Schaden an Tür weil diese nicht richtig verschlossen war
Hallo zusammen,
gestern hat unsere Nachbarin ihre und unsere Tochter von einem Geburtstag abgeholt. Nach der Rückkehr ist meine Tochter vor der Garage der Nachbarin aus dem Auto ausgestiegen und hat die Tür offenbar nicht richtig zugemacht, d.h. sie war nur angelehnt.
Danach fährt die Nachbarin das Auto in die Garage. Dabei öffnet sich die Tür und schlägt gegen die Garageneinfahrt. Den Schaden schätze ich mal bei ca. € 500,-.
Die Nachbarin erwartet nun, dass ich für den Schaden aufkommen soll.
Wie ist hier die Rechtslage?
- Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
- Wie ist hier die Schuldfrage?
Meiner Meinung nach ist es in der Verantwortung des Fahrers, die Fahrbereitschaft zu gewährleisten.
Zudem müsste bei einer nicht verschlossenen Tür es einen Warnton und ein Signal am Fahrzeug gegeben haben. (Touran Bj. 2009).
Über Tips, wie ich mich am Besten verhalten soll, würde ich mich freuen.
Beste Antwort im Thema
Ich fasse mal zusammen:
Die Fahrerin lässt ein 7-jähriges Kind aussteigen, prüft nicht ob alle Türen verschlossen sind, ignoriert die Warnlampe im KI, fährt los, die Tür öffnet sich und es entstehen Kratzer der Tür. Und nun will sie den Schaden vom 7-jährigen Kind ersetzt haben. Dazu ist dies ja wohl nur eine Behauptung der Fahrerin. Ob es so gewesen ist, weiss doch niemand.
Ohne jetzt juristisch bewandert zu sein, frage ich mich, wie dämlich die Fahrerin gewesen ist. Für ihre eigene Dummheit will Sie jetzt andere haftbar machen. Ich würde meiner Nachbarin fragen, ob sie noch bei klarem Verstand ist. Aber so ist es inzwischen wohl, für jeden selbst verzapften Dummfug versucht man immer andere haftbar zu machen.
Allein durch diese Forderung wäre ich gute Nachbarschaft meinerseits schon stark erschüttert. Egal wie dies ausgehen wird. Einer von beiden ist eh der Dumme.
Zitat:
Wenn man einfach mal die Eier hätte, für den Mist, den das Kind verursacht hat aufzukommen, wäre das Ding ja schon erledigt. Aber nein, immer schön wen suchen, der für den Schaden aufkommt ...🙄
Melde es deiner PHV, hast du die entsprechende Klausel für den Zwerg wird der Schaden übernommen - Ende 😉
Liest Du eigentlich auch andere Beiträge? Oder wie kommt so ein Mist zusammen?😕
61 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 30. März 2015 um 21:56:14 Uhr:
das Kind ist aber nicht deliktunfähig; es haftet nur nicht. Das ist ein Unterschied.
Man unterstellt Juristen gelegentlich Haarspalterei. Dies hier ist allerdings ein untauglicher (allerdings auch noch mit einem "danke" belohnter) Versuch einer Haarspalterei. Unstreitig dürfte sein, daß Kinder unter 7 Jahren generell deliktsunfähig (=verschuldensunfähig = unzurechnungsfähig, vgl. Palandt Rdnr. 1 zu § 827 BGB) sind. Der Abs. 2 des § 828 BGB wählt für Kinder bis einschließlich 9 Jahren für den Unfall mit einem motorisierten Fahrzeug dieselbe Formulierung wie für Kinder bis 6 Jahren, nämlich "nicht verantwortlich". Demnach kann kein Unterschied bestehen. Wenn also eine Privathaftpflichtversicherung vertragsmäßig Schutz für deliktsunfähige Kinder gewährt, ist dieser Fall versichert.
Siehe auch
http://www.helberg.info/.../Warum sollte der Fall versichert sein?
Welches Verschulden trifft das Kind?
Hat das Kind die Türe gegen die Wand gedroschen?
Frage ich mich auch. Was hat das Kind getan?
Ähnliche Themen
Das Kind war an dem Schadenereignis nicht beteiligt.
Die Fahrerin ist mit einer nicht verschlossenen Tür rückwärts gefahren und hat sich den Schaden selber zugefügt.
Bei einer solch unaufmerksamen Fahrerin würde ich mein Kind nicht mehr mitfahren lassen. Wer weiß, was die sonst noch alles übersieht.
