Schaden in der Waschstraße

Audi Q7 1 (4L)

Hallo Foristi,
mich interessiert Eure Einschätzung zu dem Vorgang, den ich vor 2 Wochen erlebte und niemandem wünsche:
Nach mehreren Handwäschen brachte ich die Kuh mal wieder zu einem "Fachbetrieb", der sich auf so etwas spezialisiert hat.
Bevorzugt wähle ich eine große Anlage in Köln, die mir bei einigen vorherigen Besuchen keine Probleme gemacht hat.
Da ich 21" Siebendoppelspeichen-Felge mit 295er fahre, gehe ich sehr sensibel mit dem Thema um.
Das Einfahrtsschild der Anlage anbei.

Nach der Bezahlung wies mich ein Mitarbeiter bei der Einfahrt ein und ich harrte der Dingen, die da kommen sollten....
Schon an dem ersten Modul (Vorwäsche) stellte ich fest, daß ich weit rechts eingewiesen worden war, denn der hochgestellte rechte Außenspiegel paßte nur haarscharf an der Säule vorbei. In Höhe des zweiten Moduls (Felgenreinigung) sprangen die Vorderreifen aus dem Führung (aus dem Schlitten) und die rechte Felge vorne kollidierte mit dem Modul. Die Anlage wurde angehalten und es herrschte große Ratlosigkeit allenthalben.

Nachdem die hinter mir einfahrenden Fahrzeuge zurückkommandiert wurden, ging an die Bergung meiner Kuh. Mittels Wagenheber versuchten 3 Mitarbeiter der Anlage die Vorderachse wieder zurück in die Spur zu bringen. Nachdem ich mir das eine Weile angeschaut habe und erkennen mußte, daß die Felge vorne rechts bereits stark beschädigt ist, entschloß ich mich, zurückzusetzen. Diese einfache Maßnahme war erfolgreich und ich war wieder frei.

Wenige Tage später rief mich der Anlagenbetreiber an, von dem ich mir ein kulantes Vorgehen gewünscht hätte und er machte mir deutlich, daß er nicht nur auf der Regulierung seines Schadens (Felgenreinigungsmodul) besteht, sondern auch jegliche Ersatzansprüche meinerseits ablehnte. Nächste Woche ist nun ein Vor-Ort Termin mit einem Gutachter der Versicherung des Anlagenbetreibers angesetzt und ich bin gespannt!

Begründung der gegnerischen Partei: Es müsse eine Fehlverhalten meinerseits vorgelegen haben (Bremse betätigt, gelenkt o.ä.).
Das kann ich ausschließen und behaupte meinerseits, daß die geringe Toleranz der Anlage in Bezug auf Fahrzeuge mit Abmessungen einer Kuh, in Verbindung mit einem schlechten Einweisen bei der Einfahrt, ursächlich sein dürften.

Ich bin auf Eure Meinungen gespannt.
Viele Grüße,
Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hillebub



Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Wenn Du's genau nimmst: Wenn auf der BAB in Baustellen die linke Spur mit 2 m angegeben ist dann sollte ein Q7 streng genommen auf die rechte Spur. Solang nichts passiert kein Problem, wenn doch könnte es jurstisch eng werden...

Sollte dann nicht ein Hinweis in der Betriebsanleitung zu finden sein?

Ich schau mir die nachher mal an...

Grüße

Das steht nicht in der Bedienungsanleitung, sondern in der StVO. DU musst wissen wie breit Dein Auto ist, die Beschilderung nach StVO zeigt Dir wie breit/hoch/schwer Dein Auto beim Befahren einer bestimmten Strecke sein darf. Dafür dass das übereinstimmt bist Du verantwortlich, nicht Audi... Das ist so ähnlich wie der Hinweis auf amerikanischen Mikrowellen dass keine Haustiere drin getrocknet werden sollen...

😉

Ganz liebe Grüße

Dennie

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Zitat:

...nach Deinem Link ist Dein Wagen mit den Kotflügelverbreiterungen sogar noch breiter...

Trotzdem suggeriert ihm der Waschanlagenbetreiber, dass er ohne Probleme einfahren solle. 50672 hat sogar nachgefragt.

