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Sachmängelhaftung Ausschliessen bei Verkauf von Firmenwagen

Themenstarteram 15. Juni 2011 um 6:13

Guten Morgen Zusammen!

Ich fahre auf mein kleines Einzelunternehmen einen Firmenwagen. Diesen habe ich geleast und werde ihn nun vorzeitig ablösen. Ich habe auch schon einen Käufer, welcher mir den Wagen abkauft.

Da ich den Wagen jedoch als Firmenwagen fahre, muss ich ihn auch als Firma verkaufen und somit definitv 1 Jahr Sachmängelhaftung gewähren.

Wenn ich den Wagen nun jedoch von der Firma an mich als Privatmann verkaufe, um ihn dann von privat weiter an den neuen Käufer veräußere, kann ich die Haftung ausschliessen. Ist hier dann irgend etwas nicht legal? Dem Käufer ist es klar, dass er den Wagen direkt von mir kaufen wird.

Nur meine Steuerberaterin hat mich halt hierauf hingewiesen.

Vielen Dank für ein kurzes Feedback!!

Beste Antwort im Thema

Wenn das so einfach wäre, dann hätte sich der Gesetzgeber das Gesetz auch sparen können.

Steuerlich ist es vollkommen egal, ob der Unternehmer das Fahrzeug direkt verkauft, oder erst entnimmt und dann privat verkauft. Somit würde JEDER Unternehmer das Fahrzeug erst in sein Privatvermögen übernehmen und danach als Privatmann verkaufen. Das könnten dann auch die Gebrauchtwagenhändler so machen. Die Sachmängelhafteung wäre dann immer ausgeschlossen. :rolleyes:

Du kannst natürlich gerne das Gegenteil durch entsprechende Rechtsprechung beweisen.

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Wo ist jetzt der Bezug zu deiner Aussage?

am 20. Juli 2012 um 9:27

@ Archduchess:

Danke für die prompte und kompetente Antwort. Wenn das AG das sogar bei einem Autohändler so sieht, dann müsste das für mich Computerfuzzi das wohl erst recht gelten.

Zitat:

dafür darfst du dir dann unter Umständen ein eigenes Urteil abholen.

Falls es dazu kommt, werde ich berichten ...

Zitat:

Original geschrieben von kradeur

@ Archduchess:

Danke für die prompte und kompetente Antwort. Wenn das AG das sogar bei einem Autohändler so sieht, dann müsste das für mich Computerfuzzi das wohl erst recht gelten.

Zitat:

Original geschrieben von kradeur

Zitat:

dafür darfst du dir dann unter Umständen ein eigenes Urteil abholen.

Falls es dazu kommt, werde ich berichten ...

Ich habe ein vergleichbares Anliegen: Verkauf eines bisher geschäftlich genutzen Wagens als selbständiger Handelverteter an eine Privatperson. Im Netz habe ich bisher überwiegend gefunden, dass ich Sachmangelhaftung geben muss und da nicht raus komme. Selbst im Kaufvertrag des ADAC steht so etwas drin. Allerdings habe ich auch ein Urteil aus Berlin gefunden, dass ich hier wie folgt zitiere: ...."Anders als bei einem Verkauf „durch privat“, ist seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform ein völliger Gewährleistungsausschluss durch gewerbliche Verkäufer rechtlich nicht mehr möglich. Verkauft jedoch ein selbstständig Tätiger bzw. Freiberufler seinen eigenen Pkw, ist er kaufrechtlich genauso zu behandeln wie eine Privatperson. Im entschiedenen Fall veräußerte eine selbstständige Fachberaterin für Fertighäuser ihren selbst genutzten Gebrauchtwagen. Für das Kammergericht Berlin war die steuerliche Zuordnung des Fahrzeugs als Geschäftswagen für die Annahme eines Privatverkaufs unerheblich. Ausschlaggebend war allein, dass die Frau bei dem Autoverkauf anders als ein gewerblicher Autohändler, der über besondere Fachkenntnis verfügt, praktisch wie eine Privatperson handelte. Sie konnte demzufolge einen Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbaren. Beschluss des KG Berlin vom 11.09.2006; Aktenzeichen: 12 U 186/05; DAR 2007, 643"....

Dieses Urteil erscheint mir logisch und nachvollziehbar, da ich ja nicht als Autohändler mein Fahrzeug verkaufe, welches ich bisher im Geschäft hatte. Zudem gibt es mir eine Sicherheit ohne Gewährleistung an privat verkaufen zu können. Gibt es Meinungen dazu? Danke und Gruß

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