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Sammelklage - Beteiligung sinnvoll?

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 15. Januar 2016 um 5:20

Hallo "Mitstreiter".

Habe gelesen, dass in Europa mittlerweile 60.000 vom Abgasskandal Betroffene an der Sammelklage gegen VW teilnehmen.

Was haltet ihr davon? Da es angeblich um eine Summe von ca. € 10 Mio. geht, bliebe ja nicht gerade viel für den einzelnen übrig. Vor allem, wenn man bedenkt, dass davon die Stiftung danach so um die 15% abbekommt. Andererseits geht es ja auch ums Prinzip. Die Kunden in den USA bekommen alle einen Gutschein über $ 1000,- , ohne dass ihnen weitere Ansprüche verloren gehen (Aussage Chef Müller!). Wir in Europa bekommen mal wieder gar nichts. Laut letzter Studie verbraucht der Sharan nach dem Softwareupdate mal locker 2,5l AdBlue /1000km. Wenn man dann immer zum Freundlichen fahren würde, na super. Selber nachtanken geht zwar, aber wie im anderen Thread zu lesen, nicht immer ohne Kleckerei.

Bei der Sammelklage über die holländische Stiftung "VolkswagenClaim" scheint ja alles seriös zu sein. Wird wohl über eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei geregelt. Welche Nachteile hätte eine Beteiligung? Hat man eigentlich mit der zwangsweisen Teilnahme an der Rückrufaktion alle weiteren Ansprüche verloren? Dann wäre eine Beteiligung an der Sammelklage ja eh sinnlos. Bitte um eure Meinung. Habe übrigens von VW noch kein Anschreiben bekommen......

Beste Antwort im Thema

Hallo,

soarrogant wie VW bis jetzt mit ihren deutschen Kunden mit der Abgasmanipulation umgeht, sollte man sich eigentlich schon aus Prinzip dran beteiligen, finde ich.

Erlebe gerade wieder bei meinem 7N 2.0 TDI mit 110 PS, wie bei Garantiemängeln VW sich total ziert.

 

Man muss regelrecht betteln bis was passiert.

Gruß Hans-Jürgen

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Ich habe das gestern auch in den Nachrichten gesehen... zusätzlich wäre interessant, ob schon jemand Anfragen bei seinem Rechtsschutz auf Teilnahme an dieser Sammelklage gestellt hat?

Sollte sich die von Dir angesprochene Studie bestätigen, wäre die Menge des nachzufüllenden AdBlue unter den Umständen, wie es beim Sharan nachzufüllen ist, eine nicht unerhebliche "Komfort-Einschränkung". Dieses würde sich auf den Gesamtwert des Fahrzeuges beim Verkauf auf jeden Fall auswirken (Aufwand).

Es gibt in D keine Sammelklagen. Und man beteiligt sich in diesem Fall auch an keiner.

Das, woran man sich da beteiligen kann, ist der "Topf" der niederländischen Stiftung, in den unter sehr sehr günstigen Umständen VW vielleicht mal etwas einzahlt. Dass sich da je etwas tut, darf großzügig bezweifelt werden. Und wenn, wäre es später für alle, die nicht mitgemacht haben, ein leichtes so eine Zahlung aufgrund dieses Eingeständnisses von VW, auch selbst Schadensersatz o. ä. einzuforden. Ein Grundsatzurteil läge dann ja vor.

Und gerade aus diesem Grund wird VW alles daran setzen, keinen Cent zu zahlen.

Dafür ist mir die Zeit für die Registrierung zu schade.

Hallo,

soarrogant wie VW bis jetzt mit ihren deutschen Kunden mit der Abgasmanipulation umgeht, sollte man sich eigentlich schon aus Prinzip dran beteiligen, finde ich.

Erlebe gerade wieder bei meinem 7N 2.0 TDI mit 110 PS, wie bei Garantiemängeln VW sich total ziert.

 

Man muss regelrecht betteln bis was passiert.

Gruß Hans-Jürgen

Diese "Sammelklage" ist hauptsächlich ein riesiges "Geldverdieninstrument" für die Kanzlei, die bekommen Geld, egal ob der Kunde Geld bekommt.