Wenn es dafür Zeugen gibt, fällt der Waschanlagenbetreiber hinten runter. Er ist hier der Fachmann, der sich mit dem Autowaschen beschäftigt- tagtäglich-und muß(!) es besser wissen.

Ich glaube nicht, dass der Richter 50672 ein Strick daraus dreht, dass er seine Fahrzeugbreite nicht auf Abruf im Kopf hat.

Mal einfach weitergedacht: Sollten dann nicht 21"-bereifte Kühe mit Verbreiterungen in Bauststellen auf Autobahnen auf die Rechte Spur? Nein-müssen sie nicht! Also haben wir alle bei Audi ein normalbreites Auto erworben und nichts hat uns zu veranlassen, dem, uns in die Waschbox einweisendes Personal (oder wars der Chef himself?-noch besser!), zu misstrauen!

@ 50672
Falls die Sache vor Gericht landet, würde ich den Richter nach der Breite seines Fahrzeugs fragen!

Grüße an Alle

Zitat:

Original geschrieben von hillebub



Zitat:

...nach Deinem Link ist Dein Wagen mit den Kotflügelverbreiterungen sogar noch breiter...

Trotzdem suggeriert ihm der Waschanlagenbetreiber, dass er ohne Probleme einfahren solle. 50672 hat sogar nachgefragt.
Wenn es dafür Zeugen gibt, fällt der Waschanlagenbetreiber hinten runter. Er ist hier der Fachmann, der sich mit dem Autowaschen beschäftigt- tagtäglich-und muß(!) es besser wissen.
Ich glaube nicht, dass der Richter 50672 ein Strick daraus dreht, dass er seine Fahrzeugbreite nicht auf Abruf im Kopf hat.
Mal einfach weitergedacht: Sollten dann nicht 21"-bereifte Kühe mit Verbreiterungen in Bauststellen auf Autobahnen auf die Rechte Spur? Nein-müssen sie nicht! Also haben wir alle bei Audi ein normalbreites Auto erworben und nichts hat uns zu veranlassen, dem, uns in die Waschbox einweisendes Personal (oder wars der Chef himself?-noch besser!), zu misstrauen!

@ 50672
Falls die Sache vor Gericht landet, würde ich den Richter nach der Breite seines Fahrzeugs fragen!

Grüße an Alle

Wenn Du's genau nimmst: Wenn auf der BAB in Baustellen die linke Spur mit 2 m angegeben ist dann sollte ein Q7 streng genommen auf die rechte Spur. Solang nichts passiert kein Problem, wenn doch könnte es jurstisch eng werden...

Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Wenn Du's genau nimmst: Wenn auf der BAB in Baustellen die linke Spur mit 2 m angegeben ist dann sollte ein Q7 streng genommen auf die rechte Spur. Solang nichts passiert kein Problem, wenn doch könnte es jurstisch eng werden...

Sollte dann nicht ein Hinweis in der Betriebsanleitung zu finden sein?

Ich schau mir die nachher mal an...

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von hillebub



Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Wenn Du's genau nimmst: Wenn auf der BAB in Baustellen die linke Spur mit 2 m angegeben ist dann sollte ein Q7 streng genommen auf die rechte Spur. Solang nichts passiert kein Problem, wenn doch könnte es jurstisch eng werden...

Sollte dann nicht ein Hinweis in der Betriebsanleitung zu finden sein?

Ich schau mir die nachher mal an...

Grüße

Das steht nicht in der Bedienungsanleitung, sondern in der StVO. DU musst wissen wie breit Dein Auto ist, die Beschilderung nach StVO zeigt Dir wie breit/hoch/schwer Dein Auto beim Befahren einer bestimmten Strecke sein darf. Dafür dass das übereinstimmt bist Du verantwortlich, nicht Audi... Das ist so ähnlich wie der Hinweis auf amerikanischen Mikrowellen dass keine Haustiere drin getrocknet werden sollen...

😉

Ganz liebe Grüße

Dennie

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Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Wenn Du's genau nimmst: Wenn auf der BAB in Baustellen die linke Spur mit 2 m angegeben ist dann sollte ein Q7 streng genommen auf die rechte Spur. Solang nichts passiert kein Problem, wenn doch könnte es jurstisch eng werden...

