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Schaden in der Waschstraße

Themenstarteram 4. September 2008 um 10:43

Hallo Foristi,

mich interessiert Eure Einschätzung zu dem Vorgang, den ich vor 2 Wochen erlebte und niemandem wünsche:

Nach mehreren Handwäschen brachte ich die Kuh mal wieder zu einem "Fachbetrieb", der sich auf so etwas spezialisiert hat.

Bevorzugt wähle ich eine große Anlage in Köln, die mir bei einigen vorherigen Besuchen keine Probleme gemacht hat.

Da ich 21" Siebendoppelspeichen-Felge mit 295er fahre, gehe ich sehr sensibel mit dem Thema um.

Das Einfahrtsschild der Anlage anbei.

Nach der Bezahlung wies mich ein Mitarbeiter bei der Einfahrt ein und ich harrte der Dingen, die da kommen sollten....

Schon an dem ersten Modul (Vorwäsche) stellte ich fest, daß ich weit rechts eingewiesen worden war, denn der hochgestellte rechte Außenspiegel paßte nur haarscharf an der Säule vorbei. In Höhe des zweiten Moduls (Felgenreinigung) sprangen die Vorderreifen aus dem Führung (aus dem Schlitten) und die rechte Felge vorne kollidierte mit dem Modul. Die Anlage wurde angehalten und es herrschte große Ratlosigkeit allenthalben.

Nachdem die hinter mir einfahrenden Fahrzeuge zurückkommandiert wurden, ging an die Bergung meiner Kuh. Mittels Wagenheber versuchten 3 Mitarbeiter der Anlage die Vorderachse wieder zurück in die Spur zu bringen. Nachdem ich mir das eine Weile angeschaut habe und erkennen mußte, daß die Felge vorne rechts bereits stark beschädigt ist, entschloß ich mich, zurückzusetzen. Diese einfache Maßnahme war erfolgreich und ich war wieder frei.

Wenige Tage später rief mich der Anlagenbetreiber an, von dem ich mir ein kulantes Vorgehen gewünscht hätte und er machte mir deutlich, daß er nicht nur auf der Regulierung seines Schadens (Felgenreinigungsmodul) besteht, sondern auch jegliche Ersatzansprüche meinerseits ablehnte. Nächste Woche ist nun ein Vor-Ort Termin mit einem Gutachter der Versicherung des Anlagenbetreibers angesetzt und ich bin gespannt!

Begründung der gegnerischen Partei: Es müsse eine Fehlverhalten meinerseits vorgelegen haben (Bremse betätigt, gelenkt o.ä.).

Das kann ich ausschließen und behaupte meinerseits, daß die geringe Toleranz der Anlage in Bezug auf Fahrzeuge mit Abmessungen einer Kuh, in Verbindung mit einem schlechten Einweisen bei der Einfahrt, ursächlich sein dürften.

Ich bin auf Eure Meinungen gespannt.

Viele Grüße,

Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hillebub

Zitat:

Original geschrieben von Dennie

 

Wenn Du's genau nimmst: Wenn auf der BAB in Baustellen die linke Spur mit 2 m angegeben ist dann sollte ein Q7 streng genommen auf die rechte Spur. Solang nichts passiert kein Problem, wenn doch könnte es jurstisch eng werden...

Sollte dann nicht ein Hinweis in der Betriebsanleitung zu finden sein?

Ich schau mir die nachher mal an...

Grüße

Das steht nicht in der Bedienungsanleitung, sondern in der StVO. DU musst wissen wie breit Dein Auto ist, die Beschilderung nach StVO zeigt Dir wie breit/hoch/schwer Dein Auto beim Befahren einer bestimmten Strecke sein darf. Dafür dass das übereinstimmt bist Du verantwortlich, nicht Audi... Das ist so ähnlich wie der Hinweis auf amerikanischen Mikrowellen dass keine Haustiere drin getrocknet werden sollen...

;)

Ganz liebe Grüße

Dennie

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Ach Du Sch...

