Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@blunote85 schrieb am 20. Dezember 2018 um 15:44:10 Uhr:


1250 € für 2 Jahre Passat Vollausstattung fahren ist doch ok.

Kommt drauf an was du reingesteckt hast an Geld

Viel geiler ist das die bei Ihnen schon das 4. Angebot raushauen und bei mir noch nichtmal das 1. 😛

Zitat:

@Braintalk schrieb am 20. Dezember 2018 um 15:46:31 Uhr:


Viel geiler ist das die bei Ihnen schon das 4. Angebot raushauen und bei mir noch nichtmal das 1. 😛

Finde Ich auch 4 Angebote schon hammer aber jeder ist für sich verantwortlich wo mit er glücklich ist den in meinem auto stecke. 20T drin das kommt noch oben drauf zum meinem Kaufpreis

Zitat:

@CAhlen schrieb am 20. Dezember 2018 um 11:26:52 Uhr:



Kann man eigentlich threads für die Augen anderer sperren? Ich würde es interessant finden welche Vorstellungen, Preise, Angebote die anderen betroffenen so haben, will aber selbst keine harten Fakten hier öffentlich kundtun. Damit würde ich vw ja keine Karten offenlegen.

Nein, sperren geht nicht.

Es haben doch schon ne Menge Betroffene die ihnen angebotenen Rückkaufpreise in diesem Thread öffentlich gemacht und von ihren Verhandlungen mit VW berichtet. Einfach mal zurückblättern.

Warum Du dich davon ausschließen möchtest, ist für meinen Geschmack nicht unbedingt hilfreich und wenig solidarisch.
Je mehr Austausch hier ist, je mehr kann jeder Einzelne von den Erfahrungen profitieren und auch selbst besser mit VW verhandeln.

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Hab da dann doch nochmal eine Frage... habt ihr bei euren Telefonaten mit den Angeboten die Ja eigentlich unterschriebene EG Übereinstimmungsbescheinigung erwähnt?
Es kann ja nicht sein das die uns so nen Wisch mitgeben und dann ist es falsch... demzufolge wäre es keine arglistige Täuschung sondern Betrug!
Dann sollte es auch überhaupt keine Diskussion geben das man den kompletten Preis wieder bekommt.

Zitat:

@blunote85 schrieb am 20. Dezember 2018 um 15:44:10 Uhr:


1250 € für 2 Jahre Passat Vollausstattung fahren ist doch ok.

Stimmt !!!

Zitat:

@fresslatte schrieb am 19. Dezember 2018 um 09:32:36 Uhr:


Moin Zusammen,
habe morgen einen Termin beim Fachanwalt.
Dazu liste ich gerade grob ein paar Fragen auf die ihr gerne ergänzen könnt.

1. Sind wir schon geschädigt? (Fahren dürfen wir „noch“ und es verkaufen im Prinzip auch, dann wohl mit Verlust -> Ausgleichsanspruch ggü VW möglich?

2. Die KFZ-Briefe sind ja „gefälscht“ bzw. die Fahrzeuge haben keine Typgenehmigung -> „arglistige Täuschung“ und wenn ja, erst seit 2016? Was mit Fahrzeugerwerb vor 2016?

3. Rückkauf: Zur DAT oder wäre Kaufpreis plus 5% Zinsen über den Basiszins drin?

4. Was ist mit den aufgelaufen Reparaturkosten. Schadenersatzausgleich hier möglich?

Gerne ergänzen. Bitte aber nix zur Finanzierung (meiner ist Barzahlung) und bitte nix spezielles nach dem Motto „frag mal für mich...“.

Das meint der Fachanwalt:

Zu 1: Ja, Schaden ist mit Zugng des Schreibens entstanden.

Zu 2: In meinem Fall liegt keine arglistige Täuschung vor. Selbst wenn muss ich das Beweisen und das kann ich rückwirkend nicht.

Zu 3: VW rechnet hier Falsch. Die Gesamtlaufleistung sind so aktueller Entscheidungen 200.000 bis 300.000 (Oldenburger Raum) und nicht wie bei mir angesetzt 111tKM.
Formel der Nutzungsrntschädigung (Bruttokaufpreis x gefahrene KM) / Gesamtlaufleistung
Uns steht nicht DAT plus „Entschädigung für weniger KM“ zu sondern Kaufpreis abzgl Nutzungsentschädigung. Wie im Dieselthema.
Kaufpreis plus Zuns kommt aber in Frage, sofern PKw finanziert wurde. Da könnten die Widerrufsbelehrungen falsch sein und Kaufvertrag ist nichtig.

