Sachmängelhaftung nach Ölwechsel Audi A6 2.4
Hallo Audigemeinde, habe einen Audi A6 2.4 EZ.: 2005 mit ca, 67tkm verkauft. Zum Verkaufszeitpunkt war der letzte Longlifeservice (Motoröl) vor ca. 15 Monaten, Restlaufzeit bis zum nächsten vorgeschriebenen Ölwechsel also noch ca. 9 Monate. Habe vor dem Autoverkauf in guter Absicht noch einen Ölwechsel incl Filter gemacht, verwendetes Öl 5W-30 mit Spezifikation VW50400/50700. Dem Käufer habe ich auch gesagt, daß ein Ölwechsel durchgeführt wurde. Nach ca. 600 km zurückgelegter Fahrstrecke kam nun die Motorleuchte. Der Wagen kam in die VW Werkstatt zur Kontrolle, Fazit: Steuerkette übersprungen, Motor läuft aber noch. Die VW Werkstatt behauptet nun ganz einfach (ohne das Öl überprüft zu haben), daß das Öl angeblich falsch war und der Schaden dadurch entstand. Der Käufer möchte nun das Auto zurückgeben weil ich an der ganzen Sache schuld sein soll, Frage an evtl. Betroffene oder diejenigen die sich auskennen, wer hat Recht? Meine VW Werkstatt hat gesagt, daß ich einen Ölwechsel jederzeit machen kann, das Inspektionsintervall verkürzt sich dann eben auf ein Jahr, Garantie gibt es eh keine, da das Auto schon acht Jahre alt ist.
17 Antworten
wenn ich mich nicht irre, war genau die gleiche Masche hier schon einmal im Forum.
Keinen Cent zahlen und abwarten.
Gruß Wolfgang
p.s. Mist, dass ich das erst jetzt gelesen habe.
Verstehe das nicht so ganz. Du hast dem Käufer das Geld schriftlich zugesichert und bezahlt ohne den Schaden gesehen zu haben?
Ich würde jetzt versuchen eine Rücknahme zu veranlassen!
Du sagst Ihm, das Du das Auto selbst wieder abholst, und Ihm den Kaufpreis abzüglich der 1000€ zurück gibst!
Ich denke er wird sich dann weigern, weil er sieht, das nicht noch mehr zu holen ist!
Ich denke Du hast jetzt ganz einfach 1000€ verloren, und der Wi..er von Käufer jetzt ein billigeres top gepflegtes Auto...