Schaden am geparkten Fahrzeug
Guten Morgen,
ich brauche mal bitte ein wenig Hilfe. Ich habe gestern Nachmittag mein Fahrzeug auf einem größeren Parkplatz ordnungsgemäß abgestellt und mich noch kurze Zeit in der näheren Umgebung aufgehalten. Das Fahrzeug ist Teilkaskoversichert. Ein Junge von 11 Jahren, der mit seinem Fahrrad auf dem Parkplatz umherfuhr, verlor die Kontrolle über dieses und fuhr in mein Fahrzeug. Resultat sind einige Kratzer und tiefe Beulen. Die hinzugerufene Polizei nahm den Unfall auf und stellte die Personalien des Verursachers sowie des hinzugerufenen Erziehungsberechtigten fest. Mit der Haftpflichtversicherung des Vaters habe ich mich bereits in Verbindung gesetzt. Diese teilte mir mit, dass ein Gutachten nicht notwendig sei und ein Kostenvoranschlag ausreichen würde.
- Würdet ihr sagen dass ich dennoch ein Gutachten beauftragen sollte?
- Wer trägt die Kosten für ein solches Gutachten?
Danke für Eure Hilfe!
58 Antworten
wie bereits geschrieben, hier kann man gepflegt davon ausgehen, dass aufgrund des Fahrzeugalters und des Schadenbildes ohne Gutachten ganz bestimmt nichts läuft.
Aber ist natürlich klar, muss jeder selber wissen.......
Huch, Schaden am hinteren Seitenteil und bei dem Baujahr - der Punkt geht eindeutig an den Zähler der Dellen.
:-)
Ich hatte im Dezember letzten Jahres so einen Fall.
Eine Tochter von mir rauscht auf nasser Fahrbahn mit ihrem Fahrrad
gegen eine älteren 1-er BMW und hinterlässt ein gebrochenes Rücklicht-Glas
rechts und einige Schrammen an der Stoßstange rechts.
Das Ganze passierte am Abend in Wien, weil sie da studiert.
Sie ist noch über die Familie bei mir Privat-Haftpflicht-versichert in Deutschland.
Der Geschädigte sagt vor Ort das Glas ist gerissen und der und der Schrammen
kommen wohl vom Fahrrad und das wird auch von beiden so gesehen.
Weiter sagt er ehrlich, die und die Schrammen waren schon.
Dann fragt er sie, ob sie eine Haftpflichtversicherung hätte, was bejaht wurde.
Sie haben die Daten getauscht.
Er fährt zu einer BMW-Werkstatt und lässt sich einen Kostenvoranschlag (KVA) machen.
Den sendet er per Mail zu meiner PH-Versicherung.
Die Versicherung sendet den KVA zu mir und ich zu meiner Tochter.
Meine Tochter erkennt da auch die Schrammen am Auto auf den Fotos,
wo der Geschädigte zugab, dass die schon älter waren, jetzt aber zum
Schaden dazu addiert wurden. ...
Gesamtkosten ca. 2.650 €.
Sie antwortet der Versicherung, dass die und die Schrammen aber nicht von
dem Unfall stammen können und der Geschädigte, dies auch vor Ort so
bestätigt hätte.
Trotzdem hat die PH-Vers. den Schaden voll reguliert abzüglich der Steuer
weil er nicht reparieren ließ. Ein Weihnachtsgeschenk von ca. 2.000 € für ihn.
Mein Eindruck:
1. Ist die Haftpflichtkasse D. mit dem Stadtnamen im Hessischen eine bekannt
gute HPVers und
2. wäre es für die Vers. teurer geworden wenn sie den Schaden noch an der
einen oder anderen Stelle bestritten hätte und durch eigene Gutachter
begutachten hätten lassen.
Fazit: Die Vers. insbesondere eine PH-Vers. muss in einem solchen Fall nicht
zwingend Abstriche von einem KVA fordern, denn das ergibt i.d.R. Streit und
damit noch mehr Aufwand als der ohne für die PHV.
Gestritten wird eher bei den KFZ-Vers..
Das hier war auch ein glaubwürdiger Fall.
In der PHV wird dann wahrscheinlich auch besonders genau bei Fahrrad-verursachten
Schäden hingesehen, wenn es nach Versicherungsbetrug riecht.
Und das kommt sicher häufig vor.
