Schaden am Zaun, angeblich Schuld
Hallo,
heute habe ich einen Brief erhalten, wo drin steht, dass mein Fahrzeug angeblich gegen meinen eigenen Zaun (Parkplatz) gestossen ist. Ich bin halt mieter. Ich möchte jetzt einen Anwalt nehmen, die Frage ist, ob es als "Verkehr" gilt oder "Haus und Wohnung". Da meine Rechtsschutzversicherung für Privat, Haus und Wohnung und Beruf gilt. Kann mir da jemand helfen?
MfG
Beste Antwort im Thema
Jetzt kriegt euch wieder ein, Kinder.
Der TE hat immerhin die Eier in der Hose, uns hier Infos zu geben, die für ihn unangenehm sind. Die meisten anderen hätten sich aus dem Thread verdrückt, sobald klar wurde, dass sie doch selber schuld sind an dem Sachschaden.
Dafür meinen Respekt.
154 Antworten
Zitat:
@Luke1973 schrieb am 21. Februar 2017 um 13:43:57 Uhr:
[...] Zumindest jeder Handwerker aus dem Bauhauptgewerbe hat ausreichende Fachkenntnis sowas zu reparieren.
Jeder sicherlich nicht. Das muß nicht unbedingt ein Kanalbauer, Maurer oder Zimmermann können. Der Metallbauer (Baunebengewerbe) bekommt das aber auch hin 😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 21. Februar 2017 um 09:45:21 Uhr:
Leider ist das nunmal so, daß man so lange Unschuldig ist, bis man das Gegenteil "beweisen" kann.Zitat:
@Erwachsener schrieb am 20. Februar 2017 um 12:17:28 Uhr:
Ist das so schwer zu verstehen? Der TE fragt sich doch ganz eindeutig weiter oben, ob er es evtl. unbemerkt selbst gewesen sein kann. Was übrigens sehr für ihn spricht, ich habe so 'ne Zeitgenossen gefressen, die immer hundertprozentig überzeugt sind, dass sie NIE an irgendwas schuld sind, die gibt es nämlich auch.
Ich habe von Moral geredet, du redest von Recht.
Womit du richtig liegst, und in einem Rechtssystem, wo was anderes als die Unschuldsvermutung gilt, würde ich nicht leben wollen.
Was ich meinte, ist eine Lebenseinstellung. Was ich nicht mag, sind Leute, die immer Recht haben wollen, sich nie irren, nie etwas selber verursacht haben - man erkennt sie daran, dass sie tödlich beleidigt sind, wenn man ihnen das Gegenteil nachweist. Weil sie der festen Überzeugung sind, dass ihnen ein Zacken aus der Krone fällt, dass sie als totale Versager dastehen, wenn sie die kleinste Schwäche zeigen. Sowas kann psychopathologisch sein, diese Leute werden übrigens gern Spitzenmanager oder Politiker.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 21. Februar 2017 um 20:21:50 Uhr:
Zitat:
@Luke1973 schrieb am 21. Februar 2017 um 13:43:57 Uhr:
[...] Zumindest jeder Handwerker aus dem Bauhauptgewerbe hat ausreichende Fachkenntnis sowas zu reparieren.
Jeder sicherlich nicht. Das muß nicht unbedingt ein Kanalbauer, Maurer oder Zimmermann können. Der Metallbauer (Baunebengewerbe) bekommt das aber auch hin 😉
Soweit man das von hier aus anhand des Bildes beurteilen kann, muss lediglich ein Zaunelement ausgestauscht werden. Auch ein Maurer besitzt sicherlich genügend Fachkenntnis um diese Arbeit durchzuführen.
Nebenbei kann er auch besser beurteilen, ob das "Fundament" des Pfostens noch stabil ist. 😁
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Zitat:
@Luke1973 schrieb am 26. Februar 2017 um 09:24:58 Uhr:
[...] Auch ein Maurer besitzt sicherlich genügend Fachkenntnis um diese Arbeit durchzuführen.
Nebenbei kann er auch besser beurteilen, ob das "Fundament" des Pfostens noch stabil ist. 😁
Indem er besoffen dagegen torkelt oder wie? 😎
Nun ja, so ein "Fundament" muss sicherlich nicht mehr als 1kN horizontal aushalten. Wenn er also besoffen dagegen torkelt, wäre das praktisch ein Belastungsversuch. Wenn er es 10 mal macht, und der Pfosten immer noch steht, kann er sich überlegen, wer hier der Vollpfosten ist. ;-)
Leider waren die Spuren am Zaun und am Auto gleich. Mein Anwalt sagt mir:
1. 400 bis 500€ ist deutlich zu viel. Da der Zaun nur aus der Halterung raus ist.
2. Wurde die Rechtsschutzversicherung nochmal angeschrieben, da der Parlplatz zur Wohnung gehört und weil im Rechtsschutzvertrag Haus und Wohnung enthalten ist, müssten die es übernehmen.
eure meinung? wen kann ich den anschreiben, die solche Zäune reparieren?
Naja... Grundsätzlich kannst du an fremden Eigentum gar nichts beauftragen. Aber natürlich Kostenvoranschläge einholen.
Nach deinen Bildern ist nicht nur ein Feld abgerissen sondern die Oberfläche des Pfosten beschädigt und muss entsprechend aufgearbeitet werden. Man kann auf den Bildern von Dir nicht so viel erkennen ggf. Pfosten schräg oder und Abrisse an den Anschlusspunkten?
Es wird sich wohl um eine Reparatur handeln so das Neuwert dem Zeitwert entspricht. Ansonsten wäre im Haftpflichtfall nur der Zeitwert zu entrichten von dir bzw. deiner Versicherung.
