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Schaden an meinem Wagen durch Sturm. Keiner zahlt.

Themenstarteram 9. April 2015 um 16:50

Hallo Leute,

ich bin echt sauer. Gutmütigkeit wird nicht mehr gedankt.

Mein Auto parkte auf dem Parkplatz vor unserem Haus mit mehreren Parteien. Ich ging ans Auto und sah den Schaden (eingedellte+verkratzte Tür+Türgriff beschädigt).

Der Wagen der daneben stand hatte zum Glück Lackspuren an seiner Beifahrertür, jedoch kannte ich den Halter nicht (45 Parteien). Also hing ich ein Zettel an sein Auto, er solle sich bitte bei mir melden. Am nächsten Tag hat sich niemand gemeldet und ich rief die Polizei, die den Halter ausfindig machte und nach prüfen des Schadens kamen sie zu dem Schluß, es müsste von dem Wagen des Halter stammen.

Dessen Putzfrau war mitgefahren am Tag vorher. Weder der Halter noch Sie errinerten sich aber an solch einen Vorfall. So erklärte sich die Frau dieses Schaden durch den starken Wind, der an dem Tag herrschte.

Die Frau bot an dies über ihre Privathaftplicht zu regulieren, also war eine Anzeige nicht von nöten.

Leider greift die PHV bei STurmschäden nicht. Der Halter des Wagens lehnte ab dies über seine KFZ Haftpflicht zu melden, denn er sei ja nicht schuld.

So nun sitz ich da, das Auto ist beschädigt, ich habe keine Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt, und nun soll ich das auch noch selber zahlen?

Wen muss ich nun belangen? Die Frau oder den Halter des Wagens? Hab ich überhaupt eine Chance, da ja "die höhere Gewalt" schuld ist?

lg

Beste Antwort im Thema

Wenn die Lady nicht in der Lage ist, eine Tür zu öffnen, ist das Dummheit und keine höhere Gewalt. Dazu die Aussage, sie habe nichts bemerkt - spricht wohl nicht dafür, dass ihr der Sturm die Tür aus der Hand gerissen hat.

Vielleicht hast der TE ja auch Lackspuren des anderen Fahrzeuges an seiner Tür. Da ließe sich die Urheberschaft recht einfach feststellen. Spuren müssen nur gesichert werden.

Kurz noch zum Thema TK: Da gibt es keinen SFR.

Gruß

Peter

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Ach ja, falls das noch nicht bekannt ist

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf

Du hast es im Guten versucht.

Ein Protokoll o.ä. von der Polizei hast Du!?

Sollte ja für die Plausibilität reichen.

Fotos dazu!?

KVA einholen,

über den Zentralruf seine Versicherung verständigen

und um Reparaturfreigabe bitten.

Dem Nachbarn Bescheid geben, das seine Versicherung eingeschaltet wurde.

Themenstarteram 10. April 2015 um 2:51

Ich habe schon nen KVA (1200€ inkl. MwSt), Protokoll der Polizei jedoch nicht. Die hat zwar Bilder von beiden Autos gemacht, mir aber nichts ausgehändigt. Ich rufe die zuständige Dienststelle an, ob sie dazu irgendeine Akte angelegt haben?!

Ich versuch mal mein Glück und schreibe hier was dabei rauskommt.

lass micht raten.

Dein Auto ist nicht TK versichert und du würdest den Schaden jetzt gerne fiktiv abrechnen?

Erst lesen, dann lästern.

Zitat:

@chaostheory schrieb am 9. April 2015 um 18:59:50 Uhr:

EDIT:Achso, fast vergessen, ich habe Teilkasko ...

Themenstarteram 10. April 2015 um 9:39

??? Mein Auto ist Teilkasko versichert. Aber mit Selbstbeteiligung. Bezahlt es meine Versicherung fehlt mir ein Teil, zahlt es die des Halters, bekomme ich den Schaden bezahlt.

Es geht eigentlich nur ums Prinzip, irgendjemand muss ja für so einen Fall aufkommen, und vieleicht auch mal interessant für die Nachwelt, solch einen Fall habe ich aus Sicht des Geschädigten trotz Google nirgends gefunden.

Btw. Gutachter der Versicherung des Halters des anderen Autos ist beauftragt.

Solche Fälle gibt es zu genüge . Aber sei doch froh das du überhaupt tk hast und sogar den Halter gestellten können.

am 10. April 2015 um 13:44

Der Fall ist doch eigentlich ganz klar.

