Schaden in der Garage nach Unwetter
Hallo,
wir hatten im Rhein-Main Gebiet am 21.6. ein heftiges Unwetter mit bis zu 60 l pro Quadratmeter Regen! Nicht nur das Regenwaser durch das Garagentor gelaufen ist, es kam auch durch die undichte Betondecke gelaufen und hat diverse Gegenstände u.a. Möbel und einen PC zerstört! Grund für die Lagerung war das wegen Wohnungsrenovierung kein platz war die Möbel anderweitig zu lagern. Nun hat die Hausrat nur den Schaden übernommen wo das Wasser durch das Tor gelaufen ist. Aber die Schäden die durch das Regenwasser von der Decke entstanden sind, wollen sie nicht über nehmen! Was nun? Wer zahlt den Schaden? Die Garage ist angemietet und gehört einer Eigentumsgemeinschaft!
Wer kann helfen oder kennt evtl. sogar Gerichtsurteile bzw. Aktenzeichen?
Grüße
39 Antworten
Hallo Allerseits,
danke erst mal für die fülle an Informationen wobei ich nun irgendwie noch verwirrter bin.
Zur Garage: Ist eine Massivbau aus Beton und hat oberhalb noch mal ein Eternitdach aufgesetzt. Dieses Dach ist wohl schon über 15 Jahre alt und recht marode. Da es aber bei einem normalen Regen nur in die Zwischendecke gelaufen ist, wurde dies bisher nicht bemerkt. Aber es ist uns bereits am 6. Juni, also 15 Tage zuvor, als es zu einem ersten Starkregen kam aufgefallen! Dies hatten wir gemeldet aber wurde aufgrund keiner Beweislage Ignoriert. Der Hausverwalter sagte bloss, das könne nicht sein und wäre sicher am Garagentor rein gelaufen.
Ich hab auch mal ein Bild woran man erkennen kann, das das Dach undicht ist.
Zitat:
Original geschrieben von andy24u
Hallo Allerseits,
danke erst mal für die fülle an Informationen wobei ich nun irgendwie noch verwirrter bin.
Zur Garage: Ist eine Massivbau aus Beton und hat oberhalb noch mal ein Eternitdach aufgesetzt. Dieses Dach ist wohl schon über 15 Jahre alt und recht marode. Da es aber bei einem normalen Regen nur in die Zwischendecke gelaufen ist, wurde dies bisher nicht bemerkt. Aber es ist uns bereits am 6. Juni, also 15 Tage zuvor, als es zu einem ersten Starkregen kam aufgefallen! Dies hatten wir gemeldet aber wurde aufgrund keiner Beweislage Ignoriert. Der Hausverwalter sagte bloss, das könne nicht sein und wäre sicher am Garagentor rein gelaufen.
Ich hab auch mal ein Bild woran man erkennen kann, das das Dach undicht ist.
Das sind die kleinen Sachen an denen man die Haftung herbeiführen könnte.
Hast Du den Vermieter nachweislich informiert dass ein Mangel besteht und er hat es ignoriert;
im Nachgang kommt es zu einem Schaden, dann
würde ich durchaus mal einen Anspruch stellen.
Von was für einer Schadenshöhe sprechen wir hier eigentlich?
@Beukeod
Mein sinnfreier Spruch bezog sich auf den Beitrag von Cl25 - das um 23.26 h noch jemand dazwischen funkt, konnte ich ja nicht ahnen. Von Hausrat-/Sachversicherungen verstehe ich zu wenig, um mich sinnvoll hier einbringen zu können und das war auch gar nicht meine Absicht.
Ich finde es nur immer wieder interessant zu lesen, das bei einem eingetretenen Schaden immer und unbedingt ein Schuldiger gesucht und gefunden werden muss, der ganz bestimmt dafür haftet und wenn er nicht gleich freiwillig zahlt, hilft sicherlich der Rechtsanwalt, wozu hat man schließlich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Das der Geschädigte aber mal selbst etwas falsch gemacht haben könnte, wird leider nur in seltenen Fällen in Betracht gezogen.