Ich denke die 400 bis 500 Euro dürften nicht überhöht sein.
Kenne nur sehr wenige Anwälte die Baulich was korrekt einschätzen können...
Wenn nun davon auszugehen ist, dass Du für die Beschädigung des Zaunes haftest, spielt das Alter des Zaunes eine Rolle. Kalkulatorisch fürte die Lebensdauer eines Zaunes zumindest bei 30 Jahren liegen. Das bisher erreicht Alter des Zaunes müste man abziehen und in diesem Verhältnis wäre Dein Anteil am Schaden zu sehen (Abzug neu für alt). Wenn der Zaun ca. die Hälfte seiner kalkulatorsichen Standzeit hinter sich hatte, dann müsstest Du auch nur für die Hälfte am Sachwert aufkommen. Die Arbeitskosten hättest Du jedoch vollständig an der Backe. Die Haftpflichtversicherung des Autos würde diesen ganzen Quark für Dich regeln. 😉
Ich fürchte das ist so nicht ganz richtig. Bei einem Zaunfeld liegt keine Wertsteigerung in Form einer erhöhten Lebensdauer vor. Das eine Feld teilt das Schicksal der Zaunanlage. Dementsprechend ist es eine Reparatur die keiner Entwertung unterliegt.
Wenn eine Entwertung vorliegt wären die Kosten bei den AK (Aufräumungskosten) nicht zu berücksichtigen (in der Entwertung) bei der Wiederherstellung schon. Aber auch da mag es unterschiedliche Ansichten geben.
Zitat:
@reigns schrieb am 22. März 2017 um 11:49:04 Uhr:
Leider waren die Spuren am Zaun und am Auto gleich. Mein Anwalt sagt mir:1. 400 bis 500€ ist deutlich zu viel. Da der Zaun nur aus der Halterung raus ist.
2. Wurde die Rechtsschutzversicherung nochmal angeschrieben, da der Parlplatz zur Wohnung gehört und weil im Rechtsschutzvertrag Haus und Wohnung enthalten ist, müssten die es übernehmen.eure meinung? wen kann ich den anschreiben, die solche Zäune reparieren?
1. Wen juckt was dein Anwalt sagt? Oder ist er auch Sachverständiger für Gartenzäune?
2. Rechtschutzversicherungen müssen garnichts. Wenn die Beweislage eindeutig ist, werden die einen Teufel tun und das Geld für einen im Vorfeld schon verlorenen Streit verbrennen.
Du brauchst niemanden anschreiben, der den Zaun repariert. Das macht dann der Eigentümer. Du brauchst nur hinterher die Rechnung bezahlen.
Meine Meinung? Sing hier nicht rum wie ein kleines Mädchen. Du hast den Zaun umgefahren und jetzt musst du dafür gerade stehen. Melde den Schaden deiner Versicherung und gut ist.
Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 22. März 2017 um 12:37:24 Uhr:
Ich fürchte das ist so nicht ganz richtig. Bei einem Zaunfeld liegt keine Wertsteigerung in Form einer erhöhten Lebensdauer vor. Das eine Feld teilt das Schicksal der Zaunanlage. Dementsprechend ist es eine Reparatur die keiner Entwertung unterliegt.Wenn eine Entwertung vorliegt wären die Kosten bei den AK (Aufräumungskosten) nicht zu berücksichtigen (in der Entwertung) bei der Wiederherstellung schon. Aber auch da mag es unterschiedliche Ansichten geben.
Da ich auch den Dorfrichter Adam schon vor der Apotheke saufen und kotzen gesehen habe, würde ich schon befürchten wollen, dass ein Gericht auf das einzelne Zaunfeld abstellen würde. Bei Hecken als Grenzpflanzung wird das ganz überwiegend auch so gehandhabt. Die Ergebnisse dieser Ansichten sind mitunter "unverkäuflich" und einsehen mag man sowas in der Regel auch nicht. ... Ach, das ist schon ziemlich schwierig. 🙂
Wäre ich in der Haftungssituation, ich würde wohl fragen, ob ich das selbst reparieren darf oder man sich die Kosten einfach teilen mag. Manche Vermieter sind ja durchaus auch verständigungsbereit.
Zitat:
@reigns schrieb am 22. März 2017 um 11:49:04 Uhr:
Leider waren die Spuren am Zaun und am Auto gleich. Mein Anwalt sagt mir:1. 400 bis 500€ ist deutlich zu viel. Da der Zaun nur aus der Halterung raus ist.
2. Wurde die Rechtsschutzversicherung nochmal angeschrieben, da der Parlplatz zur Wohnung gehört und weil im Rechtsschutzvertrag Haus und Wohnung enthalten ist, müssten die es übernehmen.eure meinung? wen kann ich den anschreiben, die solche Zäune reparieren?
Du parkst grundsätzlich vorwärts ein (hast du mal erwähnt) und willst nicht bemerkt haben wie du diesen Schaden verursacht hast (was die Spurenauswertung wohl ergeben hat)? Bist du dir ganz sicher das du die uneingeschränkte Fähigkeit besitzt am Straßenverkehr teilzunehmen? 😕😉
Jetzt kriegt euch wieder ein, Kinder.
Der TE hat immerhin die Eier in der Hose, uns hier Infos zu geben, die für ihn unangenehm sind. Die meisten anderen hätten sich aus dem Thread verdrückt, sobald klar wurde, dass sie doch selber schuld sind an dem Sachschaden.
Dafür meinen Respekt.