Sachmängel nach Gebrauchtwagenkauf

Volvo V70 2 (S)

Moin,

habe viel gesucht, viel gelesen, würde dennoch gerne Eure Kommentare/Einschätzung hören.

Habe vor 3 Wochen von einem Händler einen V70 bj 2005 mit ca. 230tkm gekauft. Die Anzeige war sehr gut gemacht, keinerlei Mängel wurden angezeigt, Fahrzeug sehr positiv und gut angepriesen. Neuen Tüv hat der Händler auch gemacht. Das Fahrzeug hat EUR 6k gekostet.

Die Probefahrt war soweit gut, ich konnte nichts dramatisches feststellen. Dann, als ich schon den Stift zur Unterschrift in der Hand hielt, druckte der Händler den Kaufvertrag aus in welchen er „Bastlerfahrzeug, aufgrund von Laueistung keine Garantie oder Gewährleistung“ rein schrieb. Ich fragte was das solle und er meinte er „müsse sich ja bei einem solchen Wagen irgendwie absichern“. War alles freundlich, wir waren uns sympathisch, ich leider zu gutgläubig (und ich habe zum 1. mal ein Auto gekauft). Ich unterschrieb also, mir war ohnehin bewusst, dass ich ggfls ca. EUR 2k für Reparaturen investieren muss.

Also Papiere bekommen und vom Hof geritten, auf dem Weg von B zurück nach HH bemerke ich plötzlich dass bei stärkerem Beschleunigen die Gänge bei der Automatik raus fliegen. Dann ging der Wagen auch in den Notbetrieb und ich bin mit gedrosselter Leistung nach Hause geeiert da ich bereits 3/4 Strecke zurückgelegt hatte. Ich habe den Händler direkt von der Autobahn aus über die Mängel informiert. Bei der Probefahrt im Stadtverkehr war es nicht möglich den Wagen entsprechend zu beschleunigen. Zu Hause angekommen mehrere Werkstätten aufgesucht, alle waren sich einig dass es ein Getriebeschaden ist und zusätzlich die Drallklappe defekt ist. Reparaturkosten insgesamt knapp EUR 5k.

Meiner Meinung nach kann man bei einem Kaufpreis von EUR 6k nicht von einem „Bastlerfahrzeug“ reden. Zudem sind es ziemlich gravierende Mängel welche offensichtlich bereits bei Verkauf existierten. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und würde den Wagen eigentlich gerne behalten, also keine Rückabwicklung anstreben. Wie seht Ihr die Chance, dass sich der Händler an den Kosten beteiligen oder selbige sogar komplett übernehmen muss?

Danke.

22 Antworten

Gib das Auto nach Möglichkeit zurück!!!
Das ist ein Blender, wie er im Buche steht.
Vernachlässigt und mit Wartungsstau.
Lehrgeld bezahlen und gut!!

Nutze Deine RSV und gib das Auto ab!!!!

Hans

Danke für das Feedback, so wird es wohl leider sein. Auch wenn in den letzten 2 Jahren einiges gemacht wurde (Zahnriemen + WaPu, Stabis, alle Bremsen sowie anderes) ist der letzte Eintrag im Serviceheft vor ca. 100tkm. Laut Vorbesitzer wurde das Automatikgetriebe in 2022 überholt, ein von mir angesprochener Getriebespezialist hat allerdings Getriebeöl entnommen welches stark dunkel ist. Er war der Meinung, dass Aufgrund der defekten Drallklappe die Elektronik das Getriebe mit Fehlermeldungen gespeist hat und daher die Kupplung verschlissen ist und das Getriebeöl verbrannt. Schaltschieberkasten, Wandler sowie Kleinteile müssten neu.

Laut DEKRA hat der Wagen eine sehr gute Grundsubstanz.

