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Schaden an meinem Wagen durch Sturm. Keiner zahlt.

Themenstarteram 9. April 2015 um 16:50

Hallo Leute,

ich bin echt sauer. Gutmütigkeit wird nicht mehr gedankt.

Mein Auto parkte auf dem Parkplatz vor unserem Haus mit mehreren Parteien. Ich ging ans Auto und sah den Schaden (eingedellte+verkratzte Tür+Türgriff beschädigt).

Der Wagen der daneben stand hatte zum Glück Lackspuren an seiner Beifahrertür, jedoch kannte ich den Halter nicht (45 Parteien). Also hing ich ein Zettel an sein Auto, er solle sich bitte bei mir melden. Am nächsten Tag hat sich niemand gemeldet und ich rief die Polizei, die den Halter ausfindig machte und nach prüfen des Schadens kamen sie zu dem Schluß, es müsste von dem Wagen des Halter stammen.

Dessen Putzfrau war mitgefahren am Tag vorher. Weder der Halter noch Sie errinerten sich aber an solch einen Vorfall. So erklärte sich die Frau dieses Schaden durch den starken Wind, der an dem Tag herrschte.

Die Frau bot an dies über ihre Privathaftplicht zu regulieren, also war eine Anzeige nicht von nöten.

Leider greift die PHV bei STurmschäden nicht. Der Halter des Wagens lehnte ab dies über seine KFZ Haftpflicht zu melden, denn er sei ja nicht schuld.

So nun sitz ich da, das Auto ist beschädigt, ich habe keine Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt, und nun soll ich das auch noch selber zahlen?

Wen muss ich nun belangen? Die Frau oder den Halter des Wagens? Hab ich überhaupt eine Chance, da ja "die höhere Gewalt" schuld ist?

lg

Beste Antwort im Thema

Wenn die Lady nicht in der Lage ist, eine Tür zu öffnen, ist das Dummheit und keine höhere Gewalt. Dazu die Aussage, sie habe nichts bemerkt - spricht wohl nicht dafür, dass ihr der Sturm die Tür aus der Hand gerissen hat.

Vielleicht hast der TE ja auch Lackspuren des anderen Fahrzeuges an seiner Tür. Da ließe sich die Urheberschaft recht einfach feststellen. Spuren müssen nur gesichert werden.

Kurz noch zum Thema TK: Da gibt es keinen SFR.

Gruß

Peter

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Die Kfz Versicherung des halters. Kennzeichen haste ja , zentraler Autor und deren Versicherung anrufen oder mit dem Halter persönlich sprechen oder nochmal mit der Frau um es privat zu klären . Aber wenn die nun sagen du warst es wird eh schwer. Kann auch drauf hinauslaufen das du es selber zahlen musst .

Was oder wie ist es passiert ?

Ist bei dem Aussteigen der Beifahrerin die Tür des nebenstehenden KFZ durch Sturm seine Tür an Deine Tür geschlagen ?

Themenstarteram 9. April 2015 um 16:59

Hallo,

Die Polizei war ja vor Ort und hat den Schaden aufgenommen, und die Aussage der Frau "Ich habe nichts mitbekommen, kann durch den Wind passiert sein" ja auch aufgeschrieben. Darauf kann ich mich ja berufen.

Sie ist AUS/EIN-gestiegen, dabei ist die Tür des anderen Wagens in meine geschlagen und zwar so heftig, dass mein Türgriff abgebrochen ist.

Ja Corsadiesel, so ist es.

EDIT:Achso, fast vergessen, ich habe Teilkasko mit Selbstbeteiligung. Ich könnte es auch darüber regeln, nur dann muss ich die Selbstbeteiligung drauf legen und die Schadensfreiheitsklasse sinkt oder?

Richtig ist die Aussage, dass bei einem Sturmereignis die Haftpflicht wegen "höhere Gewalt" nicht zahlt.

Wenn Du eine Teilkasko hast, würde diese bei einem Sturmschaden (ab Windstärke 8) für den Schaden eintreten.

Aber hier die SB beachten.

Nach meinem laienhaften Verständnis ist es egal, wer das Fahrzeug bewegt hat oder wer unaufmerksam beim Öffnen der Tür war. Der Schaden ging vom Fahrzeug aus, insofern tritt die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Halters ein. Ich würde

(a) die seinerzeit involvierten Polizisten informieren, dass Du sie als Zeugen benennen wirst (da ich davon ausgehe, dass die nix notiert haben, Du also kein AZ hast),

(b) den Halter informieren, dass Du nun doch auf seine Versicherung zugehen wirst,

(c) die Versicherung des Halters kontaktieren.

Genau so würde ich es auch machen.

Allesfalls würde die sogenannte Gefährdungshaftung eintreten, aber wohl nicht bei höhere Gewalt.

Warum nicht?

Wenn die Lady nicht in der Lage ist, eine Tür zu öffnen, ist das Dummheit und keine höhere Gewalt. Dazu die Aussage, sie habe nichts bemerkt - spricht wohl nicht dafür, dass ihr der Sturm die Tür aus der Hand gerissen hat.

Vielleicht hast der TE ja auch Lackspuren des anderen Fahrzeuges an seiner Tür. Da ließe sich die Urheberschaft recht einfach feststellen. Spuren müssen nur gesichert werden.

Kurz noch zum Thema TK: Da gibt es keinen SFR.

Gruß

Peter

Themenstarteram 9. April 2015 um 19:08

Ja er hatte Lack von mir an seiner Tür. Ich werde mich wieder an ihn wenden und auffordern es seiner Versicherung zu melden.

Melde du es doch seiner Versicherung. Es gibt nen Zentrslruf der Versicherer, da braucht man nur Kennzeichen und Namen angeben.

Kennzeichen reicht sogar. Nur Hinweis auf Schadenersatzansprüche nicht vergessen, damit du einen Auskunftsanspruch hast.

Zitat:

@chaostheory schrieb am 9. April 2015 um 21:08:30 Uhr:

Ja er hatte Lack von mir an seiner Tür. Ich werde mich wieder an ihn wenden und auffordern es seiner Versicherung zu melden.

Hoffentlich hast du diese Lackspuren auch gesichert und/oder die aufnehmenden Polizeibeamten? Und lass doch mal einen Kostenvoranschlag machen. Und dann so nur zum Spaß mal eine Anzeige wegen Unfallflucht erwähnen/dezent andeuten.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 9. April 2015 um 19:27:17 Uhr:

Warum nicht?

die meisten Privathaftpflichtversicherungen zahlen bei höherer Gewalt nicht, weil vom VN kein Verschulden aus geht. Wenn Sie als Fahrerin das Fahrzeug genutzt hat, sind auch die Haftpflichtversicherer oft raus.

(Benzinklausel)

Wie oben schon beschrieben, die KFZ Haftpflicht muss zahlen und dieses kann direkt gemeldet werden.

Die Teilkasko stuft übrigens nicht und ist hier aber auch nicht zuständig, wäre etwas wegen dem Sturm rangeflogen, hätte es geklappt.

Versuch ist es wert es der Teilkasko zu melden und diese geht in Regress an den Haftpflichtversicherer.

Erster Weg wäre aber die direkte Meldung

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