Das kann ja heiter werden, denn jeder der beiden Beteiligten muß dem anderen ein Fehlverhalten BEWEISEN, wenn er Ansprüche geltend machen will.

Die Behauptung "Sie haben gelenkt" alleine ist ohne Bedeutung; der Betreiber müßte Dir beweisen, daß Du gelenkt hast - das wird ihm wohl kaum gelingen. Umgekehrt müßtest Du dem Betreiber nachweisen, daß Du falsch eingewiesen woren bist. Hast Du vieleicht Zeugen hierfür?

Ein Problem in der Argumentation könnte auch die Fahrzeugbreite sein. Laut Schild "max 1950 mm". Die Kuh ist ohne Spiegel aber bereits 1983 mm und mit Spiegeln 2177 mm breit.

Ich drück' Dir die Daumen, fürchte aber, es wird ausgehen wie das Hornberger Schießen.... :mad:

 

so long

Wenn die Kuh innerhalb der Toleranzen liegt (Breite, Höhe, etc) sollte es OK sein. Fehlverhalten ist erst mal ein Schutzbehauptung, die nicht zu beweisen ist.

Aber wenn es hart auf hart kommt....Vor Gericht und auf hoher See.....ist man nur in Gottes Hand.

Der Erfahrung hab ich leider auch öfter machen müssen....

Denke auch - alleine aus meiner beruflichen Ausrichtung - dass das in einem gerichtlichen Verfahren überaus spannend werden könnte.

Ich würde weder den Gutachtertermin, noch sonstige Gespräche mit dem Waschstrassenbetreiber noch ohne Anwalt führen!

....keine Angst, keine Schleichwerbung; bin kein Rechtsanwalt!

JAMIDO

Zitat:

Original geschrieben von TQ7

 

Ein Problem in der Argumentation könnte auch die Fahrzeugbreite sein. Laut Schild "max 1950 mm". Die Kuh ist ohne Spiegel aber bereits 1983 mm und mit Spiegeln 2177 mm breit.

Gut zu wissen, wie breit mein Auto ist!!!:)

@ all

Hat nicht `50672´ alle Ansprüche verwirkt, weil er das `Warnschild´ missachtet hat?

Oder wird dieser Umstand durch das Einweisen des Waschanlagenmitarbeiters gesundet?

Warnt das `Warnschild´ überhaupt ausreichend - es ist grün und das Layout hätte die Höhen- und Breitenreglementierung plakativer darstellen müssen!?!

Spannende und obendrein sehr ärgerliche Angelegenheit!!!

 

@ 50672

Halt uns bitte auf dem Laufenden!

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von hillebub

Hat nicht `50672´ alle Ansprüche verwirkt, weil er das `Warnschild´ missachtet hat?

Das ist leider durchaus denkbar, daß ein Richter auf diese Idee kommt ....

 

Zitat:

Original geschrieben von hillebub

Oder wird dieser Umstand durch das Einweisen des Waschanlagenmitarbeiters gesundet?

Ungewiß. Allerdings ist das Schild sehr unbestimmt: was ist mit "Breite" gemeint? Karrosserie? Oder inkl. Spiegel? Und wenn, dann aus- oder eingeklappt?

Hohe See ...

 

so long

Zitat:

 

@ all

Hat nicht `50672´ alle Ansprüche verwirkt, weil er das `Warnschild´ missachtet hat?

Oder wird dieser Umstand durch das Einweisen des Waschanlagenmitarbeiters gesundet?

Warnt das `Warnschild´ überhaupt ausreichend - es ist grün und das Layout hätte die Höhen- und Breitenreglementierung plakativer darstellen müssen!?!

gibt es nicht so runde schilder für maximale höhe und breite? in meinen augen gehört da sowas hin und nicht son selbstgemaltes, wo "antenne abschrauben" viel grösser ist als die maximalen abmessungen.

und immerhin hat ihn ja ein angestellter der anlage eingewiesen...hätte der das nicht sehen müssen, dass die kuh nicht passt?

