Sachmängel nach Gebrauchtwagenkauf

Volvo V70 2 (S)

Moin,

habe viel gesucht, viel gelesen, würde dennoch gerne Eure Kommentare/Einschätzung hören.

Habe vor 3 Wochen von einem Händler einen V70 bj 2005 mit ca. 230tkm gekauft. Die Anzeige war sehr gut gemacht, keinerlei Mängel wurden angezeigt, Fahrzeug sehr positiv und gut angepriesen. Neuen Tüv hat der Händler auch gemacht. Das Fahrzeug hat EUR 6k gekostet.

Die Probefahrt war soweit gut, ich konnte nichts dramatisches feststellen. Dann, als ich schon den Stift zur Unterschrift in der Hand hielt, druckte der Händler den Kaufvertrag aus in welchen er „Bastlerfahrzeug, aufgrund von Laueistung keine Garantie oder Gewährleistung“ rein schrieb. Ich fragte was das solle und er meinte er „müsse sich ja bei einem solchen Wagen irgendwie absichern“. War alles freundlich, wir waren uns sympathisch, ich leider zu gutgläubig (und ich habe zum 1. mal ein Auto gekauft). Ich unterschrieb also, mir war ohnehin bewusst, dass ich ggfls ca. EUR 2k für Reparaturen investieren muss.

Also Papiere bekommen und vom Hof geritten, auf dem Weg von B zurück nach HH bemerke ich plötzlich dass bei stärkerem Beschleunigen die Gänge bei der Automatik raus fliegen. Dann ging der Wagen auch in den Notbetrieb und ich bin mit gedrosselter Leistung nach Hause geeiert da ich bereits 3/4 Strecke zurückgelegt hatte. Ich habe den Händler direkt von der Autobahn aus über die Mängel informiert. Bei der Probefahrt im Stadtverkehr war es nicht möglich den Wagen entsprechend zu beschleunigen. Zu Hause angekommen mehrere Werkstätten aufgesucht, alle waren sich einig dass es ein Getriebeschaden ist und zusätzlich die Drallklappe defekt ist. Reparaturkosten insgesamt knapp EUR 5k.

Meiner Meinung nach kann man bei einem Kaufpreis von EUR 6k nicht von einem „Bastlerfahrzeug“ reden. Zudem sind es ziemlich gravierende Mängel welche offensichtlich bereits bei Verkauf existierten. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und würde den Wagen eigentlich gerne behalten, also keine Rückabwicklung anstreben. Wie seht Ihr die Chance, dass sich der Händler an den Kosten beteiligen oder selbige sogar komplett übernehmen muss?

Danke.

22 Antworten

Nur mal als Hinweis zur rechtlichen Situation:

Bei allen Mängeln,die innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf auftreten,geht man davon aus,das die bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden haben.
Somit ist in den ersten 12 Monaten der Verkäufer für die KOSTENLOSE Beseitigung der Mängel verantwortlich.
(Natürlich Verschleiß ausgenommen wie Bremsbeläge oder Reifen)

Investieren bitte KEINEN EINZIGEN CENT in irgendwelche Aktionen!

Setze dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung der Mängel,ansonsten zurück damit.

Der Vorredner hat Recht. Dieses Auto ist keine Mühe wert. Das Getriebe ist Schrott. Drallklappe hin, oder her.

Gib es zurück!!!!!!!!!

…der Wagen hat ja mehr Fehler als die FAZ Seiten im gedruckten Format…
Lass dich auf nichts ein, wo du drauf zahlst.
Er verdient den 1.000er an dir und morgen steht er genauso zum verkauf wie bei dir…
Und der nächste ist dran…

Gruß Didi

Exactly

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Der V70 geht auf jeden Fall! Aber man lernt ja nie aus und will das nächste mal vorbereitet sein.

Jetzt wird es erstmal ein GLK und ich hoffe das geht schnell mit dem V70 über die Bühne.

Dann erstmal beruhigen und evtl. mit viel Zeit und Vernunft Richtung V70 ii R oder T5 (als „Sonntagsauto“). Der V70 fasziniert mich einfach…

Danke Euch, schönen Sonntag!

Zitat:

@FBDHH schrieb am 11. September 2022 um 16:23:28 Uhr:


Richtung V70 ii R oder T5 (als „Sonntagsauto“). Der V70 fasziniert mich einfach…

Spricht ja auch nichts gegen,vielleicht dann Jemanden mitnehmen,der Ahnung hat.
Der "R" kann ebenso ein Geldgrab werden,Stichwort Allrad,Stegrisse und 4C-Dämpfer.

Zu Pkt. 3: Das Symptom hatte ich bei einem gebrauchten Renault Laguna, natürlich ausserhalb der Garantie. Ging zu einer Renaultwerkstatt und hoffte, es wäre mit SW-Update/Ölspülung zu beheben. Leider wurde mir ein neues aut. Getriebe empfohlen. Habe mich dann von Marke und Fz. getrennt.

Der absolut berechtigte Rat, sich von solchen Problemautos zu trennen, zeigt als Kehrseite der Medaille eben auch, dass eine stattliche Anzahl an Fahrzeugen auf dem Gebrauchtwagenmarkt ihr altes Problem an einen neuen Besitzer weitergeben und „automatisch“ für Ärger sorgen. Gerade Defekte unter der Oberfläche sind präsentiert dafür, wie z.B. überhöhter Ölverbrauch.

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