Es ist nachweislich festgestellt, dass der Schaden durch den Betrieb des Fahrzeuges entstanden ist.

Somit ist der Halter eben dieses Fahrzeuges - unabhängig von seinem eigenen Verschulden am Schaden - haftbar. Zudem hat die Schädgende mehr oder minder eingeräumt, dass sie den Schaden verursacht hat.

Der der sich auf eine ihm günstige Rechtsposition bezieht, muss diese auch beweisen!

Erst ein mal steht also der Anspruch aus §7 StVG gegen den Halter im Raum. Parallel besteht ein Anspruch aus §823 BGB gegen die Beifahrerin. Dieser besteht eben solange bis die Schädigende (Beifahrerin) nachweist, dass Sie den Schaden auf Grund höherer Gewalt nicht zu verantworten hat.

Grundsätzlich würde ich immer erst mit der Norm agieren, die kein Verschulden voraussetzt, da der auf dieser Norm basierende Anspruch leichter durchsetzbar ist. Deliktische Ansprüche sind hinsichtlich der Beweislast, die dem Geschädigten obliegt, "Ansprüche zweiter Klasse".

Lehne Dich zurück, melde den Schaden der Kfz-Haftpflicht des Halters. Hat die Polzei Fotos gemacht, wird es auch ein Aktenzeichen geben, auf das Du verweisen kannst, sowie die Polizisten als Zeugen.

Mehr würde ich erst mal nicht machen.

Themenstarteram 12. April 2015 um 8:11

Update: Habe den Zentralruf der Versicherungen angerufen und es gemeldet, da der Halter des anderen Wagens nicht anzutreffen war. Morgen kommt ein Gutachter seiner Versicherung raus.

Desweiteren hab ich Post bekommen von der Polizei. Ein Anhörungsbogen wegen Fahrerflucht. Angeklagt die Beifahrerin.

Ich habe eigentlich keine Anzeige gestellt, ich musste ja aber die Polizei rufen weil ich den Halter nicht selbst ermitteln konnte. Erhebt die Polizei da automatisch Anzeige, da die Frau sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat? Ob nun bewusst oder nicht, spielt ja mal keine Rolle nehm ich an?

Zitat:

@chaostheory schrieb am 12. April 2015 um 10:11:20 Uhr:

 

Desweiteren hab ich Post bekommen von der Polizei. Ein Anhörungsbogen wegen Fahrerflucht. Angeklagt die Beifahrerin.

Ich habe eigentlich keine Anzeige gestellt, ich musste ja aber die Polizei rufen weil ich den Halter nicht selbst ermitteln konnte. Erhebt die Polizei da automatisch Anzeige, da die Frau sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat? Ob nun bewusst oder nicht, spielt ja mal keine Rolle nehm ich an?

Ja,

Nach §142 ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ein Offizialdelikt und daher wird automatisch ein Strafverfahren eingeleitet.

Moorteufelchen

am 12. April 2015 um 18:25

Zitat:

@chaostheory schrieb am 12. April 2015 um 10:11:20 Uhr:

Morgen kommt ein Gutachter seiner Versicherung raus.

Dies ist schon mal ein gutes Zeichen.

Wenn die Haftungslage für die Versicherung noch unklar wäre, würde die Versicherung ja kein Gutachter rausschicken; denn den müssen Sie nun so oder so bezahlen; auch wenn keine Haftung besteht, da die Versicherung Auftaggeber des Gutachters ist; wobei wir schon bei einem nicht ganz umproblematischen Thema wären.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 10. April 2015 um 11:05:59 Uhr:

lass micht raten.

Dein Auto ist nicht TK versichert und du würdest den Schaden jetzt gerne fiktiv abrechnen?

Wie er was abrechnet is doch scheißegal hier!

Du hast eigentlich trotz des immer lästigen Schadens Glück gehabt. Du hast den Verursacher des Schadens ermittelt und kannst dies nachweisen. Seine Versicherung wird den Schaden zahlen und dabei vielleicht nicht ganz so pingelig wie im Normalfall sein, denn sie wird gegenüber ihrem Versicherungsnehmer damit argumentieren, daß er den Schaden sehr wohl bemerkt haben muß, trotzdem die Unfallstelle ohne die zur Schadensfeststellung erforderlichen Maßnahmen verlassen hat, seine ihm gegenüber seiner Versicherung obliegenden Pflichten verletzt hat und damit Regreß leisten muß. Sie holt sich das Geld (ggf. teilweise) wieder von ihm. Es zahlen also wahrscheinlich sogar zwei.

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