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Schaden nach Fahrerflucht wer zahlt?

Themenstarteram 16. März 2018 um 18:26

Hey Leute! Mir ist letzten Sommer jemand in mein geparktes Fahrzeug gefahren mit knapp 1800€ Schaden. Da ich wusste das der Polo (grün) an dem Tag meinem gegenüber stand (Einbahnstr. mit Parkmöglichkeiten längs links seitig und quer rechtsseitig) ich aber kein KZ hatte wurde die Sache polizeilich aufgenommen mit Vermessung und ca 2-3 Wochen später war die Karre wieder da und die Schäden an der Stoßstange vorn links passte von den Schleifspuren und der Höhe her wie auch die nochmals gerufene Polizei bestätigte! Irgendwann kam Post das gegen die Halterin ermittelt wird wegen Fahrerflucht und heute das schreiben von der Staatsanwaltschaft das der Fahrer nicht ermittelt werden kann da die Halterin von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch mache aber das ihr Fahrzeug in Frage kommt ! Nun zu meiner Frage: Muss ihre Versicherung trotzdem für den Scjaden aufkommen und zahlen oder ist se jetzt fein raus nur weil sie keine Namen nennt?

Beste Antwort im Thema

@berlin-paul schrieb am 28. März 2018 um 19:29:55 Uhr:

Der scheint lieber die 100,- netto Pauschvergütung für 15 Minuten mitgenommen zu haben, als sich für ca. 600,- brutto die Arbeit mit einem Klageverfahren mit Beweiserhebung zu machen. Passt leider ins Bild.

Genau so ist das wohl....

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Der kriegt vielleicht noch eine extra Vergütung, weil das Verfahren so billig abgewimmelt werden konnte.

Nur wie kommt ihr auf 600,- €? Das wären bei 1.800,- € Streitwert mal gerade 395,- € zzgl. MwSt, insgesamt 470,- €. Also nicht kostendeckend. Hat schon seine Vorteile, wenn man zum Anwalt der eigenen RS-Versicherung geht - wenn auch nur für die Versicherung.

Mal im Ernst, Lackanalyse mag doch kosten was sie will, wären Verfahrenskosten und wenn damit das Fahrzeug des Verursachers eindeutig zu bestimmen ist, darf das die gegn. Versicherung ebenfalls zahlen.

Mit vorgerichtlicher "Tätigkeit" sind es 609,88 € brutto. Ist auch nicht kostendeckend. Der Streitwert ist halt etwas klein.

Manche wollen die kleineren Sachen eben nur abwimmeln. Ist leider so.

Nur fällt die vorgerichtliche Tätigkeit hier (eigentlich) schon flach, da die Versicherung vorgerichtlich und wohl endgültig die Zahlung abgelehnt hat.

Bei niedrigen Streitwerten empfiehlt es sich oftmals, nicht eine etablierte Kanzlei zu beauftragen, sondern einen ziemlich jungen Anwalt. Erstens ist der noch bissig, zweitens auch auf kleine Honorare angewiesen.

Außergerichtlich nochmal nachhaken, das kann manchmal noch was bewirken. Davon abgesehen können die "Etablierten" ruhig auch was fürs Karma tun. :)

Wenn der Chef eine große Firma mit einer Kleinigkeit kommt, dann, aber doch nicht bei Otto-Normal-Verbraucher.

Ich weiß. Freiwillig wird das eher nicht stattfinden.

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