Eine Garage ist für das Abstellen eines Fahrzeuges gedacht und nix anderes wird in einem Mietvertrag hinsichtlich der Nutzung derselben stehen. Und wenn nun das Dach eine Undichtigkeit aufweist und dies dem TE auch bekannt ist/war, stelle ich keine empfindlichen Möbel oder technischen Geräte dort unter.
Mit "sintflutartigen" Niederschlägen muss sicherlich niemand rechnen, aber halt auch der Vermieter einer Garage nicht.
Manchmal sollte man es einsehen, dass ein eingetretener Schaden - sofern nicht selbst versichert - auch mal aus der eigenen Tasche getragen werden muss. Aber das möchte der eine oder andere hier nicht lesen.
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@xAKBx,
ich hatte Dich auch ohne die nachgereichte Erläuterung schon richtig verstanden. Deine Ansicht in Bezug auf Möbelunterstellung/Garage ist durchaus vernünftig und auch sachlich angemessen.
@andy24u,
nach Deiner Schilderung hast Du gute Aussichten Schadenersatz von Deinem Vermieter zu erhalten. Dem Hausmeister als Auge und Ohr des Vermieters hast Du den Baumangel angezeigt, dieser ließ den Baumangel dann nicht beseitigen - sein Verschulden.
Allerdings bleibt damit auch belegbar, dass Du vor dem Schadeneintritt am 21.06.07 Kenntnis von einem Baumangel an der Garage hattest, der das Eindringen von Regenwasser in die Garage ermöglichte.
Bei der Einschätzung der Erfolgsaussicht Deines Begehrens ist leider dieses zu berücksichtigen:
Im Rahmen der grundsätzlichen Schadenminderungs- bzw. verhütungspflicht musst Du Dir hier, sicher auch zutreffend, möglicherweise ein Fehlverhalten vorhalten lassen.
Ein Mietvertrag ist eine einfache Sache.
Der eine verpflichtet sich zur vereinbarten Nutzung und Zahlung der Miete. Der andere hat die vermietete Sache im vereinbarten Zustand zu erhalten damit diese, wie vereinbart, genutzt werden kann.
Deine Sache ist somit zu komplex, als das es sinnvoll erscheint diese hier im Forum weiter zu diskutieren.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@twimc,
mit Verlaub, für Belehrungen was eine HR-Vers. abdeckt oder nicht abdeckt, sehe ich außer in Deinem eigenen Beiträgen keine Veranlassung.
Der Einzige der hier unverständlicherweise von Leitungswasser schreibt bist Du. Der TE berichtet von einem Regenwasserschaden und davon, dass seine HR-Vers. ihm den Schaden, der durch das Tor eindringende Regenwasser (da Rückstauschaden) verursacht wurde, ersetzt habe.
Folglich darf man dann zunächst davon ausgehen, dass der TE in seiner HR-Vers. gegen weitere Elementarschäden versichert war. Logo, es könnte auch eine Erstattung gewesen zu der die HR-Vers. rechtlich nicht verpflichtet gewesen wäre usw., aber auch das ist reine Spekulation.
Entschuldige, allmählich nervst Du.
Nicht nur ich schreibe von dem offensichtlichen Eintritt eines Elementarschadens, und, dass der TE wohl dagegen versichert war. Ist das so schwer zu verstehen?
@Beukeod
Danke für Deinen Hinweis, dass ich belehrend wirkte. Das ist nicht meine Absicht gewesen.
Nun zu dem Thema: Ich sei der Einzige, der bei der HR-Versicherung von Leitungswasser geschrieben hätte. Dann empfehle ich Dir einen einfachen Blick in den jeweiligen Versicherungsvertrag, welchen Umfang derselbe hat. Elementarschaden ist eine mögliche Ergänzungs- bzw. Zusatzversicherung im Rahmen einer HR-Versicherung.
