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Schaden durch ein Fahrzeug auf der Autobahn / Ladungsverlust

Themenstarteram 20. Juli 2021 um 18:37

Ich war heute auf der Autobahn unterwegs, dort war ein Sprinter mit Anhänger unterwegs. Dieser hatte zwar eine Plane drauf jedoch sind kleine Steine seitlich raus gerieselt. Habe sofort die Geschwindigkeit verringert und sobald es ging überholt.

Trotzdem gibt es nun einige neue Steinschläge an der gesamten Front inkl. Scheibe. Beide Kennzeichen + Bilder habe ich.

Der Fahrer scheint es nicht bemerkt zu haben und ich konnte ihn aufgrund des Verkehrs auch nicht drauf aufmerksam machen.

 

Nun stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen.

Zentralruf der Versicherer? Anzeige stellen?

Bin echt überfragt und angepisst.

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103 Antworten

wo wir aber wieder bei der sonst im owi oder bußgeldbereich, oder auch bei den abzockern auf dem rewe parkplatz ewig angemahnten unschuldsvermutung sind.

der te muss BEWEISEN das die schäden von dem besagtem fz sind, viel spaß dabei.

am 22. Juli 2021 um 13:22

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Juli 2021 um 13:25:47 Uhr:

Wenn die Firma nicht gutwillig reagiert, wird die Beweisführung schwer.

Ich meine, diese Erkenntnis sei schon mal geäußert worden.

Gerichtsfest "beweisen" muss er nur, wenn sich der mutmaßliche Schädiger sträubt. Ich glaube ja, der mutmaßliche Schädiger hat hier mitgelesen und weist jede Erstattung zurück, weil das ja auf Autobahnen völlig normal ist. Da müssten sich ja alle Autofahrer gegenseitig entschädigen.

Der TE hat versprochen, zu berichten. Schade um den Thread - nun gibt es ja eigentlich vorläufig gar nichts mehr zu schreiben.

Themenstarteram 6. August 2021 um 14:53

Bisher noch nicht viel neues. Angeblich hat der Fahrer (des Unternehmens was auf dem Fahrzeug stand) das bei seiner Haftpflicht gemeldet. Jedoch hat die Kfz-Haftpflicht der Firma einen Brief geschickt.

Es bleibt weiter spannend.

 

Der Schaden wurde direkt polizeilich aufgenommen, das habe ich dort heute mal mitgeteilt.

Themenstarteram 14. August 2021 um 23:21

Derzeit gibts leider noch nicht viel neues.

Der VS der gegnerischen Versicherung bestreitet den Vorfall.

Wurde jedoch auch von der Polizei aufgenommen.

Stehe derzeit noch in schriftlichem Kontakt zur Versicherung und werde es dann wohl zum Anwalt abgeben.

Da niemand von der Polizei Augenzeuge war, sondern nur deine Angaben zu Protokoll genommen wurden, nutzt dir das wenig bis nichts.

Themenstarteram 15. August 2021 um 13:57

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. August 2021 um 15:52:54 Uhr:

Da niemand von der Polizei Augenzeuge war, sondern nur deine Angaben zu Protokoll genommen wurden, nutzt dir das wenig bis nichts.

Das heisst wenn mir jemand z.B. in der Tiefgarage die Türe rein dengelt und ich keine Zeugen habe kann ich auch die Polizei rufen und es nutzt nichts?

Alles auch sehr sehr befremdlich für den Geschädigten.

Du musst beweisen, wer dir welchen Schaden zugefügt hat. Ein Protokoll, welches nur deine Angaben enthält, hilft da nichts.

Wenn dir in der TG jemand in die Tür fährt und sein Fahrzeug steht da noch, kann die Polizei die Spuren sichern. Ist der hingegen auf und davon, niemand hat ihn gesehen, nutzt dir das Unfallprotokoll wiederum nichts.

Themenstarteram 18. August 2021 um 15:39

In einem anderen Thread habe ich aufgeschnappt, dass es mehr oder weniger egal sei ob man es bei der VS des Hängers oder der zugmaschine meldet, da es ein Gespann sei.

Wo kann ich das nachlesen?

VS der Zugmaschine verweist auf VS des Anhängers..

Ist das so in Ordnung?

Eher nicht so wie ich es gelesen habe..

Ich hab.das bei einer Versicherung gefunden

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. August 2021 um 17:53:51 Uhr:

Ich hab.das bei einer Versicherung gefunden

Der entscheidende Satz steht im letzten Absatz.

Zitat:

Nach dem neuen Gesetz wird der Versicherer des Anhängers nur noch zur Kasse gebeten, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt – …

Ich würde spontan sagen, zu dicht aufgefahren. Was war der Grund? Kamst Du zu schnell an? Wolltest Du die Tüv-Plakette des Anhängers überprüfen?

Es gibt Lebensrisiken, die man selbst in Deutschland selber tragen muss.

Zitat:

@Oetteken

Der entscheidende Satz steht im letzten Absatz.

Zitat:

Nach dem neuen Gesetz wird der Versicherer des Anhängers nur noch zur Kasse gebeten, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt – …

Genau deshalb zahlt man für einen Anhänger nur sehr wenig Versicherungsbeiträge.

Themenstarteram 12. September 2021 um 18:55

Update:

Die Versicherung des Anhängers hat es nun eingesehen dass die Versicherung des Zugfahrzeugs zuständig ist, nachdem mich eben diese an die Versicherung des Anhängers verwiesen hatte.

Habe dann einen Brief an den Vorstand geschrieben mit dem Verweis auf den rechtlichen Hinweis.

Mal schauen was nun bei rum kommt..

Habe es auch meiner VK gemeldet, mit dem Verweis auf die beiden Versicherungen und dass sich mit Händen und Füßen gewehrt wird.

Mein Fahrzeug wird zeitnah begutachtet.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 12. Sept. 2021 um 20:55:44 Uhr:

Die Versicherung des Anhängers hat es nun eingesehen dass die Versicherung des Zugfahrzeugs zuständig ist, nachdem mich eben diese an die Versicherung des Anhängers verwiesen hatte.

Was?!

Die spielen sich doch den Ball hin und her.

Also wer ist zuständig?

Themenstarteram 12. September 2021 um 19:14

Nun die VS des Zugfahrzeugs, so wie es sein soll.

Was?!

Die spielen sich doch den Ball hin und her.

Also wer ist zuständig?

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