Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Ich denke auch, daß bei den meisten das Thema durch ist.
Es bleibt ja nur die Option Rückkauf-Angebot eingehen oder VW verklagen.
In beiden Fällen ist die Karre weg, und das ist sehr schade.
Bei den aktuellen Passat-Angeboten (in der Preisklasse) vermisse ich so einiges, was mein 2010er schon drin hatte.
Chrompaket, Rear-view, AHK schwenkbar, Ledersitze, Sitzheizung hinten, ect.
Da werd ich (trotz Rückkauf-Erlös) noch tief in die Tasche greifen müssen, bis ich wieder eine vergleichbare Ausstattung bekomme.

Außerdem kann man nicht sicher sein, daß bei einer Verhandlung nicht doch noch die Nutzung angerechent wird.
Das wäre bei der Laufleistung vermutlich ein schlechter Deal.

P.S.: Hat schon jemand Post vom LRA (Stillegung) bekommen?

Naja, man hört, dass VW seine Passat gerade verkaufen muss. Sprich mit einem Nachlass von einem Drittel des Kaufpreises kannst du sicher rechnen, bei einem Jahreswagen sicher noch mehr, aber da stimmt die Ausstattung meist nicht so ganz.

Guten Abend!

Hat den bereits jemand ein Schreiben von der Zulassungstelle zwecks Zwangsstilllegung erhlten?
Ich warte eigentlich darauf, damit ich die Karre endlich abmelden kann. Mich beschleicht das Gefühl, dass VW eine weitere Gnadenfrist gewährt wird.

Über meine Anwaltskanzlei ist vorgestern (nach 6 Monaten) ein "verbessertes" Angebot von den Rechtsverdrehern von VW bei mir eingetroffen. Sie haben 2.000 € draufgepackt, was natürlich nicht das Ziel war. Die Anwaltskanzlei hat sich nicht mit Ruhm bekleckert, gemeinsame Sache mit VW möchte ich ihnen aber nicht unterstellen.

Für "ihre" Arbeit (ein Schreiben?) werden die werten Juristen bei Unterzeichnung nach Klausel entlohnt.
Ich muss auf alle Ansprüche (z. B.Verfolgung der Sammelklage Dieselskandal) verzichten und werde zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ich fühle mich schon irgendwie verarscht von der Kanzlei. Bin jetzt am überlegen, ob ich "richtig" klage.

Wie sieht es bei den anderen Wackeren aus?

Ist halt Fastnacht angebrochen. Da kommt es öfter mal zu Heiterkeitsattacken.

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Zitat:

@66erkunde schrieb am 15. November 2019 um 19:10:30 Uhr:


Guten Abend!

Hat den bereits jemand ein Schreiben von der Zulassungstelle zwecks Zwangsstilllegung erhlten?
Ich warte eigentlich darauf, damit ich die Karre endlich abmelden kann. Mich beschleicht das Gefühl, dass VW eine.....
...

Da bin ich ja froh es alles ohne Anwalt gemacht zu haben.
Mehr als KP erhalten, keine Verschwiegenheitsvereinbarung, keine Kosten gehabt. Es hat halt „nur“ 3 Monate Nerven gekostet.

Jeder hier hat ohne Anwalt einen besseren und schnelleren Deal gemacht.
Gegenteiliges habe ich hier noch nicht gelesen, max. evtl. überlesen.

Zitat:

@A346 schrieb am 17. November 2019 um 13:31:32 Uhr:


Jeder hier hat ohne Anwalt einen besseren Deal und schnelleren Deal gemacht.
Gegenteiliges habe ich hier noch nicht gelesen, max. evtl. überlesen.

Stimmt, Anwälte sind auch nur Menschen und keine Superhelden. 😉

Richtig.

Holger, den besten Rat für die Verhandlungen mit VW hast Du seinerzeit von mir bekommen, stimmts?
Und ich bin kein Anwalt 😉

LG
Udo

Hallo Männers,

noch habe ich keinen Deal gemacht. Und Kaufpreis ist nicht gleich Kaufpreis.

Habe ich eine gebrauchte "Gurke" zu einem günstigen Preis gekauft, ist ein sensationelles Angebot mit 2,5 DAT möglich. Anders sieht dies natürlich bei einem "alten" ehemaligen Neuwagen aus.

2,5 DAT stehen also bei mir NICHT zur Debatte.

Genau so ist es. Geht bei mir auch nicht. Erstes nachgebessertes Angebot über Anwalt genau so ausschlagen wie die 3 vorangegangenen direkt von VW, wenn es nicht passt. Ehemaligen Kaufpreis plus Entschädigung ist das Mindeste. Muss der Anwalt eben klagen und nicht nur ein Schreiben an VW versenden. Dauert dann eben etwas länger. Bei mir waren es auch 27.000 € Kaufpreis in 2010 im VW Autohaus und das letzte Angebot von VW 20.000 €. ( 1. 8.000, 2. 13.000, 3. 20.000). Geduld, wird schon.

Hallo,

auch wenn man den Deal eingegangen ist, dauert es wohl eine ganze Weile bis sich etwas tut.
So schnell wird nix vom KBA oder der Zulassungsstelle kommen, das KBA wird VW nicht unnötig das Leben schwermachen.
Da stecken eher alle unter einer Decke. Von den Informationen die wir erhalten, kann man doch nur die Hälfte glauben.
Was ich mich mittlerweile auch Frage, wird ein Verwerter wirklich alle Teile verschrotten?
Es sind sehr viele Autos mit Vollausstattung betroffen, das bedeutet es geht um die begehrtesten Teile.
Für das was gezahlt wird, könnte man auch überprüfen, ob und welche Teile nicht der Serie entsprechen.
Ich find das Alles sehr merkwürdig und bin sehr verärgert mein Auto zu verlieren.

Für so ein Geschäft braucht es einen, der ein bisschen Ein- und Verkauf kann. Ein bisschen Selbstbewusstsein schadet auch nicht. VW muss das Auto vom Markt nehmen. Die wissen auch ganz genau, wie die Rechtslage ist. Fundierte juristische Ausbildung könnte eher hinderlich sein und im schlimmsten Fall verstößt man noch gegen Standesrecht.

Jetzt kommt wenigstens noch einmal Bewegung in den Thread.

Am meisten stört mich an der Abwicklung durch VW die Lotterie bei der Entschädigung. Neuwagenkäufer (oder Erstbesitzer) sind anscheinend die Dummen und Verlierer dabei. Und als Geschädigter des Dieselskandals sind 2,5 DAT ein Fliegenschiss. Außerdem musste ich wieder auf einen Neuwagen zurückgreifen wegen 6dTemp!

Auf Neuwagen bei VW gibt es ja wohl großzügige Nachlässe. Jahreswagen sind auch immer wieder gute Angebote. VW gibt gerade Tiguan raus im Leasing mit 50.000km im Jahr auf drei Jahre zu 75€ im Monat. Hat mir der Versicherungsvertreter vor drei Wochen gesagt.

Und was hat Deine Antwort mit dem Thema zu tun? Ich lease den Tiguan 3 Jahre für 2700 €?

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