Schaden an Tür weil diese nicht richtig verschlossen war

Hallo zusammen,

gestern hat unsere Nachbarin ihre und unsere Tochter von einem Geburtstag abgeholt. Nach der Rückkehr ist meine Tochter vor der Garage der Nachbarin aus dem Auto ausgestiegen und hat die Tür offenbar nicht richtig zugemacht, d.h. sie war nur angelehnt.
Danach fährt die Nachbarin das Auto in die Garage. Dabei öffnet sich die Tür und schlägt gegen die Garageneinfahrt. Den Schaden schätze ich mal bei ca. € 500,-.
Die Nachbarin erwartet nun, dass ich für den Schaden aufkommen soll.

Wie ist hier die Rechtslage?
- Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
- Wie ist hier die Schuldfrage?

Meiner Meinung nach ist es in der Verantwortung des Fahrers, die Fahrbereitschaft zu gewährleisten.
Zudem müsste bei einer nicht verschlossenen Tür es einen Warnton und ein Signal am Fahrzeug gegeben haben. (Touran Bj. 2009).

Über Tips, wie ich mich am Besten verhalten soll, würde ich mich freuen.

Beste Antwort im Thema

Ich fasse mal zusammen:
Die Fahrerin lässt ein 7-jähriges Kind aussteigen, prüft nicht ob alle Türen verschlossen sind, ignoriert die Warnlampe im KI, fährt los, die Tür öffnet sich und es entstehen Kratzer der Tür. Und nun will sie den Schaden vom 7-jährigen Kind ersetzt haben. Dazu ist dies ja wohl nur eine Behauptung der Fahrerin. Ob es so gewesen ist, weiss doch niemand.
Ohne jetzt juristisch bewandert zu sein, frage ich mich, wie dämlich die Fahrerin gewesen ist. Für ihre eigene Dummheit will Sie jetzt andere haftbar machen. Ich würde meiner Nachbarin fragen, ob sie noch bei klarem Verstand ist. Aber so ist es inzwischen wohl, für jeden selbst verzapften Dummfug versucht man immer andere haftbar zu machen.
Allein durch diese Forderung wäre ich gute Nachbarschaft meinerseits schon stark erschüttert. Egal wie dies ausgehen wird. Einer von beiden ist eh der Dumme.

Zitat:

Wenn man einfach mal die Eier hätte, für den Mist, den das Kind verursacht hat aufzukommen, wäre das Ding ja schon erledigt. Aber nein, immer schön wen suchen, der für den Schaden aufkommt ...🙄

Melde es deiner PHV, hast du die entsprechende Klausel für den Zwerg wird der Schaden übernommen - Ende 😉

Liest Du eigentlich auch andere Beiträge? Oder wie kommt so ein Mist zusammen?😕

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Zitat:

@Hugaar schrieb am 8. April 2015 um 07:22:06 Uhr:


@ Matsches:
Soringer hat schon irgendwie recht!
Die Nachbarin macht einen Schaden geltend, den das Kind verursacht / mitverursacht haben soll.

Lediglich eine Unterstellung der Nachbarin, nichts weiter.

Und genau da liegt der Knackpunkt.😉

Ihr habt aber dennoch recht:

Die Ablehnung von entsprechender Stelle formuliert hält durchaus besser den Rücken frei als eine weitere (eigene) Behauptung.

Hallo zusammen,

war jetzt länger beruflich weg und konnte mich nicht aktiv an der Diskussion beteiligen.
Vielen Dank an alle, die mit teilweise sehr informativen Beiträgen mir geholfen haben.

Ich persönlich werde um des Friedens Willen versuchen, meine OHV zu bemühen. Falls diese nicht für den Schaden einsteht, wird das die KFZ-Versicherung der Nachbarin regeln müssen und man teilt sich die SB.

Denke, das ist ein gangbarer Weg, der für alle das Beste ist und den nachbarschaftlichen Frieden erhält.

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