Schaden am Zaun, angeblich Schuld

Hallo,

heute habe ich einen Brief erhalten, wo drin steht, dass mein Fahrzeug angeblich gegen meinen eigenen Zaun (Parkplatz) gestossen ist. Ich bin halt mieter. Ich möchte jetzt einen Anwalt nehmen, die Frage ist, ob es als "Verkehr" gilt oder "Haus und Wohnung". Da meine Rechtsschutzversicherung für Privat, Haus und Wohnung und Beruf gilt. Kann mir da jemand helfen?

MfG

Beste Antwort im Thema

Jetzt kriegt euch wieder ein, Kinder.

Der TE hat immerhin die Eier in der Hose, uns hier Infos zu geben, die für ihn unangenehm sind. Die meisten anderen hätten sich aus dem Thread verdrückt, sobald klar wurde, dass sie doch selber schuld sind an dem Sachschaden.

Dafür meinen Respekt.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Februar 2017 um 19:33:40 Uhr:


hast du dir selber dazufantasiert, wei du die Diskussion in eine Richtung lenken wolltest, in der du ein bisschen rumstänkern kannst.

Wer im Glashaus sitzt,... Ich sage nur ,,Steckdose,,.

So ein Stück Zaun auszutauschen, da brauchts sicher keine Spezialkenntnisse. Und schon gar nicht an dieser Stelle.
Und wer wäre überhaupt qualifiziert genug ? Ich meine, Zaunbau ist sicher keine Bildungsrichtung. So ziemlich jeder kann sich im Baumarkt eine Broschüre oder Video anschauen, um zu erfahren, wie sowas funktioniert.

@Gleiterfahrer - was bitte war an meinem Moderatorenbeitrag missverständlich?

Nochmal letzte Warnung - wer persönlich wird, kann das Spiel von draußen sehen!

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 20. Februar 2017 um 20:15:40 Uhr:



Dafür hat man den Phasenprüfer in der Hosentasche. Das Teil aus dem 1€-Laden braucht auch nicht jedes Jahr kalibriert werden😎

du wirst aus gutem Grund keinen Elektriker finden, der mit einem 1-Euro-Phasenprüfer-Schraubendreher die Leitungen auf Spannungsfreiheit prüft. Er wird auch keinen 5 Euro Baumarkt-Schraubendreher mit Prüflämpchen benutzen, sondern ein elektronisches Meßgerät mit Anzeige der Spannungsart und des Spannungsbereichs.
Dieses sollte auch der Heimwerker benutzen - die kosten nicht die Welt, zeigen im Gegensatz zum Schraubendreher-Prüflämchen-Spannungsprüfer auch Spannungsunterschiede aus Potentialunterschieden an und müssen auch nicht kalibriert werden.
Das Meßgerät darf noch mit VDE Prüfzeichen versehen sein, nicht son Prüfding aus der Bucht aus dem Land des Lächelns...

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 20. Februar 2017 um 12:17:28 Uhr:


Ist das so schwer zu verstehen? Der TE fragt sich doch ganz eindeutig weiter oben, ob er es evtl. unbemerkt selbst gewesen sein kann. Was übrigens sehr für ihn spricht, ich habe so 'ne Zeitgenossen gefressen, die immer hundertprozentig überzeugt sind, dass sie NIE an irgendwas schuld sind, die gibt es nämlich auch.

Leider ist das nunmal so, daß man so lange Unschuldig ist, bis man das Gegenteil "beweisen" kann.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Februar 2017 um 16:03:02 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Februar 2017 um 15:55:59 Uhr:



Doppelstabmattenzäune sind üblicherweise verzinkt und pulverbeschichtet, aber nicht mit Kunststoff überzogen.
So viel zum Dummschwätzer.

Ein 2 Meter breites Element kostet übrigens grad mal 40 €, die Montage sollte in 1 h incl. Anfahrt erledigt sein. Der Schaden hält sich also arg in Grenzen.

Und aus was besteht dieser Pulverlack? Aus Kartoffelschalen oder aus Baumrinde? Du Pfeife.

Du darfst deinen Minijob Stundenlohn nicht mit der Kalkulation einer Firma vergleichen.

400 Euro für den Austausch sind sehr realistisch und keineswegs überzogen.

vollkommwn richtig. ich werde dem vermieter aber auch einen kostenvoranschlag von einer anderen firma einreichen. da ich immer noch 400€ zuviel empfinde. auch werd ich das bezahlen, und nicht meine versicherung; FALLS DIE SPUREN PASSEN. aber bis dahin warte ich ab. finde es nur unverschämt, dass der mieter ohne die spurensicherung schon die nummer meiner versicherung will...