Es muss in D nur einer eine Klage erfolgreich durchbringen, dann würden alle Dämme brechen.

am 15. Januar 2016 um 16:37

Zitat:

@Masterb2k schrieb am 15. Januar 2016 um 10:30:48 Uhr:

 

Es muss in D nur einer eine Klage erfolgreich durchbringen, dann würden alle Dämme brechen.

Nur ........ was wäre denn der Klagegrund?

Um jemanden zu verklagen, bedarf es doch wohl mindestens EINES Grundes, der Kläger muss glaubhaft machen, dass der Beklagte ihn in irgendeiner Form geschädigt, übervorteilt, betrogen oder sonstwie sich einen Vorteil mit unlauteren Mitteln verschafft hat. Auch sollte man die Höhe des Schadens bzw. die Forderung in Geld angeben können.

So ......... welcher Schaden ist denn nun durch diesen Abgasskandal von VW irgendeinem Käufer entstanden?

Bislang: Keiner. Dass das Auto eventuell schwerer verkäuflich ist oder nur gegen einen Preisabschlag und wie hoch der genau wäre ......... allein um hier die ungefähre Höhe des Schadens zu ermitteln, bedarf es eines sehr erheblichen Aufwandes, man muss Gutachter beauftragen und natürlich bezahlen, die das ermitteln, in jedem Einzelfall. Natürlich wird die Gegenseite auch Gutachter beauftragen .......... was glaubt ihr wohl, zu welchem Resultat diese Gutachter kommen?

Am Ende wäre eine Erfolgsaussicht, dass der Richter für den Kläger entscheidet, doch so eine fifty-fifty-Sache.

Eventuell bekommt man Recht, wenigstens teilweise und VW wird verurteilt, 500 Euro zu zahlen, allerdings hatte man auf 1.000 € geklagt. In diesen Fällen kann der Richter entscheiden, dass jede Partei ihre eigenen Prozesskosten selbst zahlen muss, zuzüglich Gerichtskosten.

Also zahlt man dann auch noch drauf, obwohl man den Prozess "gewonnen" hatte ...............

 

Erst, wenn NACH der Umrüstung/Update der Motor nicht mehr so läuft wie vorher, wenn Leistung verloren gegangen ist, der Motor stottert und ruckelt ....... dann kann man VW drei Mal Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor man rechtliche Schritte unternimmt, falls VW hier keine für den Kunden annehmbare Lösung anbieten kann oder will.

Aber auch dann muss man durch alle Instanzen durch, das dauert und kostet. Inzwischen fahren die meisten von euch ja sowieso wieder den neuesten VW .......... was solls.

 

Grüße

Udo

 

Zitat:

@Masterb2k schrieb am 15. Januar 2016 um 10:30:48 Uhr:

 

Aber auch dann muss man durch alle Instanzen durch, das dauert und kostet. Inzwischen fahren die meisten von euch ja sowieso wieder den neuesten VW .......... was solls.

Da muss ich Dir zustimmen, Udo. Die erneut guten Verkaufszahlen für 2015 sprechen diese Sprache.

Gruß

Hier noch ein News-Thread, der sich mit der Sammelklage geschäftigt:

http://www.motor-talk.de/.../...vergleich-mit-volkswagen-t5556031.html

am 17. Januar 2016 um 23:05

Zitat:

@udogigahertz schrieb am 15. Januar 2016 um 17:37:14 Uhr:

Zitat:

@Masterb2k schrieb am 15. Januar 2016 um 10:30:48 Uhr:

 

Es muss in D nur einer eine Klage erfolgreich durchbringen, dann würden alle Dämme brechen.

Nur ........ was wäre denn der Klagegrund?

Um jemanden zu verklagen, bedarf es doch wohl mindestens EINES Grundes, der Kläger muss glaubhaft machen, dass der Beklagte ihn in irgendeiner Form geschädigt, übervorteilt, betrogen oder sonstwie sich einen Vorteil mit unlauteren Mitteln verschafft hat. Auch sollte man die Höhe des Schadens bzw. die Forderung in Geld angeben können.

So ......... welcher Schaden ist denn nun durch diesen Abgasskandal von VW irgendeinem Käufer entstanden?

Bislang: Keiner. Dass das Auto eventuell schwerer verkäuflich ist oder nur gegen einen Preisabschlag und wie hoch der genau wäre ......... allein um hier die ungefähre Höhe des Schadens zu ermitteln, bedarf es eines sehr erheblichen Aufwandes, man muss Gutachter beauftragen und natürlich bezahlen, die das ermitteln, in jedem Einzelfall. Natürlich wird die Gegenseite auch Gutachter beauftragen .......... was glaubt ihr wohl, zu welchem Resultat diese Gutachter kommen?

