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Schaden durch Garagentor

Hallo! Ich habe eine Frage zu folgendem, was mir passiert ist:

Vor einigen Tagen war ich zu Besuch bei einem Freund. Dieser versicherte mir, dass ich ohne Probleme vor der dortigen Doppelgarage parken könne. Sie würde in den nächsten Tagen vermutlich nicht genutzt werden. Ohne Bedenken stellte ich mein Auto dort über Nacht ab. Doch am nächsten Morgen erhielt ich einen Anruf: Der Nachbar meines Bekannten, dem ein Teil der Garage gehörte, hatte am Morgen das funkgesteuerte Garagentor geöffnet, ohne zu merken, dass vor der Garage ein Auto war. So entstand ein Schaden an meiner Stoßstange und zum Teil am Lack.

Jetzt stellt sich für mich die Fage, bei wem die Schuld dafür liegt und wer zahlen muss!! Der Garagenbesitzer hält sich für unschuldig, mir wäre es ja nicht erlaubt meinen Wagen dort abzustellen. An der Garage befand sich allerdings keinerlei Schild oder Hinweis, dass ich hier nicht parken kann.

Hat jemand hier vielleicht Erfahrung mit solchen Versicherungsfragen? Kann mir jemand weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema

Soll ich jetzt Außen an meinem Garagentor ein Schild anbringen?
"Vorsicht! Manchmal öffne ich das Tor von innen. Bitte nicht im Schwenkbereich des Garagentores parken.
Oder die Version von Delle. Glastor. Ist aber aufwendig zu putzen.
Also, wer vorher nicht "Nachdenkt" bevor er einfach vor meiner Garage parkt, braucht nachher auch nicht "Nachdenken" ob er von mir Schadenersatz bekommt, wenn ich das Tor von innen öffne und sein Auto im Schwenkbereich meines Garagentores steht.
Aber so sind ja einige Zeitgenossen. Sich nicht an die Regeln halten und dann jammern wenn es Kratzer gibt.
Gruß
Frank

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von lukeTC


falsch, bin zwar kein rechtsexperte
Und warum postest du dann hier eigentlich?

Weil er sonst gar nicht posten darf, stell dir vor er wäre Rechtsexperte und würde Ratschläge geben, darf er das ?

Finde es zudem unpassend in einem öffentlichen Forum User auf diese Art und Weise anzugehen, dies ist doch ein Meinungsportal.

Wenn nur Rechtsexperten antworten dürfen, dann hiese es nicht Motor-

TALK

.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von lukeTC


bevor er die garage öffnet, muss er sich vergewissern, dass dies auch möglich ist.
Ach ja, muss er das?

Könntest du mir bitte noch die einschlägige Rechtsvorschrift nennen, welche mich dazu verpflichtet, wenn ich mein Garagentor öffne?

Ich vermute das es darauf ankommt, wo sich die Garage befindet.

Wenn der Öffnungswinkel des Tores auf einen öffentlich zugänglichen Bereich führt, wurde vom Nachbar die Sorgfaltspflicht vernachlässigt.
Wenn sich die Garage aber auf ganz offentsichtlichen Privatgelände befand und das Garagentor beim öffnen sich auf dem vom "normalen" Verkehr nicht zugänglich Bereich befindet, wird die Sachlage anders aussehen.
Aber ohne dort genaueres zu wissen wird keiner der hier Anwesenden auch etwas genaueres sagen können.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von lukeTC


.dass du vor seiner garage nicht parken durftes, spielt keine rolle
Falsch!

Der TE hat durch sein Falschparken in diesem Falle die Schadenursache gesetzt, ER hat schuldhaft und widerrechtlich gehandelt, indem er sein Fahrzeug unbefugter Weise vor eine fremde Garage - noch dazu im Schwenkbereich des Tores - abgestellt hat.

Ein Verschulden des Garagenbesitzers liegt hier nicht vor - er hat weder schuldhaft noch widerrechtlich gehandelt, indem er schlicht und einfach sein Garagentor geöffnet hat - folglich scheiden irgendwelche Ansprüche des TE nach § 823 BGB aus.

Wie gesagt ohne zu wissen in welchem Bereich des öffentlichen Zuganges das Tor der Garage geöffnet wurde, kannst du doch gar nicht wissen ob eine Schuld oder Nichtschuld vorliegt.

Wenn das Garagentor in den Verkehrsbereich beim öffnen ragt, dann kann sogar von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden, wenn das Tor ohne zu schauen ob alles frei ist geöffnet wird.

Ebenso darf sich der Nachbar bei einem öffentlich zugänglichen Bereich nicht darauf verlassen, dass vor der Garage sich niemand befindet.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Also, wer vorher nicht "Nachdenkt" bevor er einfach vor meiner Garage parkt, braucht nachher auch nicht "Nachdenken" ob er von mir Schadenersatz bekommt, wenn ich das Tor von innen öffne und sein Auto im Schwenkbereich meines Garagentores steht.

