Schaden Hammerschlagblech
Hallo
Was würde die Reparatur von diesem Schaden kosten, ich möchte danach nicht sehen das da ein Schaden war.
Schaden wurde durch eine Werkstatt verursacht.
Und wie ist es mit Wertminderung?
Wohnwagen ist 8 Monate alt
Weinsberg 480QDK 2021
Gruß
159 Antworten
Abend,
bisher war ich der Meinung, Camper seien ein entspanntes Völkchen. Nachdem ich jetzt hier aber 4 Seiten entfernt habe, bei denen ein eklatanter Mangel an Kinderstube festzustellen war, muss ich das wohl nochmal überdenken.
Wer jetzt erneut mit Dieter Nuhr Empfehlungen den Thread befruchtet, bekommt 36h Gelegenheit dies selbst zu praktizieren und sich dabei mantraartig die rechts am Rand stehenden Beitragsregeln vorzubeten.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Junge Junge was ist den hier los? Man merkt, dass die Haut immer dünner wird bei den Menschen seit Corona...
Zum Thema:
Zum TE: Es macht schon einen Unterschied ob da ein Loch oder eine Schramme ist. Diese Info wäre sehr sinnvoll gewesen.
Ich bin mir sicher, dass jeder mit seinem Wissen dir helfen möchte. Aber Halbwissen oder "ich würde es ja so machen" helfen dem TE nicht weiter.
Zum Schaden:
Es ist sehr ärgerlich, wie die Werkstatt damit umgegangen ist. Auch die "Reparaturausführung" ist eine Frechheit. Die Vertrauensbasis ist schon mal lädiert.
Dir steht als Geschädigter selbstverständlich eine Reparatur zu. Da Du der Geschädigte bist, hast die die freie Wahl des Gutachters. Dies gilt zu mindestens bei Schäden im KFZ-Bereich.
Der Gutachter stellt NUR fest, wie hoch der Schaden ausfällt, durch die Reparatur, die er für angemessen hält. Der Gutachter errechnet auch gleich die Wertminderung des Fahrzeuges.
Nun kann es sein, dass die Versicherung dieses Gutachten, weil es z.B. zu hoch ausfällt, anzweifelt und einen eigenen Gutachter beauftragt. Das läuft meistens auf einen Prozess hinaus.
Mit dem Gutachten kannst Du dann eine Werkstatt deines Vertrauens wählen. Du kannst aber auch dir die Schadenssumme ohne MwSt. auszahlen lassen.
Hammerschlagblech zu reparieren ist keine Kleinigkeit und sollte nur in einem Fachbetrieb repariert werden. Auf jeden Fall muss die ganze Seite lackiert werden und es wird niemals mehr wie Original aussehen. Lapidare Kommentare wie: da kommen ja noch mehr Beulen und Schrammen dazu, finde ich daneben, da letztendlich DU dafür bezahlt einen schönen Wohnwagen zu haben und keine verbeulte Kackkarre. (Ob die Selben, das auch bei ihren Autos denken?).
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich dieses Prozedere selber durch gemacht habe.
Zitat:
@volonne1969 schrieb am 21. Oktober 2021 um 07:51:15 Uhr:
Lapidare Kommentare wie: da kommen ja noch mehr Beulen und Schrammen dazu, finde ich daneben,.....
Das magst du so halten und es spricht grds. auch nix dagegen. In diesem Fall und zuvor noch davon ausgehend, dass es sich nur um einem Lackschaden handeln würde, habe ich auch erläutert, warum ich da keine Neulackierung durchführen lassen würde. Du sagst selbst, dass es nicht mehr wie neu wird.😎
Zitat:
(Ob die Selben, das auch bei ihren Autos denken?).
Ja, siehe oben. Selbst bei der Neuwagenabholung so gemacht.
Ein Loch im Blech ist natürlich ein andere Nummer. Aber das kam ja erst viel später zu Tage......leider.🙁
Zitat:
@volonne1969 schrieb am 21. Oktober 2021 um 07:51:15 Uhr:
Junge Junge was ist den hier los? Man merkt, dass die Haut immer dünner wird bei den Menschen seit Corona...
Da hast du wohl vor Corona nie in Foren gelesen? Das war nie anders.
Ich habe nicht den Eindruck, dass der TE Vorschläge von Dritten braucht, wie so ein Schaden nach Schema F abzuwickeln ist, wenn man diesen Weg gehen will.
Ich bin mir auch ganz sicher, dass er seine Vorstellung zur Schadensbehebung nicht daran orientiert, was andere akzeptieren oder nicht akzeptieren. Vermutlich ist er selber groß. Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee, auf die Beseitigung einer Beule an meinem Auto zu verzichten, weil einem Poster xyz eine weitere Beule an seinem Auto völlig egal ist. Umgekehrt natürlich auch nicht.
Obschon: Der erste Kratzer schmerzt immer besonders - später gewöhnt man sich dran.
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Liebe Leute, während der eine im Dreck haust und sich wohl fühlt, kann der nächste nur in steriler Umgebung wohnen, so gibt es Menschen, denen ist es völlig egal wie deren Zeug aussieht während andere ihr Zeug hegen und Pflegen… Ich kenne auch Leute die ihre Heringe beim Abbau spülen und abtrocknen… So gibt es bei allem das eine und das andere Extrem. Akzeptiert doch einfach, dass wir alle unterschiedliche Ansichten haben.
