Sachmängelhaftung bei gebrauchtem PKW? (Golf 6 1.4TSI - Steuerkette)

Hallo,

ich habe mir am 02.09.14 einen gebrauchten Golf 6 1.4TSI BJ 01.2010 gekauft. Nun hatte ich am 06.03.15 einen Fehler, der mich bis heute begleitet. Meine Abgaskontrolleuchte ging an. Also habe ich den Wagen am 07.03. zum Händler gebracht, der den Fehler zurückgesetzt hat. Hierbei handelt es sich um den Fehler "Nockenwelle / Kurbelwelle - Verhältnis unplausibel". Damit schickte er mich weider weg. Einen Tag später das gleiche Problem. Da ich einen netten ADAC-Kollegen zufällig auf dem Parkplatz neben mir hatte hatte ich den Fehler ausgelesen und mir geraten schnell die Steuerkette zu wechseln, da man den Fehler nicht sofort hört. Wenn man ihn hört, dann ist der Motor komplett kaputt und es würde noch teurer werden. Also habe ich ihn beim Händler abgegeben. Es wurden alle Sensoren gewechselt, der Fehler zurückgesetzt, eine Testfahrt gemacht und mir dann der Wagen wieder übergeben. Am 11.03., also wieder einen Tag später kam der Fehler wieder. Nun wussten die Mechaniker nicht weiter, da er komplett rund sowie leise lief und kamen zu dem Entschluss, dass es die Steuerkette und Nockenwellenspanner sein müssen - das bedeutet Motor öffnen.

Sofort sagte ich, dass ich den Wagen gerade einmal ein halbes Jahr habe und das doch noch in die Garantie fallen muss. Da lachte der Chef und fragte mich ob ich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen habe. Natürlich hatte ich keine. Er erklärte mir, dass er nur 1 Jahr für Schäden an der Elektronik haften müsse und alles andere wären meine Kosten.
Daraufhin teilte mir der Mechaniker mit, dass ich mit mindestens 700-800€ rechnen kann.

Nun frage ich mich ob dies nicht in die Sachmängelhaftung mit einfließt und der Verkäufer die Kosten zu tragen hat?

Ich bitte um Hilfe! 🙁

EDIT: Als die Sensoren erneuert wurden, wurde mir gesagt, dass sie Steuerkette gut ist und keine Anzeichen von Verschleiß sind - daher waren sie so verdutzt als cih wieder dastand. ABER - Sachmängelhaftung greift doch nur NICHT bei Verschleißteilen. Hier wurde mir ja gesagt, dass es keinen offensichtlichen Verschleiß gab!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 13. März 2015 um 00:08:59 Uhr:


Der TE ist ein (von vielen Opfern, welches in der nahen Zukunft die Gebrauchtwagenkäufern sein wird) ein typisches Gebrauchtwagendownsizingopfer.

herzlichen Glückwunsch zum dümmsten Spruch der Monats 🙄🙄

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Irre, deine Tochter hat eine Steuerkette??? Kannst du damit das Verhalten der Tochter steuern? Meine Töchter haben leider nur Halsketten.

Der TE ist ein (von vielen Opfern, welches in der nahen Zukunft die Gebrauchtwagenkäufern sein wird) ein typisches Gebrauchtwagendownsizingopfer.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 13. März 2015 um 00:08:59 Uhr:


Der TE ist ein (von vielen Opfern, welches in der nahen Zukunft die Gebrauchtwagenkäufern sein wird) ein typisches Gebrauchtwagendownsizingopfer.

herzlichen Glückwunsch zum dümmsten Spruch der Monats 🙄🙄

Ich bin sehr unerfahren und es ist mein erster eigener wagen. Da der Händler sagte dass ich im ersten Kahr immer zu ihm kommen soll habe ich das auch so gemacht.

Komisch ist wirklich dass ich und alle anderen absolut nichts gehört haben. Auch beim dornentest an der steurkette war alles gut. Man hat ebenso die Stellung der Wellen kontrolliert mit so einem Aufsatz an einem dafür vorgesehenen Loch am Motor. Nichts.... gaaarnichts. Der Motor ist leise. Man hort ihn nur wenn man die Motorhaube öffnet aber selbst da hört sich alles normal an.

