Schaden bei Gebrauchtwagenkauf, Gebrauchtwagengarantie war nicht übertragbar - und jetzt?

Hallo zusammen,

ich hab mir vor wenigen Tagen ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft.
Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug selbst erst vor einem halben Jahr erworben, inkl. einer Gebrauchtwagengarantie.
Leider habe ich jetzt einige Tage nach dem Kauf bereits einen Schaden, vermutlich ist die Zylinderkopfdichtung defekt. Da ich ja eine Gebrauchtwagengarantie habe, war der Schrecken dann vorerst doch nicht so schlimm. Leider musste ich bei Sichtung der Vertragsunterlagen feststellen, dass:

"Die Garantie ist nicht übertragbar und geht bei Veräußerung des Fahrzeugs während
der Garantiedauer nicht auf den Erwerber über."

Der Verkäufer hatte explizit mit der Garantie geworben und war sich dessen vermutlich selbst nicht bewusst.
Das ganze Ihm gegenüber nachzuweisen wird vermutlich so oder so schwer, da wir dies nicht im Kaufvertrag festgehalten haben. Eine Kopie der damaligen Anzeige habe ich jedoch noch.

Für mich stellt sich allerdings auch die Frage, ob die oben genannte Formulierung überhaupt eine Reparatur ausschließt. Die Garantie geht nicht auf den Erwerber über, allerdings steht dort ja nicht, dass die Garantie gänzlich entfällt. Könnte ich nicht einfach über meinen Verkäufer den Garantieantrag einreichen?

Hier sind die Versicherungsbedingungen, ggf. kennt sich ja jemand besser mit so etwas aus:
https://autohaus-siemon.de/downloads/GGG-Garantiebedingungen.pdf
Über die GGG Versicherung ließt man allerdings leider auch nichts gutes.

Wie würdet ihr vorgehen, bzw. was würdet ihr machen?

Danke!

30 Antworten

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 18. Juli 2022 um 20:27:35 Uhr:


Bei einem Verkauf von Händler an Privat !!!

Bei Verkauf von privat an privat ist es immer noch wie eh und je ab Zeitpunkt der Übergabe

Du hast natürlich Recht.

Ich bin allerdings von einem möglichen Anspruch durch den Verkäufer ggü. dem Händler ausgegangen. Weil trotz Garantie erlischt die Gewährleistungspflicht nicht.

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