Wird drauf ankommen wo die Garage sich befindet, bisher ist nicht die Rede das die Garage von innen geöffnet wurde, wo hast du das her ?

Wenn es sich z.B. um eine Garagenbox handelt, kann ich dieses Tor auch per Funk versehen, und wenn das Tor nun mal in den Verkehrsraum beim öffnen ragen sollte, muss ich auch von "innen" wenn ich nichts sehe das Tor entsprechend vorsichtig öffnen, darunter fällt dies per Hand zu öffnen und nicht per Funk.

Aber ohne genaueren Standort der Garage zu wissen, kann hier nur geraten werden.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


dies ist doch ein Meinungsportal.

OK, dann bekommst du jetzt meine Meinung zu diesem Thema zu lesen:

Wenn ich keine Ahnung von einer Sachlage habe, dann halte ich mich raus aus einem Thema (und stelle nicht gleich andere Beiträge auch noch als "FALSCH!" hin) - Punkt.

Ich kann ja auch z.B. auch etwas im Mercedes-Forum posten, wenn jemand ein Problem mit seinem Benz hat.

Helfen kann ich ihm aufgrund meiner Ahnungslosigkeit zwar nicht, aber egal - hauptsache mal MEINE Meinung dort losgeworden - das Echo wird entsprechend ausfallen😁

Zu deinen Ausführungen noch: Hättest du auf einen Satz zusammenfassen können - mit deinem "Öffentlichen Bereich"

Nur noch soviel hierzu: Ein Privatgelände, zu welchem auch fremde Personen Zutritt haben (weil es z.B. nicht hermetisch abgeriegelt ist) nennt man "beschränkt öffentlich" (sicherlich schonmal davon gehört).

Was es von mir zu sagen gibt, ist gesagt, ich verabschiede mich jetzt aus dem Thread - CU.

Danke für die schnellen Antworten!

Also, dass der Nachbar die Garage nach dem Motto "wird schon gut gehen, selbst schuld wer so nahe parkt" kann ich mir in keinem Fall vorstellen. Ich bin mir sicher, dass er von dem Auto vor der Garage nichts gewusst hat.

Zu dem Standort der Garage kann ich folgendes sagen:
Die Einfahrt zur Garage ist direkt an einer öffentlich zugänglichen Straße. Ich kann allerdings nicht sagen, ob die Garage über Funk geöffnet wurde, aber auf jeden Fall automatisch/motorisiert. Ich bin mir sicher, dass sie von innen geöffnet wurde. Es gibt einen Eingang zur Garage direkt vom Haus aus.

Scheinbar ein Fall für die Kfz-Haftpflicht wenn das Öffnen mit einer anschließenden Fahrt zusammenhängt:
http://www.arag.de/.../index.shtml
bzw.:
http://verkehrsanwaelte.de/...aftpflicht_zahlt_garagentorschaeden.html

aber andere LG andere Urteile ?

Eventuell mit dem Nachbar reden ob eine Abwicklung mit seiner privat Haftpflicht möglich ist, kann ja sein dass das Öffnen nicht mit einer Fahrt mit dem Auto zusammenhängt, sondern nur zum rausgehen aus der Garage gedacht war ?

Kannst du ein Beispielbild von der Garage machen, der Zugang ist zwar öffentlich, klingt aber so als ob die Garage selbst auf dem Privatgelände ist und nicht mit Verkehr vor der Garage zu rechnen ist.

Ich meine es gab mal so einen Fall das jemand das Garagentor per Funk geöffnet hat und ein Auto beschädiigt wurde. Müsstest du mal im Internet gucken, ich glaube der öffner hat schuld bekommen. Aber sicher bin ich mir da nicht. Ist länger her

Ich hab jetzt mal im Internet geschaut und einiges gefunden:

http://www.versicherung-in.de/.../

http://www.rechtstipps.de/?...

http://www.finanztip.de/.../...garagentor-einfahrt-funkbetaetigung.htm

Bin mir aber natürlich nicht sicher, wie das jetzt in diesem speziellen Fall gehandhabt wird. Am einfachsten für alle Beteiligten wäre es, wenn die private Haftpflicht des Nachbarn zahlt. Davon gehe ich jetzt aber mal nicht aus...

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


Ich meine es gab mal so einen Fall das jemand das Garagentor per Funk geöffnet hat und ein Auto beschädiigt wurde. Müsstest du mal im Internet gucken, ich glaube der öffner hat schuld bekommen. Aber sicher bin ich mir da nicht. Ist länger her

An das kann ich mich auch noch erinnern. Kam glaub von Auto Mobil auf Vox.

Habs zum Glück noch gefunden. Fall 3 unter http://www.vox.de/495_3210.php?mainid=20080831&area=reportage6

Zitat:

Original geschrieben von Gastnnn


Bin mir aber natürlich nicht sicher, wie das jetzt in diesem speziellen Fall gehandhabt wird. Am einfachsten für alle Beteiligten wäre es, wenn die private Haftpflicht des Nachbarn zahlt. Davon gehe ich jetzt aber mal nicht aus...

