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Sammelklage - Beteiligung sinnvoll?

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 15. Januar 2016 um 5:20

Hallo "Mitstreiter".

Habe gelesen, dass in Europa mittlerweile 60.000 vom Abgasskandal Betroffene an der Sammelklage gegen VW teilnehmen.

Was haltet ihr davon? Da es angeblich um eine Summe von ca. € 10 Mio. geht, bliebe ja nicht gerade viel für den einzelnen übrig. Vor allem, wenn man bedenkt, dass davon die Stiftung danach so um die 15% abbekommt. Andererseits geht es ja auch ums Prinzip. Die Kunden in den USA bekommen alle einen Gutschein über $ 1000,- , ohne dass ihnen weitere Ansprüche verloren gehen (Aussage Chef Müller!). Wir in Europa bekommen mal wieder gar nichts. Laut letzter Studie verbraucht der Sharan nach dem Softwareupdate mal locker 2,5l AdBlue /1000km. Wenn man dann immer zum Freundlichen fahren würde, na super. Selber nachtanken geht zwar, aber wie im anderen Thread zu lesen, nicht immer ohne Kleckerei.

Bei der Sammelklage über die holländische Stiftung "VolkswagenClaim" scheint ja alles seriös zu sein. Wird wohl über eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei geregelt. Welche Nachteile hätte eine Beteiligung? Hat man eigentlich mit der zwangsweisen Teilnahme an der Rückrufaktion alle weiteren Ansprüche verloren? Dann wäre eine Beteiligung an der Sammelklage ja eh sinnlos. Bitte um eure Meinung. Habe übrigens von VW noch kein Anschreiben bekommen......

Beste Antwort im Thema

Hallo,

soarrogant wie VW bis jetzt mit ihren deutschen Kunden mit der Abgasmanipulation umgeht, sollte man sich eigentlich schon aus Prinzip dran beteiligen, finde ich.

Erlebe gerade wieder bei meinem 7N 2.0 TDI mit 110 PS, wie bei Garantiemängeln VW sich total ziert.

 

Man muss regelrecht betteln bis was passiert.

Gruß Hans-Jürgen

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California ist da übrigens die Ausnahme, muss man auch ganz klar sagen, da hast du recht!

am 21. Januar 2016 um 20:37

Zitat:

@Pistonclamp schrieb am 21. Januar 2016 um 09:14:35 Uhr:

.........Das sind nur die Kläger, wie immer geht es also nur ums Geld und sich selbst zu bereichern......

 

Gruß

Naja von Bereicherung kann nicht wirklich die Rede sein, weil es hier um Schadensersatz geht.

Auch die Entschädigung eines derzeit imaginären Wertverlustes ist ein Schadensersatz. Der Schaden ist zwar noch nicht unmittelbar eingetreten, wird aber im Moment des Wiederverkaufs realisiert werden,

wenn dann skandalbedingt weniger Verkaufserlös erzielt wird.

Bereicherung ist ja ein durchaus negativ belegter Begriff. Ich hätte am liebsten kein Schummelsoftware-Touri und würde mich auch am liebsten nicht mit dem Thema beschäftigen müssen.

Ich hänge nun aber mal mit der Hälfte der Laufzeit in meinem 4 Jahres Finanzierungsvertrag und muss auf diese unliebsame Situation angemessen reagieren. D.h. Schaden abwenden. Immerhin ist es ein recht teurer Crossi. Deswegen habe ich meine Rechtsschutzversicherung bzw. den vermittelten Verkehrsrechtsanwalt aktiviert. Derzeit werden Fakten gesammelt und geprüft, Informationsaustausch und Wissenstransfer mit anderen Anwaltskollegen findet statt.