Zudem sollte ein Blich in die AVBs geworfen werden, da die bei den VUs unterschiedlich gefaßt sein können.
Zusätzlich wurde hier bisher nicht die Begründung des betreffenden VUs für die erfolgte Ablehnung zur Regulierung der geltend gemachten Ansprüche aufgeführt. Insbesondere ist von Wichtigkeit, wlche AVBs diesem Versicherungsvertrag zu Grunde liegen. Wann wurde der Versicherungsvertrag letztmalig aktualisiert? Vertrag ist in diesem Fall nicht gleich Vertrag. Mit den Aktualisierungen haben die VUs teilweise bisherige Risiken ausgesondert bzw. neue mit eingeschlossen in den Versicherungsschutz.
Dann ist noch hinzuzufügen, dass der VN im Falle einer Ablehnung durch das VU eines gemeldeten Schadens auf Leistung nach einem Versicherungsfall sich mit dieser Ablehnung nicht zufrieden geben muß. Er hat das Recht, innerhab einer defineirten Frist seinen (vermeintlichen) Anspruch gegen das VU gerichtlich geltend zu machen. Auf diesen Rechtsanspruch weist das VU explizit hin.
Aber davon habe ich ja keine Ahnung, sondern "nerve" mit meiner Ausführung.
Der guten Ordnung halber füge ich an, dass ich seit nunmehr 32 Jahren in dieser Branche tätig und erfahren bin, auch als Schadenregulierer und -sachverständiger.
Bevor solche Äusserungen von wegen 'Du nervst' aus Deiner Feder kommen, empfehle ich Dir, Dich in dem bestimmten Fall sachkundig zu machen. Die Punkte habe ich aufgeführt.
greetings
twimc
@twimc,
eines vorneweg, ich habe meine Zweifel ob diese "Kompetenz-Diskussion" sinnvoll ist, dem TE hilft sie jedenfalls nicht weiter, deshalb nur meine Klastellung bei der ich es für meinen Teil auch belassen will.
Dem sachkundigen Leser meiner Beiträge entgeht ganz sicher nicht, dass der Verfasser sehr wohl zwischen Schäden entstanden durch Regenwasser, LW, Überschwemmung, Rückstau und Sturmfolgeschaden zu unterscheiden vermag. Da bin ich mal ganz entspannt.
Dass wir hier u. jetzt über LW diskutieren, darf Dir "gedankt" werden. Bei den bekannten Umständen des vom TE berichteten Schaden, kann noch nicht einmal vermutet werden, dass dafür bestimmungswidrig ausgetretenes LW schadenursächlich gewesen wäre.
So, und nicht anders, möchte ich gelesen werden.
Nicht nur meine Vermutung, deshalb, der TE muss in seiner HR-Versicherung die erweiterte Elementarschadendeckung mit seinem Versicherer vereinbart haben, da diese, wie von ihm berichtet, den Schaden, der durch das Garagentor eindringende Regenwasser/Starkregen verursacht wurde, schliesslich auch ersetzt hat.
PS
Zitat:
Nun zu dem Thema: Ich sei der Einzige, der bei der HR-Versicherung von Leitungswasser geschrieben hätte.
In diesem Thread!
Zitat:
Original geschrieben von twimc
.............
Zudem sollte ein Blich in die AVBs geworfen werden, da die bei den VUs unterschiedlich gefaßt sein können.Zusätzlich wurde hier bisher nicht die Begründung des betreffenden VUs für die erfolgte Ablehnung zur Regulierung der geltend gemachten Ansprüche aufgeführt. Insbesondere ist von Wichtigkeit, wlche AVBs diesem Versicherungsvertrag zu Grunde liegen. Wann wurde der Versicherungsvertrag letztmalig aktualisiert? Vertrag ist in diesem Fall nicht gleich Vertrag. Mit den Aktualisierungen haben die VUs teilweise bisherige Risiken ausgesondert bzw. neue mit eingeschlossen in den Versicherungsschutz.
