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Sachmängelhaftung, Abschlag bei Privat(ver)kauf

Themenstarteram 3. Dezember 2022 um 12:41

Händler sind als Gebrauchtwagenverkäufer zur Sachmängelhaftung für mind. 1 Jahr verpflichtet, Privatverkäufer können diese Haftung weitgehend ausschließen.

Kann man einen ungefähren %-Satz für den "Abschlag" nennen, mit dem ein privater Käufer für ein ansonsten gleichwertiges Auto rechnen sollte?

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21 Antworten

Meine Meinung: Nein.

Pauschal kann man da nicht wirklich seriös was sagen.

Ist mehr eine Sache des Verhandlungssgeschicks und von Art, Charakter des Käufers/Verkäufers abhängig.

In manchem Fall hat sicherlich auch schonmal genauso viel oder sogar mehr bezahlt für Kauf von Privat als vom Händler.

Sei es weil der Wagen praktisch direkt in der Nachbarschaft zu kaufen war, sei es weil es ein Kollege, Bekannter war, dem man mehr vertraut als einem unbekannten „Kiesplatz“ Händler. (?)

Oder weil das Fzg. grade genau die Farbe hatte die einem mehr anspricht oder aus Rentner 1.Hand etc.

Früher stand in den Schwacke-DAT Listen oft nur:

Beim Kauf vom Handel ist mit Zuschlägen zu rechnen.

Bei Verkauf mit Abschlägen.

Seriös kann man die Frage nicht beantworten.

Ich als Händler kaufe ja auch einfach von Privat, was ich im Netz finde. Die Preisvorstellungen mancher oder gar vieler Privatverkäufer sind momentan sehr fantasiereich. Entweder man wird sich einig oder man lässt es.

ich war beim Verkaufsversuch meines 118dA F20 preislich unter allen Händlerpreis im Umkreis von 100km und konnte eine vollwertige Premium-Selection-Garantie anbieten. Trotzdem hat keiner gekauft... nur ein einziger Händler war sehr interessiert, es scheiterte letztlich an 500,- EUR... jetzt fährt er halt weiter hier im Furhpark.

Es gibt Leute, die suchen ein Auto! Es gibt Leute, die suchen ein Auto mit GENAU der Ausstattung, die bezahlen schon mal mehr als wenn man bereit wäre auch nur einen einzigen Kompromiss einzugehen. Und dann gibt es die Leute, die einfach nur x Prozent unter dem angebotenen Preis kaufen wollen. Egal, ob das Sinn macht. Ins Hirn kannst Du niemanden schauen.

Um konkret auf deine Frage zu antworten:

Wenn es ein seltenes Fahrzeug ist oder ein Wagen mit einer sehr guten und üppigen Ausstattung: gleicher Preis.

Wenn es ausstattungsmäßige Massenware ist: 10% - 15% würde ich schätzen

Wichtig ist ja auch, wo der Händler sitzt (Bei Gewährleistungsfällen muss der Kunde das Produkt auf seine Kosten anliefern, außer es ist etwas anderes vereinbart), ob "Im Kundenauftrag" verkauft wird und v.a. wie der individuelle Zustand des Wagens ist.

Händleraufschlag waren im funktionierenden Automarkt vor 2020 die von keksemann erwähnten 10-15%.

Heute versuchen viele, irgendwelche Mondpreise herauszuschlagen. Da kann der Verkauf dann auch mal länger dauern und somit am Wert des Fahrzeugs "zerren" (Auto wird älter, Rest-Tüv kürzer usw.).

Dieses Spiel würde ich als Privatkäufer kategroisch ablehnen. Wenn das alte Fahrzeug noch läuft, würde ich es noch 2 Jahre fahren. Dann wird sich der Irrsinn auch wieder normalisieren.

Als Verkäufer verzichte ich lieber auf 500 Eur zugunsten eines zügigen Verkaufs an einen vernünftigen Interessenten, als mich monatelang herumzuärgern.

Bei der Preisfindung orientiere ich mich an einem mittleren Wert in mobile.de und arbeite mich dann wochenweise nach unten. Länger als 4 Wochen habe ich noch nie für einen Autoverkauf gebraucht und ich glaube nicht, dass ich irgendwann mal mehr als 10% beim Preis nachgegeben hätte.

Am Liebsten kaufe und verkaufe ich von / an Privatleute.

Man kann hier auch selbst eine Garantieversicherung abschließen.

Die Händlergewährleistung ist somit nur noch attraktiv, wenn es sich um einen seriösen Händler in der Nähe handelt und der Preis vernünftig ist.

Das kann man überhaupt nicht pauschal beantworten.

Ich persönlich finde einen Abschlag beim Kauf von Privat auch nicht generell berechtigt - Gewährleistung hin oder her.