Am einfachsten wäre es wenn man nicht vor fremden Garagen parken würde und dem Garagenbesitzer die Einfahrt bzw. Ausfahrt aus seiner Garage blockieren würde.

Dann könnte dieser auch nicht durch Öffnen seines Garagentores ein Auto beschädigen.

Gruß

Frank

Lustig 😉

ich finde es äußerst Belustigend, wie sich immer wieder bei rechtlich angehauchten Themen die Welt des Viertelwissens mit der Welt des Halbwissens kabbelt.
Dann vereinigen sich diese beiden Gruppen, um gegen die auftauchende Welt der Dreiviertelwissenden gemeinsam 'ins Gefecht' zu ziehen.

Dann aber werden allesamt vom RL überrascht, wenn es Kläger und Beklagte gibt und tatsächlich ein Gericht sich mit der Sache (oder sogar nur einer ähnlichen) befasst, sich damit aber auf eine Seite der Streitenden stellt.
Die unterlegene Partei dann wiederum ist damit natürlich nicht einverstanden und zieht an die nächst höhere Instanz, die wiederum ganz anders entscheidet (und es gibt noch einige Instanzen - lässt sich also fortzetzen - munter hin- und her).
Bis dann die oberste Instanz zu einer ganz ungewöhnlichen Entscheidung kommt, mit der vorher keiner gerechnet hatte.

Und jetzt der Clou: schon ist wieder ein Absatz in der Rubrik 'Volkstümliche Rechtsirrtümer' geboren ...

dieser Text stellt nur meine Meinung dar,
auch wenn er (vielleicht) nichts zur Lösung dieses Sachverhalts beiträgt (wie gesagt, ich finds Lustig)

Und dann gibt es auch noch die Welt der Garnichtswissenden.

Das sind dann die, welche mit Nutzlospostings diverse Foren zumüllen und im Nachsatz schon darauf hinweisen dass ihr Geschmiere niemandem hilft wie z.B. in dieser Form

Zitat:

[auch wenn er (vielleicht) nichts zur Lösung dieses Sachverhalts beiträgt

- werden im alltäglichen Leben auch Spammer genannt.

Der Vollständigkeit halber noch zu erwähnen.

Bin dann wieder wech.

🙂 na ich geh entgegen meiner Art mal auf deine schlüpfrigen Beleidigungen ein -

dieses  (vielleicht)  entsprang einer stillen Hoffnung, die wurde aber, vorerst, soeben enttäuscht

es gibt auch noch die Welt der Wissenden, die sich aber bescheiden kaum zu Wort meldet

kennst du dieses

Zitat:

Was es von mir zu sagen gibt, ist gesagt, ich verabschiede mich jetzt aus dem Thread - CU.

?

Zitat:

Original geschrieben von ConducteurX


🙂 na ich geh entgegen meiner Art mal auf deine schlüpfrigen Beleidigungen ein -

Aber eingebildet bist du gar nicht gelle ?

Zitat:

Wenn du hier schon den oberschlauen raushängen lässt (bisher hast du es aber nur versucht), dann klär uns alle halb, dreiviertel oder meinetwegen auch unwissenden doch einfach mal auf.

Da bin ich und einige andere aber mal gespannt, ob da jetzt noch etwas Substanzielles kommt.......

wäre ja schön, wenn er auch wegbleiben würde...

auch wenn es nichts zum sachverhalt tut:

ganz ehrlich, ich fühle mich schon ein wenig angegriffen - aber schön, dass nicht nur ich das so sehe. o.k., das "falsch" war vielleicht nicht richtig, aber die reaktion auf mein posting war UNERHÖRT! außerdem meine ich klar genug gesagt zu haben, dass ich für meine antwort nicht die hand ins feuer lege. wo sind wir denn hier? ja, ich meine in einem forum, in dem man meinungen austauscht - und das die antwort von dir, twelferider, genauso wenig zu 100% zutreffend ist, dürfte ohne zweifel sein...

wenn ich eine wasserdichte rechtsauskunft möchte, dann wende ich mich nicht an ein forum, aber wenn ich die meinung anderer hören will schon.

dann lasst uns abwarten, was bei dem sachverhalt rauskommt (wie schon geschrieben wird es wohl sehr auf die gegebenheiten des einzelfalls ankommen) und ich glaube nicht, dass ich soooo unrecht hatte...

des weiteren hoffe ich inständig, dass ich nicht auch bald ausfällig werde(n muss)...

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC
wäre ja schön, wenn er auch wegbleiben würde...

genau.... in die Schnautze hauen können wir uns hier auch alleine, dafür brauchen wir keine Mumien😁....

Zumindest keine Arroganten......😉

Gruß

Delle 😛

Interessant, wie schnell die selbsternannten Rechtsexperten verstummt sind, nachdem der TE seine Frage selbst beantwortet hat...

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