Wenn du bei einem Händler gekauft hast darf er vertraglich nicht regeln, dass keine Gewährleistung besteht. Das geht nur bei einem Privatverkauf. Meiner Meinung nach ist dieser Satz im Vertrag nicht rechtskräftig.
Nach § 476 Abs. 2 BGB darf die Gewährleistungsfrist vertraglich nicht auf unter zwei Jahre bei neuen Autos und unter ein Jahr bei Gebrauchtwagen reduziert werden. Wird trotzdem eine entsprechende Regelung in den Vertrag aufgenommen, ist diese unwirksam.
Grüße, Bastian

So sehen mein Anwalt und ich das auch. Wir haben dem Händler eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt, der aber kam mit dem Vorschlag zurück den Wagen für EUR 5k zurück zu kaufen, für mich natürlich keine Lösung. Es stellt sich jetzt die Frage über Androhung einer Klage Druck aufzubauen und eine Lösung a la „wir teilen die EUR 5k Reparaturkosten 50/50“ oder eben Rückabwicklung zum Kaufpreis + Aufwendungen. Ich kann mir vorstellen, dass der liebe Händler das Problem am Getriebe selbst nicht bei Ankauf gemerkt hat. Wie gesagt, im Stadtverkehr war es nicht möglich das ordentlich zu testen. Aber auch hier bin ich evtl. wieder zu gutgläubig…

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Naja, ordentlich auslesen hätte er den Wagen schon müssen, da wäre wohl was aufgefallen…

Bedingt durch den neuen TÜV kann er die Sachmangelhaftung Dir gegenüber nicht ausschließen.
Ist ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt,da die Sachlage eindeutig ist.

Wenn er halbwegs schlau gewesen wäre,hätte er den Wagen "im Auftrag" verkauft und sich den Namen des Vorbesitzers als Pseudo-Verkäufer genommen.
DANN wäre er raus gewesen,aber auch da wurden schon Kaufverträge erfolgreich angefochten.

Für ein Bastlerfahrzeug ist der Wagen viel zu teuer,so ein Ding hätte dann maximal 1500 Euro kosten dürfen.

Natürlich musst Du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben,letztlich hast Du aufgrund des rechtlich mangelhaften Kaufvertrages sogar 24 Monate Gewährleistung.

Woher kommen die 5K Reparaturkosten? Für den V70 meiner Frau hatte ich ein Angebot von 1.500 € für ein Austauschgetriebe dazu kommen noch Aus-und Einbau. Vlt auch im Vorfeld zum Rechtsstreit mal schauen ob du ein gutes gebrauchtes bekommst und beim Händler Geld rauschlagen.

Zitat:

@Uniden schrieb am 9. September 2022 um 08:16:25 Uhr:


Woher kommen die 5K Reparaturkosten? Für den V70 meiner Frau hatte ich ein Angebot von 1.500 € für ein Austauschgetriebe dazu kommen noch Aus-und Einbau. Vlt auch im Vorfeld zum Rechtsstreit mal schauen ob du ein gutes gebrauchtes bekommst und beim Händler Geld rauschlagen.

Hi,

Es ist ein ziemlich auffälliges Phänomen, dass eventuelles Eintreten einer Versicherung (hier das Einschalten der RSV) zur Durchsetzung von Ansprüchen, erhöht die veranschlagten Kosten meist drastisch.
Selbiges gilt übrigens auch wenn irgendwo Fördermittel im Raum stehen ( gut zu beobachten bei den E-Autos).
Das nehmen viele als Einladung zur Maßlosigkeit. Bezahlen muss das dann die Allgemeinheit über höhere Versicherungsprämien beispielsweise…..

Würde übrigens auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages anstreben. Ein neu oder gerade erst erworbenes Auto, welches erst mal einen längeren Werkstatt Aufenthalt vor sich hat, würde ich nicht haben wollen….

