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Schaden am Pkw nach Ausweichmanöver

Themenstarteram 11. Oktober 2016 um 12:16

Liebe Foristen,

vielleicht kann uns der eine oder andere Teilnehmer hier ja einen Hinweis zur Rechtslage in folgendem Fall geben...

Meine Frau musste heute einem anderen Pkw, der ohne zu schauen, aus einer Seitenstraße auf die Hauptstraße gefahren ist, ausweichen. Das Ausweichmanöver führte in die Gegenfahrbahn, und da ihr dort (zum Glück mit Abstand) andere Fahrzeuge entgegenkamen, musste sie recht schnell zurücklenken und sehr stark bremsen. Dabei ist die Bremse beschädigt worden, dass Pedal ließ sich schlagartig funktionslos komplett durchtreten. Meine Frau konnte das Auto gerade noch mit der Handbremse zum Stehen bringen.

Man sollte genau an dieser Stelle, glaube ich, erwähnen, dass es sich bei dem Fahrzeug meiner Frau um einen 1979er VW Käfer mit H-Kennzeichen handelt. Der Wagen hat natürlich TÜV, aber man kann sicher nicht die gleichen technischen Rahmenbedingungen voraussetzen, wie bei einem aktuellen Neuwagen. Das Auto ist zur Werkstatt geschleppt worden.

Ebenfalls an dieser Stelle sollte man erwähnen, dass der Kollege, der ihr die Vorfahrt genommen hat, um die 80 ist und (wenn er nicht Auto fährt) im Rollstuhl sitzt. Er hat zwar angehalten, war aber nicht in der Lage, nach dem Vorfall aus seinem Auto auszusteigen. Auch klappt es mit dem Sprechen wohl nicht mehr so gut.

Meine Frau hat dann die Polizei gerufen, die ihr aber mitteilten, dass eine Haftung des anderen (da kein Berühren der Fahrzeuge stattgefunden hat) unwahrscheinlich sein. Eine derartige Notbremsung muss ein Auto aushalten.

Klar, soweit. Hm. Anderenfalls aber auch wieder nicht.

Was meint Ihr?

Beste Antwort im Thema

Ich würde hier der Polizei zustimmen. Wenn eine Bremse bei einem starken Bremsversuch ausfällt, muss ein technischer Mangel vorliegen. Welcher genau, wird hoffentlich die Werkstatt sagen können.

Warum hier der Zustand des ,,Gegners,, so hervorgehoben wird, ist mir ein bissel unklar. Denn die Bremse wäre auch ausgefallen, wenn da ein 30jähriger mit einem nagelneuen Benz die Vorfahrt nicht ganz beachtet hätte.

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@TE

Ganz zu schweigen von deinen völlig abwegigen und für mich auch lächerlichen Gedanken, dass jemand für deine defekten Bremsen haftbar zu machen ist.

Sei froh, dass es auf diese Weise bekannt geworden ist und nicht erst wenn jemand tot unter dem Auto gelegen hätte. Dann hättest du bzw. deine Frau oder ihr beide ein echtes Problem.

Und mach nicht auf beleidigt. Hier im Forum habe ich schon einiges erlebt. Aber deine Schlussfolgerung der andere soll deine Bremsen bezahlen, ist schon heftig, selbst für dieses Forum.

Da darf man sich über Kommentare nicht wundern.

Themenstarteram 11. Oktober 2016 um 14:49

Dabei war der ,,Gegner,, nur zur falschen Zeit am falschen Ort.

 

Völlig korrekt.

Allerdings geht von einem plötzlich nicht funktionierendem technischen Bauteil zumindest das gleiche Maß an Gefahr aus, wie von einem Verkehrsteilnehmer, der offenbar den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr in Gänze gewachsen ist. Nur, dass dies eigentlich doch in einem weitaus höheren Maß vorhersehbar wäre als das Versagen der Bremse.

Diesen Umstand halte ich persönlich zumindest für ebenso bedenklich wie eine kaputte Bremse.

Zitat:

@Jeepney schrieb am 11. Oktober 2016 um 16:49:02 Uhr:

 

Diesen Umstand halte ich persönlich zumindest für ebenso bedenklich wie eine kaputte Bremse.

Bedenklich sicherlich, hat aber in vorliegendem Fall keinerlei Relevanz.

Dem ,,Gegner,, kann also nichtmal eine Teilschuld zum Versagen der Bremse gegeben werden.

