Schaden durch Ausweichen nachdem Vorfahrt genommen

So, jetzt hats mich auch mal erwischt :/

Vorgestern hatte ich einen Unfall. Kurz gesagt, mir wurde die Vorfahrt genommen, ich konnte nicht mehr rechtzeitig/ausreichend bremsen (habe aber gebremst), bin dann ausgewichen und am Bordstein hängengeblieben. Ergebnis sind zwei kaputte Alufelgen, ein geplatzter und ein beschädigter Reifen (6 Monate alt, ganz toll..), Spur verstellt/defekt. Vielleicht ist noch mehr defekt, das ist erstmal meine Einschätzung. Das Verursacher Auto hab ich nicht berührt.
Verursacher war zunächst flüchtig (hat aber vielleicht garnichts mitbekommen, obwohl ich gehupt hatte, da hatte er allerdings auch richtig Gas gegeben), konnte aber 15 Min später von der Polizei angehalten werden (Respekt, das ging echt schnell).
Zeugen hab ich keine, bin alleine gefahren, es war 23.00 Uhr, nur Verursacher und ich auf der Straße.

Gestern hab ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen, die haben das entsprechend aufgenommen und sagten, ich solle Montag nochmal anrufen.

Kann mir jemand sagen, wie der weitere Ablauf ist und was ich nun beachten muss?
Was ist wenn der Verursacher alles abstreitet, es gab ja nun keine Zeugen :/

Würd mich über jeden Tip freuen 🙂

22 Antworten

Von der Polizei gibt es nichts neues, die haben den Verursacher als Solchen auch in den Unfallbericht geschrieben (unter 1.) und damit ist für die die Sache klar, mehr können die mir nicht sagen.

Versicherung wollte mir gestern per Mail einen Fragebogen zuschicken, kam nicht, trotz zweier E-Mail Adressen.
Schon komisch...

Zitat:

Original geschrieben von muffin1309


.......
Versicherung wollte mir gestern per Mail einen Fragebogen zuschicken, kam nicht, trotz zweier E-Mail Adressen.
Schon komisch...

Schau mal in Deinem Spamfilter nach!  😁

mfg

Omega-OPA

Zitat:

Original geschrieben von muffin1309


Von der Polizei gibt es nichts neues, die haben den Verursacher als Solchen auch in den Unfallbericht geschrieben (unter 1.) und damit ist für die die Sache klar, mehr können die mir nicht sagen.

Das heißt leider nicht, dass er die Schuld trägt. Unter dem Bericht müsste irgendwie sowas stehen wie "Die Reihenfolge der Einträge sagt nichts über die Schuldfrage aus".

Fragebogen ist da und ausgefüllt, morgen früh geht der direkt raus.
Die hatten wohl Probleme beim E-Mail Versand.

Zu den Ordnungsnummer hab ich das gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_polizeilicher_Abkürzungen

Da wurde auch die 01 eingetragen, von daher geh mal davon aus, dass das schon in die Richtung geht.
Aber jetzt kann ich sowieso nur noch abwarten. Denke mal das wird dauern, aber ich hoffe ich bekomm dann auch ohne Komplikationen den Nutzungsausfall ausbezahlt.

Melde mich wenns was Neues gibt.

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Also wenn die Sache mit dem Verursacher bis jetzt einigermaßen klar ist, empfehle ich Dir, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Normalerweise sollte die gegnerische Versicherung dessen Kosten ja übernehmen. Am Besten wäre es, wenn Du ihm die Situation schilderst und du mit dem Rechtsanwalt einen für Dich vertretbaren Höchstbetrag ausmachst, den du bereit bist für die Tätigkeit des Rechtsanwalts zu bezahlen, falls die Versicherung den Anwalt nicht bezahlen will. Ich spreche hier von einem Betrag von maximal 100 €. Sollte sich die Versicherung weigern, kann der Anwalt seine Tätigkeit immer noch einstellen (sofern du das Kostenrisiko nicht tragen willst).

Ich wäre sehr vorsichtig, einen Fragebogen der gegnerischen Versicherung auszufüllen! Als Laie kann es schnell passieren, dass man sich damit evtl. selbst ein Bein stellt. Am Besten wäre es, das über den Anwalt machen zu lassen...

Sorry, aber das ist jetzt wirklich absurd!