Fakt ist aber: Jemand hat einen Schaden zugefügt bekommen und er hat das Recht, dass dieser ausgeglichen wird, sei es durch Reparatur, Abgeltungszahlung oder wie auch immer. Wir haben nun alle unsere Ansichten Geteilt. Hat noch jemand eine Frage oder können wir das Thema abschließen?
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 21. Oktober 2021 um 11:02:20 Uhr:
Hat noch jemand eine Frage oder können wir das Thema abschließen?
Das wäre doch sehr schade. Warum denn das - nur weil du noch einmal wiederholt hast, was schon zig Mal geschrieben wurde? Das möchten andere doch auch.
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 21. Oktober 2021 um 11:02:20 Uhr:
Hat noch jemand eine Frage oder können wir das Thema abschließen?
Warum abschließen?
Das Ende der Geschichte bzw. dessen Fortgang wäre für andere Interessierte und Leidensgenossen sicherlich nicht uninteressant......genug Themen mit Problemen aber ohne Lösung gibt es mehr als genug im
www.
Gut, ich bin ja flexibel 😉
Da die Unterhaltung ohne weiteren Input des TE ziemlich sinnlos ist, wäre es jetzt an der Zeit denThread nach unten sacken zu lassen.
Gruss
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Ich warte leider noch auf die Rückmeldung vom Händler, er wollte sich die nächsten 14 Tage melden, die sind morgen um.
Aber da sieht man was der Kunde zählt, erst nichts sagen und jetzt nicht melden.
Zitat:
@golf07 schrieb am 21. Okt. 2021 um 13:39:18 Uhr:
Aber da sieht man was der Kunde zählt, erst nichts sagen und jetzt nicht melden.
Das ist leider in der Branche zur Zeit normal.
Vielleicht solltest du dir Gedanken darüber machen, was du möchtest, unabhängig davon, was dir rechtlich zusteht.
Was dir zusteht, kann nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beurteilen, im Streitfall letztendlich sogar nur ein Gericht.
Angenommen dir stünde die Erneuerung des kompletten Blechs zu, würdest du das wollen?
Langsam hab ich das Gefühl, Er möchte einen Rechtsstreit und der Händler lässt es drauf ankommen, weil er weis das die Sache wegen unerheblichkeit, verhältnismäßikeit, für Ihn garnicht so schlecht aussieht.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:43:50 Uhr:
Langsam hab ich das Gefühl, Er möchte einen Rechtsstreit und der Händler lässt es drauf ankommen, weil er weis das die Sache wegen unerheblichkeit, verhältnismäßikeit, für Ihn garnicht so schlecht aussieht.
Sorry, aber du hast ein falsches Rechtsempfinden. Nach dem was zur Zeit vom TE geschrieben wurde sieht es wie folgt aus: Ein Schaden ist vorhanden und die Werkstatt hat dies bestätigt.
Ein Richter wird zuerst versuchen die beiden Parteien zu einem gütlichen Vergleich zu bekommen, darum wird man auch bei der ersten Ladung zur „Güteverhandlung“ geladen. Wird sich dort nicht geeinigt wird kein Richter eine Höhe oder die „Verhältnismäßigkeit“ festlegen, kann er gar nicht, er ist nämlich kein Sachverständiger. Darum wird er einen vereidigten Sachverständigen bestellen der den Schaden begutachtet und auf dessen Gutachten wird er sein Urteil stützen.
Dieser Sachverständige wird abwägen zwischen Wert des Wohnwagens, des Schadens der möglichen Reparaturverfahren etc. und ggf. noch eine Wertminderung einkalkulieren sofern die Instandsetzung in den Zustand vor dem Schaden nicht im Verhältnis zu Wert des Wagens stehen. Mein alter Wohnwagen hatte ein fremdverschuldetes Loch im Blech, Reparaturkosten über 4.000,00€, Restwert laut Gutachten 2.350,00€ und mehr habe ich dafür auch nicht bekommen. Damit will ich sagen, wenn zum Beispiel die Reparatur mehr kostet als der Wagen wert ist, gibt es maximal den Restwert.
An der TE:
Schreib doch mal den Hersteller an, vielleicht machen die Dir ein Angebot oder frage eine Fachwerkstatt nach den Instandsetzungskosten, damit hast du Dir eine Verhandlungsgrundlage geschaffen.
Du solltest auf jeden Fall nicht untätig auf die Werkstatt warten sondern denen gleich erklären können wie hoch der Schaden ist. Dann wirst du sehen ob die sich einigen wollen oder nicht. Die Werkstatt wird höchstwahrscheinlich ohnehin ihre Versicherung informieren (wie oben schon geschrieben und dann auch so vorgehen)…
Moin
ich würde mir zur inneren und äußeren Bewältigung zwei Dinge suchen:
- eine neue Werkstatt, denn der alten ist nicht mehr zu trauen
- einen hübschen oder lustigen oder neutralen Aufkleber für die Schadstelle
falls Humor vorhanden der hier:
(klebt oft neben den Eingangstüren, könnte als "normal" durchgehen)
bei viel freier Zeit Kompensation vom Verursacher erstreiten
Viel Erfolg!