4. Sofern man die alten ausgetauschten Teile noch hat uns beweisen kann, dass diese so nicht im Serienauto sind, ja volle Kostenerstattung.
Tja, meine Altteile sind wohl auf dem Müll nach dem Werkstattbesuch. :-(

Thema Versicherungsschutz:
Im Schadensfall müsste die Versicherung zahlen, da wir korrekte Angaben beim Abschluss (wahrheitsgemäß) gemacht haben.

Hinweis von Anwalt:
VW prüft nach Hingabe des Fahrzeugs die KM Stände und berechnet nach. Da die meisten mit der Karre ja noch fahren und KM drauffahren, kann sich dafurch ggf der Rückkaufspreis mindern (Nutzungsentschädigung).

Trotz allem. Frohe Weihnachten allen Betroffenen.

Zitat:

@blunote85 schrieb am 20. Dezember 2018 um 15:44:10 Uhr:


1250 € für 2 Jahre Passat Vollausstattung fahren ist doch ok.

Also das finde ich nicht.
Man steht so immer schlechter da.
Was stellt sich VW an wegen 1250 Euro.
Die sollten sich schämen.
Mein Auto hat die totale Vollausstattung.
Einmal im Leben leiste ich mir das.
Wie schon oft gesagt ich wollte es ewig fahren.
Jeden Tag hab ich gedacht wow ich liebe dieses Auto und ich bin nicht annähernd ein Autofreak eher das Gegenteil.
Ich will was gleichwertiges ich mache da null Abstriche.
Ich finde aber nix ist eher selten mein Auto.
Ich nehme auch kein weißes oder rotes oder schwarzer oder braunes.
Ich zahle auch nix drauf.
Ich habe echt die Faxen dicke.
Wie schon vorher hier geschrieben.
Wie auf einem Basar.
4 Angebote das ist doch peinlich.
Also bei mir geht es vor Gericht soviel steht fest!
Ich gehe da nicht schlechter raus als vorher.

Zitat:

@fresslatte schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:45:42 Uhr:



Zitat:

@fresslatte schrieb am 19. Dezember 2018 um 09:32:36 Uhr:


Moin Zusammen,
habe morgen einen Termin beim Fachanwalt.
Dazu liste ich gerade grob ein paar Fragen auf die ihr gerne ergänzen könnt.

1. Sind wir schon geschädigt? (Fahren dürfen wir „noch“ und es verkaufen im Prinzip auch, dann wohl mit Verlust -> Ausgleichsanspruch ggü VW möglich?

2. Die KFZ-Briefe sind ja „gefälscht“ bzw. die Fahrzeuge haben keine Typgenehmigung -> „arglistige Täuschung“ und wenn ja, erst seit 2016? Was mit Fahrzeugerwerb vor 2016?

3. Rückkauf: Zur DAT oder wäre Kaufpreis plus 5% Zinsen über den Basiszins drin?

4. Was ist mit den aufgelaufen Reparaturkosten. Schadenersatzausgleich hier möglich?

Gerne ergänzen. Bitte aber nix zur Finanzierung (meiner ist Barzahlung) und bitte nix spezielles nach dem Motto „frag mal für mich...“.

Das meint der Fachanwalt:

Zu 1: Ja, Schaden ist mit Zugng des Schreibens entstanden.

Zu 2: In meinem Fall liegt keine arglistige Täuschung vor. Selbst wenn muss ich das Beweisen und das kann ich rückwirkend nicht.

Zu 3: VW rechnet hier Falsch. Die Gesamtlaufleistung sind so aktueller Entscheidungen 200.000 bis 300.000 (Oldenburger Raum) und nicht wie bei mir angesetzt 111tKM.
Formel der Nutzungsrntschädigung (Bruttokaufpreis x gefahrene KM) / Gesamtlaufleistung
Uns steht nicht DAT plus „Entschädigung für weniger KM“ zu sondern Kaufpreis abzgl Nutzungsentschädigung. Wie im Dieselthema.
Kaufpreis plus Zuns kommt aber in Frage, sofern PKw finanziert wurde. Da könnten die Widerrufsbelehrungen falsch sein und Kaufvertrag ist nichtig.