Am Ende wäre eine Erfolgsaussicht, dass der Richter für den Kläger entscheidet, doch so eine fifty-fifty-Sache.

Eventuell bekommt man Recht, wenigstens teilweise und VW wird verurteilt, 500 Euro zu zahlen, allerdings hatte man auf 1.000 € geklagt. In diesen Fällen kann der Richter entscheiden, dass jede Partei ihre eigenen Prozesskosten selbst zahlen muss, zuzüglich Gerichtskosten.

Also zahlt man dann auch noch drauf, obwohl man den Prozess "gewonnen" hatte ...............

 

Erst, wenn NACH der Umrüstung/Update der Motor nicht mehr so läuft wie vorher, wenn Leistung verloren gegangen ist, der Motor stottert und ruckelt ....... dann kann man VW drei Mal Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor man rechtliche Schritte unternimmt, falls VW hier keine für den Kunden annehmbare Lösung anbieten kann oder will.

Aber auch dann muss man durch alle Instanzen durch, das dauert und kostet. Inzwischen fahren die meisten von euch ja sowieso wieder den neuesten VW .......... was solls.

 

Grüße

Udo

Klagengrund ? Schaden ?

Ja und ob.

Ich denke, hier müsste man das rechtliche Umfeld schon definitiv etwas differenziert betrachten

(und ich bin kein Jurist)

Dennoch hat das Thema Nachbesserung und Sachmangel ja nichts mit dem Hersteller VW zu tun. Das ist ein Thema im Rahmen des Kaufvertragsrechts zwischen dem Verkäufer (VW Händler) und dem Käufer (Endkunde). Und hier stellt sich auch die Frage, ob der Käufer die Mängelbeseitigung via Nacherfüllung/Nachbesserung überhaupt wünscht. Denn theoretisch kann der Käufer auch die Lieferung einer mängelfreien Kaufsache vom Verkäufer verlangen. Unter bestimmten Umständen darf der Verkäufer diese mängelfreie Ersatzlieferung verweigern, z.B. wenn sie ihm unmöglich ist. Auch wenn diese Schummelsoftware bereits bei Übergang der Kaufsache latent vorhanden war, stellt sie womöglich keinen Sachmangel dar: Es obliegt ja mir als Kunde, einen Mangel zu erkennen, reklamieren oder eben nicht.

Dadurch dass nun die Stickoxide, gelinde gesprochen, nicht den Herstellerangaben entsprechen, mag manche stören, viele aber vllt. nicht. Es mag viele geben, denen die anderen motorischen Attribute wie Leistung, Geschwindigkeit, Beschleunigung, Drehmoment und und die wichtigeren zugesicherten Eigenschaften sind. Dennoch will man den Kunden Glauben machen, dass hier nun ein Mangel vorliegt.

Es ist ein Herstellerfehler. Bliebe er wie er ist, hätte der Kunden keinen unmittelbaren Nachteil. Ich habe bei meinem Crossi im Rahmen des Kaufvertrags nichts zu mäkeln. Läuft astrein, der Motor ein Quell der Freude. Ansprechverhalten, Durchzug, Verbrauch, Motorcharakteristik etc. alles wunderbar und kein Grund zur Klage.

Für uns alle als Betroffener (inkl. mir) wäre der Klagegrund gegen VW als Hersteller: arglistige Täuschung bzw. vorsätzliche sittenwidrige Schädigung oder im erweiterten Sinne, Betrug. Das hat mit Fifty-Fifty nichts zu tun, sondern muss zivil- bzw. strafrechtlich belangt werden. Da gibt es keine Vergleiche. Mit Bekanntwerden der Sachlage ist auch eine Rechtslage entstanden. Es gibt keinen "halben Betrug".

