaden bezahlen.
es hängt also alles davon ab, das du den richter glaubhaft verkaufen kannst, das das verdächtige fahrzeug dein unfallgegner war.

Wurde polizeilich alles ausgemessen bei mir und auch bei ihr und die Farbspuren sagen den Rest! Besser wäre immer Zeugen zuhaben!

Zitat:

@PayDay schrieb am 18. März 2018 um 19:36:56 Uhr:


wie gesagt muss ein richter erstmal entscheiden, OB das von dir verdächtige fahrzeug dein unfallgegner war oder nicht. wenn der versicherungsnehmer nämlich sagt, das er es nicht war, kann auch seine versicherung nicht einfach deinen schaden bezahlen.
es hängt also alles davon ab, das du den richter glaubhaft verkaufen kannst, das das verdächtige fahrzeug dein unfallgegner war.

Doch, kann sie. Die Versicherung ist nicht an Weisungen ihres VN gebunden und wenn sie auf Grund der Aktenlage zum Schluss kommt, der unbekannte Fahrer des bei ihr versicherte Fahrzeuges habe den Schaden verursacht, kann und wird sie zahlen. Und ihren VN in Regress nehmen.

Soebend hat sich der Gutachter gemeldet das die Versicherung nicht zahlen will weil ihre Versicherungsnehmerin nicht für den Schaden verantwortlich wäre! Werd die Sache nun einem Anwalt übergeben mit meiner RSV im Rücken.

Danke für die Rückmeldung. Halte uns bitte auf dem Laufenden

Tja grade mit Anwalt geredet und er sieht ohne Zeugen keine Chance auch ein Lackvergleich würde nix bringen da ja noch mehr Polos in grün unterwegs!

Wenn ihre Lackspuren an deinem und deine Lackspuren an ihrem Auto sind? Deshalb mein früher Tipp "Lackspuren sichern".

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 28. März 2018 um 11:16:01 Uhr:

Tja grade mit Anwalt geredet und er sieht ohne Zeugen keine Chance auch ein Lackvergleich würde nix bringen da ja noch mehr Polos in grün unterwegs!

Aber selbstverständlich kann man den Lack analysieren und auch dem Fahrzeug zuordnen.
Dein Anwalt hat wohl keinen Bock auf die Sache.

Ernsthafte Frage:
Wer bezahlt sowas dann?
Ich vermute (deswegen frage ich), dass dies vom Anspruchsteller getragen werden muss.
Ist da die Chance nicht groß, seinem schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen?
So wie ichs verstehe, wird hier doch nur die zivile Seite (1800€ Sachschaden ) betrachtet, nicht der Vorwurf der "Fahrerflucht".

Liegt dem Anwalt die Ermittlungsakte schon vor? Hieraus ergibt sich, welche Spuren die Polizei gesichert hat. Eine sichere Bank ist dieser Fall nicht, mach dich darauf gefasst, ein teure SV-Gutachten eingeholt werden und du später blöd dastehst. Sei froh, dass du eine RSV hat.

Dass die Ermittlungen wegen Fahrerflucht eingestellt wurde, ist naheliegend. Wenn die Polizei mir vorwerfen würde, dass mit meinem Auto vor X Tagen ein Unfall verursacht worden sein soll, würde ich auch erstmal schweigen.

Der Anwalt war einer von der Rsv!

Der scheint lieber die 100,- netto Pauschvergütung für 15 Minuten mitgenommen zu haben, als sich für ca. 600,- brutto die Arbeit mit einem Klageverfahren mit Beweiserhebung zu machen. Passt leider ins Bild.

@berlin-paul schrieb am 28. März 2018 um 19:29:55 Uhr:
Der scheint lieber die 100,- netto Pauschvergütung für 15 Minuten mitgenommen zu haben, als sich für ca. 600,- brutto die Arbeit mit einem Klageverfahren mit Beweiserhebung zu machen. Passt leider ins Bild.

Genau so ist das wohl....

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