Angenommen ich reiche der Versicherung jetzt einen Kostenvoranschlag ein. Wenn dieser der Versicherung zur Prüfung nicht ausreicht, wird die sich doch melden und einen Gutachter heranziehen oder?
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Zitat:
Angenommen ich reiche der Versicherung jetzt einen Kostenvoranschlag ein. Wenn dieser der Versicherung zur Prüfung nicht ausreicht, wird die sich doch melden und einen Gutachter heranziehen oder?
Ganz sicher wird Sie das tun.
Und die Kosten für den nutzlosen KVA bleiben bei dir hängen, nur das das mit berücksichtigst.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 15. September 2021 um 13:37:54 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 15. September 2021 um 13:37:54 Uhr:
Zitat:
@Emlyg schrieb am 15. September 2021 um 13:33:45 Uhr:
Angenommen ich reiche der Versicherung jetzt einen Kostenvoranschlag ein. Wenn dieser der Versicherung zur Prüfung nicht ausreicht, wird die sich doch melden und einen Gutachter heranziehen oder?Ganz sicher wird Sie das tun.
Und die Kosten für den nutzlosen KVA bleiben bei dir hängen, nur das das mit berücksichtigst.
Was würdest du mir empfehlen jetzt zu tun? Warten bis die Versicherung sich bewegt und solange nichts unternehmen?
@Emlyg
Was würdest du mir empfehlen jetzt zu tun? Warten bis die Versicherung sich bewegt und solange nichts unternehmen?
Das dürfte hier wohl das sinnvollste sein.
So lange das mit der "Sorgfaltspflicht" nicht gerklärt ist, würde ich an deiner Stelle keine Kosten produzieren. Wenn das geklärt ist, kannst du selber entscheiden wer dein Fahrzeug besichtigt und wer deine Interessen vertritt.
Geh mal davon aus, dass hier:
- der Schaden
- der Wiederbeschaffungswert
- und der Restwert ermittelt werden müssen
Ein KVA ist hier für die Rundablage.
ps: das Schadenbild erscheint plausibel, von der Seite aus dürftest du keine Überaschungen erwarten
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 15. September 2021 um 13:46:19 Uhr:
@Emlyg
Was würdest du mir empfehlen jetzt zu tun? Warten bis die Versicherung sich bewegt und solange nichts unternehmen?Das dürfte hier wohl das sinnvollste sein.
So lange das mit der "Sorgfaltspflicht" nicht gerklärt ist, würde ich an deiner Stelle keine Kosten produzieren. Wenn das geklärt ist, kannst du selber entscheiden wer dein Fahrzeug besichtigt und wer deine Interessen vertritt.
Geh mal davon aus, dass hier:
- der Schaden
- der Wiederbeschaffungswert
- und der Restwert ermittelt werden müssenEin KVA ist hier für die Rundablage.
ps: das Schadenbild erscheint plausibel, von der Seite aus dürftest du keine Überaschungen erwarten
Ich danke euch, hab davon halt keine Ahnung und möchte es halt einfach so unkompliziert wie möglich halten, mich aber eben auch nicht übers Ohr hauen lassen.
Der Inhaber der Haftpflicht und hier Vater mag ein ganz netter Mensch sein und auch "alles" bezahlen wollen. Seine Rechte hat er aber hier an eine Versicherung abgetreten und nur diese Versicherung entscheidet über die Geldausgaben. Kurzum die Worte des Vaters sind nichts Wert. Trotzdem würde ich mich nicht verrückt machen lassen. Oft dauert es ein wenig länger und das Fz. ist fahrbar.
Zitat:
@Genie21 schrieb am 15. September 2021 um 14:14:13 Uhr:
Der Inhaber der Haftpflicht und hier Vater mag ein ganz netter Mensch sein und auch "alles" bezahlen wollen. Seine Rechte hat er aber hier an eine Versicherung abgetreten und nur diese Versicherung entscheidet über die Geldausgaben. Kurzum die Worte des Vaters sind nichts Wert. Trotzdem würde ich mich nicht verrückt machen lassen. Oft dauert es ein wenig länger und das Fz. ist fahrbar.
Ich kann dir leider nicht ganz folgen. Vom Vater habe ich mir lediglich die Gesellschaft und die Policennummer besorgt und mich anschließend direkt mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung gesetzt.
Zitat:
@Emlyg schrieb am 15. September 2021 um 11:09:12 Uhr:
Mit der Haftpflichtversicherung des Vaters habe ich mich bereits in Verbindung gesetzt. Diese teilte mir mit, dass ein Gutachten nicht notwendig sei und ein Kostenvoranschlag ausreichen würde.