Das blöde ist nur, dass der Kaufvertrag nicht mit dem Hersteller VW abgeschlossen wurde, sondern mit dem VW Händler. Der wiederum ebenfalls Opfer der arglistigen Täuschung durch den Hersteller VW geworden ist. Der bloße Tatbestand dürfte nämlich sonst ausreichen, den Kaufvertrag inkl. Finanzierung anzufechten, den ich und viele anderen auch damals im guten Glauben unterschrieben hatten. Denn ein "Skandalauto" hätte ich damals u.U. nur dann gekauft, wenn ich darüber im Vorfeld informiert worden wäre und mir genau deswegen ein entsprechender Nachlass vorsorglich als zu erwartender Wertverlust angeboten worden wäre, was natürlich abwegig gewesen wäre.

So aber wurde mir und allen anderen hier die Schummelsoftware arglistig verschwiegen, wie auch die Auswirkungen daraus.

Der einzige, der momentan aus der gesetzlichen Obliegenheiten einen "Vorteil" zieht, ist VW als Hersteller.

Ihm wurde zur Auflage gemacht, den Herstellerfehler durch eine Lösung zu beseitigen, bevor das KBA mit der Erlöschung der Betriebserlaubnis anklopft oder anderweitige staatliche Sanktionen gegen VW ausgeübt werden wie z.B. die Zwangszurücknahme (Rückkauf) der betroffenen Autos. Die Lösung im Falle der 2 Liter Motoren, das Softwareupdate.

Für uns als Geschädigte aber, ist es so oder so eine Zwangsmaßnahme. Niemand hat mich gefragt, ob ich das überhaupt wünsche. Es wird gegen meine Zustimmung durchgeführt werden. Jetzt plötzlich wird Zwang über uns und unsere Auto ausgeübt. Der Hersteller VW hat tierisch etwas verbockt mit gewaltigen internationalem Ausmaßen. Ich muss dieses Update über mein Auto ertragen lassen, sonst wiederum droht das KBA die Stillsetzung meines Autos an.

Allen hier ist klar, dass sich nach dem Update das Auto motorseitig anders verhalten wird, egal welchen Parameter oder Kennfeldkurve man einem Vorher-Nachher Vergleich unterziehen würde. Das Auto wird unter gesetzlichen Vorwand modifiziert werden, ob es einem passt oder nicht. Stickoxide runter, Russpartikel rauf mit all den damit verbundenen technischen Konsequenzen.

Und wer will schon ein Skandalauto aus privater Hand kaufen und dafür noch den eigentlich angemessenen Preis zahlen ? Der Ruf ist ruiniert, der Preis fällt ungeniert.

Der auf dem Rechtsweg zu erstreitende Schadensersatz hat vermutlich mehrere Aspekte. Der wirtschaftliche Wertverlust ist wohl eine zu verhandelnde Größe (Vergleich mit VW). Vllt. gibt es eine Näherungsformel ähnlich wie der Nutzungsvorteil (ct/km) bei einer Wandlung, aus der man den Wertverlust prozentual ermitteln kann. Wer weiß, schlaue Köpfe gibt es genug.

Selbst wenn VW den "Schaden" durch das Zwangsupdate behebt, ist das Thema nicht aus der Welt.

Ich für meinen Fall stecke zur Hälfte noch in der Laufzeit meines 4 Jahres-Finanzierungsvertrags.

Mindestens die 1. Hälfte lang bin ich Opfer des Betrugs gewesen. Und dafür möchte ich entschädigt werden, weshalb ich bereits beim Anwalt war. Die 2. Hälfte wird VW den Fehler dann behoben haben, aber die Auswirkungen auf meinen Finanzierungsvertag bleiben.

Der darin bei Unterschrift festgeschriebene Restwert ist doch nur noch illusorisch.

Wenn ich nach Ablauf des Vertrages diesen Restwert zahle und dadurch Eigentum an dem Auto erwerbe, es am selben Tag privat verkaufe, ja meint hier jemand, dass ich den gezahlten Restwert allen Ernstes für ein Skandalauto noch erhalte ? Also muss und werde ich meine Pläne umstellen.

Das was VW verbockt hat, wird auf den Rücken der Geschädigten ausgetragen. Was für ein Hohn.

Statt sich zu entschuldigen, lamentiert der neue Konzernchef Müller und faselt etwas von technischen Problemen.

Einen moralisch-ethischen Ansatz gibt es nicht. Blamabel, anders kann sein Auftritt in den USA nicht bezeichnet werden. Fremdschämen für VW. Die Geschädigten im Mutterland des Konzerns sind dazu noch die Doofen. Klar, ein offizielles Schuldeingeständnis hätte wohl noch weitere Auswirkungen.