Themenstarteram 4. September 2008 um 14:15

Ich befürchte auch, daß das alles sehr interpretationswürdig ist.

Was könnte passieren?

1. worst case a: Gutachter sieht Schuld bei mir und ich lasse es darauf beruhen. Schaden prognostiziert: 1.500 Euro für die Felge, 500 Euro für die Waschanlagenreparatur, plus Gutachterkosten. Summa summarum 2.500, die auf mich zukommen.

2. worst case b: Gutachter sieht Schuld bei mir und ich gehe vor Gericht. Schaden prognostiziert: Wie oben, plus Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die meine RV wohl tragen würde.

3. "Kompromiß": Gutachter sieht Teilschuld bei jeder Partei und jeder zahlt seinen Schaden. Gutachterkosten werden geteilt. Rund 1.750 Euro für mich.

4. best case a: Gutachter sieht Hauptschuld bei Anlagenbetreiber, der meine und seine Kosten zu tragen hätte.

5. best case b: Gutachter sagt was er will und das gericht spricht mir Recht. Anlagenbetreiber zahlt zusätzlich Rechtsanswalts- und Gerichtskosten.

In jeden Fall habe ich mir im Raum Köln über den Anwaltsuchdienst jetzt einige Kandidaten angeschaut und hoffe, schnell fündig zu werden.

Der Anlagenbetreiber "brüstet" sich damit, daß bereits viele Q7 problemlos durch seien Anlage gefahren seien. Das Thema mit den Abmessungen stellt sich daher eher nicht, zumal die Spiegel ja hochgeklappt waren. Interessanter wäre da schon die Spurbreite (ich habe 1,67m gefunden; weiß aber nicht mit welcher Rad/Reifenkombi). Nur dazu macht der Betreiber ja keine Angaben auf der Hinweistafel....

Hi 50672,

bin auf Deine Empfehlung hin (siehe alter Thread) auch durch diese Waschanlage durch. Obwohl die Kuh durch die Begrenzungsschablone am Eingang (gibt es sie überhaupt noch?) durchgepasst hat, bin ich irgendwann mit dem - nicht hochgeklappten, damals war ich noch gutgläubig - rechten Außenspiegel an irgendeiner Düse hängengeblieben, zum Glück ohne weiterer Schäden, da der Spiegel sich eingeklappt hat. Seitdem nie wieder Porz-Wahn. Gehe immer zu Mr. Wash, da bisher keine Probleme.

Grüße von 50679.

Zitat:

Original geschrieben von roQer

Hi 50672,

bin auf Deine Empfehlung hin (siehe alter Thread) auch durch diese Waschanlage durch. Obwohl die Kuh durch die Begrenzungsschablone am Eingang (gibt es sie überhaupt noch?) durchgepasst hat, bin ich irgendwann mit dem - nicht hochgeklappten, damals war ich noch gutgläubig - rechten Außenspiegel an irgendeiner Düse hängengeblieben, zum Glück ohne weiterer Schäden, da der Spiegel sich eingeklappt hat. Seitdem nie wieder Porz-Wahn. Gehe immer zu Mr. Wash, da bisher keine Probleme.

Grüße von 50679.

Moin!

Deine Zeugenausage könnte bei Gericht wichtig sein!

Es wäre nämlich nachgewiesen, dass 50672 kein Einzelfall bzgl. Problemen in dieser Anlage ist!

Wenn es die Angelegenheit bis vor Gericht schafft, man sich also nicht vorher vergleicht, läuft es meiner Meinung nach auf einen Ortstermin hinaus, bei dem der Richter eine Q (mit 21" und 295ern)durch die Anlage schickt.

Wie siehst Du das, jamido?

@ 50672

Die Info, dass roQer auch mit seiner Q hängengeblieben ist, solltest Du der gegnerischen Versicherung mitteilen.

Die tut sich dann eventuell bzgl. der Schadensregulierung leichter!