Kein RA wird sich darauf einlassen. Warum auch? Er kann den Schaden nach RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) abrechnen und genau das wird er machen.

Entweder mit dem Gegner bzw. dessen Versicherer, wenn es ihm gelingt, den behaupteten Schaden und dessen Verursachung zu beweisen, oder mit der Mandantin, wenn es ihm nicht gelingt.

@TE: Wenn Du ausrechnen willst, wie hoch Dein Kostenrisiko ist, findest Du im Internet entsprechende Prozesskostenrechner. Gib als Gegenstandswert ein, was Dir an Schaden ungefähr entstanden ist und lass mit einer 1,3 fachen Gebühr die außergerichtlichen Kosten rechnen, dann weißt Du, worüber Du nachdenkst.

Bei zwei Reifen und zwei Felgen und einer Achsvermessung dürfte das Risiko überschaubar sein. Vermutlich würde Dir bei einer 150 EUR Selbstbeteiligung auch eine RS-Versicherung gar nix nützen, weil die Kosten geringer sind.

Dein Problem ist, dass Du nicht weißt, ob der Gegner bei seiner Versicherung zu gibt, den Schaden verursacht zu haben.

Im Zweifel wird er das bestreiten, weil er auch bei der Polizei bestreiten wird, dass er etwas von dem Vorfall mitbekommen hat. Dann wird es blöd für Dich.

Ist er ehrlich, steigen Deine Chancen.

Ob das so ist, kann Dir vermutlich sogar der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung am Telefon sagen: Wurde der Schaden bereits gemeldet und die Verursachung eingeräumt?

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Sorry, aber das ist jetzt wirklich absurd!

Kein RA wird sich darauf einlassen. Warum auch? Er kann den Schaden nach RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) abrechnen und genau das wird er machen.

Entweder mit dem Gegner bzw. dessen Versicherer, wenn es ihm gelingt, den behaupteten Schaden und dessen Verursachung zu beweisen, oder mit der Mandantin, wenn es ihm nicht gelingt.

Also zum einen kann man das Honorar (zum Teil!) individuell aushandeln, v. a., wenn es noch nicht vor Gericht geht. Da ist dann auch eine Abrechnung nach Zeit möglich. Zum anderen meine ich - weiß es aber zugegebenermaßen nicht sicher - dass man mittlerweile erfolgsabhängige Honorare vereinbaren kann, wenn es sich anderweitig für den Mandanten nicht lohnt, einen Anwalt einzuschalten.

Zum anderen denke ich daran, dass der Anwalt in einem aller ersten Schritt die Schuldfrage mit der Versicherung abstimmt; der Anwalt diese Versicherung also zur Haftungsanerkennung etc. auffordert. - Das soll der Anwalt mit der Höchstgebühr machen. Wenn die Versicherung die Schuld anerkennt, ist der Rest der Gebühren auch kein Problem.

Und dann geht es hier auch noch um so Positionen wie Nutzungsausfall, die dazu kommen und bei denen ein paar Tage gleich paar Hundert Euro ausmachen. Es ist also noch etwas mehr als zwei Reifen und zwei Felgen zuzuüglich Achsvermessung.

Wie dem auch sei, ich denke, dass es kein Problem ist, einmal einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Gesamtsituation zu schildern und über etwaige Honorarkosten zu sprechen. Ich bin da ziemlich zuversichtlich, dass man einen Anwalt findet, der hinsichtlich der Gebühren eine faire und kostengünstige Lösung vorschlägt.

Zitat:

Original geschrieben von muffin1309


Da muss ich mal erkundigen wegen der Versicherung.

Aber zur Polizei kann ich morgen mal hin, das ist eine gute Idee. Wobei ich nicht glaube, dass die mir was sagen können, aber mal probieren.

Im Zweifelsfall Beratungshilfe-folgend Prozesskostenhilfe beantragen-da Du wenig/kein Einkommen hast.Die wird auch gewährt sofern Aussicht auf Erfolg besteht(was in Deinem Fall sehr wahrscheinlich ist).

Dann kostet Dich der Anwalt gar nichts!

Tante edit sacht noch-der RA Deines Vertrauens wird dich auch dahingehend gerne Beraten und dir die Unterlagen ausfüllen lassen🙂

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