Der Mangel, der wird jetzt erst durch das Update entstehen: Rußpartikel, verändertes Leistungsbild etc.

Nein, ich hatte bisher keinen Mangel. Das Update wird ihn dann mit sich bringen. Das schlimme:

Der Händler wird ihn nicht beseitigen können bzw. dürfen. Selbst wenn alle es monieren würden. Denn dann müsste er das Update rückgängig machen, damit der Motor wieder mit den werksseitigen Kennfeldern und Parametern arbeitet.

Das darf er aber nicht, weil der Gesetzesgeber vom Hersteller eine Lösung verlangt hat. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Was für eine groteske Ironie. Außerdem müsste der geschädigte Kunde aufgrund der Beweislastumkehr sämtliche Gutachten und Prüfstände Vorher und Nachher vorfinanzieren. Der Lohn wäre u.U. die Wandlung des Kaufvertrags, weil es dem Verkäufer unmöglich wäre, den Zustand davor wieder herzustellen.

Man darf gespannt sein. Mein Freundlicher meinte, dass es im Januar Spezialschulungen für die VW Verkäufer gibt. Es soll darum gehen, ob man betroffenen Kunden in speziellen Situationen einen vorzeitigen Fahrzeugwechsel anbieten kann und inwiefern sich VW hieran mit beteiligt, also den Händlern finanziell unter die Schulter greift. Sicher keine Pauschallösung für alle, aber vllt. für solche, die wie ich in Finanzierungsverträgen hängen und mit Unbehagen an das Ende der Vertragslaufzeit denken.

So und nun fragt noch jemand nach "Klagegrund" und "Schaden" ?

Kann wohl nicht wirklich ernst gemeint sein ;-)

Nichts für ungut, aber irgendwie musst der Senf raus.

VW ist ein deutscher Konzern und stärkt unsere Wirtschaft immens. Hierzu gehören auch Audi, Skoda, VW Nutzfahrzeuge usw.

Schlimm genug dass man sich in der Politik keine Gedanken über die Konsequenzen für die Wirtschaft macht, wenn man VW nun ruinieren will.

Jetzt fangen auch noch die Bürger an?

Wir bekommen die entsprechenden UmbauMaßnahmen bezahlt, jetzt will man auch noch Geld dafür dass man weniger steuern gezahlt hat?! Alle Schäden die entstanden sind müssen gezahlt werden, aber wollt ihr wirklich den gesamten Konzern vernichten? Solche Zahlungen wären das aus!

 

Abgesehen davon haben wir auf der Welt und besonders in Deutschland genug andere Probleme die wichtiger sind.

 

Zwar sollte keiner seiner gerechten Strafe entgehen, trotzdem darf man nicht vergessen: wir brauchen die Wirtschaft.

 

Seht mal ausnahmsweise nicht nur eure Vorteile sondern betrachtet das ganze von beiden Seiten.

Und das kann ich sagen obwohl ich selbst 2 betroffene Wagen in der Familie habe!

 

Gruß

Zitat:

@Pistonclamp schrieb am 19. Januar 2016 um 23:11:39 Uhr:

VW ist ein deutscher Konzern und stärkt unsere Wirtschaft immens.

Aber nicht in der jetzt existierenden Form, wie uns die letzten Monate eindrucksvoll gezeigt haben. Hier ist eine Neuordnung das Gebot der Stunde.

am 20. Januar 2016 um 23:30

Zitat:

@Pistonclamp schrieb am 19. Januar 2016 um 23:11:39 Uhr:

VW ist ein deutscher Konzern und stärkt unsere Wirtschaft immens. Hierzu gehören auch Audi, Skoda, VW Nutzfahrzeuge usw.

Schlimm genug dass man sich in der Politik keine Gedanken über die Konsequenzen für die Wirtschaft macht, wenn man VW nun ruinieren will.

Jetzt fangen auch noch die Bürger an?

Wir bekommen die entsprechenden UmbauMaßnahmen bezahlt, jetzt will man auch noch Geld dafür dass man weniger steuern gezahlt hat?! Alle Schäden die entstanden sind müssen gezahlt werden, aber wollt ihr wirklich den gesamten Konzern vernichten? Solche Zahlungen wären das aus!

Abgesehen davon haben wir auf der Welt und besonders in Deutschland genug andere Probleme die wichtiger sind.