Hm, welche Breite ist denn da ausschlaggebend? Die mit oder ohne Außenspiegeln? Mit 1,98m würde das dann ja noch gerade passen...

In Baustellen fahre ich jedoch eh meist auf der rechten Spur - vielleicht bin ich ein schlechter Fahrer, aber wenn ich mir teilweise die linke Spur anschaue mit den Fahrbahnbegrenzungen - da wird es mir schon etwas mulmig. Wenn da der LKW nur mal ein bisschen verzieht, wird es aber mehr als knapp.

Wenn ich nicht irre, ist hier doch auch ein Waschstraßenbesitzer als Q7 Fahrer unter uns, vielleicht kann der mal was zu dem Thema mit der Waschstraße sagen. Ist schon eine verzwickte Sache, aufgrund der Breite von 1,98m ist der Q7 auf jeden Fall schon mal breiter als die erlaubten 1,95m. Andererseits müsste ein Waschstraßenbetreiber wissen, ob ein Q7 durchpasst oder nicht - wird ja nicht der erste gewesen sein. Ich habe meinen gefragt und der sagte das sei bei Ihm kein Problem. Bisher hat es immer tadellos geklappt, allerdings nur mit eingeklappten Spiegeln.

Dem TS aber alles Gute und viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von Dennie



Im Ernst: Auf Grund der Tatsache dass die Einfahrtsbreite ganz deutlich auf 1.95 begrenzt ist wirst Du in immense Schwierigkeiten kommen. Denn dafür ist der Fahrer verantwortlich, es wird vor Gericht sicher so aussehen dass man den Angestellten der Waschstraße nicht abverlangen kann die exakte Breite jedes Modells zu kennen, aber dem Halter schon...

Dennie

So ist es.

Zitat:

Original geschrieben von hillebub



Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Wenn Du's genau nimmst: Wenn auf der BAB in Baustellen die linke Spur mit 2 m angegeben ist dann sollte ein Q7 streng genommen auf die rechte Spur. Solang nichts passiert kein Problem, wenn doch könnte es jurstisch eng werden...

Sollte dann nicht ein Hinweis in der Betriebsanleitung zu finden sein?

Nur in der amerikanischen Ausgabe der Bedienunganleitung..sonst könnte jemand klagen, weil Audi ihm die Breite seines Fzg in einer Baustelle nicht bewußt gemacht hat. 😁

SCNR

Will mich auch mal kurz zu diesem Thema äußern.

Ich selbst habe in Siegen auch erst nach langem Anlauf eine Waschstraße ausfindig machen können, in der ich problemlos mit meiner Kuh einfahren kann.

Diese ist auch ein Franchisepartner von Best Car Wash, aber hier dürfen Fahrzeuge mit bis zu 325 mm breiten Reifen die Anlage benutzen.
Was die Spurweite anbelangt, habe ich diese Angabe jetzt nicht im Kopf.

Allein die Tatsache, dass in Deinem Fall Fahrzeuge die Anlage nur bis 300 mm Reifenbreite die Anlage benutzen dürfen, ist auch nicht mehr wirklich zeitgemäß.

Und bei 300 mm blieben noch 5 mm Spiel, auch wenn vom Anlagenerrichter gegebenfalls eine gewisse Toleranz mit eingeplant ist, ist das doch verdammt wenig.

Bin auf den Ausgang der Aktion gespannt.

Gruß

AJOT

Gibt es keine speziellen LKW-Waschstraßen? Nix für Ungut 😉

Hi, von einem kompetenten Waschanlagenbetreiber erwarte ich, daß er weiss welche Fahrzeuge durchpassen und mich ggf. wegschickt.
Bei meiner Stamm-Waschanlage muß ich lediglich die Spiegel anklappen.

