Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Tue ich nicht, bis vor 12 Wochen wurde meiner gehegt und gepflegt und bei mir stecken auch 12000 an Teilen drin, zusätzlich, aber ich habe mich damit jetzt abgefunden und er geht weg, für einen angemessenen Preis.
Und es wird kein VW Golf R mehr. Habe nichts gefunden.
Zitat:
@Matzel. schrieb am 19. Februar 2019 um 14:58:57 Uhr:
Zitat:
@Falk007 schrieb am 19. Februar 2019 um 14:35:54 Uhr:
Du wirst ihn wohl abgeben müssen, sonst kommt das KBA und legt ihn dir still. Oder stellst ihn dir ins Wohnzimmer und fährst dann mit roter Nummer zum Treffen.Ich habe bisher noch keine offizielle Stellungnahme von VW oder KBA bezüglich einer Stilllegung gelesen.
Und bitte... keine Kommentare zwecks ins Wohnzimmer stellen etc., nur weil ich mein Auto etwas anders behandle als Du es tust.
Kurze Info:
Meine Verhandlungen sind bei mir mit dem dritten Angebot ohne Einigung zu Ende gegangen, welches ich ebenfalls ablehnen musste weil es viel zu niedrig war.
Man bekommt danach ein Schreiben von VW, dass man sich nicht einig geworden ist.
Außerdem steht noch drin, dass man sich gerne melden kann, wenn man es sich doch noch anders überlegt. Daher muss man keine Panik haben, dass mit dem abgelehnten dritten Angebot alles vorbei ist. Mann kann also auch noch später auf das dritte Angebot zurückkommen.
Das wars. Laut VW kann ich jedoch mein Auto weiterfahren. Von einer Stillegung wollte man nichts wissen.
Damit wären wir also bei dem Stand vom ersten Gespräch in dem ich mein Auto behalten und weiterfahren wollte.
Wozu also der ganze Aufwand? Ich bin jedenfalls zufrieden und fahre meinen VW nun einfach weiter.
Zitat:
@Sharan7N-MME schrieb am 19. Februar 2019 um 16:34:23 Uhr:
Das wars. Laut VW kann ich jedoch mein Auto weiterfahren. Von einer Stillegung wollte man nichts wissen.
Damit wären wir also bei dem Stand vom ersten Gespräch in dem ich mein Auto behalten und weiterfahren wollte.
Wozu also der ganze Aufwand? Ich bin jedenfalls zufrieden und fahre meinen VW nun einfach weiter.
Ja, aber nur bis Stilllegung durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. Diese wird vom KBA informiert.
Das ist hier ein durch das KBA angeordeter und überwachter Rückruf.
Risikotyp: Verletzungen
Risikostufe: Ernstes Risiko
VW hat dem KBA bis zu einer vom KBA festgesetzten Frist mitzuteilen, welche der betroffenen Fahrzeuge, aus welchen Gründen auch immer, nicht zurückgekauft und somit nicht aus dem Verkehr genommen werden konnten.
Zitat:
Ja, aber nur bis Stilllegung durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. Diese wird vom KBA informiert.
Das ist hier ein durch das KBA angeordeter und überwachter Rückruf.
Risikotyp: Verletzungen
Risikostufe: Ernstes RisikoVW hat dem KBA bis zu einer vom KBA festgesetzten Frist mitzuteilen, welche der betroffenen Fahrzeuge, aus welchen Gründen auch immer, nicht zurückgekauft und somit aus dem Verkehr genommen werden konnten.
Ich habe in jedem Gespräch nach einer drohenden Stilllegung gefragt. Jedes mal wurde mir gesagt, dass man davon nichts wisse. Das sind wie gesagt die Aussagen von der VW Hotline, auf die ich mich als Kunde verlassen muss.
Ähnliche Themen
Dann hast Du dich leider auf eine eindeutig falsche Aussage verlassen.
Die drohende Stillegung ist auch in diesem Thread mehrfach schon besprochen worden.
Hier z.B.:
https://www.motor-talk.de/.../...-wichtigsten-fakten-t6505192.html?...
https://www.motor-talk.de/.../...-wichtigsten-fakten-t6505192.html?...