Wenn man sich mal so anschaut was sich am Gebrauchtwagenmarkt teilweise für Gestalten tummeln und mit welchen Methoden da der Reibach gemacht wird (kann man hier auch oft nachlesen), dann ist der Kauf von Privat (bei nachvollziehbarer Historie) auch ohne Gewährleistung vielleicht sogar oftmals der bessere Weg.

In diese ominöse Gewährleistung sollte man mMn auch nicht zu viel hineininterpretieren - ist immerhin KEINE Garantie.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 5. Dezember 2022 um 09:14:53 Uhr:

 

In diese ominöse Gewährleistung sollte man mMn auch nicht zu viel hineininterpretieren - ist immerhin KEINE Garantie.

uU ist die Gewährleistung besser als eine Garantie ...

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 5. Dezember 2022 um 09:41:23 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 5. Dezember 2022 um 09:14:53 Uhr:

 

In diese ominöse Gewährleistung sollte man mMn auch nicht zu viel hineininterpretieren - ist immerhin KEINE Garantie.

uU ist die Gewährleistung besser als eine Garantie ...

U.U. schon, da hast du Recht.

Das liegt aber oftmals dann nicht an der "guten" Gewährleistung, sondern eher an den "schlechten" Gebrauchtwagengarantien.

Mir ging es aber auch eher darum, dass je nach Alter und Laufleistung halt immer mehr Mängel als Verschleiß angesehen werden und dann von der Gewährleistung ausgenommen sind.

Meine Antwort lautet auch: "Nein"

Das zeigen bereits folgende Verkaufssituationen:

1. Kauf eines gleichwertigen 2-3 Jahre alten PKW mit Restwerksgarantie von 1-4 Jahren

Hier ist die Sachmängelhaftung des gewerblichen Verkäufers neben der Werksgarantie kein "Bonus"

2. Kauf eines 3-12 Jahre alten Fahrzeugs aus 1. Hand

Hier wäre mir ein Privatverkauf mit Ausschluss der Sachmängelhaftung, dafür aber mit durchgängiger Wartungsdokumentation, inkl. HU-Berichten und Rechnungen zu durchgeführten Reparaturen, sowie nachvollziehbaren Erklärungen zur Fahrzeugnutzung wichtiger als der Kauf beim Händler mit Sachmängelhaftung, aber ohne durchgängige Wartungs-/Reparaturnachweise und ohne persönliches Kennenlernen des früheren Halters

3. Kauf eines 15-25 Jahre alten Youngtimers mit > 180km

Allein hier würde ich erwarten, dass beim Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs im Zustand 2-3 beim Kauf von Privat - selbst wenn Km-Stand und Wartungshistorie lückenlos nachweisbar sind, in der Verkaufsklasse 10-40k €

ein Preisabschlag von 10-15% gegenüber dem Verkaufspreis des Händlers mit Sachmängelhaftung erfolgt, selbst wenn bei diesem die Dokumentation gewisse Lücken aufweisen sollte.

Problem dürfte sein, einen gewerblichen Verkäufer zu finden, der ein so altes Auto mit entsprechend hoher Laufleistung mit voller gesetzlicher Haftung für verborgene Sachmängel und nicht nur im Kundenauftrag mit Haftungsausschluss verkauft.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 6. Dezember 2022 um 00:23:02 Uhr:

Meine Antwort lautet auch: "Nein"

Das zeigen bereits folgende Verkaufssituationen:

1. Kauf eines gleichwertigen 2-3 Jahre alten PKW mit Restwerksgarantie von 1-4 Jahren

Hier ist die Sachmängelhaftung des gewerblichen Verkäufers neben der Werksgarantie kein "Bonus"

2. Kauf eines 3-12 Jahre alten Fahrzeugs aus 1. Hand

Hier wäre mir ein Privatverkauf mit Ausschluss der Sachmängelhaftung, dafür aber mit durchgängiger Wartungsdokumentation, inkl. HU-Berichten und Rechnungen zu durchgeführten Reparaturen, sowie nachvollziehbaren Erklärungen zur Fahrzeugnutzung wichtiger als der Kauf beim Händler mit Sachmängelhaftung, aber ohne durchgängige Wartungs-/Reparaturnachweise und ohne persönliches Kennenlernen des früheren Halters

3. Kauf eines 15-25 Jahre alten Youngtimers mit > 180km

Allein hier würde ich erwarten, dass beim Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs im Zustand 2-3 beim Kauf von Privat - selbst wenn Km-Stand und Wartungshistorie lückenlos nachweisbar sind, in der Verkaufsklasse 10-40k €

ein Preisabschlag von 10-15% gegenüber dem Verkaufspreis des Händlers mit Sachmängelhaftung erfolgt, selbst wenn bei diesem die Dokumentation gewisse Lücken aufweisen sollte.

