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Sachmaengelhaftung

Themenstarteram 14. März 2021 um 8:17

Hallo, ich habe ein Womo in Zahlung gegeben um ein Neues zu kaufen. Mein Womo war Bj 2008.als ich dieses Womo 2018 gekauft habe war Ein Satz im Kaufvertrag Lackschaeden. Ich habe den Wagen besichtigt und fand kleinere Stellen wo der Lack beschädigt war. Nach ca. 6 Monaten wurden die Stellen grosser. Darauf kontaktiert ich den Händler, mitterlerweile war auch von mir ein Lackschaeden, ohne Unfall dazu gekommen. Der Händler holte den Wagen in die Werkstatt und ließ diese 5 Stellen lackieren. Das war im August 2019. Im Oktober 2020 habe ich dieses Wohnmobil in Zahlung gegeben. Es waren keine Lackschaeden mehr drann. Der Händler hatte das Womo ja besichtigt. Jetzt nachdem der neue Käufer wohl wieder angeblich Lackschaeden festgestellt hat, der Händler angeblich auch schon nachgebessert hat, kommt die Aussage vom Händler ich haette ihn darueber aufklären müssen, dass der Wagen lackiert worden waere. Es war aber doch kein Unfall, sondern lediglich fuer mich nur eine Schoenheitsreperatur. Ich habe auch Bilder ueber die Stellen an denen der Lack beschädigt. Er droht mir damit, wenn er den Wagen zurueck nehmen muesste, wuerde er mir den Wagen auch zurueck geben.

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60 Antworten

Zitat:

@remix schrieb am 14. März 2021 um 19:51:58 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 14. März 2021 um 19:40:59 Uhr:

...also 2 Schäden... einmal Vandalismus mit nem fetten Kratzer entlang der rechten Fahrzeugseite und dann noch ein Unfallschaden, bei dem man mit der Fahrerseite an einem Balkon hängen geblieben ist.

nicht jeder Lackschaden ist ein Unfallschaden in dem Sinn wie Du es hier verstehen willst ;

ausserdem sind das dem Gebrauch eines WoMos entsprechende erwartbare Schäden, die fachgerecht instand gesetzt wurden - desweiteren hat der Ankäufer offensichtlich auch schon einen entsprechend geringen Preis bezahlt; so what ?!

Dazu ist noch nicht mal jeder Unfallschaden offenbarungspflichtig. Solange es ein Bagatellschaden ist, muss man gar nichts sagen.

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