Gibt noch Beiträge dazu, einfach hier suchen.
Es gibt nur noch unterschiedliche Aussagen über die Termine, also die Fristsetzung des KBA.
Spätestens Ende September 2019 scheint da wohl die Deadline zu sein.
Und hier hast Du den Mund leider wohl ein wenig zu voll genommen. Bitte nicht persönlich nehmen:
https://www.motor-talk.de/.../...-wichtigsten-fakten-t6505192.html?...
Zitat:
@Matzel. schrieb am 19. Februar 2019 um 11:44:42 Uhr:
In meinem Fall geht es um ein Pressefahrzeug, sprich auslackierter Motorraum... komme ich wegen der Kleinigkeit dann später dran?!
Das würde zumindest erklären, warum ich auch noch nicht zurück gerufen wurde. Hab auch ein Pressefinish.
Hallo zusammen,
Ich fahre einen Vw Beetle Bj. 6. 2011. Im Fahrzeugschein steht Erprobungsfahrzeug der Vw Ag.Motorraum ist auch lackiert. Erstzulassung bei Vw. 2. Halter war ein Mitarbeiter von Vw.
Pr. Nr. Gibt es nicht, weder im Serviceheft noch im Kofferraum.Typ.Nr 715/2007 692/2008F
Beim Kauf des Fahrzeuges wurde mitgeteilt,dass es sich um ein Pressefahrzeug handelt.
Das Fahrzeug ist auch im Internet zu sehen, mit dem Kennzeichen WOB-VW-708
Durch dieses Forum hier wurde ich auf die Rückkaufaktion 01c5 aufmerksam.
Nach Kontaktaufnahme mit Vw wurde mir gesagt dass mein Fahrzeug nicht betroffen sei.
Wollte weitere Infos über dieVorgeschichte wissen,wurde aber an meinen Vw Hädler vor Ort verwiesen.
Der sagte mir auch nichts.Jetzt bin ich genauso Schlau wie vorher.
Gruß, Beetle-Mike
Zitat:
@Hirnriss schrieb am 19. Februar 2019 um 18:21:32 Uhr:
Zitat:
@Matzel. schrieb am 19. Februar 2019 um 11:44:42 Uhr:
In meinem Fall geht es um ein Pressefahrzeug, sprich auslackierter Motorraum... komme ich wegen der Kleinigkeit dann später dran?!
Das würde zumindest erklären, warum ich auch noch nicht zurück gerufen wurde. Hab auch ein Pressefinish.
Ich hatte auch ein Pressefinish und bin seit einigen Wochen durch 😉
Zitat:
@Sebbbb4480 schrieb am 19. Februar 2019 um 15:24:20 Uhr:
Bzgl. Tausch wollte sie übrigens nichts hören
Wie kommt das denn im Gespräch rüber, wird das direkt abgewürgt wenn du das ins Gespräch bringst ? Sind die Sachbearbeiter nicht eher da hinterher ein Folgegeschäft abzuschließen ?
Hier wurde ja schon mehrfach berichtet, das die Bereitschaft, im Anschluß einen Wagen aus dem Konzern zu nehmen etwas höhere Angebote ergeben hat.
Ich hänge mit meinem Abschluß auch in der "Warteschlange". Letzte Woche Deal abgeschlossen, Folgefahrzeug gekauft, aber Übergabe vermutl. erst zum 1. März.
Trauere dem Golf R schon etwas nach, hatte viel Spaß mit ihm.
Zitat:
@Sharan7N-MME schrieb am 19. Februar 2019 um 18:04:26 Uhr:
Zitat:
Ja, aber nur bis Stilllegung durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. Diese wird vom KBA informiert.
Das ist hier ein durch das KBA angeordeter und überwachter Rückruf.
Risikotyp: Verletzungen
Risikostufe: Ernstes RisikoVW hat dem KBA bis zu einer vom KBA festgesetzten Frist mitzuteilen, welche der betroffenen Fahrzeuge, aus welchen Gründen auch immer, nicht zurückgekauft und somit aus dem Verkehr genommen werden konnten.