Im Laufe des Februars soll es wahrscheinlich einen weiteren Termin geben, um dann die Vorgehensweise festzulegen. Am Ende muss es genügend aussichtsreich sein. Wenn die Chancen zu schlecht stehen, aufgrund der arglistigen Täuchung und des Wertverlustes eine Ausgleichszahlung von VW zu erhalten, dann wird das Schicksal seinen Lauf nehmen und das VW Zentrum darf den "Skandal-Crossi" dann nach regulärem Vertragsablauf gerne behalten. Eine Ablöse käme für mich, wenn überhaupt, nur dann in Frage, wenn der verbriefte Restwert nach unten korrigiert wird. Und das wird nicht so einfach gehen.

Interessant dürfte es deshalb in den nächsten Wochen allemal werden, weil dann auch seitens meines Verkäufers klar sein wird, ob VW einen vorzeitigen Fahrzeugwechsel durch besondere finanizielle Anreize unterstützt oder nicht. Es hieß zumindest, dass es für spezielle Vertragssituationen individuelle Lösungsangebote geben soll auf Kulanzbasis. Wäre für mich momentan die attraktivste Aussicht, meine Vertragslaufzeit auf einen neuen Vertrag angerechnet zu bekommen und dann auf den neuen Touri oder sogar den neuen Tiguan zu wechseln. Naja, ist grad ein bisserl Gedankenkino ;-))

So long everybody

Crossi

 

Nochmal betone ich hier dass in meinem post von tatsächlichem Schaden die Rede ist. Dass der wiederverkaufswert sinkt, kann gut sein und ist auch in meinen Augen eine Sache, die VW bezahlen muss.

Um es zu verdeutlichen was ich meine:

 

Du kaufst ein auto, sagen wir 20.000€. Du stellst fest, es ist betroffen. Es hätte einen widerverkaufswert von 16.000€, durch den Skandal bekommst du nur 14.000€. Ob die Werte passen ist jetzt die andre frage.

2.000€ schaden sind dir bis hier her mal konkret entstanden. (Von den möglichen Einschränkungen in Leistung und Verbrauch mal zu schweigen, da diese bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt (aber voraussehbar) sind. )

 

So, jetzt gibt es Leute die sagen: Moment! Ich will aber den gesamten Neuwert meines Autos, bin ja nur verarscht worden. Achja, die deutsche Wirtschaft erlebt ja grade eh einen Aufschwung (hust), wieso nicht gleich mehr. Also steht in der Förderung dann Hald 22.000€.

Jetzt denken die aber nicht mehr dran dass sie, wie du, 2 Jahre nichts wussten und es sie nicht stören konnte, und außerdem auch die Fahrleistung, die das auto hat.

Wer mir erzählt, er klagt weil er sich der Umwelt verpflichtet fühlt: schmarn, kauft euch ein Fahrrad, produziert weniger Müll und macht das Licht aus wenn ihr ausm Haus geht.

 

Eine Sammelklage würde nicht auf Schadensersatz, sondern auf PROVIT einzelner rauslaufen.

 

Also wieso eine Sammelklage einreichen?

Man isst doch auch erdbeerjogurt, obwohl man weiß, dass es meist Sägespäne sind, juckt doch auch keinen?!

 

Bin für Argumente offen, habe aber bisher die Meinung, dass alles was über den tatsächlichen Schadenersatz hinausgeht ungerechtfertigt ist!

 

Gruß

Zitat:

@Pistonclamp schrieb am 21. Januar 2016 um 22:26:34 Uhr:

So, jetzt gibt es Leute die sagen: Moment! Ich will aber den gesamten Neuwert meines Autos...

Es mag sicherlich ein paar Zeitgenossen geben, welche solche Forderungen stellen, aber das ist doch nicht die Masse der Geschädigten. Die wollen nur ihren tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt haben.

am 26. Januar 2016 um 11:54

Es wird viel hin- und hergeredet. Mich würde einfach nur die Technik interessieren, was wird jetzt zur Abhilfe getan?

Das lächerliche Gitterchen kann es doch nicht sein?

Was wird an und mit der neuen Software verändert? Braucht die Kiste dann mehr oder verliert Leistung?

Auf diese Frage fehlen mir noch Antworten!

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