Zitat:

@reigns schrieb am 21. Februar 2017 um 09:57:01 Uhr:



vollkommwn richtig. ich werde dem vermieter aber auch einen kostenvoranschlag von einer anderen firma einreichen. da ich immer noch 400€ zuviel empfinde. auch werd ich das bezahlen, und nicht meine versicherung; FALLS DIE SPUREN PASSEN. aber bis dahin warte ich ab. finde es nur unverschämt, dass der mieter ohne die spurensicherung schon die nummer meiner versicherung will...

Wie Du schon richtig geschrieben hast "Falls die Spuren passen", und erst dann würde ich mich an deiner Stelle um den Schaden kümmern und auch die Versicherung informieren.
Noch bist Du ja laut deinen Aussagen nicht derjenige, welcher den Zaun beschädigt hat, bzw. dir ist nichts bekannt es gewesen zu sein.

Zitat:

@reigns schrieb am 21. Februar 2017 um 09:57:01 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Februar 2017 um 16:03:02 Uhr:


Und aus was besteht dieser Pulverlack? Aus Kartoffelschalen oder aus Baumrinde? Du Pfeife.

Du darfst deinen Minijob Stundenlohn nicht mit der Kalkulation einer Firma vergleichen.

400 Euro für den Austausch sind sehr realistisch und keineswegs überzogen.

vollkommwn richtig. ich werde dem vermieter aber auch einen kostenvoranschlag von einer anderen firma der mieter ohne die spurensicherung schon die nummer meiner versicherung will...

wie denn nun, Mieter,Vermieter.

Zitat:

@Günter schrieb am 21. Februar 2017 um 11:12:21 Uhr:



Zitat:

@reigns schrieb am 21. Februar 2017 um 09:57:01 Uhr:


vollkommwn richtig. ich werde dem vermieter aber auch einen kostenvoranschlag von einer anderen firma der mieter ohne die spurensicherung schon die nummer meiner versicherung will...

wie denn nun, Mieter,Vermieter.

vermieter 🙂

Hallo, Martrucks,

Zitat:

@Martruckus schrieb am 20. Februar 2017 um 19:24:56 Uhr:


Den Anspruch auf eine Fachfirma muss man ihm allerdings zubilligen. Genauso den Anspruch auf Geld in entsprechender Höhe, wenn ihm das lieber ist. Ist halt so. 😉

@berlin-paul

Sorry, seh ich anders. Mir hat mal vor Jahren nen Sattelzug beim rangieren meinen Kotflügel verbeult. Schaden rund 1400DM. Bekommen hab ich von der Versicherung ca. 50%. Die restlichen 50% hätte ich nur erhalten, wenn ich den Nachweis erbracht hätte, dass mein Töff-Töff zwecks dieser Reparatur ne FACHWERKSTATT von innen gesehen hätte. Hat es aber nicht 😉 .

hier muss ich Berlin-Paul recht geben.

Du widersprichst Dir dagegen selber, denn wie Du ja selbst beschreibst, hättest Du den vollen Betrag nur bekommen, wenn der Schaden von einer Fachwerkstatt behoben worden wäre.

Merke: Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, einen Fachmann hinzuzuziehen, aber er hat das Recht dazu.

Hallo, Reigns,

es ist gut möglich, dass der Verursacher, wer auch immer es war, nicht bemerkt hat, dass er gegen den Zaun gefahren ist.

Mich irritiert allerdings, dass Dir nie aufgefallen ist, dass der Zaun beschädigt war, wenn Du scheinbar regelmäßig dort parkst.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 21. Februar 2017 um 12:06:50 Uhr:


Hallo, Martrucks,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 21. Februar 2017 um 12:06:50 Uhr:



Zitat:

@Martruckus schrieb am 20. Februar 2017 um 19:24:56 Uhr:


Den Anspruch auf eine Fachfirma muss man ihm allerdings zubilligen. Genauso den Anspruch auf Geld in entsprechender Höhe, wenn ihm das lieber ist. Ist halt so. 😉

@berlin-paul

Sorry, seh ich anders. Mir hat mal vor Jahren nen Sattelzug beim rangieren meinen Kotflügel verbeult. Schaden rund 1400DM. Bekommen hab ich von der Versicherung ca. 50%. Die restlichen 50% hätte ich nur erhalten, wenn ich den Nachweis erbracht hätte, dass mein Töff-Töff zwecks dieser Reparatur ne FACHWERKSTATT von innen gesehen hätte. Hat es aber nicht 😉 .


hier muss ich Berlin-Paul recht geben.

Du widersprichst Dir dagegen selber, denn wie Du ja selbst beschreibst, hättest Du den vollen Betrag nur bekommen, wenn der Schaden von einer Fachwerkstatt behoben worden wäre.