4. Sofern man die alten ausgetauschten Teile noch hat uns beweisen kann, dass diese so nicht im Serienauto sind, ja volle Kostenerstattung.
Tja, meine Altteile sind wohl auf dem Müll nach dem Werkstattbesuch. :-(

Thema Versicherungsschutz:
Im Schadensfall müsste die Versicherung zahlen, da wir korrekte Angaben beim Abschluss (wahrheitsgemäß) gemacht haben.

Hinweis von Anwalt:
VW prüft nach Hingabe des Fahrzeugs die KM Stände und berechnet nach. Da die meisten mit der Karre ja noch fahren und KM drauffahren, kann sich dafurch ggf der Rückkaufspreis mindern (Nutzungsentschädigung).

Trotz allem. Frohe Weihnachten allen Betroffenen.

Vielen Dank für diese Infos, ich denke die helfen hier nochmal weiter bzw. bestätigen soweit meine Infos.

zu 1.: Hatte hier ebenfalls erwähnt, dass mit Erhalt des Schreibens bereits Schaden vorhanden. Brief vom KBA mit Stilllegung nicht notwendig.

zu 2.: Hast du Infos wann arglistige Täusch vorliegt? Wurde dir das Auto als Vorserien/Pressefahrzeug verkauft?

zu 3.: Berechnung nach Formel kann ich betätigen, wurde auch mir so gesagt.
Welche km gibt man hier aber an? Stand heute oder Stand 2016?
Allerdings: zuzüglich Zinsen nur bei Finanzierung möglich? Habe ich dies richtig verstanden?
Hier wurde mir gesagt die Zinsen kommen oben drauf auch bei Barzahlung.

zu 4.: Hier steht wohl im Kaufvertrag jedes Autokaufs (zumindest beim Händer) dass ausgetauschte Teile in den Eigentum von VW übergehen. Dadurch Beweis nicht möglich. Dennoch bin ich der Meinung auch schon wegen Kulanz, das einige Bauteile gerade bei wenig km nicht kaputt gehen sollten.

Zitat:

@A346 schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:09:02 Uhr:



Zitat:

@CAhlen schrieb am 20. Dezember 2018 um 11:26:52 Uhr:



Warum Du dich davon ausschließen möchtest, ist für meinen Geschmack nicht unbedingt hilfreich und wenig solidarisch.
Je mehr Austausch hier ist, je mehr kann jeder Einzelne von den Erfahrungen profitieren und auch selbst besser mit VW verhandeln.

Ich will mich nicht davon ausschließen hier Erfahrungen mit der Hotline zu teilen, oder die Angebote zu nennen die VW mir vielleicht irgendwann mal stellt.
Ich hätte es interessant gefunden wenn es einen geschlossenen Thread geben könnte in dem wir uns ohne die Augen "Fremder" über unsere Preisvorstellungen, Verhandlungsstrategien und ggf. persönliche Schmerzgrenze unterhalten könnten.
Sobald ich Angebote von VW bekomme erfahrt ihr das natürlich.

Zitat:

@Iron2712 schrieb am 20. Dezember 2018 um 15:15:05 Uhr:


Bezahlt habe ich vor knapp 2 Jahren 18.500 €. Die Erhöhung auf 17.250 € kam durch den Kauf eines Gebrauchten bei einem VW Partner. Ein Extra Rabatt durch den VW Partner war nicht mehr drin.

Magst du uns mitteilen was du wieder an Geld investiert hast?

Ich war heute bei meinem VW-Händler. Sowohl der Service-Mitarbeiter als auch der Service-Leiter wussten nichts von der Rückrufaktion 01C5, die mein Fahrzeug betrifft.

Zitat:

@abesse schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:29:53 Uhr:


Ich war heute bei meinem VW-Händler. Sowohl der Service-Mitarbeiter als auch der Service-Leiter wussten nichts von der Rückrufaktion 01C5, die mein Fahrzeug betrifft.

Das finde ich jetzt aber fast witzig!!!!
Das ist aber echt ein Ding!

Zitat:

@Sonnentierchen schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:32:16 Uhr:



Zitat:

@abesse schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:29:53 Uhr:


Ich war heute bei meinem VW-Händler. Sowohl der Service-Mitarbeiter als auch der Service-Leiter wussten nichts von der Rückrufaktion 01C5, die mein Fahrzeug betrifft.