Der sogenannte Gegner hätte auch ein junger Mensch sein können, der die Hände am IPod hat. So etwas soll es auch geben. Daher ist die ganze Prosa betreffend den alten Herrn uninteressant. Fakt ist, die Bremse hat versagt, als es darauf ankam. Sonst nichts. Dafür ist nur der Halter verantwortlich und sonst niemand.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 11. Oktober 2016 um 17:00:27 Uhr:

Zitat:

@Jeepney schrieb am 11. Oktober 2016 um 16:49:02 Uhr:

 

Diesen Umstand halte ich persönlich zumindest für ebenso bedenklich wie eine kaputte Bremse.

Bedenklich sicherlich, hat aber in vorliegendem Fall keinerlei Relevanz.

Dem ,,Gegner,, kann also nichtmal eine Teilschuld zum Versagen der Bremse gegeben werden.

Genau. So langsam wird das verzweifelte Geschreibsel des TE peinlich.

Zitat:

@Jeepney schrieb am 11. Oktober 2016 um 16:49:02 Uhr:

Dabei war der ,,Gegner,, nur zur falschen Zeit am falschen Ort.

 

Völlig korrekt.

Allerdings geht von einem plötzlich nicht funktionierendem technischen Bauteil zumindest das gleiche Maß an Gefahr aus, wie von einem Verkehrsteilnehmer, der offenbar den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr in Gänze gewachsen ist. Nur, dass dies eigentlich doch in einem weitaus höheren Maß vorhersehbar wäre als das Versagen der Bremse.

Diesen Umstand halte ich persönlich zumindest für ebenso bedenklich wie eine kaputte Bremse.

In der Schule würde unter deinem Beitrag stehen. - kein Bezug zum eigentlichen Thema -

Thema verfehlt - 6 -

Schäden durch Vollbremsungen und Ausweichmanöver kann man tatsächlich geltend machen, wenn man sie nachweist(!). Das zahlt die gegnerische Haftpflicht.

Auf der anderen Seite gibt es einen Paragraphen, der festlegt, daß ein Auto immer bremsbereit sein muß. Ich würde darauf wetten, daß sich die Versicherung darauf berufen wird und nix zahlen muß. Im Prinzip ist das das Betriebsrisiko beim Fahren.

Und mal so als Tipp. Wenn dem wirklich so wäre, hast du nur Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatz. Damit erhälst du eine defekte Bremse als Ersatz. Das dürfte nicht so sinnvoll sein.

Zitat:

@Jeepney schrieb am 11. Oktober 2016 um 15:42:31 Uhr:

Danke für die Einsichten - die Lage ist eigentlich klar.

Interessant ist, wie manche Klugsch****** hier bei einem Fahrzeug, das regelmäßig genutzt wird und ebenso regelmäßig durch eine Werkstatt gewartet wird (hatte ich erwähnt, dass der Wagen TÜV hat? Glaube schon...) offenbar trotzdem vor jeder Fahrt die Bremsleitungen inspizieren würden... Lobenswert. Wie beugt Ihr eigentlich einem Ausfall einer Glühlampe bei einer Fahrt im Dunkeln vor?

Trotzdem bin ich natürlich froh, dass es so ausgegangen ist.

Zumindest schiebt hier niemand den Defekt eines Leuchtmittels durch Nutzung der Lichthupe dem anderen Verkehrsteilnehmer, den man warnen wollte, in die Schuhe.

 

Mal anderesrum gedacht, deine Frau wäre in das Auto des alten Herren gefahren. Aufgrund der Verletzungen würde das Auto vom Sachverständigen untersucht werden. Der stellt fest das die Bremsen defekt sind. Dann fängt für euch der Spaß an.

In dem hauptbremscylinder sind 2 dichtungen, einkreisbremse, oder4 dichtungen, zweikreisnremse, ein pfennigartikel, O ring, hat versagt.

Der fahrer und der inhaber sollen froh sein, das nichts passiert ist.

Mangelde wartung, ist dieses. Ein ausfall kundigt sich vorher an. Nachlassemde bremsleistung, pedalweg.

Rudiger

Zitat:

@Jeepney schrieb am 11. Oktober 2016 um 14:16:50 Uhr:

[...] Ebenfalls an dieser Stelle sollte man erwähnen, dass der Kollege, der ihr die Vorfahrt genommen hat, um die 80 ist und (wenn er nicht Auto fährt) im Rollstuhl sitzt. Er hat zwar angehalten, war aber nicht in der Lage, nach dem Vorfall aus seinem Auto auszusteigen. Auch klappt es mit dem Sprechen wohl nicht mehr so gut. [...]

Das wäre allenfalls etwas für dieses bereits geschlossene Thema: Führerscheinentzug für Senioren. Nachdem das Thema aus dem Ruder gelaufen ist, freut sich die Moderation bestimmt über einen themenbezogenen Beitrag und schaltet ihn auf Anfrage wieder frei. :)

Der Rest des Beitrags kann ins Käfer-Forum verschoben werden ;)

Mischkolino

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 11. Oktober 2016 um 19:40:20 Uhr:

Schäden durch Vollbremsungen und Ausweichmanöver kann man tatsächlich geltend machen, wenn man sie nachweist(!). Das zahlt die gegnerische Haftpflicht.