Zwar sollte keiner seiner gerechten Strafe entgehen, trotzdem darf man nicht vergessen: wir brauchen die Wirtschaft.

Seht mal ausnahmsweise nicht nur eure Vorteile sondern betrachtet das ganze von beiden Seiten.

Und das kann ich sagen obwohl ich selbst 2 betroffene Wagen in der Familie habe!

Gruß

Ja stimmt keine Frage, Volkswagen ist eine Wirtschaftsgröße, Gigant möchte man sagen.

Das ändert aber nullkomma nichts daran, dass Volkswagen wissentlich, d.h. in voller Absicht staatliche Behörden, Mitmenschen, Kunden (Händler wie Endverbraucher) beschissen hat, um daraus einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen oder sonstige wirtschafltichen Eigeninteressen zu bedienen.

Wer das nicht sieht, ist blind.

Ich bin seit vielen Jahren als VW Markenfan dem Volkswagenkonzern treu. Aktuell fahre ich sogar 2 Volkswagen, da wir nebem dem Crossi noch einen CheerUP haben. Aber das, was sich Volkswagen hier geleistet hat, geht zu weit bei allem gebotenen Respekt und der VW Qualität, von der ich nach wie vor überzeugt bin, geht die Trag- und Reichweite dieses Abgasskandals zu weit.

Es reicht nicht, dass hier Volkswagen lapidar die Umbaumaßnahmen zahlt. Die Schadensbehebung beschränkt sich eben nicht nur auf ein Softwareupdate oder dem Einbau eines banalen Plastikrohrs als Luftstromgleichrichter. Dieser Vertrauensmissbrauch hat eine andere Dimension. Es wäre falsch, dies klein zu reden.

Ich will auch, dass alle VW Mitarbeiter ihre Jobs behalten und dass VW das Schlamassel überlegt.

Aber ich will auch, dass Volkswagen die Situationen der Betroffenen genauer anschaut. Der Imageschaden trägt einen Wertverlust mit sich, der sich am Ende meiner Vertragslaufzeit manifestieren wird. Warum sollte ich großzügig darüber hinwegsehen, dass der Restwert nicht mehr der ist, der er zum Zeitpunkt der Vertragsunterhzeichnung war ?

Selbst wenn der zu erwartende Wertverlust derzeit leider nur eine imaginäre Größe ist, sind wir uns doch alle einig, dass bei einem plötzlichen Wieder/Weiterverkauf z.B. an private Hand, niemals mehr der Preis erzielt würde, den jemand vor Bekanntwerden des Abgasskandals bereitwillig gezahlt hätte.

Klingt ein wenig nach was wäre wenn, aber das betroffene Fahrzeug wird immer mit diesem Skandal-Imageschaden behaftet sein, der die Kaufpreiserzielung mindern wird. Soweit reicht mein betriebswirtschaftliches Verständnis allemal.

Bezogen auf meine konkrete Situation, steht im Kaufvertrag ein verbriefter Rest/Rückkaufwert gegenüber der VW Bank, der nach Ablauf der Vertragslaufzeit fällig wird, entweder für mich oder fürs VW Zentrum.

Ich gehe davon aus, dass dieser Restwert aufgrund des Abgasskandals nicht mehr korrekt ist und den Marktgegebenheiten angepasst werden muss. Der unter normalen Umständen kalkulierte Restwert ist einfach nicht mehr gültig.

Der Abgasskandal hat eine Fremdbeeinflussung der Umstände bewirkt, die eine künstliche Wertminderung zur Folge hat.

Es wäre eine Illusion zu glauben, man kann ein Skandalauto danach genauso gut verkaufen.

Warum soll ich all das ignorieren, nur um Volkswagen ein Gefallen zu tun, indem über Recht und Ordnung hinweg gesehen wird ?

Selbst wenn durch die Zwangsmaßnahme nun VW den Fehler korrigieren und seine Weste irgendwie wieder reinwaschen kann, so war ich bezogen auf die Vertragslaufzweit 2 Jahre (die Hälfte) lange Betrugsopfer. Und genau dafür möchte ich von Volkswagen entschädigt werden.

Es sollte auch nicht vergessen werden, welche Folgen das Update haben wird.

Wenn man in Kennfelder, Drehmomentverläufe, Leistungsentfaltung oder andere den Verbrennungsvorgang betreffenden Motorparameter eingreift, wird sich das Motorverhalten

ändern.

