Schaden an Tür weil diese nicht richtig verschlossen war

Hallo zusammen,

gestern hat unsere Nachbarin ihre und unsere Tochter von einem Geburtstag abgeholt. Nach der Rückkehr ist meine Tochter vor der Garage der Nachbarin aus dem Auto ausgestiegen und hat die Tür offenbar nicht richtig zugemacht, d.h. sie war nur angelehnt.
Danach fährt die Nachbarin das Auto in die Garage. Dabei öffnet sich die Tür und schlägt gegen die Garageneinfahrt. Den Schaden schätze ich mal bei ca. € 500,-.
Die Nachbarin erwartet nun, dass ich für den Schaden aufkommen soll.

Wie ist hier die Rechtslage?
- Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
- Wie ist hier die Schuldfrage?

Meiner Meinung nach ist es in der Verantwortung des Fahrers, die Fahrbereitschaft zu gewährleisten.
Zudem müsste bei einer nicht verschlossenen Tür es einen Warnton und ein Signal am Fahrzeug gegeben haben. (Touran Bj. 2009).

Über Tips, wie ich mich am Besten verhalten soll, würde ich mich freuen.

Beste Antwort im Thema

Ich fasse mal zusammen:
Die Fahrerin lässt ein 7-jähriges Kind aussteigen, prüft nicht ob alle Türen verschlossen sind, ignoriert die Warnlampe im KI, fährt los, die Tür öffnet sich und es entstehen Kratzer der Tür. Und nun will sie den Schaden vom 7-jährigen Kind ersetzt haben. Dazu ist dies ja wohl nur eine Behauptung der Fahrerin. Ob es so gewesen ist, weiss doch niemand.
Ohne jetzt juristisch bewandert zu sein, frage ich mich, wie dämlich die Fahrerin gewesen ist. Für ihre eigene Dummheit will Sie jetzt andere haftbar machen. Ich würde meiner Nachbarin fragen, ob sie noch bei klarem Verstand ist. Aber so ist es inzwischen wohl, für jeden selbst verzapften Dummfug versucht man immer andere haftbar zu machen.
Allein durch diese Forderung wäre ich gute Nachbarschaft meinerseits schon stark erschüttert. Egal wie dies ausgehen wird. Einer von beiden ist eh der Dumme.

Zitat:

Wenn man einfach mal die Eier hätte, für den Mist, den das Kind verursacht hat aufzukommen, wäre das Ding ja schon erledigt. Aber nein, immer schön wen suchen, der für den Schaden aufkommt ...🙄

Melde es deiner PHV, hast du die entsprechende Klausel für den Zwerg wird der Schaden übernommen - Ende 😉

Liest Du eigentlich auch andere Beiträge? Oder wie kommt so ein Mist zusammen?😕

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Ja, guter Einwand! In diesem Fall wäre die Kinderhaftpflichtersicherung dann wohl wirklich nicht zuständig, oder? Und Ansprüche der Fahrerin wohl auch nicht begründbar.

Ich sehe dunkle Wolken über einem nachbarschaftlichen Verhältnis...

Wie ist denn da wirklich die Rechtslage ?
D.h. man ist nie vor Kindern sicher und bleibt dann auf solch einem Schaden z.B. sitzen ?!

Typische Juristenantwort: Das kommt darauf an. Auf's Alter und Situation. Beim entsprechenden Alter der Kiddies hast du tatsächlich Pech gehabt. Oder du kannst eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen. Dabei aber viel Spass, denn Kinder kannst du ja auch nicht an der Leine halten, die brauchen ihren Freiraum.

Die Aussage von Schweinsohn ist durchaus richtig.

Wenn z.B. kleine Kinder um dein Auto rumtoben und die Mutter 10 Meter beim ratschen steht, dann kann das durchaus ein Problem für ich werden, wenn die dein Auto beschädigen!

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Wenn man einfach mal die Eier hätte, für den Mist, den das Kind verursacht hat aufzukommen, wäre das Ding ja schon erledigt. Aber nein, immer schön wen suchen, der für den Schaden aufkommt ...🙄
Melde es deiner PHV, hast du die entsprechende Klausel für den Zwerg wird der Schaden übernommen - Ende 😉

Welchen Schaden hat das Kind denn angerichtet?

Da wir ja geklärt haben, dass der Wagen eine Warnmeldung bei offener Tür ausgibt ist das Kind zwar die Ursache für den Schaden aber die Fahrerin selbst schuld.

Zitat:

@BerniHAL schrieb am 3. April 2015 um 11:15:10 Uhr:


Wenn man einfach mal die Eier hätte, für den Mist, den das Kind verursacht hat aufzukommen, wäre das Ding ja schon erledigt. Aber nein, immer schön wen suchen, der für den Schaden aufkommt ...🙄
Melde es deiner PHV, hast du die entsprechende Klausel für den Zwerg wird der Schaden übernommen - Ende 😉

Blablabla...