Ich will nur im falle des Falles für das schlimmste gewappnet sein damit mir keiner einen vom Pferd erzählt und ich evtl auch Vergleichswerte habe. Deswegen rufe ich nachher mal bei einem VW Händler an und frage dort nach wieviel das kosten wurde und wie ihre Aussichten bei Kulanzen seien.

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EDIT:

Problem gelöst!

Ich habe mit dem ADAC und einem renomiertem Autohaus gesprochen, die gleich Ihre Garantieabteilung angefragt haben. Man hat grundsätzlich beim Kauf einen Gebrauchtwagens einen einjährigen Gewährleistungsanspruch. Außerdem greift auch die Sachmängelhaftung und ich wurde darauf hingewiesen, mich nicht über den Tisch ziehen zu lassen und ggf. einen Rechtsanwalt einzuschalten. Selbst NACH dem halben Jahr ist solch ein Fehler das Problem des Händlers. In meinem Fall hätte ich eh kein Problem da im Kaufvertrag unter Sachmängelhaftung hinterlegt ist, dass das Jahr ab Beginn der Übergabe zählt und sie in dieser zeit greift. Dies war am 06.09. und der Fehler trat am 06.03. auf - ein halbes Jahr. Darüber hinaus ist im Kaufvertrag unter der Rubrik Sachmängelhaftung nicht unterschieden zwischen den 2x 6 Monaten hinsichtlich der Beweispflicht.

Das ganze habe ich nun auch an einen Juristen weitergegeben. So langsam fühle ich mich wieder sicher und habe keine Angst mehr vor der Diagnose.

Am Ende war nur eine Schelle locker und er hat Luft gezogen - dann gibt's 10€ für die Kaffeekasse 🙂

Zitat:

@dagamma schrieb am 13. März 2015 um 09:27:53 Uhr:


In meinem Fall hätte ich eh kein Problem da im Kaufvertrag unter Sachmängelhaftung hinterlegt ist, dass das Jahr ab Beginn der Übergabe zählt und sie in dieser zeit greift. Dies war am 06.09. und der Fehler trat am 06.03. auf - ein halbes Jahr.

Nö.

Wenn die Sachmängelhaftung am 06. Sept. beginnt, ist die 6-Monate-Frist am 05. März abgelaufen.

O.

Von einer 6 Monats-Frist ist im Vertrag, den ich so unterschrieben und damit akzeptiert habe, nirgendwo die Rede - "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden." (Siehe Bild)

Darüber hinaus handelt es sich bei der Steuerkette und Nockenwellenversteller nicht um ein Verschleißteil da sie Wartungsfrei sind. Ich glaube ich kann mich darauf berufen, wenn ein VW-Händler mit mehreren hundert Filialen in ganz Deutschland in seiner Rechtsabteilung so eine Auskunft gibt und mir sagt, dass der Händler dafür bezahlen muss "[...] egal ob der kauf über ein halbes Jahr her ist oder nicht."

Zitat:

@dagamma schrieb am 13. März 2015 um 10:44:30 Uhr:


Von einer 6 Monats-Frist ist im Vertrag, den ich so unterschrieben und damit akzeptiert habe, nirgendwo die Rede - "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden." (Siehe Bild)

Nach 6 Monaten endet die Phase der Beweislasumkehr.

O

Wie oft wurde dem TE das jetzt schon erklärt?

Viel Spaß beim beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. 😁

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. März 2015 um 23:41:37 Uhr:


Irre, deine Tochter hat eine Steuerkette??? Kannst du damit das Verhalten der Tochter steuern? Meine Töchter haben leider nur Halsketten.

Ja,natürlich,sonst hätte ich es nicht geschrieben 🙂

Vielleicht solltest du deine auch von Hals auf Steuerkette umrüsten 😉

So... nochmal telefoniert. Ich soll mich auf einen "Gewährleistungsanspruch" beziehen, der innerhalb eines Jahres gilt..... naja....

