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Schaden am foliertem Auto ersetzen

Themenstarteram 5. Oktober 2017 um 6:14

Hallo alle Zusammen,

vor einiger Zeit, an einem Samstag hat jemand höchstwahrscheinlich meinen Auto, als er aus dem Park raus fuhr, beschädigt denn ich habe es erst am Montag nach der Waschanlage bemerkt, hinten Rechts am Kotflügel. Mein Auto ist Komplettfoliert mit der Farbe Perlweiss. Die Folie ist beschädigt und die Karosserie ist an der stelle bisschen eingedrückt (Delle). Ich habe wegen Gutachten meinen Folierer benachrichtigt (er hat die Berechtigung für einen Gutachten), er hat sich Fotos gemacht und anschließend mich informiert das der Wagen komplett neu foliiert werden muss weil es möglich sein kann bei Teilfolierung Farbunterschiede auftauchen können.

Mein Auto ist Vollkaskoversichert. Meine frage an euch. Muss die Versicherung den Schaden übernehmen?

Info: das Auto wurde im Juli Komplett foliert und im August bin ich mit dem Wagen ins Urlaub gefahren ein Ort wo Tagsüber immer heiß und Sonnig ist. Der Wagen stand jeden Tag unter der Sonne.

Volkswagen Passat CC BJ 2009

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Jemand der selbst Reparaturen durchführt ist kein unabhängiger Gutachter.

Mehr als einen Kostenvoranschlag wird die Versicherung von dem ggf. nicht akzeptieren.

Mal davon abgesehen, dass die Versicherung im Kaskofall selbst den Gutachter bestimmen wird, wenn sie denn ein Gutachten haben will.

Ansonsten gilt aber: Ja, es handelt sich offensichtlich um einen Unfallschaden, den muss die Vollkasko bezahlen. Möglicherweise wird es aber unterschiedliche Meinungen über den Schadenumfang geben.

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Und genau das ist die entscheidende Frage: Ist die Folierung durch die Bedingungen der VK im Vertrag mit abgedeckt?

Sonderausstattung bis zum Betrag xy sind in der Kasko enthalten. Und das muss der TE mal in seinen Unterlagen nachschlagen.

Gruß m

Bauliche Veränderungen am Fahrzeug und Sonderausstattungen werden oftmals nicht in vollem Umfang durch die Kaskoversicherung abgesichert. Viele Versicherungsnehmer wissen dies jedoch nicht und erleben im Schadensfall eine böse Überraschung. Welches Sonderzubehör zuschlagsfrei im Kaskovertrag mitversichert werden kann und bis zu welcher Wertgrenze, variiert von Versicherung zu Versicherung. Gegen einen Mehrbetrag kann jedoch auch weiteres Zubehör mitversichert werden.

Unter Sonderausstattung wird in aller Regel das verstanden, was als zusätzliche Ausstattung bestellt und geliefert wurde. Es muss zudem fest eingebaut sein. Eine nachträglich fest eingebaute Soundanlage gehört z.B. nicht dazu. Daher immer in den individuellen Versicherungsbedingungen abgleichen, ggf. angeben. Die Versicherung entscheidet dann ggf. über Zuschläge.

Ein Folierer sagt dazu:

Wird das vollverklebte Auto von der Versicherung anerkannt?

In der Regel ist die partielle Beklebung bereits in der Teilkasko versichert. In der Vollkasko muss die Beklebung der Versicherung mitgeteilt werden. Einige Versicherungen senken sogar die Versicherungsbeiträge bei einer fachgerechten Beklebung. Ratsam ist in jedem Fall eine Nachfrage bei der eigenen Versicherung.

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 5. Oktober 2017 um 10:06:32 Uhr:

Hahaha, der war gut, (der Bäcker)

Stimmt aber.

Der Begriff "Gutachter" ist nicht geschützt, so darf sich wirklich jeder nennen. Deswegen wird man dem Folierer auch nicht vorwerfen können, wenn er sich "Gutachter für Folienbeklebungen" oder so ähnlich nennt.

Für die Glaubwürdigkeit von Gutachten ist es deswegen auch wichtig, dass der Gutachter seine Qualifikation zum Beispiel durch Mitgliedschaft in Berufsverbänden oder entsprechende Zertifizierungen nachweist. Diese bedingen üblicherweise neben einer gewissen Grundqualifikation und Fortbildungspflicht auch die Unabhängigkeit, d.h. der Gutachter darf nicht an Reparatur oder Handel von Kfz beteiligt sein.

Der Meisterbrief des Bäckerhandwerks ist nun sicherlich ein ehrbarer Qualifikationsnachweis, stützt aber nicht gerade die Glaubwürdigkeit eines Gutachters für den Kfz-Bereich.

Auch sonst lohnt es sich aber, genau hinzuschauen: Hier in der Gegend gibt es einen Gutachter, der Reklame macht mit einem Zertifikat einer großen Firma in der Branche. Bei genauem Hinsehen stellt man dann aber fest, dass er lediglich an einem zweitägigen Seminar zum Umgang mit der Software teilgenommen hat. Also auch keinerlei fachliche Aussage...

 

Weiss ich, ich arbeite in diesem Bereich;)

Fand es nur treffend, da das eigentlich unser Schlagwort ist:)

Nicht ganz unüblich ist auch die Version, das "Einzeltäter" verstreut Gebiete abdecken und für grosse Gutachter Büros tätig sind. Nutzen deren SW und unten rechts zeichnet immer der Geschäftsführende Dipl. - Ing.

Sieht aber die GA nie und kassiert für die Unterschrift.

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