Messtechnisch sicher nachweisbar. Inwiefern im reellen Fahrbetrieb spürbar, bleibt abzuwarten.

Außerdem ist es nichts neues, dass eine Stickoxidreduktion im innermotorischen Zielkonflikt steht, gleichzeitig einen reduzierten Russpartikelausstoß zu realisieren. Diese beiden Größen verhalten sich gegenläufig.

Werden die Stickoxide durch das Update reduziert, wird der Russpartikelanteil im Abgas zunehmen.

Der Partikelfilter wird häufiger, schneller zusetzen und freigebrannt werden müssen. Dies erfolgt wie jeder weiß in Systemen ohne SCR Harnsäure-System über die Erhöhung der Abgastemperatur, was letztendlich mit einer Spritverbrauchserhöhung einher gehen wird.

So bin ich weiterhin davon überzeugt, dass der Käufer am Ende in jedem Fall der Betrogene ist und aus der ganzen Abgasgeschichte von vorne bis hinten unterschiedlich ausgeprägte Nachteile haben wird.

Den Schuh kann uns Volkswagen nicht überstreifen. Den müssen sie selbst tragen und dafür vollumfänglich gerade stehen. Es gehört mehr dazu Vertrauens-Wiedergutmachung zu praktizieren, als ohne Kundenzustimmung Softwareupdates durchzuführen oder Plastikrohre einzubauen. Wie viel verdienen die Konzernbosse pro Jahr schnell wieder ? Ja richtig, hier und da ein wenig abgespeckt, könnte man Tausende Entschädigungen an Betroffene auszahlen.....

In diesem Sinne

Crossi

Hallo Crossi,

 

in allen punkten Stimme ich dir soweit erstmal zu. Das mit dem Restwert stimmt, dir entsteht ein schaden. Meine Aussage war aber auch, das der Konzern SÄMTLICHEN entstandenen Schaden zahlen muss, dies beinhaltet sowohl etwaige Steuernachzahlungen, als auch das von dir beschriebene Problem.

Lasst uns aber nicht vergessen, dass nicht nur VW beteiligt ist.

 

Lasst uns außerdem nicht vergessen weshalb das ganze! Durch die steigenden euro-emissionsklassen wird der Hersteller gezwungen seine Wagen zu "kastrierten". Viele bekommen es hin, andere haben probleme, das VW nicht der Fortschrittlichste Hersteller ist, dürfte jedem bekannt sein, der mit diesen Wagen zu tun hat.

 

Am lächerlichsten finde ich, dass der Skandal in Amerika begann. Das Land der v8 10L Maschinen.

Würde es den Leuten die grade meckern tatsächlich um die Umwelt gehen, dann gäbe es mit Sicherheit Tausende bessere Möglichkeiten sich einzusetzen.

 

Natürlich will ich es nicht schönreden, was VW da verpfuscht hat ist unter aller Sau.

Eine Sammelklage hilft aber keinem. Darüber kann man dann nach den Umbaumaßnahmen diskutieren.

Und mal ehrlich... Wer hat von einer Sammelklage was? Die Umwelt sicher nicht! Die Wirtschaft? Keine Spur! Das sind nur die Kläger, wie immer geht es also nur ums Geld und sich selbst zu bereichern.

 

Um es nochmal zu betonen, ich spreche hier NUR von allen Summen, die über den Wert der tatsächlichen SCHÄDEN hinausgehen. Dass VW zur Kasse gebeten wird um entstandene!! Schäden zu begleichen, befürworte ich genauso wie ihr!

 

Gruß

Zitat:

@Pistonclamp schrieb am 21. Januar 2016 um 09:14:35 Uhr:

Am lächerlichsten finde ich, dass der Skandal in Amerika begann. Das Land der v8 10L Maschinen.

Was ist daran lächerlich? :confused:

Solche Motoren gibt es auch von deutschen Herstellern.

Daß es gerade in den USA entdeckt wurde, liegt doch letztlich an den laschen EU-Umweltstandards, an denen sich die Motorenentwicklung der Wolfsburger orientierte und anschließend glaubte, daß man diese auch mit Tricksereien über die kalifornischen Zulassungshürden bringen könnte.

Lächerlich weil die abgasregelungen grade da doch recht lasch sind.

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