Auf der anderen Seite gibt es einen Paragraphen, der festlegt, daß ein Auto immer bremsbereit sein muß. Ich würde darauf wetten, daß sich die Versicherung darauf berufen wird und nix zahlen muß. Im Prinzip ist das das Betriebsrisiko beim Fahren.

Und mal so als Tipp. Wenn dem wirklich so wäre, hast du nur Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatz. Damit erhälst du eine defekte Bremse als Ersatz. Das dürfte nicht so sinnvoll sein.

Das meinst du aber jetzt nicht ernst oder? Einen Anspruch auf Ersatz einer Bremse nach einer Vollbremsung, und nur das ist das Thema hier, von der Haftpflicht. Iss klar.

Es wird immer schöner hier.

Zitat:

@AS60 schrieb am 11. Oktober 2016 um 21:01:28 Uhr:

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 11. Oktober 2016 um 19:40:20 Uhr:

Schäden durch Vollbremsungen und Ausweichmanöver kann man tatsächlich geltend machen, wenn man sie nachweist(!). Das zahlt die gegnerische Haftpflicht.

Das meinst du aber jetzt nicht ernst oder?

Doch, das stimmt in besonderen Fällen schon.

Allerdings sind bei Schäden durch erzwungene Vollbremsungen Sachen, wie z. B. ein kaputter Reifen (ugs.: Bremsplatter) gemeint.

Ich stelle mir gerade vor, wie es ausgegangen wäre, wenn die Frau des TE eine überdurchschnittlich gut trainierte Beinmuskulatur gehabt und bei der Vollbremsung gar ein Loch ins marode Bodenblech des Käfers getreten hätte?

Ob er dann vielleicht der gegnerischen Versicherung auch noch die neuen Schuhe in Rechnung hätte stellen wollen? :D

Zitat:

@Jeepney schrieb am 11. Oktober 2016 um 14:16:50 Uhr:

 

Ebenfalls an dieser Stelle sollte man erwähnen, dass der Kollege, der ihr die Vorfahrt genommen hat, um die 80 ist und (wenn er nicht Auto fährt) im Rollstuhl sitzt. Er hat zwar angehalten, war aber nicht in der Lage, nach dem Vorfall aus seinem Auto auszusteigen. Auch klappt es mit dem Sprechen wohl nicht mehr so gut.

Er muss auch nicht alleine ein- und aussteigen können.

Das Fahrzeug muss lediglich so modifiziert sein, dass er es im Fahrbetrieb problemlos bedienen kann.

Reden muss er mit dem Auto ebenfalls nicht.

Schon mal auf die Idee gekommen, dass der alte Mann nach dem Beinahe-Unfall unter einem Schock stand und deswegen nichts gesagt hat?

Gerade bei älteren Autos ist es sinnvoll die Bremse von Zeit zu Zeit im Stand voll zu belasten... sich also mit voller Kraft aufs Bremspedal zu stellen, dass solche und ähnliche Ausfälle z.B. fast durchgerostete Bremsleitungen oder spröde Bremsschläuche bei diesem Test während das Fahrzeug steht platzen und nicht im Fahrbetrieb auf der Straße.

So hat mir das vor Jahren sogar einmal der Prüfer einer der Prüforganisationen bei der Durchsicht meines alten Geländewagens geraten. Nach zwei geplatzen Bremsleitungen hab ich damals sämtliche Leitungen ausgetauscht - hier (klick) eine kleine Bilderserie von der Aktion, die ich damals auf flickr hochgeladen hab.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 11. Oktober 2016 um 21:26:13 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 11. Oktober 2016 um 21:01:28 Uhr:

 

Das meinst du aber jetzt nicht ernst oder?

Doch, das stimmt in besonderen Fällen schon.

Allerdings sind bei Schäden durch erzwungene Vollbremsungen Sachen, wie z. B. ein kaputter Reifen (ugs.: Bremsplatter) gemeint.

Wenn du zitierst, dann bitte auch den Teil, der dein Posting mich betreffend überflüssig macht. Warum läßt du den wichtigsten Teil weg?:confused:

Ich habe gesagt:

"Das meinst du aber jetzt nicht ernst oder? Einen Anspruch auf Ersatz einer Bremse nach einer Vollbremsung, und nur das ist das Thema hier, von der Haftpflicht. Iss klar."

 

Hab den Teil mal markiert den ich meine.

Für´s nächste Mal.

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