Merke: Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, einen Fachmann hinzuzuziehen, aber er hat das Recht dazu.

Hallo, Reigns,

es ist gut möglich, dass der Verursacher, wer auch immer es war, nicht bemerkt hat, dass er gegen den Zaun gefahren ist.

Mich irritiert allerdings, dass Dir nie aufgefallen ist, dass der Zaun beschädigt war, wenn Du scheinbar regelmäßig dort parkst.

Viele Grüße,

Uhu110

Ich dachte, wegen den witterungsverhältnissen. also habe mir nix bei gedacht.

Zitat:

@Martruckus schrieb am 20. Februar 2017 um 19:24:56 Uhr:


Sorry, seh ich anders. Mir hat mal vor Jahren nen Sattelzug beim rangieren meinen Kotflügel verbeult. Schaden rund 1400DM. Bekommen hab ich von der Versicherung ca. 50%. Die restlichen 50% hätte ich nur erhalten, wenn ich den Nachweis erbracht hätte, dass mein Töff-Töff zwecks dieser Reparatur ne FACHWERKSTATT von innen gesehen hätte. Hat es aber nicht 😉 . Nen bisschen Spachtelmasse und Lack und gut wars für mich. Dumm wärs für mich nur gewesen, wenn die eigenregie mir teurer gekommen wäre, als die ausgezahlten rund 700DM. Denn ohne Nachweis keine Kohle 😉

Selber schuld wenn man sich von der Versicherung über den Tisch ziehen lässt. 😉

Inwiefern kann man von Fahrerflucht sprechen, wenn er dort wohnt? Er hatte doch sicher kein One-One-ticket nach Südafrika in der Tasche??
Oder gab es doch einen Tatvorwurf durch den Vermieter, den der TE abtun wollte?

Übrigens kostet sowas auch von einem Zaunbauer normalerweise keine 200€. Ein "Fachbetrieb" muss da auch nicht unbedingt her.
Zumindest jeder Handwerker aus dem Bauhauptgewerbe hat ausreichende Fachkenntnis sowas zu reparieren.

Hallo uhu110,

ich bitte um Nachsicht, da ich recht neu hier bin und ich offensichtlich zu blöd bin, die "Zitieren-Funktion" richtig zu nutzen. Denn mit dem ersten Abschnitt (also VOR "@berlin-paul" ) habe ich eben diesen zitiert. Sorry, wenn das nicht klar rüberkam. Somit habe ich nicht mir selbst widersprochen, sondern eben Berlin-Paul. Und das Recht auf fachmännische Schadensbeseitigung seitens des Geschädigten habe ich an keiner Stelle in Frage gestellt. Hab es ja selbst geschrieben, dass es so ist. 😉

@Moers75
Sicher hat mich die Versicherung über den Tisch gezogen. Das weis ich selbst. Denn sie haben mit 700DM nen Schaden von 1400DM bezahlt. Und meine unschlagbaren Spachtelkünste haben eher nicht zur Wertsteigerung beigetragen 😉 Dennoch ist es mehr als flüssig, mit dem Finger auf andere zu zeigen und ihnen ihre "Blödheit" vor Augen zu führen. Denn im Grunde wird JEDER von den Versicherungen verar..., auf die ein oder andere Weise. Z.B.: Mit welchem Recht können Versicherungen vorschreiben, dass der Geschädigte nur einen Anspruch auf einen Niederklassigen Leihwagen hat? Mit welchem Recht können Versicherungen vorschreiben, dass das Fahrzeug des Geschädigten zum "WIRTSCHAFTLICHEN!" Totalschaden erklärt wird, was in der Regel IMMER zum Nachteil des Geschädigten ist? USW, usw....

Deshalb sollte man im Schadensfall fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 21. Februar 2017 um 12:56:38 Uhr:



Selber schuld wenn man sich von der Versicherung über den Tisch ziehen lässt. 😉

Der Hinweis, der User Martruckus Te(nachträglich geändert) sei über den Tisch gezogen worden, zeugt schon von großer Überheblichkeit.
Der Schaden wurde in DM abgerechnet, also erfogte die Schadensregelung vor der Schuldrechtsreform in 2002, die große Änderungen im Schadensrecht brachte. Dies sollte man bei der Wertung berücksichtigen.

Aber auch bei heutiger Rechtslage ist die Schadensabrechnung nicht unüblich.
Kostenvoranschlag durch Markenwerkstatt erstellt. Fahrzeug hat aber in den Jahren vor dem Unfall keine Fachwerkstatt von innen gesehen, Kürzung also um ca ein Drittel. Da Betrag ausgezahlt wurde, keine Erstattung der Mehrwersteuer, was insgesamt zu einem Abzug von ca. 50 % führt. Wo ist da die Abzocke?

O.

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