Problem dürfte sein, einen gewerblichen Verkäufer zu finden, der ein so altes Auto mit entsprechend hoher Laufleistung mit voller gesetzlicher Haftung für verborgene Sachmängel und nicht nur im Kundenauftrag mit Haftungsausschluss verkauft.

Es wird nie einen zweiten gleichwertigen Wagen nach 15-25 geben. So ein Schwachsinn.

Wenn man tatsächlich nach einem Youngtimer im guten Zustand sucht, dann bestimmt alleine der Zustand den Preis und die Verkaufsquelle (privat oder Händler).

@Nipo

Woher weißt Du, dass z.B. bei Fahrzeugen der gehobenen Mittelklasse oder der Luxusklasse, die - so schrieb ich oben - nach 15-25 Jahren immer noch im Erhaltungszustand 2-3 sind, es "nie einen zweiten gleichwertigen Wagen " geben wird?????

 

Als ich meinen letzten Youngtimer SL 500 (R129) mit EZ 8/1998 vor gut 8 Jahren kaufte, hatte ich mit ähnlicher Laufleistung (120-140tkm) und gleichwertigem Zustand mit fast identischer Ausstattung ,4 Fahrzeuge in der damaligen Preisklasse 14-25k € zur Auswahl. 3 waren vom Händler, aber nur 1 von ihnen war bereit, mit gesetzlicher Sachmängelhaftung den KV abzuschließen, wobei er sich etwas über eine zusätzlich angebotene GW-Garantie absichern wollte. Dieser SL500 lag dann ca. 4k € über dem nächst günstigeren SL 500. Die beiden anderen Händler verkauften den SL500 nur im Kundenauftrag oder für den Export.

 

Gekauft habe ich dann einen SL 500 von einem Arbeitskollegen mit neuer HU/AU, neuen Bremsen vorne und frischem Service A.

 

Dieser Wagen hatte vom Original- Kaufvertrag, alle HU/AU-Berichte, alle Service-/Reparaturrechnungen eine lückenlose Historie. Einzig war dieser SL 500 aus 3. Hand, während die anderen 3 SL Zweithandfahrzeuge waren, die ebenfalls eine sauber dokumentierte Wartungshistorie ausweisen.

 

Da mir der Kollege noch etwas im Preis entgegenkam, erwarb ich ihn knapp 2k € preiswerter als das nächst günstigste Händlerfahrzeug.

 

In gut 8 Jahren wurde der Wagen knapp 50tkm gefahren und es gab bisher keine Panne. Teuerste Verschleißreparatur war die ausgeleierte Kurbelwellenscheibe (Schwachpunkt beim M103 V8-Motor).

Zitat:

... Bei Gewährleistungsfällen muss der Kunde das Produkt auf seine Kosten anliefern, ...

Nein, muss er nicht. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, einschließlich der Transportkosten, hat gem. § 439 Abs. 2 BGB der Verkäufer zu tragen.

Zitat:

@RFR schrieb am 8. Dezember 2022 um 20:16:51 Uhr:

Zitat:

... Bei Gewährleistungsfällen muss der Kunde das Produkt auf seine Kosten anliefern, ...

Nein, muss er nicht. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, einschließlich der Transportkosten, hat gem. § 439 Abs. 2 BGB der Verkäufer zu tragen.

Gilt nicht unbedingt.

Ich habe ein Wohnmobil, neu gekauft im April 2016, der Händler ist 120 Kilometer von mir entfernt. Im "Kleingedruckten" des Kaufvertrags wird die Erstattung bzw. Übernahme von Verbringungskosten seitens des Verkäufers bzw. des Herstellers im Gewährleistungsfall ausgeschlossen.

Es gab vor kurzem einen Rückruf, es musste am Anschlußkabel der Aufbaubatterie was überprüft werden. Für diese Fahrt verbrannte ich für über 50 Euro Dieselkraftstoff die ich selbstverständlich selber bezahlen musste.

@Kunipfuhl Dieses kann der Verkäufer zwar in seinen Verträgen/ABS ausschließen wie er will und so oft er möchte...., aber dieser Anspruch steht dem Käufer per Gesetz zu...!

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. Dezember 2022 um 14:27:37 Uhr:

@Kunipfuhl Dieses kann der Verkäufer zwar in seinen Verträgen/ABS ausschließen wie er will und so oft er möchte...., aber dieser Anspruch steht dem Käufer per Gesetz zu...!

Ich habe den Kaufvertrag akzeptiert wie er war und lebe mit den Folgen. Soll ich wegen 50 Euro ein Fass aufmachen ?

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