ABER - auf was tappi hingewiesen hatte.... Der Wagen und die Steuerkette / Nockenwellenspanner wurden ja kontrolliert bevor die Sensoren erneuert wurden und man sagte es sehe alles super aus (auch Dornentest OK). Darüber hinaus ist er laufruhig, es rattert nichts, er springt nicht im Drehzahlbereich herum, kein Notfallprogramm, zieht wie am ersten Tag und hat kein Aussetzer oder ähnliches.

Springt die Warnleuchte wirklich so früh an? Wenn man die Threads hierzu durchliest eigentlich nicht. Ich meine - ich bin zwischen der ersten und der dritten Meldung zirka 100km (Wegstrecke Werkstatt und Arbeit) gefahren ohne etwas zu merken?!

Jeder Tippt bei "Nockenwelle/Kurbelwelle - Verhältnis unplausibel" immer sofort auf die Steuerkette aber schildert seine Probleme mit einem stotternden Motor etc. 🙁 .... mich macht das wahnsinnig nicht zu wissen was los ist UND vor allem evtl. wegen 2 Tagen drüber die vollen Kosten tragen zu müssen, bei denen ich auch nicht weiß wie hoch sie sind!

.... mir fällt da was ein.

ich war wegen kleineren Sachen zu beginn mehrfach beim Händler (immer mit zeugen) und hatte jedesmal beiläufig erwähnt dass mein Wagen 1sek komisch rattert beim Kaltstart. Mein Händler sagte, dass das normal sei bei Steuerketten und erst wenn es zirka 3-4sek sind, dann sollte man mal nachschauen.

JETZT lese ich, dass das die ersten Anzeichen sind für einen folgenden Steuerketten-Schaden. Somit habe ich bereits in den ersten Monaten mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Anzeichen besteht und wurde immer abgewimmelt.... Mutwillig vielleicht um über das 1/2 Jahr zu kommen?

Wie ist das bei euch beim Start?

EDIT: Hab gerade ein paar Youtube-Videos dazu angehört - der gleiche Klang wie bei mir beim Start -.- ...
Und mein Händler sagte alles sei okey....

Was soll eigentlich das rumgeheule wegen der Steuerkette und dass der Händler dafür haften muss?

Du kaufst einen PKW, bei dem das Problem bekannt ist.

Nachher rumjammern und die Schuld auf jemanden anders schieben ist schon irgendwie lächerlich, finde ich.

Zitat:

@dagamma schrieb am 13. März 2015 um 10:44:30 Uhr:


Von einer 6 Monats-Frist ist im Vertrag, den ich so unterschrieben und damit akzeptiert habe, nirgendwo die Rede...

davon brauch auch im vertrag nirgendwo die rede zu sein, da die beweislastumkehr im bürgerlichen gesetzbuch verankert ist!

Zitat:

BGB - §476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

dieses gesetz kann auch...

Zitat:

...ein VW-Händler mit mehreren hundert Filialen in ganz Deutschland in seiner Rechtsabteilung...

...nicht außer kraft setzen!

Aber die Beweislast ist doch eindeutig zu seinem Ungunsten, da schon mehrfach auf das akustische Symptom der Steuerketten-Problematik hingewiesen wurde und immer nur der Spruch kam: "Ich habs schon paar mal gesagt, der muss so klingen beim Kaltstart, da die Kette gespannt wird." Jedes mal als ich da war hat er genau das gesagt. Zum Glück war ich nie allein und habe somit auch mehrere Zeugen, die ihn teilweise sogar von alleine darauf angesprochen haben. Ich bin gespannt ob der der Fehler wirklich an der Kette ausgemacht wird. Falls nicht müsste man überlegen das ebenso gleich machen zu lassen, da schon lange vorhanden und auch beim Händler gemeldet.

Trotzdem - jetzt sagt doch mal endlich wie eure klingen? Zieht der Kettenspanner auch nach dem Kaltstart mit rattern erst fest? Bei den Videos im netz mit Steuerketten-Problematik/Schaden dauert das rattern nur 1sek und selbst da wird es als Fehler bezeichnet.

______
Thema Geheule - Da dürfte man sich garkein Auto kaufen! Jede Marke hat ihre Schwächen und wenn im Internet was geschrieben wird, dann nur wenn Probleme auftreten. Da VW ja massenhaft verkauft wird ist da natürlich mehr Raum für Kritiker.

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