Ich habe in jedem Gespräch nach einer drohenden Stilllegung gefragt. Jedes mal wurde mir gesagt, dass man davon nichts wisse. Das sind wie gesagt die Aussagen von der VW Hotline, auf die ich mich als Kunde verlassen muss.
Nein. Die können Dir was vom Pferd erzählen.
Ich würde mich zeitnah beim KBA erkundigen, mir die Antwort schriftlich geben lassen und VW ggf it der Antwort konfrontieren.
Zitat:
@Falk007 schrieb am 19. Februar 2019 um 16:33:12 Uhr:
Tue ich nicht, bis vor 12 Wochen wurde meiner gehegt und gepflegt und bei mir stecken auch 12000 an Teilen drin, zusätzlich, aber ich habe mich damit jetzt abgefunden und er geht weg, für einen angemessenen Preis.
Und es wird kein VW Golf R mehr. Habe nichts gefunden.
Zitat:
@Falk007 schrieb am 19. Februar 2019 um 16:33:12 Uhr:
Zitat:
@Matzel. schrieb am 19. Februar 2019 um 14:58:57 Uhr:
Ich habe bisher noch keine offizielle Stellungnahme von VW oder KBA bezüglich einer Stilllegung gelesen.
Und bitte... keine Kommentare zwecks ins Wohnzimmer stellen etc., nur weil ich mein Auto etwas anders behandle als Du es tust.
Hi,
OK... dann sorry. Da is deine Antwort dann verständlich... Ich hänge einfach dran :'(
UND LEUTE... STILLEGUNG IS QUATSCH!!!
Diese Aussagen sind nicht offiziell von VW und KBA gedeckt!!!
Dazu bräuchte man eine offizielle Aussage... auch gibt es keine Pflicht, sich bei VW zu melden etc!! Dies müsste nämlich schriftlich vom KBA an uns persönlich erteilt worden sein!!
Ich denke jeder hat den Anruf getätigt, aber mehr müsst ihr sicherlich nicht machen... wieso auch.
Also dieses Gelaber von Stilllegung und Mitwirkungspflicht erst mal ignorieren, bis es etwas offizielles gibt!
Matzel.,
was glaubst Du denn, was das ist?:
https://www.kba-online.de/gpsg/auskunftServlet
Details zu Ihrer Auskunft:
KBA-Referenznummer:
8208
Hersteller-Code der Rückrufaktion:
01C5
Hersteller/Marke:
VW
Verkaufsbezeichnung:
UP, POLO, GOLF, SCIROCCO, EOS, TOURAN, TIGUAN, SHARAN, PASSAT, PHAETON, TOUAREG,
Betroffene Baugruppe:
Unbekannt
Baujahr von:
2005
Baujahr bis:
2017
Betroffene Fahrzeuge (weltweit):
5683
Vermutlich betroffene Fahrzeuge (Deutschland):
4321
Überwachung der Rückrufaktion durch das KBA:
ja
Beschreibung:
Fahrzeuge entsprechen möglicherweise hinsichtlich sicherheitsrelevanter Systeme und Baugruppen nicht dem zum Auslieferungszustand gültigen Serienstand.
Mögliche Einschränkungen der betroffenen Fahrzeugausführungen:
nicht bekannt
Abhilfemaßnahme des Herstellers:
Die Fahrzeuge werden von VW zurückgekauft.
Bekannte Vorfälle mit Sach-
und/oder Personenschäden:
nicht bekannt
Veröffentlichungsdatum:
06.12.2018
Hotline:
0536183899884
Das ist aber so was von offiziell, sowohl von VW als auch vom KBA, offizieller geht es geht nicht.
Und daraus leitet sich ganz automatisch das weitere Procedere ab, bis hin zur Stillegung.
Weiteres gibt es dazu nicht extra oder zusätzlich schriftlich von VW oder vom KBA, ist auch nicht vorgesehen.
Weder die Mitwirkungspflicht noch eine mögliche Stillegung sind deshalb Quatsch oder Gelaber.
Zitat:
@Lenny84 schrieb am 20. Februar 2019 um 06:25:48 Uhr:
Wie kann man sich denn beim KBA erkundigen? Einfach anschreiben?
Anrufen geht auch. KBA Referenz-Nr.: 8208