Schaden am Womo nach Mietende
Hallo,
ich bin neu hier und hier ist mein Problem, vielleicht weiß ja jemand Rat:
Wir haben zum ersten Mal ein Womo gemietet. Dieses war bei der Übergabe rundherum völlig verschrammt und verbeult, die Beulen und Schrammen waren auch im Übergabeprotokoll, soweit kein Problem, dachten wir.
Bei der Rückgabe des Womos unterstellte uns der Vermieter, daß wir einen Schaden verursacht hätten, der nicht auf dem Übergabeprotokoll draufstand - wie gesagt, da standen sehr viele Schäden drauf und diesen einen haben wir schlicht übersehen.
Zum Glück haben wir aber vor der Abfahrt noch ein Foto mit unserem Sohn vor dem Womo gemacht, auf dem man auch sehr gut (jetzt im nachhinein, da wir wissen, daß da eine Beule ist!) den Schaden sieht. In den Digitalfoto-Details kann man auch Datum und Uhrzeit der Aufnahme sehen.
Der Vermieter behauptet jetzt, das hätte keine Beweiskraft, nur die Übergabe- und Rückgabeprotokolle wären relevant.
Haben wir irgendeine Chance, unsere Kaution wiederzubekommen?
Hatte schon mal jemand so einen Fall, und wie ist es bei Euch ausgegangen?
Ich werde wohl am Montag zum Anwalt gehen, wollte aber mal hören, auf was ich noch achten sollte oder was ich sonst noch machen kann.
Vielen Dank für jeden Rat.
41 Antworten
ps: und wenn du ein bild, hast dann mach dich nicht kirre. richter sind nicht immer lebensfremd, komischerweise bei jugendlichen mörder schon.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von V-Max-Plus
Der hat sich doch bestimmt von den Vormietern schon mehrfach neue Seitenwände bezahlen lassen und diese nicht repariert sodern immer wieder die Mieter und die Versicherung abgezockt.
Ich würde es auf einen Rechtstreit ankommen lassen und zusehen wie der verurteilt wird.
Bei der Versicherung des WoMos mal nachfragen und denen einen Tipp geben könnte sicher auch nicht schaden... 😉
Ja, aber wie kriege ich raus, bei welcher Versicherung das Fahrzeug versichert ist?
Zitat:
Ja, aber wie kriege ich raus, bei welcher Versicherung das Fahrzeug versichert ist?
Zuständiges Strassenverkehrsamt ??
Übers Kennzeichen.
Gruss Dieter
http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html
0180-25026
da anrufen mitteilen wegen Schadensabwicklung (Kennzeichen des Womos bereithalten!)
und dann bekommst du im Normalfall die Daten.
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Hier werden Tips gegeben, die sich am Rande der Legalität bewegen.
Sie müssen aufpassen, daß Sie sich nicht ins Unrecht setzen.
Überlassen Sie die Angelegenheit lieber einem Anwalt, wenn eine gütliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist.
Liebe Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hier werden Tips gegeben, die sich am Rande der Legalität bewegen.Liebe Grüße
Ja? Welche?
Zitat:
Original geschrieben von renn-harry
Ja? Welche?Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hier werden Tips gegeben, die sich am Rande der Legalität bewegen.Liebe Grüße
z. B.:
Der ZA ermittelt für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, nach einem Verkehrsunfallden Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners bzw. den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten bei Unfällen mit im Ausland versicherten Fahrzeugen.
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass das Erschleichen einer Auskunft sowie mißbräuchliche Angaben strafrechtlich verfolgt werden können.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
z. B.:Zitat:
Original geschrieben von renn-harry
Ja? Welche?
Der ZA ermittelt für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, nach einem Verkehrsunfallden Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners bzw. den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten bei Unfällen mit im Ausland versicherten Fahrzeugen.
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass das Erschleichen einer Auskunft sowie mißbräuchliche Angaben strafrechtlich verfolgt werden können.
Hast Du ein besonderes Interesse daran das der Themenstarter die Versicherung
nicht rausbekommen soll?
Bist Du selber Vermieter?
Gruss Dieter
Jaja ......................😉
wie war das mit dem Schelm ...... ........... 😁
Da er ja angeblich einen Schaden verursacht hat kann er das über die Versicherung abwickeln.
Aber dazu muss er wissen welche das ist. Wenn der Vermieter es nicht raus rückt dann eben die o.a Nr. anrufen und mitteilen wie die Sachlage war/ist.
Denn die meisten haben ja eine Haftpflichtversicherung die vielleicht "den" Schaden übernimmt. 😉
Also alles ganz legal!
Denn oftmals regeln das die Versicherungen auch Untereinander.
Es spricht nichts dagegen, das Straßenverkehrsamt oder den Notruf der Versicherer anzurufen, sofern man keine falschen Tatsachen vorspiegelt.
Ob man von dort aber in dem vorliegenden Fall dann die gewünschten Auskünfte bekommt, möchte ich sehr bezweifeln (Datenschutzgesetz).
Auch wenn man im Recht ist darf man, um dieses Recht durchzusetzen, selber nichts Unrechtes tun.
Ansonsten könnte das ein böser teurer Bumerang werden.
Liebe Grüße
Ein Tip für zukünftige Mieter.
Schreibt die Womoversicherung auf,steht im grünen Versicherungsschein;-)
Für alle Fälle,man weis ja nie.
Gruss Dieter
Oder schick nen Bekannten hin der sich mal ein WoMo für seinen Urlaub angucken will.
Der könnte ja auch die Daten von der grünen Vericherungskarte ablesen... 😉
Original geschrieben von Oetteken
Hier werden Tipps gegeben, die sich am Rande der Legalität bewegen.
Das sehe ich nicht so und gebe den anderen Schreibern Recht.
Anrufen, schildern wie es war und nach der Versicherung fragen.
Ich würde ( wie Dieter schon geschrieben hat ) eine Anzeige wegen Betrug machen ( lieber heute als morgen ), dabei gehe ich davon aus, das der Sachverhalt genau so ist, wie Du es beschrieben hast.
Gruß Klaus
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Es spricht nichts dagegen, das Straßenverkehrsamt oder den Notruf der Versicherer anzurufen, sofern man keine falschen Tatsachen vorspiegelt.
Ob man von dort aber in dem vorliegenden Fall dann die gewünschten Auskünfte bekommt, möchte ich sehr bezweifeln (Datenschutzgesetz).Auch wenn man im Recht ist darf man, um dieses Recht durchzusetzen, selber nichts Unrechtes tun.
Ansonsten könnte das ein böser teurer Bumerang werden.Liebe Grüße
Nein, man bekommt von dort keine Daten, das weiß ich von einem früheren (Privathaftpflicht-) Fall.
Nur wenn einem selber ein Schaden zugefügt wurde, kann man dort die Versicherung des Schadenverursachers ermitteln, sofern man das Kennzeichen kennt.
Aber jetzt ist die Sache beim Anwalt und mal sehen, wie's weitergeht.
Gruß
Ph.
Um das Thema mal wieder hochzuholen.
Gibt es schon neue Erkenntnisse in dem Fall?
Würde bestimmt alle hier interessieren.
Gruss Dieter