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Sachmängelhaftung

BMW 3er F31
Themenstarteram 22. April 2019 um 11:41

Hallo,

kurze Frage an Euch. Ich habe Ende Dez. 2018 einen gebrauchten F31 bei einem Händler gekauft(kein BMW Händler). Nun stellt sich heraus, das höchstwahrscheinlich die Klimaanlage defekt ist. Was genau muss noch überprüft werden. Ich habe ja 12 Monate Gewährleistung und innerhalb der ersten 6 Monate muss der Käufer beweisen das der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag, ist das so richtig? Wie sieht das in der Praxis aus und wie stehen hier meine Chancen?

Danke Euch und schöne Ostern!

13 Antworten

Nein es ist anders herum. Innerhalb der 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Dies ist in der Praxis kaum zu beweisen, daher geht die Rechtsprechung bei einem Mangel innerhalb der ersten 6 Monate davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Das ist die eine Seite. Anspruch hast du also. Ob und wie sich der Händler da jetzt rauswindet, ist die andere Seite. Du musst den Mangel auf jeden Fall dem Händler melden und ihm ermöglichen, den Mangel zu beheben. Du kannst also nich einfach zu BMW und ihn dann die Rechnung bezahlen lassen, ausser der Händler stimmt dem zu. Bei einer Klimaanlage reicht meistens eine Neubefüllung und das Ding läuft wieder.

Themenstarteram 22. April 2019 um 12:01

Danke für die Antwort!. Richtig, hatte mich verschrieben, im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Händler. Diesen habe ich auch schon angeschrieben und werde das nun einmal überprüfen lassen.

 

Zitat:

@rebel X schrieb am 22. April 2019 um 13:57:17 Uhr:

Nein es ist anders herum. Innerhalb der 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Dies ist in der Praxis kaum zu beweisen, daher geht die Rechtsprechung bei einem Mangel innerhalb der ersten 6 Monate davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Das ist die eine Seite. Anspruch hast du also. Ob und wie sich der Händler da jetzt rauswindet, ist die andere Seite. Du musst den Mangel auf jeden Fall dem Händler melden und ihm ermöglichen, den Mangel zu beheben. Du kannst also nich einfach zu BMW und ihn dann die Rechnung bezahlen lassen, ausser der Händler stimmt dem zu. Bei einer Klimaanlage reicht meistens eine Neubefüllung und das Ding läuft wieder.

Wenn ein Bauelement der Klimaanlage defekt oder eine dazugehörende Leitung defect ist, wird der Händler bis 6 Monate nach dem Kauf des Bimmers kaum aus der Gewährleistungshaftung rauskommen.

Wenn allerdings nur Kältemittel in der Anlage fehlt (das ist meist nach 5-7 Jahren der Fall), haftet er natürlich nicht.

Wo die Beweislast liegt ist überhaupt erst interessant, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Themenstarteram 23. April 2019 um 19:00

Danke für Eure Antworten, jetzt wird erst einmal der Fehler in einer Werkstatt gesucht und wenn es kein Kühlmittel ist wird sich zeigen ob der Händler zahlt. Ich würde es aber ziemlich sicher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sofern er sich weigert.

Themenstarteram 23. April 2019 um 19:01

Zitat:

@Xeon83 schrieb am 23. April 2019 um 21:00:24 Uhr:

Danke für Eure Antworten, jetzt wird erst einmal der Fehler in einer Werkstatt gesucht und wenn es kein Kühlmittel ist wird sich zeigen ob der Händler zahlt bzw. dessen Versicherung. Ich würde es aber ziemlich sicher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sofern er sich weigert.

@Xeon83: wieso zitierst Du Dich selbst?

Zitat:

@Xeon83 schrieb am 23. April 2019 um 21:00:24 Uhr:

Danke für Eure Antworten, jetzt wird erst einmal der Fehler in einer Werkstatt gesucht und wenn es kein Kühlmittel ist wird sich zeigen ob der Händler zahlt. Ich würde es aber ziemlich sicher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sofern er sich weigert.

Liegt eigentlich eine Gebrauchtwagengarantie vor oder beziehst Du dich nur auf die gesetzliche Sachmängelhaftung?

Letztere stellt eigentlich nur sicher, dass Du vor Mängeln geschützt wirst, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren - sie ist kein genereller Schutz vor Reparaturen in den ersten 12 Monaten.

Zitat:

@Xeon83 schrieb am 23. April 2019 um 21:00:24 Uhr:

Danke für Eure Antworten, jetzt wird erst einmal der Fehler in einer Werkstatt gesucht und wenn es kein Kühlmittel ist wird sich zeigen ob der Händler zahlt. Ich würde es aber ziemlich sicher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sofern er sich weigert.

Den Rechtsstreit kannst Du Dir sparen, wenn Du erst in einer fremden Werkstatt den Fehler suchen (das kostet) und womöglich auch gleich beheben lässt. Der Händler ist dann raus aus der Verantwortlichkeit und Du bleibst auf den Kosten sitzen.

Du solltest zuerst mit dem Händler sprechen und am besten die Keule Anwalt in der Tasche lassen. Konstruktiv geht so nicht und Enttäuschung ist vorprogrammiert.

Richtig, der Fehler hier ist, eine fremde Werkstatt einzuspannen. Der Händler muss die Chance haben, den eventuellen Mangel selbst zu beheben, sonst gibt es keinen Anspruch.

Genau so geht es eben nicht, es sein denn, der Händler wäre einverstanden, dass eine andere Werkstatt mit Fehlersuche und/oder Reparatur beauftragt wird.

Er selbst muss die Chance auf Nachbesserung/Beseitigung des Mangels haben und dabei ist egal, ob er selbst repariert, seine Oma oder eine von ihm beauftragte Werkstatt, solange danach der Mangel fachgerecht behoben ist.

Sobald der neue Eigentümer, eine Fremdwerkstatt oder sonst wer an dem Wagen geschraubt hat, wird es oftmals schwer, Ansprüche geltend zu machen.

Gruß stef

Zitat:

@Xeon83 schrieb am 23. April 2019 um 21:00:24 Uhr:

Danke für Eure Antworten, jetzt wird erst einmal der Fehler in einer Werkstatt gesucht und wenn es kein Kühlmittel ist wird sich zeigen ob der Händler zahlt. Ich würde es aber ziemlich sicher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sofern er sich weigert.

Themenstarteram 24. April 2019 um 18:35

Ich möchte in der Werkstatt erst einmal wissen an was es denn genau liegt. Wenn es das Kühlmittel bzw. ein Klimaservice ist, was ich nicht glaube, das würde ich auch noch selbst bezahlen. Der Händler ist auch über 200 km weg.

Ich habe den Händler natürlich schon schritlich informiert (jedoch ohne Frist) aber bisher noch keine Reaktion erhalten. Ich werde Ihn Ende der Wo anrufen und mit Ihm darüber sprechen und natürlich auch nicht gleich mit dem Anwalt ins Haus fallen. Ich bin bisher sehr zufrieden mit dem Auto und ich hoffe doch sehr auf eine friedliche Lösung.

Auf der Rechnung steht "12 Monate Gewährleistung" also keine Gebrauchtwagengarantie.

Danke für Eure Posts!

Themenstarteram 24. April 2019 um 18:36

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 23. April 2019 um 21:12:49 Uhr:

@Xeon83: wieso zitierst Du Dich selbst?

War ein versehen :-) Ich kann es irgendwie auch nicht mehr löschen.

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