Dann ist noch hinzuzufügen, dass der VN im Falle einer Ablehnung durch das VU eines gemeldeten Schadens auf Leistung nach einem Versicherungsfall sich mit dieser Ablehnung nicht zufrieden geben muß. Er hat das Recht, innerhab einer defineirten Frist seinen (vermeintlichen) Anspruch gegen das VU gerichtlich geltend zu machen. Auf diesen Rechtsanspruch weist das VU explizit hin.
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twimc
Deine Sachenntnis in allen Ehren, aber die Ausführungen helfen dem TE wohl kaum.
Die Regulierung des VR gibt ein rundes Bild einer Hausrat Versicherung mit Ele Zusatzdeckung ab.
Die Ablehnung die Schäden zu übernehmen die durch Mauerwerk oder Dach eindringendes Wasser verursacht sind ist nachvollziehbar.
Dem TE geht es in seiner Fragestellung über mögliche Ansprüche an den Vermieter.
Warum bitte soll er sich jett die AVB durchlesen und schauen wann sein Vertrag zuletzt aktualisiert wurde?
Ich bin mal so dreist zu behaupten: Selbst Schuld!
In Kenntnis, dass die Garage Undichtigkeiten aufweist, ist dort hochwertiges Material untergestellt worden.
Ich gehe davon aus, dass dem Vermieter keine Frist zur Beseitigung des Schadens gestellt wurde.
Ergo: Bisher ist die Beseitigung nicht nötig gewesen und sollte wohl im Rahmen der nächsten größeren Reperatur beseitigt werden.
Die schriftliche Aufforderung, den Mangel bis dann und dann zu beseitigen, weil sonst die Miete gekürzt wird und der TE auf Beseitigung des Mangels besteht, ist nicht zu erkennen.
Ebenso konnte der Vermieter nicht ahnen, dass so hochempfindliche Sachen in der Garage untergestellt wurden.
Oder ist VOR dem Einlagern der Hinweis rausgegangen, dass ab jetzt kein wasserunempfindliches Auto sondern Möbel und PC´s in der Garage gelagert werden und deshalb eine Abdichtung unmittelbar zu erfolgen hat?
Nur dann sehe ich eine Chance, dass der Vermieter mit im Boot ist. Wenn ich schon einem normalen Handwerker zwei Frsiten zur NAchbesserung zubilligen muss, dann gilt doch wohl ungefähr das gleiche für Mietsachen. Kommt keine zweite Frist, mit dem Hinweis auf hochwertige Sachen, dann ist es auch nicht unmittelbar zu erledigen.
Und wenn die Garage bisher zum Großteil trocken war... und der Vermieter keine Undichtigkeiten feststellen konnte, wieso soll er dann die Garage abkleben lassen?
Ich würde sagen: da hat der TE geschlafen.
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
Die Regulierung des VR gibt ein rundes Bild einer Hausrat Versicherung mit Ele Zusatzdeckung ab.
Warum bitte soll er sich jett die AVB durchlesen und schauen wann sein Vertrag zuletzt aktualisiert wurde?
@safwetyservices
Meine Empfehlung lautet nur, den Umfang des versicherten Risikos festzustellen. Bei einigen VUs ist das auf Seite 1 des Versicherungsscheins ersichtlich, bei anderen erst in den AVBs.
Falls TE durch einen Blick in die AVBs feststellt, dass das VU die Ablehnung der weiteren Schadenregulierung aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert, sollte er dagegen angehen.
TE fragt, ob wir ihm Hilfestellung geben könnten. Nach meiner unmaßgeblichen Auffassung kann dieses durch uns sehr wohl geleistet werden, allerdings nur dann, wenn wir explizit Kenntnis über den zu Grunde liegenden Vertragsinhalt bekommen haben.