Das finde ich jetzt aber fast witzig!!!!
Das ist aber echt ein Ding!

bitte bedenkt: nicht jeder der was weiß sagt auch, dass er was weiß ! VauWeh weiß ja auch nie "was von was"

Die EG Übereinstimmungsbescheinigung liegt bei mir vor und bestätigt die korrekte Typengenehmigung-Fahrzeug wurde als Dienstwagen von VW in erster Hand gefahren und dann über ein VW Händler an mich verkauft. KBA hat den Rückruf angeordnet, da die Fahrzeuge KEINE ZULASSUNG/KORREKTE TYPENGENEHMIGUNG aufgrund eines nicht dokumentierten Vorserienfahrzeuges hat. Das Alles lässt sich doch über den Kaufvertrag, die EG Übereinstimmungsbescheinigung und über den KBA Rückruf beweisen!

Zitat Rechtsanwalt „Ein Verkauf dieser Fahrzeuge ohne Hinweis auf die Vorserieneigenschaft beinhaltet bereits eine betrügerische Absicht, weil ein Minderwert aufgrund der Vorserie nicht ausgeschlossen werden kann. Wenn das Fahrzeug zudem nicht ordnungsgemäß zugelassen worden ist, kann an der Betrugsabsicht nicht der mindeste Zweifel bestehen.
Es handelt sich schlicht um eine arglistige Täuschung. Das heißt: Es besteht Anspruch auf Rückgabe Zug um Zug gegen Zahlung des gezahlten Betrags, auch wenn das Fahrzeug genutzt wurde. Anspruch auf Nutzungsentschädigung hat VW in diesem Fall nicht."

Ich bin doch sehr verwundert über die Aussage des RA in Punkt 2!

Zitat:

@fresslatte schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:45:42 Uhr:



Zitat:

@fresslatte schrieb am 19. Dezember 2018 um 09:32:36 Uhr:


Moin Zusammen,
habe morgen einen Termin beim Fachanwalt.
Dazu liste ich gerade grob ein paar Fragen auf die ihr gerne ergänzen könnt.

1. Sind wir schon geschädigt? (Fahren dürfen wir „noch“ und es verkaufen im Prinzip auch, dann wohl mit Verlust -> Ausgleichsanspruch ggü VW möglich?

2. Die KFZ-Briefe sind ja „gefälscht“ bzw. die Fahrzeuge haben keine Typgenehmigung -> „arglistige Täuschung“ und wenn ja, erst seit 2016? Was mit Fahrzeugerwerb vor 2016?

3. Rückkauf: Zur DAT oder wäre Kaufpreis plus 5% Zinsen über den Basiszins drin?

4. Was ist mit den aufgelaufen Reparaturkosten. Schadenersatzausgleich hier möglich?

Gerne ergänzen. Bitte aber nix zur Finanzierung (meiner ist Barzahlung) und bitte nix spezielles nach dem Motto „frag mal für mich...“.

Das meint der Fachanwalt:

Zu 1: Ja, Schaden ist mit Zugng des Schreibens entstanden.

Zu 2: In meinem Fall liegt keine arglistige Täuschung vor. Selbst wenn muss ich das Beweisen und das kann ich rückwirkend nicht.

Zu 3: VW rechnet hier Falsch. Die Gesamtlaufleistung sind so aktueller Entscheidungen 200.000 bis 300.000 (Oldenburger Raum) und nicht wie bei mir angesetzt 111tKM.
Formel der Nutzungsrntschädigung (Bruttokaufpreis x gefahrene KM) / Gesamtlaufleistung
Uns steht nicht DAT plus „Entschädigung für weniger KM“ zu sondern Kaufpreis abzgl Nutzungsentschädigung. Wie im Dieselthema.
Kaufpreis plus Zuns kommt aber in Frage, sofern PKw finanziert wurde. Da könnten die Widerrufsbelehrungen falsch sein und Kaufvertrag ist nichtig.

4. Sofern man die alten ausgetauschten Teile noch hat uns beweisen kann, dass diese so nicht im Serienauto sind, ja volle Kostenerstattung.
Tja, meine Altteile sind wohl auf dem Müll nach dem Werkstattbesuch. :-(

Thema Versicherungsschutz:
Im Schadensfall müsste die Versicherung zahlen, da wir korrekte Angaben beim Abschluss (wahrheitsgemäß) gemacht haben.

Hinweis von Anwalt:
VW prüft nach Hingabe des Fahrzeugs die KM Stände und berechnet nach. Da die meisten mit der Karre ja noch fahren und KM drauffahren, kann sich dafurch ggf der Rückkaufspreis mindern (Nutzungsentschädigung).

Trotz allem. Frohe Weihnachten allen Betroffenen.

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