Sachbeschädigung durch Jugendlichen - Wer zahlt?
Hallo Community,
ich bräuchte mal dringend euren Rat. Vorletzten Monat wurde mein parkendes Auto nachts durch einen betrunkenen Jugendlichen (16 Jahre) beschädigt. Er hat eine Vespa umgeschmissen (nicht seine) und der Lenker hat vermutlich meine Motorhaupe zerkratzt und verbeult. Es wird von der Polizei als Unfall eingestuft und wir haben das erhaltene Formular und einen Kostenvoranschlag zurückgeschickt. Nachdem ich die Daten des Verursachers und der Mutter von der Polizei hatte, habe ich ihr geschrieben, dass sie sich mit mir in Verbindung setzen soll und den Schaden ihrer Haftpflichversicherung melden (zahlt die überhaupt, wenn er betrunken war?). Darauf kam leider keinerlei Reaktion.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht und der Vollkasko kann ich es auch nicht melden, da sonst Rückstufung von 20 Schadensfreiheitsjahren auf 12 und 300 Euro Selbstbeteiligung (Selbstzahlen ist laut LVM billiger).
Der Typ von der Versicherung meinte, ich sollte nochmals einen Brief per Einschreiben schicken mit Fristsetzung, rechtliche Konsequenzen und den Kostenvoranschlag. Reagiert sie darauf auch nicht, hätte ich schlechte Karten.
Einen Anwalt kann ich auch nicht einschalten, da ich vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben könnte und das Risiko mir zu hoch ist, die Kosten dafür auch noch zu tragen (Schaden ist ca. 800 Euro). Könnte ich der Dame, wenn sie auf die Frist auch nicht reagiert privat einen Mahnbescheid schicken? Wer wäre der Adressat? Die Mutter oder der Verursacher selbst? Legt die Dame Widerspruch ein, kann ich die Klage dann auch selbst einreichen und begründen oder muss ich mir dann auf jeden Fall einen Anwalt nehmen? Reicht dafür der Kostenvoranschlag aus oder muss die Arbeit bereits mit Rechnung ausgeführt worden sein? Muss ich eventuell auch noch das abschließende Ergebnis der Polizei abwarten? Bisher haben wir von denen nichts weiter gehört.
Ich vermute, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe, da sie nicht reagiert. Möchte jedoch nicht kampflos aufgeben, wenn es vielleicht eine kostengünstige Möglichkeit gibt (Mahnbescheid) vielleicht noch an das Geld zu kommen.
Bin für Tipps was ich hier machen kann sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
49 Antworten
Sachbeschädigung.
@soringer
Der Vorsatz ist bei dem Sachverhalt kein Problem! Der Jugendliche hatte bedingten Vorsatz, als er das Moped umwarf war es ihm egal ob er das Moped oder das daneben stehende Auto beschädigt.
Zitat:
@Johnny202 schrieb am 02. Dez. 2017 um 19:38:35 Uhr:
Der Vorsatz ist bei dem Sachverhalt kein Problem! Der Jugendliche hatte bedingten Vorsatz, als er das Moped umwarf war es ihm egal ob er das Moped oder das daneben stehende Auto beschädigt.
Nicht, wenn er einfach nur ins Trudeln geriet und nicht vor hatte irgendwas umzuwerfen. Dafür spricht, dass die Pol. Es nicht entsprechend einer Sachbeschädigung gewertet hat.
Zitat:
@guruhu schrieb am 02. Dez. 2017 um 21:31:29 Uhr:
@Johnny202 schrieb am 02. Dez. 2017 um 19:38:35 Uhr:
Der Vorsatz ist bei dem Sachverhalt kein Problem! Der Jugendliche hatte bedingten Vorsatz, als er das Moped umwarf war es ihm egal ob er das Moped oder das daneben stehende Auto beschädigt.Nicht, wenn er einfach nur ins Trudeln geriet und nicht vor hatte irgendwas umzuwerfen. Dafür spricht, dass die Pol. Es nicht entsprechend einer Sachbeschädigung gewertet hat.
Was die Polizei sagt ist egal das Entscheidet einzig und allein der Staatsanwalt wenn die TE Anzeige erstattet was ich ihr empfehlen würde. Ob er dann Anklage einbringt oder das Verfahren einstellt sieht er nach Vernehmung des Jugendlichen. Sie hat dann als Opfer das Recht auf Akteneinsicht und wenn der Jugendliche bei der Polizei ausgesagt hat, dass er hat sich beim Moped abgestützt hat und es aus Versehen aufs Auto geworden hat das leicht Fahrlässig und damit schon ein leicht zu erlangenes nicht zu unterschätzendes Beweismittel!
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Und genau aus diesem Grund schrieb ich... "spricht dafür, dass" Wir alle wissen nicht was passiert ist. Niemand kennt die Situation genau, wahrscheinlich nicht mal der TE. Klar kann man jetzt auf eine Anzeige pochen, die dann vermutlich im Sande verläuft (hätte es entsprechende Anzeichen gegeben, dass es sich um eine Straftat handelt, hätte die Pol. das sicherlich so festgehalten und dem TE mitgeteilt)
Des weiteren verbaut sich der TE damit selbst den Weg. Nämlich dann, wenn eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist und sich die Leute bis jetzt nicht aus boswilligkeit nicht gemeldet haben und eigentlich zahlungsbereit wären. Ich kenne jedenfalls keine Haftpflicht, die bei eine Straftat eintreten würde.
Ich finde das Szenario, dass eine HP vorhanden ist wesentlich wahrscheinlicher, als dass Szenario, dass der Bub schuldig gesprochen wird. Aber OK, muss jeder selbst wissen.