Alle anderen Aussagen vergleiche ich mit dem Stochern mit einer langen Stange im dichten Nebel, hoffend, dass irgendwann die Stange auf Grund trifft.
Es ist für TE wenig hilfreich, zu lesen: Einer schreibt: "Ich sehe es so", der Nächste 'ich sehe es so' ....
Es ist auch wenig hilfreich, wenn Juristen hier posten, denn 'viele Köche verderben den Brei'. Auf hoher See und vor deutschen Gerichten stehen die Betroffenen bekanntlich nur in Gottes Hand.😁
Aus diesem Vorgang habe ich für mich als Fazit geschlossen, mich an irgendwelchen Dislussionsforen zukünftig nicht mehr zu beteiligen.
Ciao, bye.
greetings
twimc
Zitat:
Original geschrieben von twimc
......Aus diesem Vorgang habe ich für mich als Fazit geschlossen, mich an irgendwelchen Dislussionsforen zukünftig nicht mehr zu beteiligen.
Ciao, bye.
greetings
twimc
Da haben wir ja nochmal Glück gehabt!
Nein nur Spass jeder mit Fachwissne ist hier willkommen.
Und natürlich auch der ohne- irgendwer muss ja die Fragen stellen!
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
Da haben wir ja nochmal Glück gehabt!
Dem Glücklichen schlägt keine Stunde, und den Unglücklichen schlägt sein Weib.
Warum sollte ein blindes Huhn nicht auch einmal Glück haben?
greetings
twimc
@twimc,
ganz beiläufig, vertreiben will Dich hier garantiert niemand, im Gegenteil!
Zitat:
Original geschrieben von twimc
TE fragt, ob wir ihm Hilfestellung geben könnten. Nach meiner unmaßgeblichen Auffassung kann dieses durch uns sehr wohl geleistet werden, allerdings nur dann, wenn wir explizit Kenntnis über den zu Grunde liegenden Vertragsinhalt bekommen haben.
Ich möchte keinesfalls Deine Sachkenntnis anzweifeln. Meine Frage:Wie sollte der Versicherungsschutz denn aussehen was die Wahl der versicherten Gefahren angeht, damit ein Schaden, wie ihn der TE geschildert hat, vollumfänglich versichert gewesen wäre?
Mir fällt da kein am Markt angebotener und damit eindeckbarer Versicherungsschutz in der Hausratversicherungssparte ein. Selbst wenn er die EC-Deckung haben würde und auch noch gegen unbenannte Gefahren (Ausschlüsse sind zu berücksichtigen) versichert gewesen wäre, hätte er mit Sicherheit keinen Rechtsanspruch auf Erstattung seines "Garagendeckenschadens". Weil er den beweisbaren Vorwurf, keine Schadenabwehr bzw. Schadenminderung betrieben zu haben nicht widerlegen kann.
Allerdings möglich wäre gewesen:
Die Hausratversicherung ersetzt die durch einen Versicherungsfall entstandenen Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten.
@beukeod
Korrekt, das ist der Grund warum wir uns die expliciten Erläuterungen vom lieben twimc hätten sparen können.
Natürlich gibt es wundersame Deckungskonzepte.
Ich persönlich habe die "direkte Einwirkung von Regen oder Schmelzwasser" in der VGV versichert.
Aber dann wüsste der TE normalerweise, dass er einen "besonderen" Vertrag hat.
Zitat:
Original geschrieben von twimc
Dem Glücklichen schlägt keine Stunde, und den Unglücklichen schlägt sein Weib.
Warum sollte ein blindes Huhn nicht auch einmal Glück haben?
greetings
twimc
Vielen Dank für deine pseudointellektuelle Äusserung die im Endeffekt nur ein Bösartiges Wesen verrät!
Du wolltest hier doch nicht mehr schreiben?