Da Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mich zunächst nicht auf einen Vergleich einlassen!

Aber, wie schon jamido sagt, solltest Du nichts ohne Anwalt unternehmen.

Grüße, hillebub, der ausdrücklich erwähnt, dass es sich bei seinem Statement lediglich um seine Meinung und nicht um eine Rechtsberatung handelt...;)

Jetzt weiß ich wieder warum ich mich über meine quarzgraue Kuh mit den kleinen (255er) Reifen freue...;) Ich muss nur alle 6-8 Wochen mal in eine Waschstraße...:D

 

Im Ernst: Auf Grund der Tatsache dass die Einfahrtsbreite ganz deutlich auf 1.95 begrenzt ist wirst Du in immense Schwierigkeiten kommen. Denn dafür ist der Fahrer verantwortlich, es wird vor Gericht sicher so aussehen dass man den Angestellten der Waschstraße nicht abverlangen kann die exakte Breite jedes Modells zu kennen, aber dem Halter schon...

Was anderes halte ich für interessanter: Du sagst dass der Betreiber explizit mit seiner Eignung für SUV's wirbt? Dann schalte die Presse ein, zeige dort die "Werbung" des Betreibers - und die Realität an Deinem Beispiel. Das ist das einzige was ihn unter Druck setzen wird. Rechtlich sehe ich Deine Chancen eher gering.

LG

Dennie

Themenstarteram 5. September 2008 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von Dennie

 

Was anderes halte ich für interessanter: Du sagst dass der Betreiber explizit mit seiner Eignung für SUV's wirbt? Dann schalte die Presse ein, zeige dort die "Werbung" des Betreibers - und die Realität an Deinem Beispiel. Das ist das einzige was ihn unter Druck setzen wird. Rechtlich sehe ich Deine Chancen eher gering.

LG

Dennie

Hi Dennie,

bei meinem allerersten Besuch fragte ich den Betreiber nach der Tauglichkeit der Anlage für Q7 und die Antwort war: "Kein Problem, müssen Sie nur die Spiegel hochklappen". Er gibt vor, den Wagen zu kennen und "lockt" Kunden geradezu in die Falle! Wie man am Beispiel von RoQer auch sieht. Im übrigen entspricht eine Kuh mit angelegten Ohren den vorgegebenen Grenzwerten (Breite)....und wie ich schon schrieb, ist m.E. die Spurbreite interessanter! Dazu werden gar keine Angaben gemacht.

Jroos,

Frank

Zitat:

eine Kuh mit angelegten Ohren den vorgegebenen Grenzwerten (Breite)

Sicher?

Laut Handbuch ist meine Kuh ohne "Ohren" bei ner Breite von: 1,98.

 

Nicht falsch verstehen bin voll auf Deiner Seite und da muß was gemacht werden. Die Hauptfrage ist ja wieso ist die Kuh aus der Spur gerutscht.

Aber nicht das Sie dir nen Strik draus drehen wegen der Fahrzeugbreite...

Grüße

Themenstarteram 5. September 2008 um 9:17

Ihr habt Recht!

Anbei die Abmessungen:

http://www.audi.de/.../abmessungen.html

Tja, dann warten wir mal die Argumentation der Gegenseite ab....

Danke für die lieb gemeinten und informativen Antworten.

Mit der Hilfe von Google und Konsorten kann sich jeder nun zu diesem Thema hinreichend informieren ;-)

Tschö,

Frank

Zitat:

Original geschrieben von 50672

Ihr habt Recht!

Anbei die Abmessungen:

http://www.audi.de/.../abmessungen.html

Tja, dann warten wir mal die Argumentation der Gegenseite ab....

Danke für die lieb gemeinten und informativen Antworten.

Mit der Hilfe von Google und Konsorten kann sich jeder nun zu diesem Thema hinreichend informieren ;-)

Tschö,

Frank

...nach Deinem Link ist Dein Wagen mit den Kotflügelverbreiterungen sogar noch breiter...

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