Ich wette die PHV würde trotz Klausel den Schaden nicht bezahlen.

Wer vor dem losfahren nicht prüft ob die Türen seines Autos verschlossen sind und ein offensichtlich vorhandenes Warnsignal zusätzlich noch ignoriert, ist selber Schuld, wenns wo angeht.

So ist es. Den Schaden hat nicht das Kind verursacht, sondern aktiv die Fahrerin des Fahrzeuges, die nicht ordnungsgemäß darauf achtete, dass alle Türen verschlossen sind.

Ich fasse mal zusammen:
Die Fahrerin lässt ein 7-jähriges Kind aussteigen, prüft nicht ob alle Türen verschlossen sind, ignoriert die Warnlampe im KI, fährt los, die Tür öffnet sich und es entstehen Kratzer der Tür. Und nun will sie den Schaden vom 7-jährigen Kind ersetzt haben. Dazu ist dies ja wohl nur eine Behauptung der Fahrerin. Ob es so gewesen ist, weiss doch niemand.
Ohne jetzt juristisch bewandert zu sein, frage ich mich, wie dämlich die Fahrerin gewesen ist. Für ihre eigene Dummheit will Sie jetzt andere haftbar machen. Ich würde meiner Nachbarin fragen, ob sie noch bei klarem Verstand ist. Aber so ist es inzwischen wohl, für jeden selbst verzapften Dummfug versucht man immer andere haftbar zu machen.
Allein durch diese Forderung wäre ich gute Nachbarschaft meinerseits schon stark erschüttert. Egal wie dies ausgehen wird. Einer von beiden ist eh der Dumme.

Zitat:

Wenn man einfach mal die Eier hätte, für den Mist, den das Kind verursacht hat aufzukommen, wäre das Ding ja schon erledigt. Aber nein, immer schön wen suchen, der für den Schaden aufkommt ...🙄

Melde es deiner PHV, hast du die entsprechende Klausel für den Zwerg wird der Schaden übernommen - Ende 😉

Liest Du eigentlich auch andere Beiträge? Oder wie kommt so ein Mist zusammen?😕

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 3. April 2015 um 14:38:29 Uhr:



Ohne jetzt juristisch bewandert zu sein, frage ich mich, wie dämlich die Fahrerin gewesen ist. Für ihre eigene Dummheit will Sie jetzt andere haftbar machen.

Genau, die Nachbarin war so dumm, ein fremdes Kind durch die Gegend zu kutschieren.

Abgesehen von der rechtlichen Würdigung, die sicher zu Gunsten des Kinds ausfällt, würde mir als Elternteil, schon aus Anstands- und Moralgründen nichts anderes einfallen, als einen Teil des Schadens zu übernehmen.

Wie man den meisten Kommentaren hier entnehmen kann, sind Anstand und Moral für viele aber offensichtlich Fremdworte.

Ein Anwalt redet von Anstand und Moral?

War bis jetzt immer der Meinung, dieser Berufszweig kennt die beiden Wörter gar nicht 😉

Zitat:

Genau, die Nachbarin war so dumm, ein fremdes Kind durch die Gegend zu kutschieren.

Wohl kaum. Ich und meine Frau fahren permanent die Freunde unserer Kinder durch die Gegend. Von Verschmutzung rede ich schon gar nicht mehr. Auch leichte Kratzer an der Inneneinrichtung bleiben nicht aus. Wenn ich wegen jeder auch so leichten Beschädigung die Eltern der Kinder haftbar machen würde, könnte ich die Stadt wechseln, hier würde mich niemand mehr grüßen und meine Kinder hätten keine Freunde mehr.

Wer sein Auto so liebt, das ihm jeder Kratzer zum Verzweifelung bringt, darf definitiv keine Kinder in diesem Alter ins Auto lassen. Aber wegen jedem Sch... zum Anwalt laufen, ist natürlich auch eine lebensausfüllende Beschäftigung.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 3. April 2015 um 19:27:09 Uhr:


Ein Anwalt redet von Anstand und Moral?

War bis jetzt immer der Meinung, dieser Berufszweig kennt die beiden Wörter gar nicht 😉

Gehört zur Allgemeinbildung. Gbit sogar einen § (242 BGB), der genau diese beiden Begriffe (sinngemäß) beinhaltet.

Schwarze Schafe gibt es überall, sogar bei den Versicherungen. Oder sollte ich jetzt besser alle Sprüche loslassen, die ich über Versicherungen und insbesondere deren Mitarbeiter/freien Mitarbeiter kenne. Wäre ein abendfüllender Beitrag.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 3. April 2015 um 19:27:09 Uhr:


Ein Anwalt redet von Anstand und Moral?

War bis jetzt immer der Meinung, dieser Berufszweig kennt die beiden Wörter gar nicht 😉

Und Du meinst im Ernst, dass er zumindest eine juristische Ausbildung hat?

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