Mit der Aussage der Versicherung würde ich bei einem so alten Auto, für den Fall das der Schaden repariert werden soll, einen KVA von einer Smart Repair Firma holen. Im allgemeinen werden die Kosten für den KVA nicht berechnet, wenn die Reparatur auch dort ausgeführt wird, so dass du da auf keinen Kosten sitzenbleibst. Aber natürlich vorher nachfragen, ob das bei der beauftragten Firma auch so ist.
Bei fiktiver Abrechnung würde ich einen Gutachter beauftragen.
Nun ja.
Da Dellenzähler selber Gutachter ist, kann der hier gar nichts anderes Schreiben, als dass ein Gutachten unbedingt notwendig ist.
Wäre ich die Versicherung und der Geschädigte verursacht mir mit Absicht mehr Kosten als sein müsste und abgesprochen war, würde ich alles tun, um ihm das Leben auch so schwer wie möglich zu machen.
Man könnte ja vielleicht mal die Einsichtspflicht vom Kind anzweifeln.
Vielleicht ist da 11 jährige Kind ja noch etwas zurück geblieben und man hätte es da gar nicht alleine fahren lassen dürfen.
Oder das Auto nochmal in die deutschlandweite Restwertbörse stellen, wenn im Gutachten nur 3 regionale Angebote ermittelt wurden.
Da gibts schon ein paar Möglichkeiten, was sich die Haftpflichtversicherung einfallen lassen könnte.
Zitat:
@GolfFahrer751 schrieb am 15. September 2021 um 17:29:13 Uhr:
Nun ja.Da Dellenzähler selber Gutachter ist, kann der hier gar nichts anderes Schreiben, als dass ein Gutachten unbedingt notwendig ist.
Wäre ich die Versicherung und der Geschädigte verursacht mir mit Absicht mehr Kosten als sein müsste und abgesprochen war, würde ich alles tun, um ihm das Leben auch so schwer wie möglich zu machen.
Man könnte ja vielleicht mal die Einsichtspflicht vom Kind anzweifeln.
Vielleicht ist da 11 jährige Kind ja noch etwas zurück geblieben und man hätte es da gar nicht alleine fahren lassen dürfen.Oder das Auto nochmal in die deutschlandweite Restwertbörse stellen, wenn im Gutachten nur 3 regionale Angebote ermittelt wurden.
Da gibts schon ein paar Möglichkeiten, was sich die Haftpflichtversicherung einfallen lassen könnte.
Doch, dass könnte er.....
Mann könnte auch auf den Unfug den du hier schreibst näher eingehen, aber auch das muss man nicht, weil das Geschreibsel von dir hier dokumentiert, das du bar jeder -aber auch wirklich jeder Sachkunde- bist.
that is the sad truth
Zitat:
@GolfFahrer751 schrieb am 15. September 2021 um 17:29:13 Uhr:
….Wäre ich die Versicherung und der Geschädigte verursacht mir mit Absicht mehr Kosten als sein müsste und abgesprochen war, würde ich alles tun, um ihm das Leben auch so schwer wie möglich zu machen….
Man kann natürlich auch der gegnerischen Versicherung alles glauben was sie erzählen. Was wird wohl der Arbeitsauftrag eines gegnerischen Sachbearbeiters sein? Den Geschädigten glücklich machen oder dem Arbeitgeber Kosten ersparen?
Ich hatte letztes Jahr einen Parkplatzrempler (Nicht ganz so stark wie auf dem 1. Bild vom TE und an einer Tür) durch eine andere Tür (also kein Kind).
Die gegnerische Versicherung wollte einen KVA von einem Vertragspartner des Herstellers meines Autos und den Nachweis über lückenloses Scheckheft. Letzteres, um beurteilen zu können, ob es sich um ein gepflegtes Auto handelt oder ob sie vlt wertmindernd regulieren.
Mir wurden die Kosten für den KVA (100 Euro) und die darin enthaltenen Kosten 1.700 EUR (abzgl MwSt) erstattet. Davon entfielen 1.200 netto allein auf Lackierung.
Auf dem 4. Bild des TE sieht es aus wie eine Beule in der Nähe einer Kante. Das zu beheben könnte u.U. den Restwert des Fahrzeugs übersteigen, wenn das nicht durch Smartrepair raus geht.