Schaden nach Besuch in Waschanlage Mr. Wash
Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten...
Gestern war ich in der oben genannten Waschanlage.
Schon auf dem Förderband hatten die Betreiber Probleme mit meinem Auto, da der Beleg nicht richtig abgescannt wurde, lief mein Auto auf dem Förderband nicht weiter.
Nachdem ein Herr den Beleg erneut abgescannt hatte, schoben die Mitarbeiter mein Auto auf das nächste Förderband.
Als die Reinigung abgeschlossen war und ich losfahren wollte, ging mein Auto nicht mehr an:
Steuerkette gerissen!
Wurde danach vom ADAC abgeschleppt...
Hat jemand vergleichbare Erfahrungen gemacht?
Kann man den Betreiber für den Schaden belangen?
Bitte nur hilfreiche Antworten!
Vielen Dank ?
Beste Antwort im Thema
Schönes Märchen an einem sonnigen Mittwoch Mittag 😉
92 Antworten
Zitat:
@Schubbie schrieb am 21. August 2019 um 23:22:17 Uhr:
...Ich glaube, dass bei dem Motor die Steuerkette zum ersten Mal bei 80tkm gewechselt werden muss, also rund 100tkm früher als aktuelle Zahnriemen. Solch ein kurzes Intervall werden einige eventuell bei einer Steuerkette nicht auf dem Schirm haben.
Der offizielle Wechselintervall wird eher gegen unendlich gehen, denn VW deklariert Steuerketten als wartungsfrei. Das Internet ist voll von 1.2 & 1.4 TSIs mit gelängten/defekten Steuerketten.
Das ist bekannt und deswegen ist wohl auch in meinem Kopf verankert, dass die erste, wenn betroffen, nach spätestens 80tkm gewechselt gehört.
Hier wird noch über Kulanzen diskutiert. Anlaufstelle ist also der VW Händler und dort ist ein Kulanzantrag je nach Laufleistung zu stellen. Allerdings wird das Fahrzeug vermutlich zu alt sein und ist nicht beim Service gewesen, wenn die mangelhafte Steuerkette nicht aufgefallen ist, womit dann eine Kulanz ausgeschlossen wäre.
https://www.google.com/.../6505670.html
Alternativ eben einen gebrauchten Motor rein, was vermutlich günstiger sein wird.
Einen Kulanzantrag würde ich dennoch stellen, wenn die Bedingungen dafür gut aussehen.
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 22. August 2019 um 10:25:11 Uhr:
Einen Kulanzantrag würde ich dennoch stellen, wenn die Bedingungen dafür gut aussehen.
Kulanzantrag?? Bei VW??
Sinnlos.
Es ist ein bekanntes Problem durch mangelhaft gefertigte Ketten des Zulieferers. Je nach Fahrzeugalter und Laufleistung hat man Chancen. Zu verlieren hat man nichts mehr.
Das unsägliche Leid zahlreicher Betroffener beim Golf V z.B. mit gerissenen Ketten sollte man nicht vergessen. Da wurde sich quergestellt was das Zeug hält.
Aktuell die Dieselthematik, wo sich trotz bestätigtem Betrug und Klage gegen Herrn Winterkorn die "Firma" weigert zu zahlen, die Wägen zurückzunehmen, nachzubessern... *Unterirdisch*
Von VW kann man nichts erwarten - selbst wenn man einen ganz langen Atem hat.
Insofern würde ich von dem Konzern keinen Wagen kaufen. Mit unserem Golf IV fahren wir eine Karre aus noch besseren Tagen.
Dann sollte man das in einen anderen Thread überführen, den hier ggf. schließen.
Denn auf die Ausgangsfrage (kann man Mr. Wash haftbar machen) wurde ja nun schon zutreffend geantwortet, dass der Betreiber nüscht dafür kann, dass der Motor ausgerechnet in der Waschanlage seinen letzten Schnaufer gemacht hat.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 22. August 2019 um 10:54:46 Uhr:
Es ist ein bekanntes Problem durch mangelhaft gefertigte Ketten des Zulieferers. Je nach Fahrzeugalter und Laufleistung hat man Chancen. Zu verlieren hat man nichts mehr.
so zumindest die offizielle Version.
Dass beim Wechsel allerdings nicht nur die reine Steuerkette gegen eine "nicht mangelfhafte" getauscht wird, sondern gleich noch alle möglichen Führungen und Überspringschutz eingebaut wird, deutet eher auf (zusätzliche) Konstruktionsfehler hin.
Aber mal zum eigentlichen Thema zurück und ganz unabhängig von einer Haftung:
Der TE schreibt zwar, dass der Gang nicht eingelegt war, aber wenn doch?
Könnte durch das viele und u.U. gewaltsame Hin- und Herschieben (bzw. der Versuch) bei eingelegtem Gang eine zuvor gelängte SK auch überspringen?
Das folgende Anlassen würde dann den Rest erledigen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 22. Aug. 2019 um 12:33:55 Uhr:
Könnte durch das viele und u.U. gewaltsame Hin- und Herschieben (bzw. der Versuch) bei eingelegtem Gang eine zuvor gelängte SK auch überspringen?
Theoretisch ja, wenn der Motor falsch herum gedreht wurde. Aber dazu braucht es zu viel Kraft und eigentlich auch mehr als nur Mal einen Stupser in die falsche Richtung. Ich denke nicht, dass es sich ein Mitarbeiter freiwillig antut, ein Fahrzeug, auch wenn es nur ein kleiner Motor ist, mit eingelegtem Gang zu schieben. Gut, ist nun ein hoher Gang eingelegt gewesen und er wurde rückwärts geschoben, dann kann es schon etwas anders aussehen.
Wenn statt dem Rückwärtsgang der 6. Gang drin war, kann man den Motor schon recht leicht vorwärts und rückwärts drehen. Die Frage ist allerdings, ob das so schädlich ist. Vorwärts sicherlich nicht, denn im Schiebebetrieb wird der Motor ja auch von außen geschoben.
Ich kann mir nur vorstellen, dass die Ölpumpe dabei nicht läuft, wenn man schiebt und somit der Kettenspanner inaktiv ist und so die Kette überspringen könnte durch das Rangieren von außen.