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Werkstatt verursacht Schaden - wer haftet?

Themenstarteram 8. April 2015 um 20:33

Angenommen, Person A bringt ihr Auto in eine Werkstatt aufgrund von defekten Bremsen. Während einer Probefahrt zur Überprüfung der Funktionalität der Bremsen öffnet sich unerwarteterweise die Motorhaube und verursacht einen Schaden am Auto. Wer haftet für diesen Schaden?

Bitte keine "intuitiven" Antworten, sondern Fakten, gern auch mit Hinweisen auf Paragraphen oder Beschlüsse.

Beste Antwort im Thema

Deshalb überprüfe ich seit 49 Jahren vor Fahrtantritt den geschlossenen Zustand der Motorhaube, Du auch? :confused::D:D

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Bei defekten Bremsen öffnet sich nie eine Motorhaube.

Jura Hausaufgabe?

am 8. April 2015 um 20:48

Einfach wäre es erst einmal die Frage des Verschuldens zu klären. Liegt keines vor (du musst es beweisen) gibt es keine Ansprüche aus Gesetz (keine deliktischen Ansprüche)

Die Werkstatt trifft jedoch aus dem (Werk-)Vertrag (Reparatur des Fahrzeuges) die Nebenpflicht der Inobhutnahme. Ggf. gibt es hier einen vertraglichen Anspruch aus einer nicht erfüllten Nebenpflicht. Hier kommt es aber auf die AGB der Werkstatt an. Ohne die kann nichts weiter gesagt werden...

Hi,

kompliziert denn hier müssen 2 Faktoren zusammenkommen. Irgentjemand hat die Motorhaube nicht korrekt geschlossen (wer) und 2. der Fanghaken muß defekt sein denn selbst wenn die Motorhaube nicht korrekt verschlossen ist öffnet die sich während der fahrt nur wenn der 2. Fanghaken defekt ist.

Gruß Tobias

Zitat:

@olliostr schrieb am 8. April 2015 um 22:33:08 Uhr:

 

Bitte keine "intuitiven" Antworten, sondern Fakten, gern auch mit Hinweisen auf Paragraphen oder Beschlüsse.

Die gibt dir dein Rechtsanwalt gegen bezahlung.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 9. April 2015 um 07:07:24 Uhr:

Hi,

... Irgentjemand hat die Motorhaube nicht korrekt geschlossen (wer)

Gruß Tobias

Bei den meisten Fahrzeugen befindet sich der Hautbremszylinder mit Ausgleichsbehälter unter der Motorhaube. Zu einer fachgerechten Reparatur an der Bremsanlage, wie z.B. ein Belagwechsel, gehört auch die Kontrolle des Bremsflüssigkeitsstandes und somit das öffnen und schließen der Motorhaube.

Jetzt stellt sich die Frage: Hätte dem Fachmann dabei auffallen müssen dass der Fanghacken nicht korrekt funktioniert und die Frage warum war die Haube nicht geschlossen bleibt bestehen.

Wenn ich schon die Themen mit Person "A", "B" oder "C" lese, dann weiß ich meistens, woher der Wind weht :(

Das ist doch ganz einfach. Wenn der Motorhaubenverschluß nicht defekt war, dann war die Werkstatt die letzte, die die Motorhaube geschlossen hat. Und dann haftet natürlich die Werkstatt.

am 9. April 2015 um 20:21

ja nur das wir hier in deutschland sind und nicht in amerika.

der geschädigte muss den anspruch beweisen und nicht vermuten. Willst Du also auf einen Anspruch aus Verschulden heraus hinaus, muss der TE schon eben dieses beweisen können.

Das ist mit einem "Das ist doch ganz einfach, irgendjemand war zu blöd die motorhaube zuschließen" nicht getan. Das eine Behauptung! Kein Beweis.

Die Beweisführung ist doch ganz einfach. Es liegt kein Schaden am Mechanismus vor, also Bedienfehler. Nachweislich musste die Werkstatt die Haube öffnen, um die Arbeit zu machen. Das ist mehr als wasserdicht, was willst du denn noch?

am 9. April 2015 um 22:05

ah ok.

wenn ich mein auto auf deinem grundstück parke und es ist im tadelloses zustand abstelle und ich komme wieder und es ist beschädigt dann haftest du mir für den schaden; gut zu wissen.

ist ja eigentlich auch logisch. als ich es abgestellt habe war es noch heile, also musst Du es ja gewesen sein....

nochmal! Wenn du jemand haftbar machen willst, musst Du das konkret machen und nicht ingendwelche theorien aufstellen!

Also z.B.: Person A (ggf.: im Auftrag der Werkstatt) hat die Motorhaube nicht ordnungsgemäß geschlossen, dadurch ist der Schaden entstanden.

Der versuchte Gegenbeweis von Dir ist Lücken behaftet und kann selbst wenn man das so hinnehme keinem Schädiger zugeordnet werden. Das dann pauschal die Werkstatt haftet ist nicht haltbar.

Quatsch. Die Motorhaube lässt sich nicht von irgend jemand öffnen, dazu muß man den Schlüssel haben, um an den Hebel zu kommen. Und den hatte nur die Werkstatt. Solange der Schließmechanismus intakt ist, kann niemand anders Schuld sein.

Wenn ich mein Auto der Werkstatt überlasse und bekomme es beschädigt wieder ist doch klar wer für den Schaden haftet.

Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt vom Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen.

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