Verstehe auch nicht recht wofür das Kind bzw. seine Eltern hier haften sollen.
Was hat es denn kaputt gemacht?
Es hat eine Autotür nicht richtig zugemacht, na und?
Eine erwachsene Autofahrerin will das nicht erkannt haben können, aber von einem 7 jährigen Kind wird es erwartet?
Es gibt schon wirklich seltsame Vögel auf dieser Welt.😰
Warum schließt man eine Haftpflichtversicherung ab, die auch für Fälle eintritt, wo ein deliktsunfähiges Kind an einer Schadensverursachung beteiligt ist? Damit man sich nicht mit dem (vermeintlich) Geschädigten selbst auseinandersetzen muß und lebenslange Feindschaft riskiert, sondern dies getrost seiner Versicherung überlassen kann. Genau das hab ich gemeint mit der Aussage, daß - bei Bestehen einer entsprechenden Klausel im Haftpflichtversicherungsvertrag - Versicherungsschutz besteht. Ob und ggf. wieviel die Versicherung dann zahlt, steht auf einem anderen Blatt. Gerade hier im Forum klagen genügend Leute darüber, daß die gegnerische Kfz-Haftpflicht trotz "eindeutiger Schuldfrage" nicht das vom Geschädigten Gewünschte zahle.
Also mit dem Puls wieder etwas runterkommen!
Zitat:
@soringer schrieb am 7. April 2015 um 18:23:27 Uhr:
Warum schließt man eine Haftpflichtversicherung ab, die auch für Fälle eintritt, wo ein deliktsunfähiges Kind an einer Schadensverursachung beteiligt ist?
Das Kind ist nichtmal ansatzweise an der Verursachung des Schadens beteiligt.
Frauchen fährt rückwärts und passt nicht auf, das ist in dem Fall ganz einfach alles, egal wer aus welchem Grunde die Tür nicht verschlossen hat.
Und wenn es mit der Nachbarschaft klappen soll, stelle ich keine unsinnigen Forderungen an andere wenn ich mich selbst dusselig angestellt habe.
Zitat:
Frauchen fährt rückwärts und passt nicht auf, das ist in dem Fall ganz einfach alles, egal wer aus welchem Grunde die Tür nicht verschlossen hat.
Wer ist rückwärts gefahren?
Nur dass in keinem Beitrag des TE was von rückwärts steht. Und welche Frau fährt rückwärts in die Garage?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. April 2015 um 22:44:57 Uhr:
Nur dass in keinem Beitrag des TE was von rückwärts steht. Und welche Frau fährt rückwärts in die Garage?
Die Schilderung:
Zitat:
@Erzglonki schrieb am 30. März 2015 um 14:56:02 Uhr:
Danach fährt die Nachbarin das Auto in die Garage. Dabei öffnet sich die Tür und schlägt gegen die Garageneinfahrt.
legt m.E. legt ein Rückwärtsfahren nahe.
Aber selbst wenn diese Annahme falsch ist und vorwärts in die Garage gefahren wird trifft das Kind keinerlei Schuld.
Zitat:
@soringer schrieb am 7. April 2015 um 18:23:27 Uhr:
Warum schließt man eine Haftpflichtversicherung ab, die auch für Fälle eintritt, wo ein deliktsunfähiges Kind an einer Schadensverursachung beteiligt ist? Damit man sich nicht mit dem (vermeintlich) Geschädigten selbst auseinandersetzen muß und lebenslange Feindschaft riskiert, sondern dies getrost seiner Versicherung überlassen kann.
Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun.
Hier hat ein Kind keinen Schaden verursacht, es gibt somit kein Delikt zu dem es unfähig sein könnte.
Dementsprechend braucht man hier auch keine Haftpflichtversicherung die irgendwelche Dinge nicht ausschließt.
Oder möchtest Du darauf hinaus, dass die Beschreibung des Hergangs entsprechend "versicherungsfreundlich" aufbereitet werden sollte, um die Nachbarin zu befriedigen?
Motto: Hauptsache irgendjemand zahlt und es ist wieder Frieden?
@ Matsches:
Soringer hat schon irgendwie recht!
Die Nachbarin macht einen Schaden geltend, den das Kind verursacht / mitverursacht haben soll.
=
Ich würde es meiner Haftpflicht melden und die Füße hochlegen.
Die Haftpflicht wird dann schin wissen was zu machen ist.
Und dann kann ich der Nachbarin immer wieder gern das Ergebnis / der Entscheidung der VS vorlegen und über ihre Ansprüche lachen.