Gruß der sachsenelch

An den TE: Mach keinen Kuhhandel!!
Lass ihm Zeit zur Nachbesserung und gib das Auto zurück.
Dann nimm dir Zeit, lies dich hier ein und suche mit Verstand ein besseres Auto. Die gibt es genug.
Fang nicht mit Reparieren an.
Denn: gerade am Anfang hat so ziemlich jeder alte Schwede Handlungsbedarf. Wie du schon geschrieben hast. Also die 2000 Euro, von denen du gesprochen hast, kommen sowieso oben drauf.

Und du solltest viel selber schrauben können und oder eine gute Werkstatt haben.

Ps.: weg mit dem Ding!!!

Hans

Vielen Dank an Alle! Das Thema muss nun auch nicht endlos weiter gehen, Ihr habt mich für eine Rückabwicklung überzeugt! Man ist ja irgendwie immer emotional bei der Sache wenn einem ein KFZ im Grunde sehr zusagt.

Die 5k kamen übrigens folgendermaßen zustande: Relaratur Drallklappe EUR 900€ bei einem Volvo Spezi in HH, die Instandsetzung des Getriebes sollte EUR 3.400 netto bei einem Getriebe-Spezi in Henstedt-Ulzburg kosten.

Mit Austauschgetrieben kenne ich mich nicht aus und sehe mich da auch nicht in der Pflicht sondern den Händler welcher zur Mängelbeseitigung aufgefordert wurde, Zeit hatte, und mir nun anbietet den V70 für EUR 5k zurück zu kaufen… Da müssen natürlich die vollen 6k erstattet werden.

Danke für Alles und ich werde mich weiter rein lesen. Ein wenig Schrauben bekomme ich hin…

Fein. Du bist hier ja gut aufgehoben (:-)

Nur nochmal eine kurze Frage: Kann es sein, dass das Getriebe aufgrund der defekten Drallklappe nicht richtig funktioniert? Dass sozusagen die Fahrzeugelektronik wirre „Befehle“ an das Getriebe sendet? Der Plastikhebel der Drallklappe ist abgegangen. Das Getriebe zeigt folgende Auffälligkeiten:

1) Leichte Drehzahlschwankungen bei konstanter Geschwindigkeit.
2) Ab und an, bei etwas flotterer Fahrweise schalten die Gänge weniger weich als bei langsamen Fahren.
3) Beim kickdown ab 3.000 U/Min fliegt ab und an der Gang raus, es geht voll in den Begrenzer und beim Nachlassen vom Gas fängt er sich und haut den Gang rein.
4) In „D“ und Leerlauf relativ starke Vibrationen, zum Beispiel an der Ampel. Sobald Fuß von der Bremse wird es merklich ruhiger.

Zudem habe ich beim Auslesen folgende Fehlercodes:

1) 0A31
1.1) Kommunikation zwischen Steuermodulen, Signal vom Motorsteuermodul (ECM) fehlt.
1.2) Antiblockiersystem

2) 0109
2.1) Kommunikation zwischen Steuermodulen, Kommunikationsprobleme mit Lenkwinkelsensor, interner Fehler
2.2) Zentrales elektronisches Modul

—> Weitere Fehlermeldungen wie auf anliegenden Bildern zu sehen.

Ich möchte nur ausschließen, dass das Ganze mit einer ordentlichen Getriebespühlung und neuer Drallklappeneinheit behoben wäre. Vorausgesetzt die Fahrzeugelektronik funktioniert richtig…

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+2

Hi,

Das ist eher unwahrscheinlich das eine Spülung die Probleme beheben kann, aus meiner Sicht….
Was mir eigentlich viel mehr zu denken gibt, wie haben die „Eggsberden“ an das Auto eine neue Hauptuntersuchung und eine Abgasuntersuchung bekommen??
War das am Ende eine Gefälligkeit, oder ein linkes Ding?? Könnte man mal mit einer Anzeige diesbezüglich drohen?? Vielleicht würde das dem Verkäufer seine Bereitschaft erhöhen den Kauf zum vollen Preis rückgängig zu machen??
Ist schon seltsam….

Gruß der sachsenelch

Gib das Auto zurück!!!!!!!!!

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