Ciao
Sascha

Ich glaube auch, dass das Problem weniger auf die Breite der Kuh zurueckzufuehren ist, sondern vielmehr auf die Breite des Reifens. Die meisten Waschstrassen haben sog. Schleppschienen, die meist nur einseitig montiert sind (meist links). Da der Entwicklungszeitraum solcher Anlagen schon ein paar Jahre zurueckliegt, als eine 255'er Dimension das Maximum der durchschn. Beit-Bereifung war (abgesehen von exotischen Breiten wie 355 beim F40), liegt sie heute bei den SUV's viefach drueber. Daher gebe ich zu ueberlegen, ob sich nicht das Rad in der Schiene verkantet hat, da die Schienen nicht 100%-ig gerade und parallel verlegt werden koennen, und somit der Wagen ausgehebelt wurde. Denn die Karossrie hat ja nichts abbekommen, oder? Vielleicht kann man aus den Schadensbild der Felge Rueckschluesse ziehen (Quetschungen im Alu o. ae.)
Da ich bei meinem Touareg einen aehnlichen Schaden hatte (Reifen wurde innen an der Fanke durch die Schienenkante aufgeschnitten), meide ich seitdem Waschstrassen und fahre nur noch in Waschanlagen oder zu Mac Wash, da die ein Foerderband verwenden.

Habe uebrigens 275'er auf 20" auf beiden Fahrzeugen drauf, daher glaube ich, dass ich mit dem RS6 das gleiche Schadensbild gehabt haette (samt Felge, da nur 35'er Querschnitt statt 40'er wie beim Touareg), obwohl dieser wesentlich schmaler ist als der Touareg.

Zitat:

Original geschrieben von BananaJoe


Gibt es keine speziellen LKW-Waschstraßen? Nix für Ungut 😉

da war ich mal mit unserem fiat ducato maxi drin.

als dann die waschanlage mit ihren drahtbürsten kam

wurde mir schon anders. mit einem normalen auto

und metalliclakierung ist das dem auto gegenüber

körperverletzung!!!!!!😛😛

gruß borstel

Hallo Frank,
erstmal mein Mitleid zu dem Schaden.
Ich selber habe Dir ja damals diese Waschstrasse empfohlen.

Persönlich ist meine Kuh bis jetzt dutzend mal dort ein- und ausgefahren und mein Wagen entspricht in Breite und Ausführung Deiner Kuh.

Wegen den technischen Mindestbreiten habe ich mich noch persönlich bei Bestwash erkundigt, bevor ich da rein bin.
Seit der ersten Einfahrt sind mir die minimalen Grenzen bei angeklappten Spiegel an den Pfosten aufgefallen.
Wenn ich die Kette befuhr, fiel mir gelegentlich das Quietschen auf, vermutlich die Scheuergeräusche der Reifeninnenwand.
Aber die Innenwände der Vorderreifen haben keine Spuren gezeigt. Ein Anzeichen, daß auf der Kette noch Spielraum zu sein scheint für Grössen >295.

Bei der Einfahrt schaut man ja bei der Autogrösse schon etwas genauer auf den Einweiser. Dieser hat aber nie grossartig Probleme gehabt, die Kuh auf die Kette zukriegen. Will wieder heissen, daß wohl genügend Platz vorhanden sein muss.

Meiner Meinung nach, hat man Dich unachtsam eingewunken und die Kuh ist etwas quer zum stehen gekommen, so daß die Kettenschuhe den Wagen nicht richtig ziehen konnten.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall, daß Du da heil rauskommst.

Am WE werden ich wieder zum Waschen dort hin, und noch genauer aufpassen. (Die jetzt sicher auch ;o) )

Gruss
Guido

Guido, Du hast vollkommen Recht! "Eigentlich" hat die Anlage genug Platz und das hat der Gutachter heute auch festgestellt ("technisch entspricht den Anlagen den Vorgaben"😉. Frage ist jetzt: Wie konnte es trotzdem dazu kommen? Da ich nicht gelenkt oder gebremst habe, bleibt ein Rest an Unwägbarkeiten, die nicht in meinem Verantwortungsbereich liegen. Daher bin ich noch vorsichtiger und an Deiner Stelle würde ich die Anlage meiden....

Wie die Geschichte nun juristisch weitergeht, kann ich Stand heute noch nicht sagen. Denn wie soll denn ein Richter entscheiden, ob das nachlässige Einweisen ursächlich für die Kollision war? Fakt ist jedoch, bei der Größe der Kuh bleibt in dieser Anlage wenig Spielraum. Die Fahrzeug-Breite (1,98) ist dem Gutachter übrigens gar nicht aufgefallen....

more to come!

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